Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat. Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen. Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren © Photodune

Hausbau: Eigenheim mit Blick auf die Zukunft errichten

Eine vorausschauende Planung und eine flexible Nutzung von Immobilien wird in Zukunft immer wichtiger. Zum einen können Leerstände so vermieden werden. Zum anderen können so für nachhaltige Entwicklungen im Gebäudebestand gesorgt werden. Zu diesen Schlüssen kommt das Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR). Zwar könnten sich Interessen aufgrund neu eingeführter Förderprogramme den Traum vom Eigenheim erfüllen, sofern hohe ökologische Standards eingehalten werden. Jedoch ist laut IÖR aufgrund des demografischen Wandels ab 2030 mit Leerständen im Einfamilienhausbereich zu rechnen. Daher sei beim Bauen eine vorausschauende Planung wichtig, sowohl seitens der Fördermittelgebern als auch seitens der Bauherren. Eine nachhaltige Lösung könnte die Planung von teilbaren Einfamilienhäusern sein, um die Wohnfläche an wechselnde Bedürfnisse anzupassen und Leerstand zu vermeiden. Weitere Forschungsergebnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Ressourcenverbrauch im Wohn- und Baubereich können Interessenten in der kostenlose Ausgabe 144/2022 der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes (umweltbundesamt.de) nachlesen. Quelle: ioer.de/umweltbundesamt.de © Fotolia

Wärmepumpen: Eine effektive Heizoption für Altbauten?

Bei korrekter Anwendung können Wärmepumpen sowohl moderate Kosten als auch eine behagliche Wärme gewährleisten und dabei das Klima schonen. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Wärmepumpe bezieht ihre Wärme kostenfrei aus natürlichen Quellen wie Luft, Boden oder Grundwasser. Das niedrige Temperaturniveau, das diese Pumpen für Heizsysteme erzeugen, liegt in der Regel zwischen 35 und 55 Grad Celsius und trägt zur Energieeinsparung bei. Der Weg zur Integration von Wärmepumpen in Altbauten beinhaltet die Suche nach einer Balance zwischen größeren Heizflächen und verbesserter Dämmung. Ein einfacher Praxistest kann hierbei helfen: Wenn an einem kalten Wintertag die Heiztemperatur auf 55 Grad begrenzt wird und alle Räume warm bleiben, kann eine Wärmepumpe erfolgreich eingesetzt werden. Andernfalls könnte eine Optimierung der Heizkörper oder der Gebäudedämmung notwendig sein. Die Effizienz einer Wärmepumpe wird durch die Jahresarbeitszahl dargestellt, die das Verhältnis des benötigten Stroms zur erzeugten Wärme angibt. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale zeigt, dass das Heizen mit einer Wärmepumpe günstiger sein kann als mit einer Gasheizung. Darüber hinaus sind Wärmepumpen umweltfreundlicher, da sie weniger CO2 produzieren. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren stark, sie können jedoch durch staatliche Förderungen bis zu 40 Prozent reduziert werden. Bei Fragen zu Wärmepumpen können sich Interessenten telefonisch unter 0800 – 809 802 400 an die Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia

Urteil: Längeres Auskunftsrecht für Mieter

Möchten Mieter wissen, ob für ihre Bleibe die Mietpreisbremse gilt oder nicht, können sie länger Auskunft über relevante Informationen bei ihrem Mieter verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22). Der Auskunftsanspruch verjährt zwar innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist ist laut BGH jedoch nicht der Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt des Auskunftsverlangens des Mieters. Im vorliegenden Fall machte eine Rechtsdienstleistungsregister eingetragene GmbH die Rechte der Mieter geltend machte. Die Mieter wohnen – gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Kern forderte die GmbH für die Mieter Auskunft über bestimmte Umstände, die für die Berechnung der zulässigen Miethöhe relevant sind, Rückzahlungen überbezahlter Miete und Schadensersatz für vorgerichtliche Gerichtskosten. Die beklagten Vermieter beriefen sich auf die Verjährung des Auskunftsanspruchs. Allerdings stellte der BGH auch klar, dass der Auskunftsanspruch – unabhängig vom Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überbezahlter Miete – verjähren kann. Lob für diese Entscheidung kommt vom Deutschen Mieterbund. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt“, so Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22), mieterbund.de © Fotolia

Deko: Wissenswertes zu Blumentöpfen und Pflanzen

Wie können Eigentümer oder Mieter ihr Haus oder ihre Wohnung mit Blumentöpfen und Pflanzen in Szene setzen? Das Portal livingathome.de gibt entsprechende Tipps. So können unterschiedliche Blumentöpfe mit Jutesäcken bezogen werden, um einheitlicher auszusehen. Außerdem sorgen kleine Indoorgewächshäuser, Aquarien mit Pflanzen oder Gewächse in von der Decke hängenden Gläsern oder Blumenampeln für eine gewisse Optik des Zuhauses. Hier können zum Beispiel Farn und Moos zum Einsatz kommen. Wer keine Blumentöpfe zur Hand hat, kann Pflanzen in Blumenkästen aus Holz, Windlichtern oder in Einmachgläser arrangieren. Bei den Windlichtern und Einmachgläsern sollten mehrere gewählt, mit Pflanzen bestückt und in einer Gruppe zusammengestellt werden. Weitere Tipps finden Interessenten in einer Bilderstrecke auf livingathome.de. Quelle: livingathome.de © Photodune

Luxusimmobilien: Mietpreise von fast 20.000 Euro pro Monat

Eine Untersuchung von ImmoScout24 offenbart die enormen Mietpreise in Deutschland. Sieben der zehn teuersten Mietwohnungen des Landes befinden sich in Berlin. An vorderster Stelle steht dabei ein Design-Penthouse in Mitte, das für 19.500 Euro pro Monat zu mieten ist. Entgegen den Erwartungen taucht München nicht unter den teuersten zehn Städten bei den Mietpreisen von Luxusimmobilien auf. Das exorbitante Preisniveau ist laut ImmoScout24 ein Zeichen für die zunehmende Spannung am Mietmarkt. Während die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt, treffen historische Mietpreisanstiege auf ein knappes Angebot. Zusätzlich steigen die Preise für möbliertes Wohnen auf Zeit, da diese weitgehend unreguliert sind. Auch Luxuswohnungen in Düsseldorf und Frankfurt am Main mit Mieten von rund 12.000 und 13.000 Euro pro Monat landen in den Top 10. Diese Mieten betragen – verglichen mit dem durchschnittlichen Nettogehalt in Deutschland von 2.165 Euro – das Sechsfache. Die Untersuchung basiert auf allen Mietwohnungsangeboten, die am 20. Juni 2023 auf der Online-Plattform von ImmoScout24 veröffentlicht wurden. Sie offenbart nicht nur die hohen Mietpreise, sondern auch den enormen Unterschied zu den durchschnittlichen Mietpreisen für Neubau-Mietwohnungen in Deutschland. Für diese werden zirka 11,01 Euro pro Quadratmeter fällig. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © Photodune


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht