Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: Heizspiegel für Deutschland 2020:

Auch in diesem Jahr hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online den „Heizspiegel für Deutschland“ herausgegeben. In dem Heizspiegel und mithilfe des „Online-Heizkostenrechners“ auf der Internetseite von co2online können Mieter und Eigentümer ihren Energieverbrauch analysieren. Dank einer Zusammenstellung von Vergleichswerten von 147.000 beheizbaren Gebäuden in Deutschland, können Nutzer ihren persönlichen Verbrauch einordnen und sehen, ob ihr Heizenergieverbrauch und die Kosten in einem angemessenen Bereich liegen oder ob sie zu hoch sind. Die Berechnungen des „Heizspiegels 2020“ beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2019. Demnach liegen die Heizkosten in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung, welche durch eine zentrale Gasheizung betrieben wird, zwischen 485 und 1.030 Euro. Neben der Auswahl der Energieträger ist der Hauptfaktor der unterschiedlich hohen Energiekosten auf den Sanierungszustand des Hauses zurückzuführen. Die Experten von co2online weisen darauf hin, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses, welches sich in einem schlechten energetischen Zustand befindet, etwa die Hälfte mehr an Heizkosten zahlen müssen als in Neubauimmobilien oder in Wohnhäusern, die energetisch saniert wurden. Interessenten, die ihren Heizkostenverbrauch überprüfen möchten, können ihre Daten aus der letzten Heizkostenabrechnung in den Online-Heizkostenrechner eingeben. Mit zahlreichen Tipps erfahren Verbraucher zudem, wie sie im Alltag energieeffizienter haushalten und zugleich Kosten einsparen können. Ebenso können sie sich darüber informieren, welcher Energieträger sich besonders gut für ihren Bedarf eignet. Das Heizen mit Holzpellets beispielweise stellt eine energiefreundliche und günstige Variante dar. Durchschnittlich betrugen die Kosten im Jahre 2019 etwa 590 Euro. Hingegen ist das Heizen mit Fernwärme mit durchschnittlich 890 Euro im Jahr im oberen Preissegment angesiedelt. Quelle: co2online © fotolia.de

Urteil: Kosten fürs Holzfällen sind keine Betriebskosten für Mieter:

Während Vermieter Tätigkeiten im Bereich der Gartenpflege als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können, ist dies bei der Fällung von Bäumen nicht der Fall. Denn das Anlegen und Pflegen von Pflanzen, das Beschneiden von Hecken oder die Rasenpflege sind wiederkehrende Tätigkeiten, die zur Pflege des Gemeinschaftseigentums zählen. Das Baumfällen hingegen ist eine einmalige Tätigkeit, die aufgrund der langen Lebensdauer von Bäumen nur selten durchgeführt wird. So entschied das Amtsgericht Leipzig in einem Streitfall (AZ 168 C 7340/19), dass die Kosten für das Fällen von Bäumen nicht als laufende Kosten in der Betriebskostenabrechnung auftauchen dürfen. Ein Vermieter hat einen Holzfäller damit beauftragt, die auf seinem Grundstück stehende Robinie und Korkenzieherweide abzuholzen. Diese Kosten legte er in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. So sollte jede Mietpartei 50,45 Euro mehr bezahlen. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und erhoben Klage. Das Gericht entschied zugunsten der Mieter. Um Kosten als Betriebskosten zu verrechnen, müssen die Tätigkeiten regelmäßig erfolgen. Auch wenn unter „Regelmäßigkeit“ ebenfalls ein mehrjähriger Turnus zählt, trifft diese Anforderung auf das Fällen von Bäumen nicht zu. Somit muss der Vermieter die Kosten für den Holzfäller selbst tragen. Quelle: LG Leipzig © fotolia.de

Tipp: Nischen als Stauraum und Dekoelement:

Nischen und ungenutzte Flächen in der Wohnung oder im Haus können mit etwas Geschick und Fantasie als Stauraumwunder dienen. Mit der richtigen Beleuchtung oder hellen Farben können Räume zudem optisch vergrößert und dekorativ verschönert werden. Ganz gleich, ob es sich bei den Nischen um tote Winkel an der Treppe handelt, die zu einem kleinen Homeoffice umgewandelt werden können oder um kleine Einlassungen im Badezimmer, die als Ablageflächen dienen, Nischen können Ihrem Zuhause eine besondere Note verleihen. So können kleine Nischen im Badezimmer nicht nur als Ablagefläche für Seife und Shampoo dienen, sondern auch mit Regalböden ausgestattet und als offene Schränke zur Ablage von Handtüchern genutzt werden. Hier bietet es sich an, Böden aus Glas zu verwenden, denn diese halten Spritzwasser optimal ab. Auch in der Küche, im Wohn- oder Schlafzimmer lassen sich Nischen bestens als Regalschränke ausfüllen. Eingelassene Wandnischen können einen Nachtisch neben dem Bett ersetzen und Erker in eine gemütliche Leseecke verwandelt werden. Doch nicht jede Nische muss als Staufläche genutzt werden. Handelt es sich um zurückspringende Wände in einem Raum oder um halbrunde Wandnischen, können diese mit kräftigen Farben betont werden und dem Raum einen besonderen Akzent verleihen. Durch den Einsatz von hellen oder bunten LED-Leuchten in den Nischen erhalten die Räume ein wohnliches Ambiente und sorgen für eine angenehme Wohnatmosphäre. Auch Durchgänge, Kammern oder Trempel können umfunktioniert werden und als Plattenregal dienen oder mit einer kleinen Hausbar ausgestattet werden. Quelle: zuhause wohnen © fotolia.de

Marktbericht: Residential Investment 2019/2020:

Laut dem „Residential Investment – Wohn- und Geschäftshäuser im Überblick“ des Immobiliendienstleisters Colliers International sind auf dem deutschen Immobilienmarkt Wohnimmobilien bei Investoren sehr beliebt. Mit einem Transaktionsvolumen von rund 181 Milliarden Euro zeichnen Wohnimmobilien im Jahre 2019 höhere Umsatzzahlen auf als noch im Vorjahr. Dabei fällt ein Transaktionsvolumen von 58 Milliarden Euro auf die Assetklasse der Mehrfamilienhausimmobilien. Auch der Handel mit Wohn- und Geschäftshäusern ist beliebter denn je zuvor. In dem Report von Colliers International wurden insgesamt 42 Städte in Deutschland analysiert. Laut Berechnungen wurden in diesen Städten im Jahre 2019 insgesamt 9.230 Wohn- und Geschäftsimmobilien verkauft. Das Transaktionsvolumen lag hier bei insgesamt 20,63 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg von 4,1 Prozent festzustellen. Etwas mehr als die Hälfte der 20,63 Milliarden Euro wurden in Berlin, und Hamburg sowie München, Köln und Frankfurt ausgegeben. Dabei sind rund 4,82 Milliarden Euro des Transaktionsvolumens in Berlin zu verzeichnen. Eine weitere Entwicklung auf dem Immobilienmarkt ist auch in Städten mit sekundären Standorten zu verzeichnen. So zeigt die Studie, dass Standorte wie Aachen oder Fürth für Investoren attraktiver geworden sind und immer mehr in den Fokus von Investments rücken. Dieser Trend ist an dem starken Anstieg des Umsatzvolumens zu sehen. So betrug das Umsatzvolumen in Aachen rund 414,6 Millionen Euro und somit einen Anstieg von 132 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Neben Aachen und Fürth konnten auch Offenbach, Mainz und Wiesbaden einen Anstieg des Umsatzvolumens verzeichnen. Hingegen zeigen Auswertungen des Reports, dass in Potsdam und Regensburg das Investmentvolumen rückläufig war. Quelle: Colliers © fotolia.de

Forschungsprojekt: EnergyTWIN:

Bei der Gebäudeplanung spielt nicht nur der Standort oder die Architektur eine wichtige Rolle, sondern auch die technische Ausrüstung des Gebäudes oder die Planung und der Verlauf von Strom- und Wasserleitungen. Heutzutage werden Bauvorhaben und die Gebäudeplanung im Building Information Modeling (BIM) geplant. Doch so gut der digitale Gebäudeentwurf auch sein mag, die Realität lässt oft ungeahnte Probleme auftreten. Mit dem Forschungsprojekt „Energiediagnosestecker Digitaler Zwilling – EnergyTWIN“ soll das BIM durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie detaillierten und spezifischen Visualisierungen der Gebäudetechnik und Augmented Reality optimiert werden. Mit unterschiedlichen neuen Methoden und Techniken werden dann beispielsweise Verknüpfungen und Funktionen, Kommunikationsstrukturen sowie die Anlagentechnik für Gebäudeinformationsmodelle erfasst und entwickelt. In dem Projekt „EnergyTwin“ sollen in einem Zeitraum von 3,5 Jahren nicht nur die Inbetriebnahme von Gebäuden erprobt und Abläufe optimiert werden, sondern auch Energiesparpotenziale erforscht und weiterentwickelt werden. Das Projekt „EnergyTwin“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Geodätischen Instituts und Lehrstuhls für Bauinformatik & Geoinformationssysteme (gia) der RWTH Aachen und des Lehrstuhls für Energieeffizientes Bauen (E3D). Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Quelle: RWTH © fotolia.de

Urteil: Mieter nach Auszug schadensersatzpflichtig:

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung in Wuppertal seien die Mieter dazu verpflichtet gewesen, Dübellöcher zu verschließen und die Wohnungswände zu streichen, so das Landgericht Wuppertal (AZ 9 S 18/20). Nachdem die Mieter ausgezogen waren, verlangte der Vermieter der Wohnung, die mit Latexfarbe überstrichenen Wände wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen. Auch die insgesamt 126 Dübellöcher sollten aus Sicht des Vermieters von den Mietern beseitigt werden. Da sich die Mieter weigerten, der Forderung nachzugehen, beauftragte der Vermieter einen Maler für die Arbeiten. Die Kosten zog er von der Mietkaution ab. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und erhoben Klage vor dem Amtsgericht (AG) Mettmann. Doch das Amtsgericht entschied, dass die Mieter sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten laut AG bei ihrem Auszug die Mietwohnung in einem Zustand hinterlassen müssen, bei dem nur normale Schönheitsreparaturen notwendig gewesen wären. Dies war laut Gerichtsbeschluss nicht der Fall. Die Dübellöcher stellen, laut Urteil, einen Substanzeingriff dar. Dabei spielt die Anzahl der Dübellöcher keine Rolle. Laut Gerichtsbeschluss seinen Mieter immer dazu verpflichtet, diese beim Auszug fachgerecht zu verschließen, auch wenn es sich nicht um ein atypisches Nutzerverhalten handeln würde. Auch die Latexfarbe hätte beim Auszug überstrichen werden müssen. Die Mieter gingen in Berufung, doch auch das Landgericht Wuppertal lehnte die Klage ab. Quelle: LG Wuppertal © fotolia.de


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