Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Tipp: Hochbeet im Garten oder auf dem Balkon:
Ob im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse, ein Hochbeet bietet eine gute Alternative oder eine Ergänzung zur klassischen Gartenarbeit und dem Anpflanzen von Obst, Gemüse sowie Pflanzen und Blumen. Zusätzlich ist die Gartenarbeit an einem Hochbeet besonders rückenschonend, denn der Arbeitsbereich befindet sich auf einer Höhe von 80 bis 100 Zentimetern. Die Länge des Hochbeets sollte mindestens zwei Meter betragen, damit die Erde bequem herausgenommen werden kann, wenn das Beet nach einigen Jahren gänzlich neu befüllt werden muss. Ein Hochbeet kann entweder selbst gezimmert oder als Baukasten im Baumarkt erworben werden. Ein Hochbeet besteht in der Regel aus Holz, Kunststoff oder Gabionen. Wichtig ist, die Seitenwände des Kastens vor der Befüllung mit Teich- oder Noppenfolie auszulegen. Denn dadurch kann keine Feuchtigkeit in das Gestell eindringen. Auf der Grundfläche des Hochbeetes sollte ein engmaschiger Draht ausgebreitet und mit den Eckpfosten sowie Seitenwänden verbunden werden, um Wühlmäuse fernzuhalten. Wer keinen Garten hat und das Hochbeet auf dem Balkon aufstellen möchte, hat dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Ob Pflanzentaschen, die an der Wand montiert werden, ein platzsparender Pflanztrog oder bepflanzbare Substratsäcke, je nach Balkonfläche und Schnitt gibt es im Handel unterschiedliche Modelle für jeden Balkon. Ein Hochbeet bietet zudem zahlreiche Vorteile. So ist beispielweise das Düngen des Bodens nicht notwendig und der Anbau bereits im Frühjahr möglich, da sich der Nährboden schnell erwärmt. Weitere Informationen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Selberbauen sowie hilfreiche Tipps zum Befüllen eines Hochbeetes finden Interessenten auf der Internetseite des Magazins Living at Home. Quelle: Living at Home © photodune.net
Trend: Nachfrage nach Co-Working-Spaces hat sich vervierfacht:
Eine im Mai 2020 stattfindende Markterhebung, durchgeführt vom Bundesverband Coworking Spaces Deutschland e. V. (BVCS) zeigt, dass sich die Nachfrage nach Co-Working-Spaces in Deutschland in einem Zeitrahmen von zwei Jahren vervierfacht hat. Während es im August 2018 etwas mehr als 300 Co-Working-Spaces deutschlandweit gab, verzeichnet der Verband bei seiner Erhebung im Mai 2020 bereits 1.268 Co-Working-Spaces. In Zeiten der Umstrukturierungen in der Arbeitswelt, nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Krise, setzt sich der Trend zur sogenannten „Remote Work“ (Telearbeit) weiterhin durch. Aus der Marktanalyse des BVCS geht zudem hervor, dass zahlreiche Unternehmen umdenken und ihre Arbeitsstrukturen ändern. Co-Working-Spaces bieten nicht nur eine angenehme Alternative zum Homeoffice sowie zu klassischen Büroimmobilien, sondern aus Sicht von Unternehmen auch wirtschaftliche Vorzüge. Aus der Marktumfrage geht hervor, dass die Kosten für Arbeitsplätze in einem Co-Working-Space halb so hoch sind, wie die Kosten in einem eigenen Büro. Auch im Vergleich zum Homeoffice hat das Arbeiten in Co-Working-Spaces aus Sicht von Arbeitgebern viele Vorteile. Rechtliche Fragen und Bestimmungen, beispielsweise im Bereich des Datenschutzes oder in Hinsicht auf die Arbeitsstättenverordnung, lassen sich einfacher umsetzen. Auch in Zukunft erwarten die Experten des BVCS eine steigende Nachfrage und Etablierung der gemeinschaftlich genutzten Büroflächen. Nicht nur in Großstädten und Ballungsgebieten, sondern auch im ländlichen Raum ist ein Anstieg zu erwarten. Berufspendler sparen durch nahe gelegene Co-Working-Spaces Zeit und können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. Ebenso tragen Co-Working-Spaces dazu bei, Landflucht zu minimieren und sie haben positive Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum. Quelle: BVCS © fotolia.de
Grundstückserschließung: Diese Hausanschlüsse müssen gelegt werden:
Wer in den Besitz eines Grundstücks kommt und darauf schon bald sein Traumhaus bauen möchte, muss das Grundstück zunächst mit zahlreichen Hausanschlüssen ausstatten. Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser sowie für Gas sowie eine Telefonleitung müssen zeitnah beantragt und gelegt werden. Wichtig ist, diesen Posten in die Kalkulation mit aufzunehmen, denn die Anschlüsse können zusammen mit den Strom- und Wasserkosten während der Bauphase schnell mehrere tausend Euro betragen. Ebenso sollten Bauherren darauf achten, dass die Beantragung der Leitungen auch Zeit in Anspruch nimmt. Wer einen Stromanschluss verlegen möchte, muss zunächst Kontakt zu einem Netzbetreiber aufnehmen und ihn über den Netzzutritt informieren sowie einen Antrag zur Netzverlegung stellen. Der Netzbetreiber gibt Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen am Standort und ermächtigt einen Elektriker mit der Verlegung der Anschlüsse. Mit einem passenden Stromanbieter und der Schließung eines Netznutzungsvertrags wird das Grundstück zeitnah mit Strom versorgt. Bei der Verlegung des Wasseranschlusses ist darauf zu achten, dass sowohl ein Zugang für Trinkwasser als auch für Löschwasser gelegt wird. Der lokale Wasserversorger informiert über die geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland sowie darüber, wo sich der nächste Wasseranschluss befindet. Befindet sich kein Zugang in der Nähe, muss dieser bei der Gemeinde beantragt werden. Bei einem Erstanschluss muss zusätzlich ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dasselbe gilt für den Anschluss eines Abwasserkanals. Auch wenn Neubauten heutzutage in den meisten Fällen mit erneuerbaren Energie beheizt werden, gibt es Bauherren und Eigentümer, die sich für die Versorgung ihrer Immobilie mit Gas entscheiden. Die Beantragung eines Gasanschlusses erfolgt über das lokale Versorgungsunternehmen. Quelle: Bauratgeber Deutschland © photodune.net
Statistik: Heizen mit erneuerbaren Energien wird immer beliebter:
Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahre 2019 insgesamt 67,2 Prozent aller Neubauimmobilien in Deutschland ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. In Zahlen sind dies 108.100 Immobilien, die ihre Energie auf umweltschonende Weise bezogen haben. Vor allem der Einsatz von Wärmepumpen und die Energiegewinnung durch Geo- und Umweltthermie ist in deutschen Haushalten besonders beliebt. Mit einem Prozentsatz von 47,7 setzt sich die Wärmepumpe als Heizquelle durch. Ebenso sind Solarthermie (15,2 Prozent) sowie Holz (13,8 Prozent) beliebte sekundäre Energiequellen. Vor allem Holz hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustoff in der Energiegewinnung entwickelt und bildet ergänzend zu der Solarthermie sowie Umweltthermie eine wichtige Heizquelle. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Nutzer von erneuerbaren Energien fortwährend gestiegen (2018 waren es 66,6 Prozent und 2017 64,6 Prozent), während die Anzahl der Nutzer von Gasheizungen kontinuierlich fällt. Demnach haben im Jahr 2017 insgesamt 47,7 Prozent der Eigentümer und Bewohner von Neubauimmobilien mit Gas geheizt. Im letzten Jahr waren es nur noch 41,9 Prozent. Weitere Wärmeerzeuger im Bereich der konventionellen Energien sind Öl und Strom. Zusammen betragen die sogenannten konventionellen Energiequellen laut Destatis einen Prozentsatz von 15,5 Prozent. Quelle: Destatis © fotolia.de
Urteil: Mieter und Vermieter sollen sich Kosten für Maler- und Tapezierarbeiten teilen:
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in zwei Fällen (AZ VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) über Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. In beiden Fällen ging es um die Frage, wer für die Kosten für Schönheitsreparaturen aufkommen muss. Beide Mietwohnungen wurden in einem unrenovierten Zustand an die Mieter übergeben. Seit den Jahren 2002 sowie 1992 wurden keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. Die Mieter beider Wohnungen verlangen nun von ihren Vermietern, die ihrer Meinung nach längst ausstehenden Maler- bzw. Tapezierarbeiten durchzuführen und die entstandenen Kosten zu übernehmen. Der BGH entschied in beiden Fällen, dass sich Vermieter und Mieter die Kosten für die Schönheitsreparaturen teilen müssen. Der Hintergrund für die Streitigkeiten beruht darauf, dass in einigen Mietverträgen Arbeiten für Schönheitsreparaturen von den Vermietern auf die Mieter übertragen werden. So auch in den vorliegenden Fällen. Die Abwägung der Schönheitsreparaturen ist jedoch nicht rechtswirksam; das entschied der BGH bereits im Jahre 2015. Denn Mieter würden demnach die Wohnung in einen besseren Zustand versetzen, als sie diese bei der Übernahme erhalten haben. Dies liegt rechtlich nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ein Vermieter unterliegt bei Unwirksamkeit der Renovierungspflicht bzw. der Instandhaltungspflicht. In den vorliegenden Fällen weigern sich allerdings auch die Vermieter, für die Kosten aufzukommen, denn ihrer Meinung nach würden die Mieter im Umkehrschluss eine Wohnung erhalten, die in einem weitaus besseren Zustand wäre, als sie bei Mietbeginn übernommen wurde. Auch darauf haben die Mieter, laut dem Urteil des BGH, keinen Anspruch. Unter der Voraussetzung, dass sich der Zustand der Wohnung deutlich verschlechtert hat, wovon aufgrund der langen Mietdauer auszugehen ist, haben Mieter zwar grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme von Renovierungsarbeiten. Allerdings nur in den Zustand, wie bei Übernahme der Wohnung. Da eine Fachfirma die Wohnung durch Renovierungsarbeiten deutlich aufwerten würde, müssen sich auch die Mieter an den Kosten beteiligen – in der Regel zu 50 Prozent. Quelle: BGH © photodune.net
Tipp: So richten Sie Ihre Küche richtig ein:
Offene Raumkonzepte, die den Wohn- und Essbereich miteinander verbinden, stellen die Küche ins Zentrum des Geschehens. Eine offene Küche ist auch ein beliebter Treffpunkt, wenn sich Besuch anmeldet. Doch worauf ist zu achten, wenn auch nach einer Kochschlacht Ordnung im Wohn- und Kochbereich herrschen soll und welche Anordnung sowie Funktionen sollte eine Küche haben, um Arbeitsprozesse zu erleichtern? Moderne Küchen gibt es in unterschiedlichen Formen und Größen. Ganz gleich ob innerhalb eines großen, offenen Raumes oder in einer eher kleinen, schlauchförmigen und abgeschlossenen Küche, mit der richtigen Planung findet sich Platz für alle wichtigen Küchengeräte und auch für einen Esstisch. Je nach Raumgröße und Form können Bewohner zwischen einer einzeiligen oder zweizeiligen Küche oder sogar zwischen einer L- oder U-Form sowie einer offenen Küche wählen. Vor allem eine U-Form ermöglicht flüssige Arbeitsprozesse und nutzt den vorhandenen Raum optimal aus. Wenn möglich, sollte deshalb auch ein Arbeitsdreieck, bestehend aus Spüle, Herd und Kühlschrank eingebaut werden. Der Abstand zwischen den Arbeitsbereichen sollte nicht größer als zwei Armlängen betragen. Um gesundheitsschonend zu arbeiten und Rückenschmerzen vorzubeugen, sollte die Küche auf die eigene Körpergröße angepasst werden. Die Faustregel für die optimale Höhe der Arbeitsfläche lässt sich gut berechnen, indem man von der Ellbogenhöhe bei angewinkelten Armen 15 Zentimeter abzieht. Geräte, die häufig eingesetzt werden, sollten ihren Platz auf Arbeitshöhe finden. Der optimale Platz für die Mikrowelle oder den Ofen ist auf Augenhöhe. Bei der Lichtgestaltung ist darauf zu achten, dass der Arbeitsbereich mit hellem Arbeitslicht ausgestattet ist. Dazu bietet es sich beispielweise an, die Rückwand des Arbeitsbereiches mit LED-Leisten auszustatten. Für den Essbereich bzw. über dem Esstisch eignet sich angenehmes, indirektes Licht, wenn eine wohnliche Atmosphäre geschaffen werden soll. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de