Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Studienreihe: Wohnatlas 2020:
In Zusammenarbeit mit dem Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) hat die Postbank auch in diesem Jahr den einmal jährlich erscheinenden Wohnatlas herausgebracht. Der Postbank-Wohnatlas 2020 gibt Auskünfte über die Kaufpreisentwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt auf regionaler und Kreisebene. Die Prognosen der Experten reichen bis ins Jahr 2030 und liefern detaillierte Aussagen darüber, in welchen Städten und Kreisen die Immobilienpreise sinken, steigen oder wo die Preise voraussichtlich gleichbleiben werden. Insgesamt wurden für die Studienreihe 401 Städte und Kreise untersucht. Die Aussagen und Prognosen des Wohnatlas 2020 beziehen sich auf Berechnungen aus dem Jahre 2019. Insgesamt ist auch in diesem Jahr eine sehr hohe Nachfrage nach Wohneigentum zu verzeichnen. Sowohl niedrige Bauzinsen als auch ein geringes Angebot sorgen für steigende Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt. Laut Expertenaussagen ist dieser Trend auch für die nächsten Jahre anzunehmen. Im Bereich der sogenannten Big Seven, der beliebtesten Metropolen in Deutschland, stehen die Kaufpreise in München unangefochten auf Platz 1. Der Quadratmeterpreis für eine Bestandswohnung stieg im Jahre 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen im Bestand nun mehr als 8.000 Euro beträgt. Auch in Frankfurt, Hamburg und Berlin sowie in Stuttgart ist ein hoher Preisanstieg zu verzeichnen. In den Außenbezirken der Großstädte, den sogenannten Speckgürteln, ist die Nachfrage nach Immobilien ebenfalls groß. Die Auswertungen der Studie hinsichtlich der Landkreise zeigen auf, dass sich der größte Teil der kostspieligsten Regionen Deutschlands im Süden befinden. Doch auch im Norden, entlang der Küsten sowie ebenfalls in den Speckgürteln, sind die Kaufpreise für Eigentum um ein Vielfaches gestiegen. Im Deutschlandvergleich übersteigen die Kaufpreise für Wohnungseigentum im Landkreis Nordfriesland mit den Inseln Sylt, Föhr und Amrum sowie Orte wie St. Peter Ording sogar die Kaufpreise in Süddeutschland. Durchschnittlich kostet hier ein Quadratmeter 6.452 Euro. Quelle: Postbank © fotolia.de
Wandgestaltung mit der passenden Tapete:
Wer bei der Renovierung seines Zuhauses und der Gestaltung der Wand auf lästiges Grundieren und Verputzen verzichten möchte, kann mit einer Tapete Unebenheiten auf der Wand ausgleichen und den Räumlichkeiten eine individuelle Note verleihen. Oftmals wird eine Raufasertapete aus Papier eingesetzt und anschließend mit Farbe überstrichen. Doch auch aus Zellulose und Textilfasern bestehende Vlies- oder Vinyltapeten bieten eine optimale Struktur für die Wandgestaltung und sind zudem sehr widerstandsfähig. Auch das Anbringen von Vlies- oder Vinyltapeten ist leicht auszuführen: Dazu muss lediglich die Wand eingekleistert und die Tapete angelegt werden. Ein Nachteil ist, dass Vliestapeten transparenter sind als Raufaser, sodass die zu tapezierende Wand möglichst einfarbig sein muss und bestenfalls keine Farbschattierungen aufweist. Tapeten aus Vinyl bestehen aus Kunststoff und haben zudem den Vorteil, dass Schmutz und Flecken leicht abwaschbar sind. Ob aus Papier, Zellulose oder Kunststoff, Tapete lässt sich relativ leicht anbringen und bietet unzählige Gestaltungsmöglichkeiten in den Innenräumen. Auch Textil- oder Naturtapeten sowie Dekor- und Fototapeten können in Eigenregie an die nackten Betonwände angebracht werden. Umweltfreundliche Flüssigtapete hingegen wird zunächst mit Wasser vermischt und dann mit einer Spritzpistole auf der Wand verteilt. Eine Tapete aus Thermovlies ist etwas dicker als andere Tapeten und trägt durch eine spezielle Kunststoffbeschichtung dazu bei, dass sich die Räume schneller aufwärmen. Dies geschieht dadurch, dass die Thermovliestapete die Wärmestrahlung reflektiert. Vor allem beim Einsatz einer Infrarotheizung eignet sich diese Tapetenart besonders gut. Quelle: Immowelt AG/bauen.de © photodune.net
Plattform: Digitale Energiewelt:
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bringt auf ihrer Plattform „Digitale Energiewelt“ Akteure aus verschiedenen Branchen zusammen, um gemeinsam neue Strategien für eine digitale Energiewelt zu entwickeln. Dabei geht es vor allem darum, die fortschreitende Digitalisierung und die Nutzung von digitalen Prozessen für die Energiewirtschaft und für alle Bereiche, in denen Energie eingesetzt wird, zu nutzen. Dazu gehören die Energiewirtschaft sowie die Bereiche Mobilität, Wärme, IT und Gebäudeautomatisierung sowie die Finanzwirtschaft und Logistik. Das Ziel ist, eine zweite Phase der Energiewende einzuleiten, die sich durch die digitale Vernetzung und Verknüpfung aller Akteure im Bereich der Energieversorgung auszeichnet. Auf der Plattform „Digitale Energiewelt“ tauschen sich Stakeholder über die neusten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung aus. Ebenso entwickeln sie Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Branchen und Industriezweige und bieten teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, sich als innovativer Akteur zu positionieren. Ob die Entwicklung einer Energiespar-App oder eine innovative technologische Anwendung für Mieter, die es erlaubt, ihren Wärmeverbrauch zu kontrollieren, die Themenfelder sind vielfältig. Im gemeinsamen Austausch geht es genauso um die Entwicklung von Smart Homes und das Thema E-Mobilität, wie um Intelligente Netze, Industrie 4.0 oder Kundenorientierung. Ein weiteres übergeordnetes Ziel der Projektarbeit ist es, eine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen, um die Digitalisierung der Energiewelt fachlich entwickeln und gestalten zu können. Quelle: dena © fotolia.de
Urteil: Verkündung von Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum in WEG-Versammlung:
In einer Wohnungseigentümerversammlung (WEG) wurde über bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums abgestimmt. Eine der Teileigentümerinnen bat um die Zustimmung für den Umbau eines Einkaufszentrums, durch welchen Teile des Gemeinschaftseigentums verändert würden. In derselben WEG-Versammlung ging es zudem um die Erhebung einer Sonderumlage für Modernisierungsmaßnahmen, die den Brandschutz des Gemeinschaftseigentums betreffen. Beiden Anliegen wurde per Abstimmung mit einer einfachen Stimmenmehrheit zugestimmt. Die Beschlüsse wurden vom Geschäftsführer der Verwalterin auf einer Eigentümerversammlung verkündet. Daraufhin fechtet einer der Eigentümer, die gegen das Vorhaben gestimmt haben, den Beschluss an. Seiner Meinung nach hätte der Beschluss in der Eigentümerversammlung nicht verkündet werden dürfen, da nicht alle Eigentümer den baulichen Maßnahmen zugestimmt haben, die durch die Umbaumaßnahmen laut § 14 Nr. 1 WEG über ein bestimmtes Maß beeinträchtigt würden. Die Klage des Eigentümers blieb nach gerichtlichem Beschluss ohne Erfolg (AZ V ZR 141/19). Laut BGH darf ein durch Stimmenmehrheit geschlossener Beschluss auch dann verkündet werden, wenn nicht alle der beeinträchtigten Wohnungseigentümer den Baumaßnahmen zugestimmt haben. Die durch die Anfechtungsklage entstandenen Kosten wurden den Wohnungseigentümern auferlegt. Diese wiederum verlangen von der Verwalterin eine Erstattung der Prozesskosten. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz der Prozesskosten, da der Versammlungsleiter nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Dieser muss allerdings seinen Aufklärungs- und Hinweispflichten nachgehen. Somit muss er die Eigentümer darüber informieren, ob und ggfs. welche Eigentümer von den baulichen Veränderungen beeinträchtigt werden und auf das Anfechtungsrisiko hinweisen. Tut er dies nicht, handelt er pflichtwidrig. In dem vorliegenden Fall konnten die Eigentümer nicht nachweisen, dass der Versammlungsleiter diesen Pflichten nicht nachgegangen ist. Quelle: BGH © fotolia.de
Tipp: Pfosten-Riegel-Fassaden aus Glas bieten weiten Ausblick:
Eine Glasfassade an einem Gebäude bringt Tageslicht in die Räumlichkeiten und überzeugt mit einem uneingeschränkten Ausblick. Ganz gleich, ob im Privathaus, in Industriegebäuden, Universitäten oder Forschungszentren, eine Pfosten-Riegel-Fassade zählt zu den beliebtesten Vorhangfassaden und bietet zahlreiche Möglichkeiten der Fassadengestaltung. Auch mehrstöckige Gebäude lassen sich aufgrund der schlanken Profilbreite von 35 bis 60 Millimetern problemlos realisieren. Pfosten-Riegel-Fassaden bestehen aus vertikalen Pfosten, die an der Decke angebracht werden sowie aus waagerecht angebrachten Riegeln, die mithilfe von Schrauben oder Schweißnähten an die Pfosten angebracht werden. An die aus Holz, Stahl oder Aluminium bestehende Pfosten-Riegel-Konstruktion werden Füllelemente befestigt. Zusätzlich zu den Glasflächen und Paneelen können auch Fenster und Türen integriert werden. Demnach sind der Fassadengestaltung kaum Grenzen gesetzt. Ein in die Konstruktion integriertes Drainagesystem sorgt dafür, dass das an den Glasflächen im Innenbereich entstandene Kondenswasser abgeführt wird. Die elastischen Dichtungen, die sich in dem Gerüst zwischen den Pfosten-Riegel-Elementen sowie den Fassadenfeldern befinden, verhindern ebenfalls das Eindringen von Wasser. Zudem sind die Falzräume in den Profilen mit wärmedämmenden Materialien ausgestattet. Um ausreichend Sonnenschutz zu gewährleisten, kann entweder spezielles Sonnenschutzglas integriert oder von innen oder auch von außen an die Glaselemente angebracht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Photovoltaik in die Pfosten-Riegel-Konstruktionen anzubringen. Quelle: Das Haus Online © fotolia.de
Bericht zur Gestaltung von öffentlichen Räumen in Städten:
Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“, herausgegeben von der Bundesstiftung Baukultur (BSBK), stellt öffentliche Räume und Flächen in Städten sowie ihre künftige Gestaltung und Nutzung in den Fokus seiner Untersuchungen. Dabei sind unter „öffentlichen Räumen“ Plätze, Parks, Gartenanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie öffentlich zugängliche (Frei-)Räume oder öffentliche Innenräume, wie beispielsweise Bahnhöfe, zu verstehen. Auch Straßenräume, Über- und Durchgänge sowie Unterführungen gehören zum öffentlichen Raum. Vordergründig geht es bei der Gestaltung der genannten „öffentlichen Räume“ um die Schaffung von lebendigen und nachhaltigen Lebensräumen, die als Orte der Begegnung dienen. Auch die Weiterentwicklung der öffentlichen Flächen hin zu multifunktionalen „Mischräumen“ ist ein zentraler Aspekt einer zukunftsweisenden, gesunden und lebhaften Stadtplanung. So könnten beispielsweise Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs zweckentfremdet und als Ort der Begegnung genutzt werden, zum Beispiel als Bolzplatz. Auch vorstellbar ist, dass an Schulen anliegende Parkanlagen zu Pausenplätzen umfunktioniert werden. Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“ fasst Umfrageergebnisse aus der Politik, Kommunal- und IHK-Umfragen sowie der Bevölkerung zusammen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Bauunternehmen und Projektentwickler. So soll der öffentliche Raum und die Stadt- und Freiraumplanung ein zentraler Punkt der Städtebauförderung sein. Umweltschutz, Klimafreundlichkeit, Gesundheit und Erholung sollen damit gefördert werden. Dies soll durch die Schaffung von ausreichend Grünflächen, Anlagen für Oberflächenwasser und Biodiversität erreicht werden. Die Freiflächen sollen für alle Generationen zugänglich sein. So müssen beispielsweise Verkehrsräume so gestaltet werden, dass sie sowohl den Erfordernissen von Kindern als auch von älteren oder beeinträchtigten Menschen entsprechen. Der Baukulturbericht sowie ein ausführlicher Videobeitrag stehen auf der Internetseite der Bundesstiftung Baukultur zur Verfügung. Quelle: BSBK © fotolia.de