Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Tipp: Kein Hausbau ohne vorherige Baugrunduntersuchung:
Wer ein Haus bauen möchte, sollte sich bereits vor dem Erwerb des Grundstücks über den Baugrund informieren. Eine professionelle Baugrunduntersuchung gibt Aufschluss über die Bodenverhältnisse und liefert wesentliche Angaben über die Bodenart und die Bodenklasse sowie über die Tragfähigkeit des Bodengrunds und die Bodenwasserverhältnisse. Der Verband privater Bauherren (VPB) weist Kaufinteressenten auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Baugrunduntersuchung hin. Vor allem beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses ist die Untersuchung unerlässlich. Tauchen während der Bauphase Probleme auf, die auf die Beschaffenheit des Baugrunds zurückzuführen sind, muss der private Bauherr und nicht das beauftragte Bauunternehmen die anfallenden Kosten tragen. Anlehnend an das seit dem 1. Januar 2018 geltende Bauvertragsrechts sind Baufirmen von Fertighäusern dazu verpflichtet, privaten Bauherren vor dem Abschluss eines Vertrages eine Baubeschreibung zu übergeben. In dieser müssen zusätzlich zu dem Angebot und den jeweiligen Preisen auch die Kostenrisiken aufgeführt werden. Unter Kostenrisiken sind mögliche Probleme zu verstehen, die während der Planungs- oder Bauphase entstehen können. Ein klassisches Kostenrisiko ist beispielsweise der Baugrund. Wer ein Haus auf einem Grundstück errichtet, ohne die Bodenbeschaffenheit zu kennen, muss möglicherweise mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und Kosten rechnen. Damit die beauftragte Baufirma eine realistische Kalkulation aufstellen kann, sind detaillierte Angaben zum Baugrund elementar wichtig. Mit den aus der Baugrunduntersuchung ersichtlichen Angaben kann die Baufirma errechnen, welche Zusatzkosten für den Aushub, die Bodensanierung oder die Errichtung eines Kellers aller Voraussicht nach entstehen werden. Wurde das zu bebauende Grundstück ehemals als Gewerbegebiet genutzt oder liegt es in der Nähe von Feuchtgebieten, ist besondere Vorsicht geboten. Quelle: VPB © photodune.net
Analyse: Künstliche Intelligenz – vom Hype zur energiewirtschaftlichen Realität:
In der Analyse „Künstliche Intelligenz – vom Hype zur energiewirtschaftlichen Realität“, herausgegeben von der Deutschen Energie-Agentur (dena), wird die Wirkungsweise von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die integrierte Energiewende untersucht. Die Analyse stellt neun Anwendungsfelder vor und zeigt anhand dieser sowohl den technischen Entwicklungstand der KI auf als auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der KI im Energiesektor. Aus dieser Untersuchung werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit KI präsentiert. Einer der zurzeit vielversprechendsten Bereiche für den Einsatz von KI im Energiesektor ist in der Erstellung von Prognosen. Mithilfe von KI können hier recht präzise Vorhersagen getroffen werden, wie sich die Produktion und Nachfrage von erneuerbaren Energien künftig entwickeln wird. Aus den Prognosen können somit Erzeugung und Einsatz von erneuerbaren Energien optimaler gefördert werden. Auch im Bereich der Betriebs- und Bestandsoptimierung würden Prozesse durch den Einsatz von KI verbessert werden. Hier könnte KI beispielsweise bei der Einsatzplanung von Erzeugungsanlagen und der Optimierung des Netzbetriebs unterstützen. Laut Fachexperten ist als Basis für einen erfolgreichen Einsatz der KI in der Energiewirtschaft ein reger Informationsaustausch zwischen Akteuren aus der Energiebranche sowie dem Digitalsektor notwendig. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch aus bereits durchgeführten Pilotprojekten und Nachhaltigkeitskonzepten muss gefördert werden, um gemeinsam eine ganzheitliche Strategie für den Einsatz von KI im Energiebereich und für die Energiewende erfolgreich zu entwickeln und durchzusetzen. Gemeinsame Projekte, wie beispielsweise das „Future Energy Lab“, eine Zusammenarbeit zwischen der dena und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BmWi), sollen den Akteuren als Kommunikationsplattform dienen, um gemeinsam digitale Projekte im Rahmen der Blockchain-Strategie weiterzuentwickeln und zu erproben. Die Analyse kann auf der Internetseite der dena kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: dena © photodune.net
Urteil: Mieterhöhung nur bei Modernisierungs- und nicht bei Instandhaltungsmaßnahmen möglich:
Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf ließ nach einer Ankündigung mehrere Baumahnahmen am Haus durchführen und legte die Kosten auf die Mieter um. Zu den Arbeiten gehörten beispielsweise der Austausch der mehr als 60 Jahre alten Haustür sowie der Austausch der in die Jahre gekommen Treppenhausfenster und Wohnungstüren. Ebenso wurden Briefkästen ausgetauscht, eine Gegensprechanlage und Bewegungsmelder installiert, die Hausbeleuchtung erneuert sowie die Hausfassade, die Kellerdecke und das Dach gedämmt. Auch die Heizungsanlage wurde durch eine Fernwärmeanlage ersetzt. Eine der Mieterinnen legte gegen die durch die Baumaßnahmen zustande gekommene Mieterhöhung Klage ein. So zahlte die Mieterin vor den Bauarbeiten monatlich rund 300 Euro Miete. Im Jahre 2016 erfolgten gleich zwei Mieterhöhungen. Dabei betrug die erste rund 190 Euro und die zweite etwa 240 Euro. Die Vermieterin begründete die höheren Kosten mit einer Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB. In dem Gerichtsurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass nicht alle Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Entscheidend ist hier, ob es sich um Maßnahmen zur Instandhaltung oder um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Zu den Instandhaltungsmaßnahmen zählen alle Arbeiten, die durchgeführt werden müssen, um das Wohnhaus in einem ordentlichen und bewohnbaren Zustand zu halten. Die durch diese Baumaßnahmen entstanden Instandhaltungskosten sind einzig von der Vermieterin zu tragen. Anders sieht es bei Modernisierungsmaßnahmen aus. Da diese Arbeiten einen Mehrwert für die Bewohner haben und die Wohnsituation der Mieter verbessern, dürfen die Modernisierungskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist hier eine bestimmte Obergrenze zu berücksichtigen. Im Fall der über 60 Jahre alten Haustür beispielsweise entschied das Gericht, dass die Nutzungsdauer der Tür nach mehreren Jahrzehnten zu einem großen Teil abgelaufen ist. Somit kann nicht einzig von einer Modernisierung der Tür gesprochen werden. So fällt ein Teil der entstanden Kosten unter den Aspekt der Instandhaltung und nicht der Modernisierung und muss anteilig von der Mietkostenerhöhung abgezogen werden. Quelle: BGH © photodune.net
Trend: Saunahaus im Garten:
Pünktlich zum Herbstbeginn stellt sich für viele Hauseigentümer die Frage, wie sie ihre freie Zeit draußen im Garten möglichst lang nutzen können, bevor der Winter Einzug hält. Mit einem privaten Saunahaus lässt sich auch ganzjährig der Aufenthalt im Garten genießen. So haben Bewohner nicht nur die Möglichkeit, sich in ihrer privaten Wohlfühloase zu wärmen und zu entspannen, sondern auch den Blick in die Natur genießen zu können. Für die Gestaltung des Saunahauses gibt es zahlreiche Optionen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Verglasung, denn schließlich soll die Privatsphäre gewahrt und neugierige Blicke von außen sollen vermieden werden. Wer von seiner Sauna aus den weiten Blick in den Garten genießen möchte, für den bieten sich Saunahäuser mit Schiebe- oder Flügeltüren besonders gut an. Mit einer Sonnenschutzverglasung oder dem Einsatz von sogenanntem Spionglas halten Saunagänger neugierige Blicke der Nachbarn fern und genießen dabei den Ausblick in ihren Garten. Den höchsten Ansprüchen in puncto Technik und Qualität bietet der Einsatz von Smart-Glas. Per Knopfdruck lässt sich die Fensteroberfläche im Nu matt schalten und gleicht sich den Lichtverhältnissen an. Auch im Bereich Innenausstattung sind modernen Saunahäusern keine Grenzen gesetzt. Besonders beliebt sind multifunktionale Objekte, die neben ihre Funktion als Sauna auch als Ruheraum dienen. So können Bewohner nach Belieben in dem Sauna-Vorraum eine Leseecke einrichten lassen oder die Räumlichkeiten als Yoga- oder Fitnessraum sowie als kleinen Meditationstempel nutzen. Für Familien eignet sich die Kombination aus Saunalandschaft und Freizeitbereich besonders gut. Denn während die Eltern ihren Saunagang genießen, können die Kinder im Nebenraum spielen. Saunahäuser für den Garten können individuell gestaltet und perfekt in die Gegebenheiten vor Ort eingebettet werden. Unterschiedliche Hersteller entwerfen Saunahäuser nach Maß und erfüllen Eigentümern den Traum, sich auch im Winter eine Auszeit in ihrem Garten gönnen zu können. Quelle: bauen.com © photodune.net
Kodex für eine ganzheitliche und vielfältige Baukultur :
Um in Städten Vielfalt zu schaffen und unterschiedliche Baustile zu fördern, hat die Bundesstiftung Baukultur gemeinsam mit dem Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (ICG) einen Kodex entworfen, welcher sich an die Immobilienbranche richtet. Dieser soll Unternehmen aus der Immobilienbranche, Bauherren, Projektentwickler und Planer sowie Eigentümer und alle Beteiligten aus dem Bereich Städtebau dazu animieren, Diversität in der Gestaltung von Lebensräumen zu schaffen. Ob in der Gestaltung von Gebäuden, in der Infrastruktur und in Stadtquartieren sowie in Siedlungen, Landschaften und im öffentlichem Raum, der entworfene Kodex dient als Leitlinie und Bekenntnis zur Gewährleistung einer regen Baukultur. Zugleich sollen unterschiedliche baukulturelle Werte und die gegenseitige Akzeptanz in der Gesellschaft eingehalten werden, um langfristig auch wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Der Kodex enthält insgesamt neun Grundsätze, die in die Bereich „Haltung und Werte“, Visionen und Ziele“ und „Kompetenz und Umsetzung“ gegliedert sind. Der Hauptgrundsatz des Kodex bildet die Verpflichtung zu einer ganzheitlichen Baukultur. So sollen alle Bauvorhaben ökologisch verträglich und wirtschaftlich realisierbar sein sowie eine hohe Qualität in der Gestaltung der Bauwerke und des Umfeldes aufweisen. Auch die soziale Verankerung und Ausgewogenheit der gestalterischen und baulichen Tätigkeiten muss gewährleistet werden. Zu der Haltung und den Werten gehören ebenfalls eine umsichtige Projektplanung sowie die Wertschätzung des baulichen und kulturellen Erbes. Die gemeinsamen Ziele und Visionen enthalten beispielweise Vorhaben wie eine ressourcenschonende Bauweise oder die Förderung von Stabilität im Bereich Städtebau und Gesellschaft. Gestaltungswettbewerbe und Kooperationen sowie eine lösungsorientierte Zusammenarbeit sind einige Punkte aus dem Bereich „Kompetenz und Umsetzung“. Quelle: Bundesstiftung Baukultur/ICG © photodune.net
Tipps: Wissenswertes zum Flachdachhaus:
Wer im Begriff ist, ein Haus zu bauen, muss jede Menge Entscheidungen treffen. Eine davon betrifft die Dachbauart. Grundsätzlich stehen zwei unterschiedliche Dachformen zur Auswahl: ein Steildach oder ein Flachdach. Häuser mit Flachdächern haben viele Vorteile. Die kompakte Form des Flachdachhauses gleicht einem Würfel und zeichnet sich durch eine klare, einfache Bauform aus. Ein Flachdach hat keine Dachschrägen wie es ein Steildachhaus hat und bietet deshalb auch im Obergeschoss eine große Wohn- und Stellfläche. Wer von einem lichtdurchfluteten Haus träumt und sich große Fensterfronten auch in der obersten Etage wünscht, kann diesen Wunsch in einem Flachdachhaus realisieren. Problemlos lassen sich große Fensterflächen einbauen und verleihen dem Haus eine architektonisch moderne und klare Optik. Wer es etwas kreativer mag, kann in einem Flachdachhaus Gebäudeteile versetzen und somit Platz für eine Terrasse oder einen Balkon schaffen. Auch eine Dachterrasse ist bei einem Flachdachhaus nur eine Frage der Hausbauplanung. Doch Vorsicht ist geboten: Vor der Bauplanung sollten sich Eigentümer erkundigen, welche Gebäude- und Dachbauweisen auf dem jeweiligen Grundstück gelten, da jede Kommune andere Vorschriften hat. Ein Blick in den Bebauungsplan klärt darüber auf, ob ein mehrgeschossiges Haus mit einem Flachdach auf dem Grundstück gebaut werden darf. Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem Flachdachhaus ist eine fachgerechte Konstruktion; vor allem das Dach muss hundertprozentig wasserdicht sein. Ein Dachgefälle von zwei Prozent ist die Mindestanforderung bei der Konstruktion. Empfehlenswert sind sogar drei bis fünf Prozent, sodass das Regenwasser effektiv abfließen kann. Dachabläufe auf der Dachfläche sowie eine gute Dachabdichtung gehören zu einem Flachdachhaus genauso dazu wie eine gute Wärmedämmung und eine tragende Konstruktion. Quelle: bautipps © photodune.net