Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Tipp: Wohnungstüren richtig streichen und lackieren:
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer wünschen sich in ihrem Zuhause Türen aus Holz. Das ist nicht verwunderlich, denn Holz sieht nicht nur optisch gut aus und kreiert eine wohnliche und gemütliche Atmosphäre, sondern entspricht auch höchsten Qualitätsansprüchen. Holztüren gehören allerdings auch zu den kostspieligsten Türarten und müssen regelmäßig gepflegt werden. Damit die Wohnungstüren aus Holz über eine lange Dauer intakt und unbeschädigt bleiben, sind beim Versiegeln und Lasieren sowie beim Lackieren und Streichen einige Dinge zu beachten. Türen in der Wohnung sind vielen Beanspruchungen ausgesetzt. Durch sie gehen Hausbewohner unentwegt ein und aus. Zum Öffnen und Schließen der Türen benutzen sie dabei oftmals nicht nur die Klinke oder den Türgriff. Kleine Dellen oder Kratzer an der Holztür sind deshalb keine Seltenheit. Ebenso sind Wohnungstüren unterschiedlichen Temperaturen in den Räumen und Raumklimaschwankungen ausgesetzt. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sind bei der Renovierung von Türen wichtige Vorarbeiten zu treffen. So nimmt man vor dem Streichen und Lackieren die Türen bestenfalls aus den Angeln und bearbeitet sie in einer Werkstatt oder im Freien, denn durch das Abschleifen entsteht viel Feinstaub. Das Abschleifen der alten Farbe und Lacke ist elementar, denn nur eine unbehandelte Tür kann neuen Lack und neue Farbe aufnehmen. Sollten nach dem Schleifen Risse sichtbar sein, müssen diese mit Spachtelmasse behandelt werden. Nach den Schleifarbeiten wird die Tür mit speziellen Holzreinigern von Fett- und Silikonrückständen befreit und anschließend mit einem feuchten Tuch abgewischt. Wenn das Holz vollständig trocken ist, sollte dieses noch einmal mit einem im Fachhandel erhältlichen Spezialtuch von den restlichen Staubpartikeln befreit werden. Nachdem das Türschloss und die Beschläge angeklebt wurden, kann mit dem Streichen oder Lackieren begonnen werden. Wer das Holz zunächst grundieren oder mit einem Basislack bestreichen möchte, sollte eine Schaumstoffrolle verwenden und die Tür nach den Angaben auf der Packungsanweisung trocknen lassen. Durch das Auftragen einer transparenten Lasur oder eines Versiegelungslacks wird die neue Türfarbe zusätzlich geschützt. Quelle: Hausjournal © photodune.net
Nachrüsten: Fußbodenheizung spart Energiekosten:
Eine Fußbodenheizung sorgt an kalten Tagen nicht nur für ein wohlig warmes Wohngefühl, sondern spart zudem auch Energiekosten. Da der gesamte Fußboden als Heizfläche dient, verteilt sich die Wärme in Form von Strahlung im ganzen Raum oder Haus. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizkörpern hat eine Fußbodenheizung einen höheren Strahlungsanteil und liefert somit auch ausreichend Wärme, wenn die Luft im Raum ein wenig kühler ist. Wer in seinem Haus oder in seiner Wohnung noch keine Fußbodenheizung hat, kann diese bei der Sanierung nachrüsten. Dabei stehen mehrere Systeme zur Auswahl. So tauschen Fachleute beispielsweise bei einem Nasssystem den alten Fußbodenaufbau aus und verlegen dünne Heizleitungen und Dämmplatten unter den neuen Fußboden. Der Estrich unterstützt dabei, die Lasten gleichmäßig zu verteilen und dient gleichzeitig als Wärmespeicher. Sollte der Fußboden mit den gängigen fünf Zentimetern zu hoch sein, bietet sich ein Dünnschichtsystem besonders gut an. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass die Trägerplatte lediglich mit einer dünnen Ausgleichschicht bedeckt ist und direkt auf dem Oberboden angebracht wird. Die Aufbauhöhe beträgt bei dem Dünnschichtsystem lediglich zwei Zentimeter. Eine weitere Möglichkeit ist, in den Estrich des Bodens kleine Kanäle einzufräsen und auf diese Weise die Heizleitungen einzubetten. Die Voraussetzung für diese Art des Einbaus einer Fußbodenheizung ist, dass der Estrich noch in einem guten Zustand ist. Besteht der Boden aus alten Holzbalkendecken, sollte ein Trockenbausystem angewandt werden. Denn ein Boden aus Holzbalken kann oftmals den schweren Estrich nicht aushalten. Bei dem Trockenbausystem werden deshalb leichte Trockenestrichplatten auf die Heizleitungen gelegt. Ganz gleich, welches System für das Eigenheim angewandt wird, wichtig ist, dass die Fußbodenheizung regelmäßig entlüftet wird, um eine reibungslose Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Quelle: effizienzhaus-online © photodune.net
Urteile: Außenwerbung an Gewerbeimmobilien:
Für Mieter von Gewerbeimmobilien spielt Außenwerbung eine wichtige Rolle, um die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich zu ziehen. Grundsätzlich haben Mieter von Gewerbeobjekten einen Anspruch auf die Nutzung von Außenwerbung. Dazu gehören beispielsweise das Anbringen von Plakaten an der Außenwand, das Aufstellen von Kundenstoppern oder das Anmontieren von Hinweisschildern an der Fassade. Während der Vermieter des Objekts einige Werbemaßnahmen erlauben und dulden muss, kann er bestimmte Vorhaben untersagen. Hier gelten die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen. So wies das Amtsgericht Hamburg (AG) die Klage eines Mieters ab, der vom Vermieter verlangte, ein an der Fassade angebrachtes Hinweisschild mit der neuen Geschäftsadresse nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu dulden (AZ 44 C 275/18). Da im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass zum Ende des Mietvertrages alle Außenwerbeanlagen abmontiert und die beklebten Fensterscheiben gesäubert werden müssen, hatte der Kläger keinen Anspruch auf Duldung. Denn laut Gerichtsurteil ist ein Hinweisschild mit der neuen Geschäftsadresse als Werbemaßnahme anzusehen, da sich die Bekanntgabe einer neuen Adresse an potenzielle Kunden richtet und zu Förderzwecken des eigenen Umsatzes dienen soll. Wäre im Mietvertrag diesbezüglich keine Sondervereinbarung getroffen worden, hätte der Kläger grundsätzlich ein Recht darauf gehabt, ein Hinweisschild anzubringen. In einem anderen Fall ging es um das Anbringen von großflächigen Leuchtreklamen an einer Gewerbeimmobilie. Wenn im Mietvertrag keine differenzierten Vereinbarungen getroffen wurden, ist das Installieren von Werbetafeln gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Anbringungsort nicht verunstaltet wird und der ortsüblichen Verkehrssitte entspricht. So entschied das Verwaltungsgericht München (VG), dass ein Vermieter nicht dazu verpflichtet war, eine LED-Videowerbeanlage seines Mieters in vier Schaufenstern zu dulden (AZ M 8 K 16.1426). Bei der Gewerbeimmobilie handelte es sich um ein denkmalgeschütztes Haus, sodass bei dieser Werbemaßnahme von einer Verunstaltung des Anbringungsortes auszugehen sei. Quelle: AG Hamburg/VG München © fotolia.de
Tipp: Änderungswünsche beim Kauf einer Neubauwohnung:
Wer stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung wird, hat meistens eigene Vorstellungen, wie der Innenausbau oder die Ausstattung aussehen soll. Manchmal wünschen sich Eigentümer, dass in der neuen Wohnung die Bodenfliesen gegen Parkett ausgetauscht oder zusätzliche Elektro-Installationen verlegt werden. Der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) rät Wohnungseigentümern beim Kauf ihrer Neubauwohnung dazu, ihre Vorstellungen und Wünsche bereits bei der Planung zu kommunizieren und in der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie im Kaufvertrag schriftlich und im Detail festzuhalten. Vor allem, wenn es um Sonderwünsche geht, wie beispielsweise den Austausch des Bodens, die Veränderung der Öffnungsrichtung der Tür oder Veränderungen im Bereich Elektrik, ist Vorsicht geboten. Denn um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten alle Änderungswünsche im Vorhinein, bestenfalls vor dem Abschluss des Kaufvertrages, besprochen und festgelegt werden. Kommunizieren Eigentümer erst während der Bauphase, dass sie Änderungen an der Ausstattung wünschen, wirkt sich das deutlich auf die Kosten aus. Ist der Kaufvertrag bereits abgeschlossen, müssen diese Änderungen nachträglich aufgenommen und durch einen Notar beglaubigt werden. Zudem weist der BSB darauf hin, dass die Arbeiten bestenfalls durch den Bauträger durchgeführt werden. So bleiben Gewährleistungsfristen bei einem Vertragspartner und die Arbeiten werden in den Bauablauf integriert. Sollte ein anderes Handwerksunternehmen für die Änderungsarbeiten beauftragt werden, müssen die Eigentümer einen weiteren Werkvertrag mit den Handwerkern abschließen. In diesem Fall laufen die Arbeiten gesondert ab, sodass es zu Verzögerungen kommen kann. Grund dafür ist, dass Arbeiten von einem Unternehmen erst abgeschlossen werden müssen, bevor andere wieder aufgenommen werden können. Wenn Eigentümer einzelne Arbeiten in Eigenleistung übernehmen wollen, bieten sich vor allem Maler- und Tapezierarbeiten oder das Verlegen des Bodens gut an. Denn die Materialkosten sind dieselben, große Preisunterschiede entstehen allerdings zwischen dem Stundensatz eines Handwerkers und dem eigenen Arbeitseinsatz. Durchgeführt sollten diese Arbeiten nur, wenn Eigentümer über ein bestimmtes Maß and Handwerksfähigkeiten verfügen. Quelle: BSB © fotolia.de
Statistik: Steigende Baulandpreise in Deutschland:
Nach diesjährigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird Bauland in Deutschland immer teurer. Vor allem in den Großstädten Berlin und Hamburg sind die Kaufpreise für bebaubares Land in den letzten zehn Jahren um ein Vielfaches gestiegen. So lag im Jahre 2019 der Preis für einen Quadratmeter Bauland in Berlin bei 1.328,48 Euro und in Hamburg bei 1.157,91 Euro. Zieht man die Berechnungen der Baulandkaufpreise in ganz Deutschland in Betracht, ergibt sich ein durchschnittlicher Kaufpreis von 189,51 Euro pro Quadratmeter. Vor zehn Jahren lag der Durchschnittspreis von baureifen Grundstücken lediglich bei 122,00 Euro. Bei den Kaufinteressenten und Investoren sind vor allem Baugrundstücke in Wohngebieten von hohem Interesse. Rund 81 Prozent aller Grundstückskäufe im vergangenen Jahr fanden in bewohnbaren Gebieten statt. Bei diesen Transaktionen zeichnet sich ein weiterer Unterschied ab: Ein Baugrundstück, auf welchem eine geschlossene Bauweise zugelassen ist, kostet in Deutschland durchschnittlich rund 285,76 Euro. Der Preis liegt damit um 76 Euro höher als in Wohngebieten, die lediglich eine offene Bauweise zulassen. Der Unterschied ist, dass bei einer geschlossenen Bauweise kein Abstand zwischen den gebauten Gebäuden vorgesehen ist, wie es beispielsweise bei Reihenhäusern der Fall ist. Ein Grundstück mit einer offenen Bauweise dagegen erfordert die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Häusern. Die Kaufpreise für Baugrundstücke in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind verhältnismäßig günstig. Für etwa 60 Euro pro Quadratmeter können Kaufinteressenten hier günstiges Bauland erwerben. Destatis weist darauf hin, dass die vorgenommenen Berechnungen lediglich für einen kurzen zeitlichen Vergleich und nur bedingt verwendbar sind. Denn für die Auswertung wurden Preise von Beispielfällen mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen zum Vergleich herangezogen. Eine differenzierte Statistik zu den Kaufwerten für Bauland verschafft die Fachserie 17, Reihe 5, des Statistischen Bundesamtes. Quelle: Destatis © photodune.net
Aufbau und Funktion einer Hauswand:
Außen- und Innenwände bilden das Gerüst eines Hauses. Sie sorgen für Stabilität und Standsicherheit und gehören beispielsweise bei einem Einfamilienhaus zum Tragewerk des Gebäudes. Auch für die Statik sind tragende Wände von enormer Wichtigkeit. Deshalb müssen sie Baustoffe enthalten, deren Bestandteile die Standfestigkeit des Hauses garantieren. Ein Baustatiker ist für die Überprüfung und Berechnung der Baustoffe sowie ihrer Eigenschaften und Dimensionen verantwortlich. Nichttragende Wände hingegen müssen nicht zwingend Bauteile enthalten, die für die Standfestigkeit und Statik des Gebäudes verantwortlich sind. Ob bei Regen, Wind oder Sonne, die Außenwand eines Gebäudes hat die Funktion, Hausbewohner vor äußeren Wettereinflüssen sowie vor Lärm und Feuer zu schützen. So besteht die Außenwand eines Hauses zudem aus einer Dämmung und einer Fassade. Je nach Wandaufbau und verwendetem Dämmmaterial sind unterschiedliche Breiten der Dämmschicht vorgeschrieben. Eine ausreichende Dämmung soll verhindern, dass im Winter Heizenergie verlorengeht und dass im Sommer Hitze ins Innere des Hauses gelangt. Die Fassade des Hauses hat beim Wandaufbau die Funktion, so lange wie möglich vor äußeren Einflüssen und Beanspruchungen zu schützen. Außenfassaden können aus unterschiedlichen Materialien wie beispielsweise Klinker, Putz oder Holz bestehen. Doch der Wandaufbau muss noch weitere Anforderungen erfüllen. So muss eine Außenwand mit ihren Bestandteilen für einen kontrollierten Luftaustausch sorgen und luftdicht sein. Weist eine Wand nicht ausreichend Luftdichtigkeit auf und befinden sich undichte Stellen im Wandaufbau, kann es zu einem unnötigen Verlust von Wärme sowie zu Zugerscheinungen kommen. Auch durch Feuchtigkeit verursachte Schäden sind die Folge. Mit einem sogenannten Blower-Door-Test kann die Luftfeuchtigkeit des Hauses nach der Errichtung überprüft werden. Auch die Wärmespeicherfähigkeit, sowie der Brand- und Schallschutz spielen beim Wandaufbau eine wichtige Rolle. Quelle: bautipps.de © photodune.net