Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Prognose: Nachfrage-Boom bei flexiblen Workspaces:
Laut Prognosen von Workthere, einem Tochterunternehmen des Immobilienberaters Savills, ist in der zweiten Jahreshälfte mit einer starken Nachfrage nach „Flexiblen Workspaces“ zu rechnen. Auch wenn die Auftragsauslastung von 79 Prozent vor der Corona-Pandemie auf 65 Prozent im November 2020 fiel, rechnen die Immobilienexperten von Workthere bereits in der ersten Jahreshälfte 2021 mit einem leichten Aufschwung. Vor allem die Nachfrage nach Tagespässen für größere Büroräume und Besprechungsräumen wird steigen. Mit ausreichend Fläche können Unternehmen, unter Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln, gelegentlich wieder persönliche Meetings stattfinden lassen. Einen Nachfrage-Boom erwarten die Immobilienexperten von Savills und Workthere in der zweiten Jahreshälfte. Einer der Gründe für die steigende Nachfrage ist, dass die Verträge von bereits bestehenden Mietverhältnissen temporär nicht erneuert wurden, doch die meisten Kunden darauf warten, dies nachzuholen, sobald sich die Bestimmungen der Corona-Pandemie wieder entspannen. Auch Unternehmen, die bisher von einer klassischen Bürostruktur und festen Büroräumen geprägt waren, interessieren sich zunehmend für flexible Möglichkeiten. Andere Unternehmen möchten sich künftig nicht mehr an unflexible Mietverträge mit festen Fixkosten binden und signalisieren ein deutliches Interesse nach flexiblen Bürolösungen. Was die Preisstruktur angeht, werden die Mieten in der ersten Jahreshälfte deutlich fallen. Da Büroflächen in Großstädten momentan noch zu einem großen Teil leer stehen, werden Betreiber von „Flexiblen Workspaces“ Preisnachlässe anbieten, um ihre bisherigen Kunden zu halten und neue zu gewinnen. Sobald die Nachfrage steigt, ist ebenfalls mit steigenden Büropreisen zu rechnen. Auch in urbanen Randlagen wird eine mindestens gleichbleibenden Nachfrage nach „Flexible Workspaces“ erwartet, da Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten wollen, nahe ihres Wohnorts zu arbeiten. Quelle: Workthere/Savills © fotolia.de
Tipps: Feuchteschutz von Gebäuden:
Damit ein Gebäude ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt ist, sollten vorgeschriebene Normen eingehalten werden. Das von außen auf das Gebäude einwirkende Wasser bzw. die Feuchtigkeit kann Schäden am und im Gebäude verursachen, wenn bauphysikalische Fehlkonstruktionen nicht ausreichend Wärme- und Feuchteschutz bieten. Zudem beeinflusst das Lüftungsverhalten der Bewohner den Feuchtegehalt der Luft. Ein Gebäude ist unterschiedlichen Wasserquellen und Einflüssen ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise Regen- und Spritzwasser, die Bodenfeuchtigkeit sowie Druckwasser und nicht drückendes Wasser aber auch die Baufeuchte, Tauwasser sowie Wasserdampf. Auch der Grundwasserspiegel spielt eine wichtige Rolle. Um ein Gebäude von außen gut abzudichten und Schutz vor Wassereinfall zu bieten, sollten die Normen aus der DIN 4095 „Baugrund – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – Planung, Bemessung und Ausführung“ beachtet werden. Zum Thema „Abdichtung“ gelten die Normen aus der DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken“ sowie Vorschriften, die sich beispielsweise auf die Abdichtung von Balkonen und Loggien, Innenräumen und befahrbaren Verkehrsflächen beziehen (DIN 18531 bis DIN 18535). Berechnungen über den Tauwasserausfall sollten bereits Teil der Bauantragsplanung sein; auch die Luftdichtheit von Gebäuden oder Berechnungen zur Dampfdruckverteilung spielen eine wichtige Rolle. Das Fachportal „Baunetz Wissen“ informiert über wichtige Aspekte und Anforderungen an den Feuchteschutz von Gebäuden. Quelle: Baunetz Wissen © photodune.net
Neue Anforderungen an Energieausweise:
Hauseigentümer, die im Besitz einer Bestandsimmobilie sind, deren Energieausweis im Mai 2021 zehn Jahre alt ist oder älter, müssen diesen überprüfen und ggfs. erneuern lassen. Soll die Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Richtlinien liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Bis Ende April 2021 gelten noch die alten Vorschriften für Energieausweise der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Anders als bisher verordnet, muss in dem neuen Energieausweis beispielsweise die Höhe der Treibhausgas-Emissionen verzeichnet werden. Verfügen die Hauseigentümer über einen Verbrauchsausweis, sind sie künftig dazu verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen. Diese Anforderung gilt bei Bedarfsausweisen bereits. Ebenso muss in dem neuen Energieausweis festgehalten werden, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Gebäudeenergieberater oder Fachexperten, die einen Energieausweis ausstellen, müssen gewährleisten, dass die Angaben vom Eigentümer zum Energiezustand des Hauses der Richtigkeit entsprechen. Für die Prüfung sind Energieausweisersteller auch weiterhin dazu berechtigt, die Immobilie vor Ort zu prüfen. Alternativ können die Prüfung und die Aufstellung von geeigneten Maßnahmen auch anhand von Fotos erfolgen. Bleiben Eigentümer oder Mieter in der Immobilie wohnen, muss zunächst kein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Mit den neuen Richtlinien soll der Energieausweis aussagekräftiger werden als bisher. Die neuen Richtlinien gelten auch für Immobilienmakler. Quelle: Zukunft Altbau © fotolia.de
Urteil: Mieter hat Anspruch auf Prüfung der Betriebskostenabrechnung:
Erhalten Mieter eine Betriebskostenabrechnung, haben sie ein Anrecht darauf, diese zu prüfen. Gemäß § 259 Abs. 1 BGB steht dem Mieter eine Belegeinsicht zu. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter Rechnungen und Zahlungsbelege zur Überprüfung vorzulegen. Im vorliegenden Fall (AZ VIII ZR 118/19) waren Mieter einer Mietwohnung zu einer Betriebskostennachzahlung von 1.262 Euro aufgefordert worden. Die Vermieterin legte ihnen die Rechnungen vor, allerdings nicht die Zahlungsbelege. Da sich die Mieter weigerten, den Zahlungsbetrag zu begleichen, reichte die Vermieterin Klage ein. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat der Zahlungsklage grundsätzlich stattgegeben. Die Beklagten (Mieter) hatten mit der Berufungsklage Erfolg. Das Landgericht (LG) Berlin wies die Klage der Vermieterin ab, auch die Revision der Klägerin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte keine Erfolg. Denn zu der Abrechnungspflicht der Vermieterin gehört auch die Vorlage von Zahlungsbelegen. Wünschen die Mieter Einsicht in die Rechnungen und Belege, müssen sie keinen besonderen Grund dafür angeben. Ein allgemeines Interesse zur Einsicht reiche vollkommen aus. Der Mieter hat das Recht, die geforderten Rechnungsbeträge zu überprüfen. Solange diese nicht vorliegen, stehe den Mietern gemäß § 242 BGB ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses gilt solange, bis von Seiten der Vermieterin gemäß § 259 Abs. 1 BGB die begehrte Belegeinsicht gewährleistet wird. Quelle: BGH © photodune.net
Einrichtungs-Tipps: Hauswirtschaftsraum:
Damit ein Hauswirtschaftsraum ein Stauwunder bleibt, bedarf es einer guten Planung und Organisation. Mit einer guten Einteilung und den richtigen Möbeln, lassen sich Lebensmittel, Putzmittel, Haushaltsgeräte und alle Dinge, die nicht im Flur oder in der Küche liegen sollen, sortieren und verstauen. Je nach Größe und Form des Hauswirtschaftsraums kommen unterschiedliche Gestaltungsvarianten infrage. So können die Möbel und Ablageflächen beispielsweise in U-Form angeordnet werden. In der Mitte des Raumes bleibt Platz frei, rechts, links und an der Kopfseite verläuft eine Arbeitsfläche mit Ober- und Unterschränken. Raumhohe Schränke und Regale schaffen viel Stauraum und lassen die Geräte und Utensilien im Inneren der Schränke verschwinden. Wer an die oberen Etagen kommen muss, benutzt einen Klapptritt oder eine Leiter. Auch schaffen zusammenstellbare Schrankmodule jede Menge Raum und können den Raumgegebenheiten individuell angepasst werden. Ist der Haushaltsraum schlauchförmig, eignet sich eine lange Schrankzeile an einer Wand mit intelligenten Hochschränken besonders gut. Wer sich eine neue Küche einbauen lässt, kann die alten Küchenmöbel für den Haushaltsraum umfunktionieren, auch wenn nicht alle gebraucht werden. Sollte der Haushaltsraum besonders klein sein und wenig Platz für Waschmaschine und Trockner haben, kann den Trockner auf die Waschmaschine gestellt werden und somit gleichzeitig als Stauraum für dreckige Wäsche dienen. Weitere funktionale Möbel, wie beispielsweise ein Schuhregal, Module für Wertstoffe oder eine Vorrichtung für Getränke und Flaschen bringen Ordnung in den Hauswirtschaftsraum und entlasten die anderen Räume in der Wohnung oder im Haus. Quelle: Das Haus online © photodune.net
Studie: Aktive Bodenpolitik:
Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIU) hat im Januar 2021 eine Sonderveröffentlichung zum Thema „Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung“ herausgegeben. Vor dem Hintergrund der Bodenknappheit und der immerwährend steigenden Bodenpreise, sehen sich Städte und Kommunen in der Verantwortung, eine aktivere Bodenpolitik zu betreiben. Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem DIU und 14 Städten, welche sich mit der jeweiligen Bodenpolitik auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen entwickelt haben. Das Ziel ist, auch in Zukunft eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung zu garantieren, die nicht von den Akteuren bestimmt wird, die die höchsten Bodenpreise aufrufen. Vielmehr sollen Flächen generiert werden, die dem sozialen Wohnungsbau, einer regen Wirtschaftspolitik mit tragfähigen Gewerbestrukturen sowie der Diversität und dem Klimawandel gerecht werden. Dabei liegt die Basis für die Neuaufstellung der kommunalen Bodenpolitik darin, die Liegenschaftspolitik strategischer auszurichten. Nicht die Veräußerung von Flächen soll im Zentrum stehen, sondern Flächenankäufe und die Nutzung der Flächen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung. In der Studie werden Handlungsempfehlungen präsentiert, wie eine aktive Boden- und Liegenschaftspolitik eine nachhaltige und soziale Stadtplanung garantieren kann. Dazu gehört beispielsweise, dass die vorhandenen Flächenreserven der Kommunen lediglich zum Zwecke des Gemeinwohls vergeben und bebaut werden. So soll bei der Vergabe von Grundstücken nicht mehr das Höchstgebotsprinzip gelten, sondern die Flächenvergabe aufgrund des besten Konzepts vergeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung eines Erbbaurechts bei der Flächenvergabe, sodass Grundstücke in öffentlicher Hand bleiben und langfristig eine anderweitige Nutzung möglich wäre. Die gesamte Studie steht auf der Internetseite des DIU zum Download bereit. Quelle: DIU © photodune.net