Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Leben & Wohnen: Urteil: Grundstückseigentümer dürfen im Garten keinen Abfall anhäufen

Grundstückseigentümer müssen sich auch im eigenen Garten an bestehende Verordnungen und Gesetze halten. Das stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil nochmals klar. Konkret ging es in diesem Fall um einen Besitzer eines Grundstücks, der im Garten Plastiktüten, organische Stoffe, gebrauchtes Mobiliar und anderen Unrat lagerte. Da der Müllberg immer weiter wuchs, informierten die Nachbarn das zuständige Ordnungsamt. Diese stellten bei einer Ortsbegehung fest: der Müll muss weg. Dagegen wehrte sich jedoch der Gartenmüllsammler und der Fall landete schlussendlich vor Gericht.   Die Richter am Verwaltungsgericht Münster gaben der Behörde recht (AZ 7 L 1222/16). Durch das Ansammeln von Müll – und insbesondere von organischen Stoffen – werden nicht nur Schädlinge angelockt, sondern es entstehen unter Umständen auch giftige Gase. Zudem verstieß der Umweltsünder gegen bestehende Verordnungen und Gesetze. Das Gericht ordnete daher die Beseitigung des Müllbergs an.    Quelle: Verwaltungsgericht Münster © photodune.net

Mieten & Vermieten: Steht die Betriebswohnung vor einem Comeback?

Zwei Themen werden in Deutschland seit Monaten eifrig diskutiert: der Wohnraum- sowie der Fachkräftemangel. Abhilfe könnte eine alte Idee schaffen, die vor allem in den Wirtschaftswunderjahren sehr populär war.   Zwei Probleme und eine Lösung: Betriebswohnungen in zentraler Innenstadtlage erleben aktuell eine kleine Renaissance. Denn Unternehmen können sie zu günstigen Konditionen neuen Mitarbeitern anbieten, wenn diese in einer neuen Stadt bezahlbaren Wohnraum suchen. Gleichzeitig wird das Unternehmen als Arbeitgeber für den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs interessanter. Ihren Ursprung haben Betriebswohnungen in der 1960er Jahren. Vor allem große Industriekonzerne wie Mannesmann, Thyssen oder Krupp errichteten für ihre Arbeiter teilweise ganze Viertel mit Betriebswohnungen. In den folgenden Jahrzehnten sank jedoch die Nachfrage nach solchen Wohnungen, da sich die Bedürfnisse und Anforderungen der Arbeitnehmer an der Immobilie gravierend gewandelt hatten.   Quelle: Süddeutsche Zeitung © photodune.net

Marktdaten: Geldinstitut rechnet auch in den nächsten Jahren mit steigenden Immobilienpreisen

Nach einer Studie der Deutschen Bank wird sich der rasante Anstieg bei den Immobilienpreisen und Mieten auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Bis 2022, so die Experten, könnte der Aufschwung am Immobilienmarkt noch andauern.   Als Gründe für den weiteren Anstieg nennen die Analysten der Studie den boomenden Arbeitsmarkt, die hohe Migration aus dem Ausland, die geringe Anzahl von Neubauwohnungen sowie die niedrigen Zinsen. Als Konsequenz droht nach Einschätzungen der Immobilienexperten die Bildung einer Preisblase am Wohnungsmarkt in Deutschland.   Einen weiteren Grund für den anhaltenden Preisanstieg bei Immobilien sehen die Autoren der Studie in der negativen Differenz zwischen Nachfrage und Angebot. Obwohl 2018 insgesamt 300.000 neue Wohnungen entstanden, fehlen immer noch etwa eine Million Wohneinheiten. Erst 2022 sei damit zu rechnen, dass das jährliche Angebot an Wohnungen die Nachfrage übertreffen werde.   Quelle: Deutsche Bank © photodune.net

Energieeffizienz: Breites Bündnis fordert Streichung des Förderdeckels bei Solarstromanlagen

Eine Allianz führender Dach- sowie Bundesverbände aus Mittelstand, Handwerk, Energie und anderen Bereichen hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Förderdeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unverzüglich zu streichen.   Nach Ansicht des Bündnisses sind Solaranlagen auf den Dächern von Wohngebäuden ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der Förderdeckel werde – so die Befürchtung der Allianz – den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen bremsen. Das aktuelle Gesetz aus dem Jahr 2012 sieht vor, dass neue Solarstromanlagen auf Dächern dann nicht mehr gefördert werden sollen, wenn die Marke von 52 Gigawatt installierter Solarstrom-Kapazität erreicht wurde. Laut neuesten Berechnungen soll das bereits 2020 der Fall sein.   Was viele Vertreter des Bündnisses besonders ärgert: Die Bundesregierung hatte sich im aktuellen Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Laut Branchenexperten steht dieses Ziel allerdings im klaren Widerspruch zum Förderdeckel.   Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft  © photodune.net

Mieten & Vermieten: Urteil: Hausflur darf nicht als Abstellfläche genutzt werden

Schuhregal, Kartons oder alte Flaschen: Viele Mieter betrachten den Hausflur oft als verlängerten Arm ihrer Wohnung. Vermieter sehen dieses Verhalten in der Regel gar nicht gern. In einem Fall aus Köln endete die Sache sogar vor dem Landgericht. Doch was war geschehen? Ein Mieter stellte über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder private Gegenstände in den Hausflur. Obwohl die Vermieterin den Mieter mehrmals schriftlich aufforderte, dies zu unterlassen, änderte dieser sein Verhalten nicht und stellte weiterhin alte Flaschen, Kartons und andere Gegenstände im Hausflur ab, da er glaubte, dass er dazu berechtigt sei. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Dagegen klagte der Mieter vor Gericht. Die zuständigen Richter am Landgericht Köln bestätigten die Kündigung (AZ 10 S 99/16). Nach Ansicht der Juristen habe der Mieter durch sein vertragswidriges Verhalten den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum gestört. Zudem habe er – laut Mietvertrag – keine Berechtigung gehabt, Gegenstände in den Hausflur zu stellen. Da der Mieter dies auch nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen nicht unterlies, sei die Kündigung rechtens. Quelle: Landgericht Köln © photodune.net

Leben & Wohnen: So können Verbraucher den eigenen Stromverbrauch vergleichen

Laut einer aktuellen Untersuchung des Klimaschutznetzwerks co2online verbrauchen deutsche Haushalte nach wie vor zu viel Strom, weil sie die vorhandenen Sparpotenziale nicht ausreichend ausschöpfen.  Gemeinsam mit mehreren Forschungsinstituten, Wirtschaftsverbänden und Verbraucherschützern hat das Netzwerk deshalb die Daten von 226.000 Verbrauchern analysiert und auf Basis dieser Daten den deutschen Stromspiegel erstellt. Mit diesem können Verbraucher feststellen, ob sie mehr oder weniger Strom verbrauchen als der bundesdeutsche Durchschnitt.    Auf der eigens dafür eingerichteten Webseite können Verbraucher die Anzahl der Personen im Haushalt sowie den Jahresverbrauch in kWh angeben. Anschließend errechnet die Seite eine sog. „Stromspiegel-Klasse“ – sie reicht von A bis F. Verbraucht beispielsweise ein 2-Personenhaushalt in einer Wohnung 2.800 kWh/Jahr, entspricht das der „Stromspiegel-Klasse C“. Damit liegt der Verbrauch im bundesdeutschen Durchschnitt. Außerdem schlägt die Website passende Stromsparmaßnahmen vor, mit denen beispielsweise ein 2-Personenhaushalt im Jahr etwa 390 Euro einsparen kann.    Quelle: co2online.de © photodune.net


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