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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Barrierefreies Wohnen: Homelift:

Wer im Alter in seinem Eigenheim wohnen bleiben möchte, setzt sich früher oder später mit dem Thema barrierefreies Wohnen auseinander. Gerade bei Häusern mit mehreren Stockwerken muss eine Lösung für das Treppensteigen gefunden werden. Neben klassischen Treppenliften oder Plattformliften haben Eigentümer auch die Möglichkeit, einen Homelift im Hausinneren oder an der Außenfassade anzubringen. Was viele nicht wissen: Ein Homelift lässt sich bereits bei einem Quadratmeter Fläche installieren und kann auch im Nachhinein eingebaut werden. Ähnlich wie Personenaufzüge in Bürogebäuden, können sich Homelifts über eine oder mehrere Stockwerke nach oben und nach unten bewegen. Aus diesem Grund werden Homelifts auch Senkrechtlifts genannt und sind in zwei Bauarten verfügbar. So haben Eigentümer die Auswahl zwischen einer Transportkabine mit einer selbsttragenden Konstruktion, die sich nicht innerhalb eines Schachts befindet oder einer Transportkabine, die in einen Transportschacht integriert ist. Beide Varianten sind im Gegensatz zu Treppen- und Plattformliften unabhängig von dem Treppenaufgang. Zudem sind keine aufwendigen Umbauten erforderlich, denn ein Senkrechtlift lässt sich relativ leicht einbauen. Je nachdem, durch wie viele Stockwerke der Senkrechtlift gleiten soll und wie viele Deckenbrüche dafür erforderlich sind, setzen sich die Kosten unterschiedlich zusammen. Auch die Ausstattung des Lifts und die Tragkraft spielt eine wichtige Rolle bei der Preisermittlung. Während Standard-Modelle ab etwa 20.000 Euro erworben werden können, bewegen sich die Kosten für Sonderanfertigungen zwischen 26.000 und 40.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Architekten sowie ein Bauunternehmen. Erwähnenswert ist, dass einige Kranken- oder Pflegekassen sowie Berufsgenossenschaften die Anschaffung eines Senkrechtlifts mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen. Zudem vergeben auch einige Banken zinsgünstige Darlehn. Quelle: Treppenlift-Ratgeber © photodune.net

Studie: Erdgeschosse 4.0:

Die Studie „Erdgeschosse 4.0 – Aktuelle Handlungsansätze für Projektentwickler und Stadtplaner“ des unabhängigen Analyseunternehmens bulwiengesa untersucht die Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Nutzung von Erdgeschossen in Stadtquartieren. So ist die Vermietung von Erdgeschossen nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Entwicklungen im Bereich des Onlinehandels schwieriger geworden. Bereits vor der Krise zeichnete sich ein Rückgang der Nachfrage nach Erdgeschosslagen ab. Einige der Gründe für das sogenannte „Ladensterben“ sind neben den Veränderungen zum stationären Einzelhandel auch steigende Baukosten und Grundstückspreise sowie die wachsende Bedeutung der Gastronomie. Da die Diskrepanz zwischen den stetig steigenden Baukosten und den Ladenmieteinnahmen zunehmend größer wird, ist es schwierig, Erdgeschosse in Quartieren zu vermieten. Zur Veranschaulichung des Problems verweist die Studie darauf, dass die Baukosten in den A-Städten zwischen den Jahren 2009 und 2019 um etwa 20 Prozent gestiegen sind. Die Ladenmieteinnahmen in demselben Zeitraum stiegen jedoch lediglich um 12 Prozent. Auch die steigenden Grundstückspreise haben zur Folge, dass sich Eigentümer die Ladenlokale nicht mehr leisten können. Hier sind die Entwicklungen zwischen 2015 und 2019 bei den Grundstückspreisen in A-Städten zu berücksichtigen: Grundstücke sind in diesem Zeitraum um rund 115 Prozent teurer geworden. Hinzu kommen die Kosten für die aufwendigen Ausbauarbeiten, die in Erdgeschossen für ihre Nutzung erforderlich sind. In Zusammenarbeit mit drei Projektentwicklungsunternehmen und der Bundesstiftung Baukultur wurden für die Gemeinschaftsstudie „Erdgeschosse 4.0“ Handlungsempfehlungen herausgearbeitet, die Stadtentwicklern und Projektplanern als Grundlage zur Wiederbelebung von Erdgeschossen dienen sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Etablierung von Erdgeschossen in Neubauquartieren und Stadtteilen und weniger in den Innenstädten. Laut Studienteilnehmern sind Erdgeschosse das Aushängeschild für Stadtquartiere und eine lebendige, vielfältige und sozial durchmischte Quartiersbildung. Um Leerstand zu verhindern, müssen neben innovativen Ideen auch eine finanzielle Machbarkeit gewährleistet werden. Die Analyse beinhaltet Ideen für Lösungsansätze, wie beispielsweise eine Quersubventionierung sowie ausgearbeitete Handlungsempfehlungen und einige Best-Practice-Beispiele im Bereich der Erdgeschossplanung und -nutzung. Quelle: bulwiengesa © fotolia.de

Sturmschäden am Haus schnell beseitigen:

Hausbesitzer sind in der Verantwortung, in ihrem Eigenheim für Sicherheit zu sorgen und unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Kommt es beispielsweise zu Schäden am Haus, die eine Gefahr für andere darstellen, müssen diese vom Hauseigentümer beseitigt werden. Doch nicht nur die Immobilie, sondern auch das Grundstück muss frei von Gefahrenquellen sein und unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt auch für ein unbebautes oder sogar brachliegendes Grundstück. Nicht selten entstehen im Herbst und im Winter witterungsbedingt Schäden am Haus, ausgelöst durch Stürme oder starken Regen. Der Verband privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, diese schnellstmöglich zu beseitigen. Denn durch starke Winde und Stürme kann es zum Beispiel zu Schäden an der Fassadenverkleidung kommen. Auch Schindeln, Bretter und Teile an den Dachgauben können sich lösen und abfallen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für andere Menschen dar, sondern kann auch zu Mängeln im Innenbereich des Hauses führen. So kann Regen und Feuchtigkeit durch das Dach oder die Wand in das Hausinnere gelangen und weitere Schäden anrichten. Eine weitere Gefahrenquelle am Haus, die durch Stürme entstehen kann, sind gelöste und herabstürzende Dachziegel. Liegt das Dach an einigen Stellen frei, kann es zu Wasserschäden kommen. In der Regel kann ein gut gedecktes Dach mit der richtigen Dachneigung auch große Wassermengen problemlos ablaufen lassen. Doch ist der Regen stark und vermischt sich mit Windböen oder sogar Hagel, kann der Wasserablauf gestört werden. In diesem Fall fließt das Regenwasser in der Dachrinne nicht ordnungsgemäß ab, sondern stockt, erhebt sich und kann stellenweise, beispielsweise an Dachgauben und Fenstern in den Innenbereich gelangen. Spätfolgen, unter anderem Energieverluste an feuchten Stellen sind dann vorprogrammiert. Quelle: VPB © photodune.net

Förderungen beim Austausch der Heizungsanlage:

Es ist nie zu spät für den Austausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne und energieschonende Heizungsanlage. Dieser Auffassung ist auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Deshalb fördern sie Interessenten mit attraktiven Zuschüssen und Krediten, wenn es um das Thema energetische Sanierung geht. Während die BAFA-Förderung im Bereich Heizen lediglich den Austausch der alten Ölkesselheizung auf das Heizen mit erneuerbaren Energien bezuschusst, bietet die KfW auch weitere Fördermöglichkeiten an. Ganz gleich, ob es sich bei der Immobilie um einen Altbau oder einen Neubau handelt, Eigentümer können bei der BAFA-Förderung mit Zuschüssen von bis zu 35 Prozent der Kosten rechnen sowie mit einer Austauschprämie für die alte Ölheizung. Ob durch den Einsatz von Solarkollektoranlagen oder Biomassen- und Wärmepumpanlagen, mit dem Austausch einer Heizanlage sparen Eigentümer langfristig Energiekosten und tragen einen wesentlichen Anteil zum Umweltschutz bei. Wer beim Heizen komplett auf erneuerbare Energien umsteigt, beispielsweise durch eine förderfähige Hybridheizung, kann den Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöhen und erhält vom BAFA einen Fördersatz von 45 Prozent. Charakteristisch für die BAFA ist die Auszahlung der Fördersummen. Die Förderleistungen der KfW erfolgen in der Regel durch die Vergabe von Krediten oder Zuschüssen. Eine weitere Förderungsmaßnahme durch die KfW ist der Verzicht auf Tilgungszahlungen. Zu dem Förderprogramm der KfW gehören sowohl Komplettsanierungen als auch Nebenarbeiten, zum Beispiel im Heizraum oder Bevorratungsbehälter. Mit der KfW-Förderung können bei Einzelmaßnahmen Kredite bis zu 50.000 Euro und Zuschüsse bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Bei einer Komplettsanierung zum Energieeffizienzhaus sind sogar Kredite von bis zu 120.000 Euro sowie Zuschüsse bis zu 48.000 Euro möglich. Weitere Informationen finden Interessenten direkt bei der KfW und dem BAFA. Quelle: energiesparen-im-haushalt © fotolia.de

Urteil: Mieter müssen Haus wegen Eigenbedarf räumen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Urteil (AZ VIII ZR 35/19), dass Erwerber eines Hauses bereits nach zwei Jahren gegenüber ihren Mietern eine Eigenbedarfskündigung geltend machen können. Denn gemäß § 577 a Abs. 1 BGB muss seitens der Erwerber die dreijährige Kündigungssperre dann nicht eingehalten werden, wenn Personen aus derselben Familie Eigenbedarf anmelden. Dies gilt auch dann, wenn das Ehepaar bereits geschieden ist. Laut Mietrecht werden getrennte Ehepartner auch nach der Scheidung als Familienmitglieder angesehen. Im vorliegenden Fall erwarb eine Familie mit zwei Kindern im Jahre 2015 ein Einfamilienhaus von dem Vater des Ehemannes, welches bereits seit dem Jahre 2001 vermietet war. Beide Ehepartner waren als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen. Das Erwerber-Ehepaar lebte seit 2013 in Trennung, im Jahre 2017 wurde die Ehe geschieden. Da die Ehefrau mit den beiden Kindern und ihrem neuen Lebenspartner das Einfamilienhaus bewohnen wollte, meldeten die geschiedenen Ehepartner Eigenbedarf an. Die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wurde sowohl vom Amtsgericht Soest als auch vom Landgericht Arnsberg für wirksam erachtet, auch wenn die eigentliche Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf von drei Jahren noch nicht abgelaufen war. Beide Gerichte berufen sich auf § 577 a Abs. 1 BGB, nach welcher Mitglieder aus dem engeren Familienkreis von dieser Frist nicht betroffen sind. Auch die Revision der Mieter vor dem BGH hatte keinen Erfolg. Der BGH ist der Auffassung, dass die geschiedenen Ehepartner trotz der Scheidung mietrechtlich als Familie angesehen werden müssen. Denn laut BGH sind diejenigen Personen als privilegierte Familienangehörigen anzusehen, denen auch ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Zivilprozess zustehen würde. Familienangehörigen steht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO trotz einer Trennung oder einer Scheidung ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Dasselbe gilt laut BGH auch für die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung. Quelle: BGH © fotolia.de

Tipp: Der Traum vom Wintergarten:

Viele Hauseigentümer träumen von einem eigenen Wintergarten, in dem sie auch an kalten Herbst- und Wintertagen einen Ausblick in die Natur genießen können. So spielen vor allem die großflächigen Fensterfronten und die Bauweise eine wichtige Rolle. Denn wer stolzer Besitzer eines Wintergartens ist, möchte möglichst viel Zeit darin verbringen und es sich besonders gemütlich machen. Baulich kann der Wintergarten komplett oder zum Teil in das Haus integriert sein oder als Hausanbau erweitert werden. Dabei sind – je nach Bundesland – die örtlichen baurechtlichen Bestimmungen zu beachten. Um eine gute Energiebilanz zu gewährleisten, bestehen die Fenster eines Wintergartens in den meisten Fällen aus Isolierglas. Dieses zeichnet sich durch seine guten Dämmeigenschaften aus. Sowohl an sonnigen Wintertagen als auch im Sommer bietet es sich an, an den Fenstern spezielle Wintergartenmarkisen anzubringen und sich somit vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Auch die Belüftung spielt in einem Wintergarten eine sehr wichtige Rolle. Dabei können Bewohner einen technisch modernes Lüftungssystem wählen, welches die Luftzirkulation automatisch über einen kleinen Computer steuert. Wer auf Technik verzichten möchte, kann mit Lüftungsklappen für einen guten Luftaustausch sorgen. Entscheiden müssen sich Besitzer eines Wintergartens, welches Material sie für die tragfähigen Balken wählen möchten. Diese können entweder aus Holz oder aus Kunststoff bestehen. Kunststoff zeichnet unter anderem durch seine wasserabweisenden Eigenschaften aus. Der Baustoff Holz bietet eine besonders wohnliche Atmosphäre. Das gemütliche Wohnklima lässt sich allerdings auch hervorragend durch eine gute Auswahl von Wintergartenmöbeln treffen. Ein Wintergarten gilt als eine Erweiterung des Wohnbereichs und gestalterisch sind hier keine Grenzen gesetzt. Vor allem Gartenmöbel aus Teak-Holz oder Rattan erfreuen sich großer Beliebtheit. Quelle: wohnen.de © fotolia.de


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