Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Terrasse und Balkon: Sandsteinboden reinigen:
Der Frühling steht vor der Tür: Da ist es an der Zeit, die Terrasse auf Vordermann zu bringen. Hausbesitzer oder Mieter, die einen Sandsteinbelag auf ihrer Terrasse oder ihrem Balkon haben, sollten alsbald mit der Reinigung beginnen. Da es sich bei Sandstein um ein stabiles, jedoch durch seine natürliche Struktur um ein poröses Gestein handelt, sollte beim Säubern Vorsicht geboten werden. Schädigende Flüssigkeiten wie säurehaltige Reiniger sind nicht zu empfehlen. Auch Hochdruckreiniger bieten sich nicht an, da sie die Verschmutzung eher in den Stein reindrücken, als ihn davon zu befreien. Ein guter Weg, den schönen Sandstein-Terrassen- oder Balkonboden frühlingsbereit zu machen, ist selbst Hand anzulegen und diesen mit wenig Druck zu reinigen und aufzufrischen. Vor der Reinigung sollte der Boden mit einem weichen Besen von Schmutz und Staub befreit werden. Spezielle Natursteinreiniger können leicht auf die Verschmutzungen versprüht und nach dem Einwirken mit klarem Wasser abgespült werden. Wichtig ist hierbei, dass der Reiniger nicht mehr als 2,5 Prozent Hypochlorit enthält. Doch auch einfache Hausmittel helfen bei der Reinigung des Sandstein-Bodens. Machen sich Flecken auf dem Boden breit, sollten diese sofort mit einem weichen Tuch aufgesaugt werden. Fettflecken beispielsweise sollten zunächst mithilfe von Küchenpapier entfernt werden. Wichtig dabei ist es, das Fett nicht auf dem Boden zu verreiben, sondern es zu aufzutupfen. Anschließend sollte auf die Fettflecken eine Mischung aus lauwarmem Wasser sowie einem mildalkalischen Reiniger aufgetragen werden. Die Mischung sollte anschließend mit viel klarem Wasser abgespült werden. Bei eingetrockneten Kaffee- oder Rotweinflecken verschafft eine säurefreier Grundreiniger für Bodenbeläge Abhilfe. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Sandsteinboden im Vorhinein mit einem hochwertigen Produkt für Natursteine zu imprägnieren. Dieser schützt den Boden vor Flüssigkeiten und aggressiven Stoffen. Je nach Nutzungsintensität sollte die Imprägnierung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden. Quelle: Das Haus online © photodune.net
Wallbox für Elektroauto:
Wer im Besitz eines Elektroautos ist, dem bietet eine „Wallbox“ eine gute Lösung, um das E-Auto aufzuladen. Diese kann problemlos im Außenbereich an einer Hauswand oder einem Carport sowie im Innenbereich, zum Beispiel in einer Garage, montiert werden. Soll die intelligente Wandladestation in einem Mehrfamilienhaus installiert werden, ist eine Rücksprache mit den anderen Hauseigentümern oder der Hausverwaltung notwendig. Mieter sollten zudem klären, was mit der Wallbox passiert, wenn es zur Beendigung des Mietverhältnisses kommt. Auch wenn die Montage der Wallbox meist unproblematisch ist, sollte sie niemals in Eigenregie erfolgen. Da der Betrieb mit Dreiphasenwechselstrom, dem sogenannten Starkstrom erfolgt, sollte ein Fachmann die Arbeiten übernehmen. Dieser überprüft den Netzanschluss und weiß, ob Montagearbeiten wie das Verlegen von Kabeln oder Wanddurchbrüche erforderlich sind. Bei der Auswahl der Ladestation sollte darauf geachtet werden, dass diese zum Auto passt. Hierbei sollten der On-Board-Charger des Autos sowie die Leistung der Wallbox und das Ladekabel aufeinander abgestimmt werden. Im Vergleich zu einer Haushaltssteckdose zeichnet sich eine intelligente Wandladestation durch eine höhere Leistung und einen schnelleren und sicheren Ladevorhang aus. Während eine normale Haushaltssteckdose eine Höchstleistung von 3,68 Kilowatt (kW) abgibt, erbringt eine Standard-Wallbox eine weitaus höhere Leistung von bis zu 22 kW. Bei einer Leistung von 3,7 bis 11 kW betragen die Kosten für eine Wallbox zwischen 400 und 1.000 Euro. Leistungsstärkere Modelle zwischen 11 bis 22 kW sind für 600 bis 2.000 Euro zu haben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass für eine Ladestation mit 22-kW-Ladeleistung eine Genehmigung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Neben den Kosten für die Wallbox sind außerdem noch die Montagekosten hinzuzurechnen. Fördergelder können über Programme wie „Energieeffizient Sanieren (151 und 430)“ sowie über das „Umweltprogramm (240 und 241)“ und die Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt (KfW) werden. Quelle: effizienzhaus-online © photodune.net
Urteil: Erhöhung der Miete nach Modernisierung:
Die Mieter einer 85,65 Quadratmeter großen Wohnung in Berlin beklagen ihre Vermieterin auf die anteilige Rückzahlung der bisher getätigten Miete (AZ VIII ZR 369/18). Das Mietverhältnis besteht seit 2016, im Mietvertrag war eine Nettokaltmiete von 1.199 Euro vereinbart. Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von 13,99 Euro. Die Vormieter zahlten lediglich eine Nettokaltmiete von 485 Euro. Nach dem Auszug stand die Altbauwohnung leer. Die Vermieterin hat zahlreiche und umfangreiche Baumaßnahmen an der Wohnung durchführen lassen. Zu den Arbeiten gehörten u. a. die Erneuerung der Elektrik sowie der sanitären Anlagen im Badezimmer, die Verlegung von über den Putz gelegten Heizungsrohren in den Fußboden als auch die Verlegung von Fliesen und Parkett sowie der erstmalige Einbau einer Küche. Mit einem Schreiben im Mai 2016 rügten die Mieter, die Vermieterin habe gegen §§ 556d ff. BGB zur Begrenzung der Miethöhe verstoßen. Aus Sicht der Mieter überschreitet die vereinbarte Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent. Diese läge zu diesem Zeitpunkt bei einem Quadratmeterpreis von 8,74 Euro und somit einer Monatsmiete von 748,58 Euro. Die Mieter verlangen die Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete für die Monate Juni bis November 2016. Ebenso fordern sie von der Vermieterin eine Feststellung, dass sie keine höhere Miete zahlen müssen. Das Landgericht entscheidet zugunsten der Vermieterin und bezieht sich auf § 556f Satz 2 BGB nach welchem die Mietpreisbremse nicht gilt, wenn zuvor eine Modernisierung stattgefunden hat. Dieser Paragraf gilt allerdings nur, wenn die Modernisierungskosten mindestens ein Drittel der Kosten für eine vergleichbare Neubauwohnung erreichen. Hierbei dürfen lediglich Modernisierungsmaßnahmen aus dem Katalog des § 555b BGB berücksichtigt werden. Ebenso muss die Wohnung nach den Modernisierungsarbeiten in fast allen Bereichen, wie Sanitäreinrichtungen, Fenstern, Fußböden, Elektroinstallationen und anderen, eine wesentliche qualitative Verbesserung aufweisen. Nach der Revision der Mieter und dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss das Landgericht erneut prüfen, ob die Baumaßnahmen und die Kosten als Modernisierungskosten einzuordnen sind und die erforderliche Höhe gemäß § 556e Abs. 2 BGB erreichen. Quelle: BGH © fotolia.de
Wohntrend: Feng-Shui:
Feng-Shui ist eine Harmonielehre aus China, die zum Ziel hat, eine Verbindung des Menschen mit seinem Wohn- und Lebensraum zu schaffen. Diese zeichnet sich durch Harmonie und Einklang aus. Dabei verfolgt Feng-Shui das Ziel, die Lebensenergie Chi oder auch Qi genannt, in der Wohnumgebung besser fließen zu lassen und somit die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern. Mit dem richtigen Einsatz von Farben und der Wahl bestimmter Materialien wird die Energie im Fluss gehalten; Mängel können ausgeglichen und beispielsweise hemmende Energie kann verringert werden. Mit dem sogenannten Bagua-Plan wird der Grundriss der Wohnung zunächst in unterschiedliche Bereiche eingeteilt. Der Bagua-Plan kann in zwei unterschiedlichen Methoden umgesetzt werden. In der Drei-Türen-Bagua-Methode wird ein Raster mit neun gleich großen Rechtecken über den Grundriss der Wohnung gelegt. Jedes Rechteck thematisiert einen Lebensbereich, wie beispielsweise Familie und Gesundheit, Ausbildung und Wissen, Karriere, Kinder und Kreativität und andere. In der Mitte des Rechtecks und somit der Wohnung befindet sich das Zentrum und das Chi. Die unteren Rechtecke mit den Themen Ausbildung/Wissen, Karriere und hilfreiche Menschen werden an die Wand mit der Hauseingangstür gelegt. Die Drei-Türen-Bagua-Methode verfolgt den Ansatz, dass jeder Mensch einen Raum zu seinem persönlichen Kraftraum machen kann. Diese Methode macht den Wohnort zum Spiegel der eigenen Persönlichkeit, mit dessen Hilfe Mängel und Problembereiche sichtbar werden und durch Feng Shui verbessert werden können. Bei der Kompass-Bagua-Methode wird das Raster ebenfalls über den Grundriss der Wohnung gelegt, jedoch bei seiner Ausrichtung an die acht Himmelsrichtungen angepasst. Diese Methode geht davon aus, dass jede Himmelsrichtung eine eigene Chi-Energie hat, die bei der richtigen Ausrichtung und dem Einsatz von den ihr zugeordneten Farben und Materialien den Energiefluss verbessert. Quelle: Das Haus online/Everyday Feng Shui © photodune.net
Studie: Kies – der wichtigste heimische Rohstoff:
Wer ein Wohnprojekt realisiert, ist darauf angewiesen, dass ausreichend Baumaterialien zur Verfügung stehen. Der Rohstoff Kies wird für die Produktion von Beton benötigt und ist somit für den Wohnungsbau sehr wichtig. Doch die Kies-Vorräte in Deutschland sind knapp und die Preise hoch. Denn das Vorkommen und die Gewinnung von Kies ist viel niedriger als der eigentliche Bedarf. Die Studie „Kies – der wichtigste heimische Rohstoff“ von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) verdeutlicht die Versorgungsengpässe von Kies und anderen Naturgesteinen in Deutschland. Ob Feinkies, Mittelkies oder Grobkies, die Einsatzmöglichkeiten von Kies sind vielfältig. Neben dem Baugewerbe kommt der Rohstoff beispielsweise auch im Garten- und Landschaftsbau oder im Straßenbau zum Einsatz. Betrachtet man die Produktion von Beton, die für das Baugewerbe essenziell ist, stellt man fest, dass Kies sogar wichtiger als Sand oder Quarzsand ist. Denn unter den Gesteinszuschlägen bei der Betonherstellung beläuft sich der Anteil von Sand auf etwa 35 Prozent, der Anteil von Kies oder Splitt aus gebrochenen Natursteinen liegt jedoch bei 65 Prozent. Laut BGR traten die ersten Versorgungsengpässe bereits 2016 in Hamburg im Bereich des Straßenbaus auf. Zwei Jahre später, im Jahre 2018, weiteten sich die Engpässe bei der Kiesgewinnung auch auf das Baugewerbe (Hochbau) im Ruhrgebiet und anderen Regionen aus. Die Konsequenz war, dass größere Bauunternehmen zum Teil nicht mehr realisiert werden konnten. Um Kies zu gewinnen, braucht es ausreichend Gewinnungsstellen. Doch genau hier liegt das Problem, denn es werden nicht ausreichend genehmigungsfähige Flächen für die Rohstoffgewinnung bereitgestellt und von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesen. Zudem sind die Genehmigungsverfahren für die Neueröffnung von Kiesgruben aufwendig und langwierig und verlangsamen die Kiesgewinnung. Quelle: BGR © photodune.net
WEG und die Aufgaben des Verwalters:
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, wird gleichzeitig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat viele Vorteile, da anfallende Reparaturen und notwendige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell in der Gemeinschaft getragen werden. Doch bevor es zu den Arbeiten kommt, muss zunächst gemeinschaftlich entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie durchgeführt werden sollen. In der Eigentümerversammlung werden Vorhaben diskutiert und Beschlüsse gefasst. Ein von den Eigentümern per Mehrheitsbeschluss oder per Vereinbarung gewählter Verwalter übernimmt zahlreiche Aufgaben der WEG. Dazu gehören kaufmännische Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen oder die Buchführung. Zu den rechtliche Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung von rechtlichen Verordnungen und Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen, das Abschließen und Überprüfen von Verträgen oder das Einholen von Genehmigungen. Auch technische Angelegenheiten sind durch den Verwalter zu klären, wie zum Beispiel die Überwachung des Objekts oder die Beauftragung von Sachverständigen. Organisatorisch sind Verwalter u. a. für die Durchführung von Eigentümerversammlungen verantwortlich sowie für die Führung von Beschlusssammlungen. Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist auf die Komplexität des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums eines Verwalters. Denn ein Verwalter ist dafür verantwortlich, dass die WEG gemeinschaftlich funktioniert, gut wirtschaftet und die Gemeinschaftsimmobilie pflegt. Deshalb sollte eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden, in welcher ein Verwalter gemäß § 26a WEG zertifiziert wird. Altverwalter allerdings gelten bis Juni 2024 als zertifiziert und müssen keine Prüfungen ablegen. Zudem ist es von Vorteil, einen unabhängigen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Immobilie ganzheitlich begutachten zu lassen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan und eine aufeinander abgestimmten Zeitplan für die Baumaßnahmen. Quelle: VPB/VDIV © fotolia.de