Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Der Sommer startet … endlich!

Der Garten bzw. der Balkon wird aufgehübscht.

Wenn es um aktuelle Trends für den Garten geht, dürfen Sie sich gerne an uns oder direkt an unseren Partner Stein Markisen wenden.

Hier bekommen Sie die aktuellen Gartenmöbeltrends, hochwertige Markisen oder den perfekten Grill.

Grillen ist das neue Kochen.

Ab jetzt wird das Essen im Garten oder auf dem Balkon zubereitet.

Informieren Sie sich über verschiedene Grills und damit alles noch mehr Freude bereitet, bietet Stein Markisen auch tolle Grillseminare an!

Informieren und Grillseminare können Sie direkt unter 02362 / 766 16 oder in Essen 0201 / 798 879 20 buchen.

Da schmeckt der Sommer!

Was Sie als Mieter zu erwarten haben in 2016

Mehr Regionen mit Mietpreisbremse
Am 1. Juni 2015 trat das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ – kurz Mietpreisbremse genannt – in Kraft. Dort, wo die  Mietpreisbremse eingeführt wurde, darf bei Neuvermietung der Mietpreis nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Begrenzung sind erstmals zu vermietende Neubauten und umfassend modernisierte Altbauten. Bisher haben neun Länder das Gesetz in bestimmten Regionen umgesetzt.

Für 2016 jedoch dürfen Mietinteressenten in weiteren Ballungsräumen oder anderen Gebieten, in denen eine starke Nachfrage herrscht, auch mit einer Mietpreisbegrenzung rechnen. Bereits ab 1. Januar wird die Mietpreisbremse in 31 Kommunen des Landes Brandenburg gelten. In Thüringen ist ihre Einführung zu Jahresbeginn in Erfurt und Jena geplant. Ebenfalls vorgesehen ist die Mietpreisobergrenze im Laufe des kommenden Jahres in Niedersachsen, wobei der genaue Zeitpunkt und die betroffenen Kommunen Anfang Dezember 2015 noch nicht feststanden. Derzeit gibt es keine Pläne zur Einführung der Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie dem Saarland.

Höhere Grundsteuer – höhere Nebenkosten
In vielen Kommunen verschiedener Bundesländer soll 2016 die Grundsteuer steigen, und zwar zum Teil erheblich. In Bremen, Wilhelmshaven oder Bochum beispielsweise sind Erhöhungen von 20 Prozent und mehr geplant. Nicht nur Großstädte, auch viele kleinere Gemeinden insbesondere in Nordrhein-Westfalen, sind betroffen. Die Grundsteuer muss zwar von Hauseigentümern an die Gemeinden gezahlt werden, diese können die Steuer jedoch bei Vermietung auf ihre Betriebskosten umlegen. Wird also die Steuer an ihrem Wohnsitz erhöht, kommen auf Sie als Mieter daher wahrscheinlich höhere Nebenkosten zu.

In der Diskussion: Mieterposition stärken
Vorschläge des Bundesjustizministeriums für eine neue Mietrechtsnovelle soll Mieter in ihrer Position stärken: Sie sehen unter anderem eine Begrenzung der Umlage von Modernisierungskosten per Mieterhöhung auf acht statt bisher elf Prozent vor. Auch soll für die Miethöhe, nach einer Modernisierung für acht Jahre, eine Kappungsgrenze gelten. In diesem Zeitraum soll die Miete um nicht mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen dürfen.

Mieterhöhung: maßgeblich soll tatsächliche Wohnungsgröße sein
Im Gespräch ist auch, ob bei Mieterhöhungen künftig immer die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich sein soll, auch wenn im Mietvertrag eine andere Quadratmeterzahl genannt ist. Bisher war es ein häufiges Ärgernis für Mieter, dass bei relativ geringfügigen Abweichungen nach oben die Wohnungsgrößenangabe im Mietvertrag auch bei Mieterhöhung Berechnungsgrundlage bleiben durfte. Auch Mieter, denen wegen Zahlungsverzug gekündigt wurde, dürfen eventuell auf mehr Rechte hoffen. Allerdings ist in Bezug auf die Mietrechtsreform noch nichts entschieden und daher unklar, welche mieterfreundlichen Regelungen sich tatsächlich durchsetzen. Mit einem Referentenentwurf, der nur die Vorstufe zum eigentlichen Gesetzentwurf darstellt, ist vermutlich im Frühjahr 2016 zu rechnen.

Nicht alle Immobilienmakler sind gleich!

Bei einer so wichtigen Finanztransaktion in Ihrem Leben sollte besser nichts schiefgehen. Darum prüfen Sie!

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht vor der Frage, ob er dies auf eigene Faust machen oder lieber die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen sollte. Ein Immobilienverkauf ist eine sehr wichtige Transaktion im Leben. Da sollte nichts schiefgehen und man ist gut beraten, auf die Erfahrung eines Immobilienmaklers zurückzugreifen.
Wenn Sie sich für einen Maklerverkauf entschieden haben, stehen Sie vor der nächsten Entscheidung: welcher Immobilienmakler soll die Immobilie verkaufen? Immobilienmakler gibt es viele und es ist wie in jeder Branche: Es gibt nicht so gute bis ausgezeichnete Immobilienmakler.
Der Unterschied zwischen einem ausgezeichneten und einem schlechten Immobilienmakler kann für Sie den Unterschied machen zwischen Verkauf und Nichtverkauf, zwischen schnell oder langsam verkaufen, zwischen reibungsloser oder sorgenvoller Abwicklung Ihres Vorhabens. Nicht zuletzt die Kaufpreiserzielung!
Sprechen Sie uns an und stellen Sie uns ganz konkrete Fragen.

Machen Sie sich einen Eindruck von unserem Wissen, unserem Arrangement und unserer persönlichen Verkaufsabwicklung.

Wir engagieren uns für Sie und Ihre Immobilie!

Neue Richtlinien für Immobilienkredite

Die Bundesregierung hat einmal mehr „Hausaufgaben“ von der Europäischen Union bekommen: Bis zum Frühjahr 2016 muss sie eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umsetzen, die den Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessern soll. Verbraucherschützer bezweifeln allerdings, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch in allen Punkten gerecht wird. Vorgesehen ist, dass die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft strenger prüfen. Außerdem sollen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden verschärft werden. In der Vergangenheit waren vielen Banken Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden unterlaufen. In solchen Fällen konnten Verbraucher ihr Hypothekendarlehen zeitlich uneingeschränkt widerrufen. Damit soll – quasi im Gegenzug zur stärkeren Verpflichtung der Banken – nun Schluss sein. Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet würde, hätten Sie als Immobilienkreditnehmer nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen ein Widerrufsrecht.


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Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

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