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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tipp: Welches Zauntor passt zu Ihnen?:

Wer sich auf der Suche nach einem passenden Zauntor für seine Haus- und Hofeinfahrt befindet, kann zwischen klassischen ein- oder zweiflügeligen Drehtürtoren, Schiebetoren oder automatisierten Zauntoren wählen. Neben einer ansprechenden Optik sollte ein Tor auch funktionalen und technischen Anforderungen entsprechen und wetterbeständig sein. Vor allen Dingen feuerverzinkte Zauntore halten – dank ihres Zinküberzugs – auch extremen Wetterbedingungen stand. Wer es lieber etwas komfortabler mag, entscheidet sich für die elektrische Variante seines Haus- und Hoftores. Je nachdem, ob ausreichend Fläche vor der Einfahrt vorhanden ist, ermöglicht ein automatisiertes Zauntor per Knopfdruck den Zugang zu oder von Ihrem Haus, ohne dass Sie dabei aus dem Auto steigen müssen. Sollte nicht genügend Schwenkraum vorhanden sein, bieten elektrische Schiebetore eine gute Alternative. Die heutigen Schiebetor-Modelle bieten ein geräuscharmes Öffnen und Schließen, ganz gleich, ob sich das Tor einige Zentimeter freischwebend über dem Boden befindet oder auf Laufschienen steht. Ebenso können Zäune auf Wunsch mit einer Rundumleuchte oder einer Klingel- sowie Sprechanlage ausgestattet werden. Ein RAL-Gütesiegel „Zauntechnik“ garantiert zudem höchste Qualitätsstandards, Sicherheit und Komfort. Quelle: bauen.com © photodune.net

Studie: Immer mehr Investoren übernehmen Agrarflächen:

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für Agrarflächen in den letzten zehn Jahren im bundesweiten Durchschnitt um das 2,3-fache gestiegen. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist, dass immer mehr Investoren und Anleger in den großvolumigen Agrarflächen gute Geldanlagen für Immobilien sehen. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Sachsen sind landwirtschaftliche Flächen als Anlageform unter Investoren sehr beliebt. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass sich Landwirte vorhandene Flächen finanziell nicht mehr leisten können. Denn die Investoren und Kapitalgesellschaften verpachten die erworbenen Agrarflächen zu sehr hohen Kauf- und Pachtpreisen. Auch der Wettbewerb um freie Agrarflächen ist besonders hoch und treibt die Preise für Ackerflächen nach oben. Vor allem die sogenannten Share Deals stellen eine große Gefahr dar, erläutert der Andreas Tietz, Wissenschaftler am Thünen-Forschungsinstitut für ländliche Räume in seinem Report „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen“ von 2017. Denn vor allem in den neuen Bundesländern gibt es zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe in Form einer Genossenschaft oder einer GmbH. Dies ermöglicht Investoren, große Anteile der Agrargesellschaft zu übernehmen, ohne das Land direkt kaufen zu müssen. Eine solche Möglichkeit ist für Anleger besonders attraktiv, denn auf diesem Wege können sie unter Umständen die Grunderwerbsteuer umgehen. Quelle: Thünen Forschungsinstitut © photodune.net

Tipp: Wände richtig streichen :

Das Streichen von Wänden in der Wohnung oder im Haus ist eine der beliebtesten und meist ausgeführten Renovierungsarbeiten. Doch wer seine Wände streicht, sollte sich nicht nur über die Wahl der Farbe, sondern auch über den Untergrund informieren. Denn die Wandfarbe sollte stets mit der Beschaffenheit der Wand abgestimmt sein, damit sie auch langfristig hält und kraftvoll strahlt. Viele Haushalte verwenden für den Anstrich ihrer Wände meist die sogenannten Dispersionsfarben. Diese lassen sich einfach verarbeiten und sind verhältnismäßig kostengünstig, denn den Anstrichstoffen werden Wasser oder Zusatzstoffe, wie Füllstoffe oder Binde- und Lösungsmittel zugeführt. Beim Anstrich legt sich die Farbe wie eine Versiegelung über die Wand. Ein großer Nachteil der Dispersionsfarben ist, dass sie nicht diffusionsoffen sind. Sind in der Immobilie dichte Energiefenster eingebaut, ist die Schimmelbildung vorprogrammiert. Denn die Wände in modernen Häusern übernehmen eine wichtige Regulierungsrolle und benötigen für ihre Funktionalität eine auf sie abgestimmte, diffusionsoffene Wandfarbe. Vor den Streicharbeiten sollte auch der Wandputz überprüft werden. Je nachdem, ob er kreidet, saugt oder sandet muss dieser noch entsprechend vorgrundiert werden. Auch die Grundierungsfarbe muss mit der Wandfarbe abgestimmt werden. Um ein homogenes Bild der Wandfarbe zu erreichen, eignet sich vor allem die Kreuzgang-Technik. Denn durch das „kreuz und quer“ Streichen wird die aufgetragene Farbe gleichmäßig verbunden und sorgt für ein ebenmäßiges Gesamtbild. Quelle: Hausjournal © photodune.net

Austausch und Förderung eines veralteten Heizsystems:

Um die Energiebilanz in seinem Haus oder seiner Wohnung zu steigern und Kosten zu sparen, sollten Eigentümer ihre Heizsysteme überprüfen. Sind die Heizungen veraltetet, sollten diese gegen ein modernes und umweltfreundliches Heizsystem ausgetauscht werden. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW-Förderung) oder vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA-Förderung) unterstützen Eigentümer finanziell bei den Modernisierungsmaßnahmen. Wer seine alte Heizung durch eine neue Brennwert-, Nah- oder Fernwärmeheizung ersetzen oder sein Heizsystem optimieren möchte, kann einen Antrag für einen zinsgünstigen Zuschuss oder einen einmaligen Kredit bei der KfW stellen. Voraussetzung ist, dass ein sachverständiger Energieberater die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme befürwortet. Der Antrag für das KfW-Programm 43 kann online über die Internetseite der KfW gestellt werden. Für einen günstigen Kredit aus dem KfW-Programm 152 wenden sich Antragsteller an ihre Hausbank. Neben den Fördermöglichkeiten der KfW-Bank stellt das BAFA auch Fördermittel für Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenheizungen zur Verfügung. Die Anträge sollten vor Beginn der Umbaumaßnahmen direkt bei der BAFA gestellt werden. Bei dieser Förderung ist ein Gutachten eines Sachverständigen nicht notwendig. Die Förderungen unterschieden sich zwischen einer Basis- sowie Zusatzförderung für Bestandsimmobilien und einer und Innovationsförderung für Neubauten. Einen Überblick, welche Fabrikate gefördert werden, finden Antragsteller auf der Internetseite des BAFA. Quelle: Ratgeber heizung.de © photodune.net

Urteil und Gesetzesentwurf zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer :

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in jüngster Zeit einige Verfassungsbeschwerden von Eigentümern von Zweitwohnungen geprüft, die die bisherige Bemessung ihrer Zweitwohnungssteuer beklagen. So wurde beispielsweise in den bayerischen Gemeinden Sonthofen und Oberstdorf (AZ 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13) sowie in den Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand in Schleswig-Holstein (AZ 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18) festgestellt, dass die Berechnung der dortigen Zweitwohnungsteuer auf den Werteverhältnissen von 1964 basieren und gegen das heutige Grundgesetz verstoßen. Grundsächlich wird die Berechnung der Grundsteuer von 1964 nach den Regelungen zur Einheitsbewertung berechnet. Diese Regelungen sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig, denn sie verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. So wurde in den genannten Gemeinden die Zweitwohnungsteuer auf Grundlage der sogenannten Jahresrohmiete des Mietspiegels von 1964 berechnet, zzgl. der Preisindizes für die Lebenshaltung. Das Urteil besagt, dass diese Form der Berechnung nur noch bis Ende März 2020 angewandt wird. Weitere Kommunen, die die Zweitwohnungssteuer nach der Grundsteuer von 1964 berechnen, müssen ihre Satzungen überprüfen. Im Oktober 2019 wurde im Bundestag einer Grundgesetzänderung mehrheitlich zugestimmt und das Paket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2025 in Kraft treten. Quelle: BvR © fotolia.de

Tipp: Steuerfallen bei Immobilienerbschaft umgehen:

Die Erbschaftssteuerreform von 2009 verfolgt das Ziel, dass Immobilienbesitzer ihr Familienhaus steuerfrei an den Lebenspartner oder die Kinder vererben dürfen. Da sich dies jedoch aufgrund strenger Voraussetzungen nicht immer realisieren lässt, beraten die Steuerexperten der Stiftung Warentest Immobilienbesitzer, wie sie Steuerfallen umgehen können. Vor allen Dingen raten die Experten Hausbesitzern und Eltern dazu, ihre Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen. In dem Ratgeber „Immobilien verschenken und vererben“ der Stiftung Warentest können sich Immobilienbesitzer über die Rechtslage im Bereich Erbschaftsimmobilien informieren und bekommen Handlungsempfehlungen, wie sie mit der Immobilie in puncto Erbschaft vorzeitig verfahren können. So können sich Eigentümer frühzeitig Gedanken darüber machen, ob sie beispielsweise ein Testament aufsetzen oder die Immobilie verschenken möchten. Regelt man den Nachlass frühzeitig, können nicht nur Steuern eingespart werden, sondern auch unnötige Erbschaftsstreite vermieden werden. Auch Fragen nach dem Wohnrecht in einem vererbten Haus oder hilfreiche Tipps, wie Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie richtig ermitteln, werden in dem Ratgeber beantwortet. Das 176-seitige Buch ist im Oktober 2019 erschienen und kann auf der Internetseite der Stiftung Warentest zu einem Preis von 19,99 Euro käuflich erworben werden. Quelle: Stiftung Warentest © fotolia.de


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