Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energieeffizienz: Energiesparen im Winter – Wärmebrücken finden und beseitigen

Wenn der kalte Herbst- oder Wintersturm ums Haus fegt, kann es drinnen schnell ungemütlich werden. Schuld sind laut Verbraucherzentrale des Saarlandes oftmals Türen oder Fenster, die nicht mehr dicht schließen und so für einen ungewollten Luftaustausch sowie höhere Heizkosten sorgen.  Die saarländische Verbraucherzentrale empfiehlt daher, einen Fensterbauer zu beauftragen, der die Fensterflügel sowie die Türverriegelung nachjustiert. Auch die teilweise alten Profilabdichtungen sollten bei der Gelegenheit erneuert werden. Zudem entpuppen sich immer wieder schlechtgedämmte Rollladen als größte Wärmebrücke am Haus. Hier empfehlen sie eine Montage an der Außenfassade des Hauses, um zukünftig Heizkosten einzusparen. Zudem raten die Experten für Verbraucherschutz allen Hauseigentümern, einmal jährlich einen Energieberater zu engagieren. Dieser ermittelt nicht nur potenzielle Wärmebrücken, sondern gibt Tipps und Tricks, wie sich diese in Zukunft vermeiden lassen. Quelle: Verbraucherzentrale Saarland © photodune.net

Mieten & Vermieten: Urteil: Bei Vermüllung der Wohnung droht fristlose Kündigung

Ein Mietvertrag räumt dem Mieter gewisse Rechte ein, wie dieser mit der Wohnung umgehen darf. Doch was passiert, wenn die Wohnung zugemüllt wird und verkommt? Darf der Vermieter dem Mieter dann fristlos kündigen? Diese Frage musste das Amtsgericht München in einem aktuellen Fall richterlich klären (Az. 416 C 5897/18). Konkret ging es in dem Fall um eine Frau, die in einer Dachgeschosswohnung in München wohnte. Aufgrund von Beschwerden anderer Nachbarn über diese Mieterin besichtigte die Vermieterin deren Wohnung und war über den katastrophalen Zustand der Wohnung so entsetzt, dass sie die fristlose Kündigung aussprach. So war unter anderem der Boden der gesamten Wohnung mit Müll und Unrat bedeckt und auf dem Balkon hatten sich zahlreiche Tauben angesiedelt. Die Mieterin legte jedoch Klage gegen die fristlose Kündigung ein, da ihrer Meinung nach die „Unordnung“ ihr gutes Recht sei und sie die Wohnung in Kürze renovieren lassen wollte. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab und sahen die fristlose Kündigung durch die Vermieterin als rechtmäßig an. Sie begründeten Ihr Urteil vor allem damit, dass die Mieterin die Wohnung grob vernachlässigt und somit die Sorgfaltspflicht gegenüber der Mietsache nicht eingehalten habe. Quelle: Amtsgericht München © photodune.net

Guter Rat: Heizkosten sparen – alles eine Frage der Einstellung

In acht von zehn Wohnhäusern ist die Heizung nicht korrekt eingestellt – dabei läßt sich bei einer Optimierung bis zu zehn Prozent der Heizkosten einsparen. Die Stiftung Warentest empfiehlt in einem aktuellen Beitrag daher den hydraulischen Ausgleich, um den Energieverbrauch zu senken. Bei einem hydraulischen Ausgleich berechnet zunächst ein Fachmann, wie viel Leistung der Heizkörper pro Raum abgeben muss, um diesen zu erwärmen. In die Berechnung fließen unter anderem die Wärmedämmung des Hauses, die Bauart der Heizung sowie die gewünschte Temperatur im Raum mit ein. Die daraus ermittelten Werte ergeben dann den nötigen Wasserzulauf, den der Fachmann anschließend am Heizungsventil einstellt. Ein solcher hydraulischer Abgleich kostet laut Stiftung Warentest zwischen 300 und 1.200 Euro – ja nach Aufwand. Gut zu wissen: Der Staat übernimmt bis 2020 30 % der Nettokosten bei einem hydraulischen Abgleich. Auch die Anschaffungskosten für neue Heiz- und Steuerungstechnik kann der Hausbesitzer darüber abrechnen lassen. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Leben & Wohnen: Das sind die Wohntrends für 2035

Wie werden wir in 17 Jahren wohnen? Dieser Frage gingen die Institute InWis aus Bochum und Analyse & Konzepte aus Hamburg im Auftrag des Branchendachverbandes GdW nach. An der Studie nahmen rund 3.000 Mieter und Vermieter teil. Alle Ergebnisse der Studie wurden anschließend in acht Trends unter dem Begriff „Wohnwünsche der Zukunft“ zusammengefasst. So ist unter anderem das Thema „Digitales Wohnen“ in der Zukunft von großer Bedeutung. Der dann (hoffentlich) eingeführte Mobilfunkstandard 5G sorgt für einen Datenaustausch in Echtzeit und erschließt vor allem für die Wohnungswirtschaft neue Geschäftsfelder. Ein weiterer Trend sei laut den beiden Instituten auch eine neue Innenraumgestaltung. Auch wird es 2035 zum Standard gehören, dass die eigene Wohnung digital voll ausgestattet ist und sich dadurch der Komfort der Mieter erhöht. Zu den weiteren Trends der Studie gehören „Smartes Leben im Quartier“, „Wohnungsvermietung 4.0“, „Mehr Service online“, „Vielfältige Wohnformen“ sowie „neue Wohnformen“ und „Neue Wohnungsgestaltung“. Interessenten können auf der Homepage des GdW ein Exemplar der Studie anfordern. Quelle: GdW © photodune.net

Leben & Wohnen: Bautipp: Dach winterfest machen

In der beginnenden winterlichen Jahreszeit können Kälte und Wind am Dach schwere Schäden hinterlassen. Um das zu vermeiden, rät der Verein Wohnen im Eigentum (WIE) aktuell den Eigentümern, das Dach zu kontrollieren und zeitnah winterfest zu machen. So sollten Eigentümer besonders darauf achten, ob alle Ziegel festsitzen oder die Flachdachabdichtung Mängel aufweist. Zusätzlich empfehlen die Experten der WIE, einen Fachmann – wie zum Beispiel einen Dachdeckerbetrieb – das Dach begutachten und bei Bedarf warten zu lassen. Allzulange hinauszögern sollte man diese Reparaturarbeiten laut WIE aber nicht, denn langes Warten führe am Ende zu höheren Instandhaltungskosten. Denn ein winterfestes Dach ist auch im Sinne der Verkehrssicherheitspflicht. Diese sieht vor, dass Eigentümer dazu verpflichtet sind, dass niemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt – beispielsweise durch lose Dachziegel.  Quelle: WIE © photodune.net

Energieeffizienz: Erneuerbare Energien decken 38 % des deutschen Stromverbrauchs

Der verbrauchte Strom in Deutschland im Jahr 2018 stammt immer mehr aus erneuerbaren Energien. Zu diesem Ergebnis kommt das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Wie das ZSW und der BDEW mitteilten, lag der Anteil von Wind, Solar- oder Wasserkraftstrom in den ersten neun Monaten dieses Jahres bei 38 Prozent. In einigen Monaten wurde sogar ein Anteil von bis zu 43 Prozent erreicht. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass 170 Milliarden Kilowattstunden aus diesen regenerativen Quellen stammen – allerdings werden auch immer noch genauso viele Kilowattstunden Strom aus Braun- sowie Steinkohle erzeugt. Einzig der Anteil der Gas- sowie Kohleverstromung im gesamten Strom-Mix ist in den ersten neun Monaten 2018 rückläufig gewesen. Das Ziel, dass bis 2030 65 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen soll, sei laut Experten von ZSW und BDEW erreichbar. Quelle: BDEW © photodune.net


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