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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tipp: Wände richtig streichen :

Das Streichen von Wänden in der Wohnung oder im Haus ist eine der beliebtesten und meist ausgeführten Renovierungsarbeiten. Doch wer seine Wände streicht, sollte sich nicht nur über die Wahl der Farbe, sondern auch über den Untergrund informieren. Denn die Wandfarbe sollte stets mit der Beschaffenheit der Wand abgestimmt sein, damit sie auch langfristig hält und kraftvoll strahlt. Viele Haushalte verwenden für den Anstrich ihrer Wände meist die sogenannten Dispersionsfarben. Diese lassen sich einfach verarbeiten und sind verhältnismäßig kostengünstig, denn den Anstrichstoffen werden Wasser oder Zusatzstoffe, wie Füllstoffe oder Binde- und Lösungsmittel zugeführt. Beim Anstrich legt sich die Farbe wie eine Versiegelung über die Wand. Ein großer Nachteil der Dispersionsfarben ist, dass sie nicht diffusionsoffen sind. Sind in der Immobilie dichte Energiefenster eingebaut, ist die Schimmelbildung vorprogrammiert. Denn die Wände in modernen Häusern übernehmen eine wichtige Regulierungsrolle und benötigen für ihre Funktionalität eine auf sie abgestimmte, diffusionsoffene Wandfarbe. Vor den Streicharbeiten sollte auch der Wandputz überprüft werden. Je nachdem, ob er kreidet, saugt oder sandet muss dieser noch entsprechend vorgrundiert werden. Auch die Grundierungsfarbe muss mit der Wandfarbe abgestimmt werden. Um ein homogenes Bild der Wandfarbe zu erreichen, eignet sich vor allem die Kreuzgang-Technik. Denn durch das „kreuz und quer“ Streichen wird die aufgetragene Farbe gleichmäßig verbunden und sorgt für ein ebenmäßiges Gesamtbild. Quelle: Hausjournal © photodune.net

Austausch und Förderung eines veralteten Heizsystems:

Um die Energiebilanz in seinem Haus oder seiner Wohnung zu steigern und Kosten zu sparen, sollten Eigentümer ihre Heizsysteme überprüfen. Sind die Heizungen veraltetet, sollten diese gegen ein modernes und umweltfreundliches Heizsystem ausgetauscht werden. Staatliche Förderungen, wie zum Beispiel von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW-Förderung) oder vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA-Förderung) unterstützen Eigentümer finanziell bei den Modernisierungsmaßnahmen. Wer seine alte Heizung durch eine neue Brennwert-, Nah- oder Fernwärmeheizung ersetzen oder sein Heizsystem optimieren möchte, kann einen Antrag für einen zinsgünstigen Zuschuss oder einen einmaligen Kredit bei der KfW stellen. Voraussetzung ist, dass ein sachverständiger Energieberater die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme befürwortet. Der Antrag für das KfW-Programm 43 kann online über die Internetseite der KfW gestellt werden. Für einen günstigen Kredit aus dem KfW-Programm 152 wenden sich Antragsteller an ihre Hausbank. Neben den Fördermöglichkeiten der KfW-Bank stellt das BAFA auch Fördermittel für Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenheizungen zur Verfügung. Die Anträge sollten vor Beginn der Umbaumaßnahmen direkt bei der BAFA gestellt werden. Bei dieser Förderung ist ein Gutachten eines Sachverständigen nicht notwendig. Die Förderungen unterschieden sich zwischen einer Basis- sowie Zusatzförderung für Bestandsimmobilien und einer und Innovationsförderung für Neubauten. Einen Überblick, welche Fabrikate gefördert werden, finden Antragsteller auf der Internetseite des BAFA. Quelle: Ratgeber heizung.de © photodune.net

Urteil und Gesetzesentwurf zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer :

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in jüngster Zeit einige Verfassungsbeschwerden von Eigentümern von Zweitwohnungen geprüft, die die bisherige Bemessung ihrer Zweitwohnungssteuer beklagen. So wurde beispielsweise in den bayerischen Gemeinden Sonthofen und Oberstdorf (AZ 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13) sowie in den Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand in Schleswig-Holstein (AZ 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18) festgestellt, dass die Berechnung der dortigen Zweitwohnungsteuer auf den Werteverhältnissen von 1964 basieren und gegen das heutige Grundgesetz verstoßen. Grundsächlich wird die Berechnung der Grundsteuer von 1964 nach den Regelungen zur Einheitsbewertung berechnet. Diese Regelungen sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig, denn sie verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. So wurde in den genannten Gemeinden die Zweitwohnungsteuer auf Grundlage der sogenannten Jahresrohmiete des Mietspiegels von 1964 berechnet, zzgl. der Preisindizes für die Lebenshaltung. Das Urteil besagt, dass diese Form der Berechnung nur noch bis Ende März 2020 angewandt wird. Weitere Kommunen, die die Zweitwohnungssteuer nach der Grundsteuer von 1964 berechnen, müssen ihre Satzungen überprüfen. Im Oktober 2019 wurde im Bundestag einer Grundgesetzänderung mehrheitlich zugestimmt und das Paket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2025 in Kraft treten. Quelle: BvR © fotolia.de

Tipp: Steuerfallen bei Immobilienerbschaft umgehen:

Die Erbschaftssteuerreform von 2009 verfolgt das Ziel, dass Immobilienbesitzer ihr Familienhaus steuerfrei an den Lebenspartner oder die Kinder vererben dürfen. Da sich dies jedoch aufgrund strenger Voraussetzungen nicht immer realisieren lässt, beraten die Steuerexperten der Stiftung Warentest Immobilienbesitzer, wie sie Steuerfallen umgehen können. Vor allen Dingen raten die Experten Hausbesitzern und Eltern dazu, ihre Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen. In dem Ratgeber „Immobilien verschenken und vererben“ der Stiftung Warentest können sich Immobilienbesitzer über die Rechtslage im Bereich Erbschaftsimmobilien informieren und bekommen Handlungsempfehlungen, wie sie mit der Immobilie in puncto Erbschaft vorzeitig verfahren können. So können sich Eigentümer frühzeitig Gedanken darüber machen, ob sie beispielsweise ein Testament aufsetzen oder die Immobilie verschenken möchten. Regelt man den Nachlass frühzeitig, können nicht nur Steuern eingespart werden, sondern auch unnötige Erbschaftsstreite vermieden werden. Auch Fragen nach dem Wohnrecht in einem vererbten Haus oder hilfreiche Tipps, wie Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie richtig ermitteln, werden in dem Ratgeber beantwortet. Das 176-seitige Buch ist im Oktober 2019 erschienen und kann auf der Internetseite der Stiftung Warentest zu einem Preis von 19,99 Euro käuflich erworben werden. Quelle: Stiftung Warentest © fotolia.de

Studie: Trend zu Unternehmensbeteiligungen im Bereich Gewerbeimmobilien steigend :

Der vierteljährlich erscheinenden Investmentmarktüberblick des Beratungs- und Investmentmanagementunternehmens JLL berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich Gewerbeimmobilien in Deutschland. JLL zufolge war das dritte Quartal 2019 das stärkste aller Zeiten. Denn großvolumige Gewerbeimmobilien sind bei Anlegern mit hohen Liquiditätsreserven besonders beliebt. So verzeichnete JLL bis Ende September ein Transaktionsvolumen von 57,3 Mrd. Euro. Fünf der zehn größten Transaktionen des Jahres fanden von Juli bis September 2019 statt. Ein steigender Anteil der Immobilienverkäufe fällt dabei auf die sogenannten Beteiligungstransaktionen. Aufgrund des Mangels an großflächigen Gewerbeimmobilien in Deutschland bieten Unternehmensbeteiligungen Investoren eine gute Möglichkeit für den Erwerb von Immobilien. Diese erfüllen alle Kriterien an eine Immobilieninvestition und prognostizieren einen guten Umsatz bei entsprechender Verzinsung. Heiß begehrt sind vor allem großvolumige Büroflächen. Über die Hälfte aller Verkäufe konzentriert sich dabei auf die Top 7 Investmentzentren Deutschlands. Allen voran Berlin, wo sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat, Tendenz steigend. Auch in München und Köln ist der Umsatz um einige Prozentpunkte gestiegen. Auch für das letzte Quartal 2019 ist kein Abbruch der Dynamik auf dem Gewerbeimmobilienmarkt in Sicht. Laut JLL wäre ein Gesamttransaktionsvolumen für das Jahr 2019 in Höhe von 75 Mrd. Euro realistisch. Quelle: JLL © photodune.net

Bautipp: Ökologische Dämmstoffe für die Hausdämmung:

Ob bei Neubauten oder im Zuge einer Sanierung von Bestandsimmobilien, die richtige Dämmung des Hauses ist ein komplexes Thema. Denn neben den weitverbreiteten Dämmstoffen Styropor und Mineralwolle stehen auch eine Reihe von ökologischen Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen, wie beispielsweise Baumwolle oder Kork zur Auswahl. Doch Achtung – nicht jeder natürliche Dämmstoff ist tatsächlich umweltfreundlich. Die Forschungsgruppe Nachhaltiges Bauen an der HTWK Leipzig vergleicht die Ökobilanz gängiger natürlicher Dämmstoffe: Grundsätzlich gilt, dass Stopf-, Schütt- oder Einblasdämmungen energetisch günstiger sind als Dämmplatten. Zudem sorgen chemische Bindemittel für eine schlechte Ökobilanz von Dämmplatten. Baumwolle schneidet aufgrund seines extrem hohen Wasser-, Pestizid- und Düngerverbrauchs schlechter ab als Schafwolle. Auch eine Dämmung aus Kork und Kokos ist möglich, jedoch haben diese Dämmstoffe lange Transportwege und verursachen Kosten. Heimische Alternativen sind Hanf und Zellulose. Vor allem Holz hat so gute Dämmeigenschaften, dass meist keine weitere Dämmung notwendig ist, um das Haus warm zu halten. Ein Nachteil natürlicher Dämmstoffe ist der höhere Preis. Mineralwolle bietet eine kostengünstige und ökologisch sinnvolle Alternative, denn sie kann mit einem relativ geringen Energieaufwand hergestellt, zurückgebaut und wieder recycelt werden. Grundsätzlich gilt jedenfalls: Jede Dämmung ist ökologisch sinnvoll, da sich der Energieaufwand in der Herstellung schon nach kurzer Zeit durch den eingesparten Heizaufwand amortisiert. Quelle: Immowelt AG © photodune.net


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