Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten:

Die Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Villa in Berlin müssen ihre Wohnung zwangsräumen. Denn laut einem gerichtlichen Urteil haben sie ihre Mietvertragspflichten erheblich verletzt. Trotz mehrerer Abmahnungen haben sie ihre beiden Hunde wiederholt unangeleint auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens herumlaufen lassen, auf denen sich auch ein Kinderspielplatz befindet. Die Eigentümerin reicht die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ein. Die Mieter legen Einspruch ein und fordern die Einstellung der Räumungsklage. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hält die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieterin für begründet und lehnt den Antrag der Mieter auf Zurückweisung der Zwangsvollstreckung ab. Die Mieter haben sich nicht nur den mehrmaligen Abmahnungen der Vermieterin widersetzt, sondern klar gegen die Hausordnung verstoßen. Trotz der fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde der Mieter kann das Revisionsgericht nur dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung einleiten, wenn die eingelegten Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben. Das ist hier nicht der Fall. Da das Verhalten der Mieter eine schwerwiegende beharrliche Pflichtverletzung darstellt, ist eine fristlose Kündigung der Eigentümer gerechtfertigt. Hierbei geht es nicht primär um die Frage, ob sich die Mitmieter durch das Verhalten der Beklagten und das Herumlaufen der Hunde auf den Gemeinschaftsflächen gestört fühlen, sondern vielmehr um eine generelle Verletzung der mietvertraglichen Pflichten sowie der Hausordnung durch die Kläger. Quelle: BGH © photodune.net

Küchenrückwände individuell gestalten :

In Zeiten von offenen Wohnkonzepten, in denen Wohn- und Essbereiche mit der Küche verbunden sind, spielt die Optik der Küche eine zunehmend wichtige Rolle. Mit einer modernen Küchenrückwand setzen die Bewohner optische Akzente, die sich bestens in das gesamte Wohnkonzept integrieren lassen. Ebenso dienen Küchenrückwände als Schutz vor Spritzern und Fettflecken beim Kochen. Doch welches Material eignet sich besonders gut für eine Küchenrückwand? Ob aus Fliesen, Holz, Metall oder Glas, heutzutage sind den Gestaltungsmöglichkeiten der Küchenrückwände keine Grenzen gesetzt. Während einst klassische Fliesenspiegel an der Wand vor Wasser- und Fettflecken sowie vor kantigen Topfdeckeln und Küchenutensilien schützten, lässt sich heutzutage mit der richtigen Schutzschicht so gut wie jedes Material als Küchenrückwand verwenden. Doch auch heute noch sind Fliesen als Küchenrückwand sehr beliebt. Vor allem dann, wenn es sich um großformatige oder rechteckige Fliesen sowie hochglänzende Metro-Fliesen bzw. Subway-Tiles handelt, Fliesen die an den U-Bahn-Look erinnern. Die Vorteile von Fliesen sind ihre Langlebigkeit und ihre robuste Schutzfunktion. Wer es modern mag, erfreut sich an einer Küchenrückwand aus Aluminium oder Edelstahl. Ähnlich wie in Großküchen besteht eine Küchenrückwand aus Metall aus matt gebürstetem Edelstahl und bietet einen besonders hohen Schutz. Aufgrund ihrer Fugenlosigkeit ist eine Metallküchenrückwand besonders gut zu reinigen. Ein Nachteil ist, dass Fingerspuren auf der blanken Fläche leicht zu sehen sind. Eine Küchenrückwand aus Glas lässt sich zusätzlich zu ihrem guten Spritzschutz und zu ihrer leichter Handhabung optisch individuell gestalten. Personalisierte Fotomotive können auf die zugeschnitten Glas- sowie Acrylglaszuschnitte gedruckt werden und verleihen den Räumlichkeiten eine individuelle Note. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Leitfaden: „Problemimmobilien – Herausforderungen und Lösungen im Quartierskontext“:

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und das Bundesministerium des Inneren (BMI) haben eine Neuauflage des Leitfadens zum Umgang mit Problemimmobilien publiziert. Dieser Leitfaden zeigt nicht nur die aktuellen Entwicklungen und Risiken von Problemimmobilien in Deutschland auf, sondern stellt auch Möglichkeiten und Chancen für die Quartiersentwicklung sowie für die Städtebauförderung vor. Wie bereits in der vorherigen Ausgabe des Leitfadens im Jahr 2014 definiert, werden unter dem Begriff „Problemimmobilien“ zum einen diejenigen Immobilien verstanden, die entweder durch nicht durchgeführte bauliche Maßnahmen und einen schlechten Bauzustand verwahrlost sind und sich durch Leerstand sowie Unternutzung auszeichnen. Zum anderen gelten als „Problemimmobilien“ auch Immobilien, bei denen Eigentümer Überbelegungen zulassen und die Immobilie gleichzeitig durch unterschiedliche Verwahrlosungstendenzen verkommen lassen. Der Leitfaden veranschaulicht anhand konkreter Beispiele aus unterschiedlich großen und kleinen Städten und Gemeinden, wie sich Problemimmobilien auf die Entwicklung der Quartiersbildung und -entwicklung sowie des sozialen Miteinanders auswirken. Zudem stellt der Leitfaden unter Beachtung der aktuellen Rechtsinstrumente unterschiedliche Handlungsansätze im Umgang mit Problemimmobilien vor und zeigt auf, mit welchen Strategien Kommunen der Verwahrlosung von Immobilien entgegenwirken und Problemimmobilien in die Quartiersentwicklung integrieren möchten. Quelle: BBSR © fotolia.de

Tipp: Darauf ist bei einem Grundriss zu achten:

Ist ein passendes Baugrundstück gefunden und gekauft, geht es an die Planung des Grundrisses. Im Hausbauprozess ist dieser Schritt sehr wichtig, denn schließlich sollen sich die Bewohner in ihrem Eigenheim langfristig wohlfühlen. Wichtig bei der Erstellung des Grundrisses ist vor allen Dingen, dass die Räumlichkeiten so angelegt sind, dass sie den aktuellen und auch den künftigen Anforderungen entsprechen. Sind beispielsweise Kinder geplant oder sollen die Großeltern im Alter mit einziehen, müssen zusätzliche Zimmer mit eingeplant werden. Arbeiten Eltern von Zuhause aus, muss ein ruhiger Ort für einen Arbeitsbereich geschaffen werden oder ein separater Zugang im Haus, falls die obere Etage einmal den erwachsenen Kindern zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Himmelsausrichtungen der Zimmer spielen eine wesentliche Rolle in der Erstellung eines Grundrisses. So sollte ein Haus, das nach Norden ausgerichtet ist, eher geschlossen und ein nach Süden ausgerichtetes Haus offen und beschattet sein. Für oft genutzte Räume empfiehlt sich eine Süd- oder Südwest-Ausrichtung. Wenn die Sonne morgens ins Schlafzimmer scheinen soll, sollte dieses nach Osten ausgerichtet sein. Um mehr Wohnfläche zu generieren, sollte die Fläche der Flure nicht zu groß und der Durchgang zu den unterschiedlichen Räumen möglichst kurz sein. Wenn das Obergeschoss künftig getrennt genutzt werden soll, empfiehlt es sich, die Treppe im Flur und nicht offen im Wohnzimmer einzubauen. Je nachdem wie groß der Flur ist, kann eine gewendelte Treppe Platz sparen. Weitere Tipps zu barrierefreien Grundrissen, den Vor- und Nachteilen von offenen Wohnkonzepten oder Ordnungssystemen im Abstelltraum und im Keller erhalten Interessenten auf der Internetseite des Fertighaus-Portals „Bautipps“. Quelle: Bautipps © photodune.net

Energetisches Sanieren: Steuerermäßigungen und Erhöhung der staatlichen Fördermittel :

Zum Ende des Jahres 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördergelder im Bereich der Gebäudesanierung zu erhöhen. Seit Anfang dieses Jahres profitieren Immobilieneigentümer von erheblichen Steuervorteilen vom Finanzamt sowie von Fördermitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Eigentum zu Selbstwohnzwecken genutzt wird. In diesem Zusammenhang stellt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite die möglichen Fördervarianten vor und listet die Voraussetzungen für die jeweiligen Zuschüsse und Steuervorteile auf. Laut Stiftung Warentest lohnt sich ein Steuerbonus vor allen Dingen dann, wenn an dem Haus einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen, eine Dämmung des Daches und der Wände sowie der Einbau einer neuen Lüftungsanlage oder Heizung, geplant ist. Die Steuervergünstigungen erhalten Eigentümer ohne einen großen Verwaltungsaufwand und können diese auch nach Abschluss der Maßnahmen in der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Möchten Eigentümer allerdings Fördermitteln des Bafa oder der KfW in Anspruch nehmen, ist eine Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen erforderlich. Zudem weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass die Maßnahmen von Fachleuten bzw. einer Fachfirma ausgeführt werden müssen und die Zusammenarbeit mit einem Energieexperten für die Bewilligung der Fördermittel notwendig ist. Welche Sanierungsmaßnahmen von den Förderern unterstützt werden, in welcher Höhe sich die Zuschüsse und Steuervorteile seit diesem Jahr bewegen sowie viele weitere Informationen und Hinweise, erfahren Interessenten auf der Internetseite der Stiftung Warentest. Quelle: Stiftung Warentest © fotolia.de

Urteil: Energiesparende Maßnahmen rechtfertigen nicht immer eine Mieterhöhung:

In der Regel dürfen Immobilieneigentümer, die ihr Wohnhaus energetisch sanieren, die Sanierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Nachdem die Eigentümerin und Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin den Fußboden des Dachgeschosses hat dämmen lassen, veranschlagte sie eine monatliche Mieterhöhung von 25 Euro pro Haushalt. Die unter dem Dachgeschoss lebende Mieterin war mit der Forderung nicht einverstanden, denn für sie stand die energetische Maßnahme im Widerspruch zu einer anderen Modernisierungsmaßnahme, die die Vermieterin gleichzeitig durchführen ließ. Denn zeitgleich mit der Dämmung des Dachgeschossfußbodens ließ die Eigentümerin das vorhandene geschlossene Dach gegen eine belüftete Kaltdachkonstruktion umwandeln. Der Fall landete vor Gericht (AZ 202 C 374/17). Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zugunsten der Mieterin und bestätigt, dass die von der Vermieterin verlangte monatliche Mieterhöhung nicht genehmigt werden kann. Denn der Sinn und Zweck der energetischen Sanierung durch die Dämmung des Fußbodens steht im Gegensatz zu dem Umbau des Daches in eine Kaltdachkonstruktion. So bewirken diese beiden gleichzeitig durchgeführten Maßnahmen keine Energiekosteneinsparungen in der Wohnung der Klägerin und im gesamten Wohnobjekt, sodass sich die Forderung einer Mieterhöhung nicht rechtfertigen lässt und obsolet ist. Quelle: AG Berlin-Charlottenburg © fotolia.de


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