Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Bank muss nach Zwangsversteigerung zahlen:
Wird eine Immobilie zwangsversteigert und beauftragt die Bank dazu einen Immobilienmakler, darf sie die Courtage nicht aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bezahlen, sondern muss selbst für diese aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 13 U 226/20). Im vorliegenden Fall hatte die Bank durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers gehofft, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Denn der Verkehrswert der Immobilie war von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen auf 660.000 Euro geschätzt worden, die Forderung der Bank an den Schuldner belief sich aber auf zirka 885.000 Euro. Letztendlich wurde der geschätzte Verkehrswert mit einem Gebot von über einer Million Euro weitaus übertroffen. Die Bank zahlte dem Grundstückseigentümer den Übererlös aus, zog von diesem aber die Courtage ab. Dies ist laut Gericht jedoch nicht zulässig, da der Grundstückseigentümer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hat. Quelle: anwalt.de/Az.: 13 U 226/20 © Fotolia
Arbeitsplatten: Ein Überblick:
Wer eine neue Arbeitsplatte für seine Küche kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen. Dazu rät Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AKM). Denn laut AKM gibt es zahlreiche Designs, Materialien und Möglichkeiten, bei denen ein Käufer schnell den Überblick verlieren kann. So gibt es beispielsweise Arbeitsplatten aus Laminat, Holz, Naturstein, Keramik, Edelstahl, Glas sowie aus Hightech- und Mineralwerkstoffen. Alle Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. So sind Arbeitsplatten aus Laminat und Keramik beispielsweise in vielen Varianten erhältlich. Arbeitsplatten aus Holz sind mit ihrer Haptik und Maserung sehr schön anzusehen. Arbeitsplatten aus Naturstein überzeugen hingegen mit einer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit. Glas-Arbeitsplatten sind ebenfalls sehr robust und werden vor allem in offenen Küchen eingesetzt. Arbeitsplatten aus Hightech-Werkstoffen wie Nanotech-Material bestehen aus samtweichen Oberflächen und verfügen über Antifingerprint-Eigenschaften. Käufer, die sich für eine Arbeitsplatte aus einem Mineralwerkstoff entscheiden, bekommen eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und das Spülbecken nahtlos ineinander übergehen. Für Profi-Hobbyköche eignet sich dagegen eine Arbeitsplatte aus Edelstahl besonders, da diese Hitze und Kälte aushält, sich leicht reinigen lässt und sich dadurch eine besondere Hygiene gewährleisten lässt. Quelle: amk.de © photodune.net
Studie: Ungleichheit auf Wohnungsmärkten:
Immobilienkäufer und -mieter mit mittleren bis geringen Einkommen haben es seit der Corona-Pandemie noch schwerer. Das ist das Ergebnis einer von der Hanns-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Forschern der International Real Estate Business School (IREBS) an der Universität Regensburg. Die für 2020 erwarteten Preiseinbrüche bei Immobilien seien ausgeblieben; die Immobilienpreise in einigen Regionen sogar noch gestiegen. Auch im bundesweiten Durchschnitt zogen die Preise an, und zwar um 0,7 Prozentpunkte für Eigentumswohnungen und um 1,1 Prozentpunkte für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Kauf. Die Nettokaltmiete für neue Mietverträge stieg ebenfalls an, und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Laut der Forscher seien von diesen 0,3 Prozentpunkte auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen. Gerade für Käufer und Mieter mit geringen Einkommen gehen damit laut Studie negative Auswirkungen einher. Wohneigentum werde für diese Käufer in vielen Orten unerschwinglich. Mieter mit geringen Einkommen, die bereits einen hohen Preis fürs Wohnen zahlen, würden ebenfalls stärker belastet, und zwar durch hohe Wohnkosten. Haushalte mit hohen Einkommen, seien hingegen nicht so stark betroffen. Grund dafür sei, dass gerade in Regionen, in denen Wohnraum vorab noch erschwinglich gewesen sein, die Preise angezogen sind. Quelle: boeckler.de © photodune.net
Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:
Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“. Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden. Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de © photodune.net
Studie: Thermische Energiespeicher:
In einer der Studie „Thermische Energiespeicher für Quartiere“ vergleicht die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterschiedliche Energiespeichertechnologien miteinander. Dabei kommen die Verantwortlichen zum Ergebnis, dass thermische Speicher in Quartiersprojekten wirtschaftlich integriert und zu einer klimaneutralen Energieversorgung beitragen können. Einen Beitrag zur Klimaneutralität können unter anderem Maßnahmen zur Energieeffizienz an Gebäuden sowie Anlagen mit erneuerbaren Energien in Wärmenetze oder Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit thermischen Speichern leisten. Die Power-to-Heat-Anlagen basieren auf dem Prinzip der unmittelbaren Umwandlung elektrischer Wirkleistung in Wärme. Mit der Studie möchten die Verantwortlichen der dena verschiedene Zielgruppen ansprechen und auf Best-Pratice-Beispiele aufmerksam machen. Neben Privatleute richtet sich die Studie so unter anderem an Verantwortliche aus Gewerbe und Industrie. Die Studie, die auch Informationen über die Recyclingfähigkeit der Anlagen eingeht, kann auf der Homepage der dena (dena.de) eingesehen werden. Quelle: dena.de © photodune.net
Urteil: Rechte von Mietern gestärkt:
Die gelegentliche Nutzung einer Zweitwohnung stellt keinen „vorübergehenden Gebrauch der Mietsache“ dar. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (LG Berlin Az.: 63 S 19/20). Im vorliegenden Fall hat eine Vermieterin ihrer Mieterin gekündigt. Als Grund führte sie eine Zweckentfremdung der Wohnung an, da die Mieterin die Zweitwohnung nur gelegentlich nutze und der Mieterschutz für eine Kündigung somit nicht gelte. Doch die Mieterin weigerte sich auszuziehen. Ihre Vermieterin reichte daraufhin eine Räumungsklage beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg ein. Diese wurde allerdings abgewiesen. Auch die Klage vor dem LG Berlin scheiterte. Die Richter wiesen darauf hin, dass es ein vorübergehender Gebrauch der Mietsache die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraussetzt. Da der Mietvertrag unbefristet ist, sei dies allerdings nicht der Fall. Zum Hintergrund: An angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin gibt es Vorgaben, mit denen eine Zweckentfremdung von Wohnungen – wie zum Beispiel die Weitervermietung an Touristen – verhindert werden soll. Mieter, die eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen, verstoßen damit allerdings nicht gegen diese. Quellen/Urteil: hausundgrund-verband.de/LG Berlin Az.: 63 S 19/20 © Fotolia