Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Pacht und Miete aufgrund von Corona nicht einfach mindern:
Müssen Gasstätten aufgrund der Corona-Pandemie schließen, können die Mieter oder Pächter die Miete oder Pacht nicht ohne Weiteres mindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat diesbezüglich kürzlich zwei Minderungsbegehren zurückgewiesen. Im ersten Fall klagte eine Mieterin eines Lokals, weil sie dieses durch die behördlichen Beschränkungen während der Corona-Pandemie nicht betreiben konnte und sie ihrer Ansicht nach deshalb nicht zur Mietzinszahlung verpflichtet gewesen sei. Das Landgericht und auch das OLG wiesen die Klage allerdings ab. Als Gründe dafür werden unter anderem angeführt, dass die Mieterin das sogenannte Verwendungsrisiko selbst trage. Außerdem habe der Vermieter ihr das Lokal in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Darüber hinaus sei eine Mietminderung für ihn nicht zumutbar, da er selbst hohe Darlehensverpflichtungen habe. Im zweiten Fall hatte eine Pächterin einer Gaststätte den Pachtvertrag am 24. März 2020 außerordentlich gekündigt. Sie räumte die Gaststätte und stellte alle Zahlungen ein. Daraufhin klagte die Verpächterin beim Landgericht, das die Zahlungsklage abwies. Vor dem OLG hatte die Revision der Verpächterin allerdings Erfolg. Auch hier wird als Grund genannt, dass die Pächterin das Verwendungsrisiko trägt. Außerdem sei eine Anpassung des Pachtzinses zu keinem Zeitpunkt verlangt worden und die Pachthöhe sei für sie auch nicht unzumutbar geworden. In beiden Fällen sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17.9.2021, Az. 2 U 147/20 und 18/21 © Fotolia
Aufräumen: Tipps für die Küche:
Der Frage, wie Bewohner ihre Küche am besten aufräumen, geht das Portal zuhausewohnen.de nach. Dazu liefert es neben einer umfangreichen Anleitung auch Tipps, wie sie diese nach dem Aufräumen in Ordnung halten. Beim Aufräumen sollten Bewohner zunächst alle Utensilien aus der Küche entfernen, die nicht in diese gehören. Dazu zählen zum Beispiel Dekorationsartikel ohne Funktion, Batterien und Vorratspackungen. Außerdem können die Bewohner ihre Küchenschränke und -schubladen ausräumen. So sehen sie auf einen Blick, welche Utensilien sie besitzen. Diese Utensilien können dann nach sinnvollen Kategorien sortiert und sinnvoll wieder eingeräumt werden. Dabei können die Bewohner auch ausmisten, bis sich in der Küche nur noch Utensilien befinden, die häufig gebraucht werden. Um die Ordnung später zu halten, empfiehlt zuhause.de unter anderem, jeden Tag die Utensilien wieder an seinen Ursprungsplatz zurückzulegen. Außerdem können die Bewohner sich überlegen, welche Küchenschränke und -schubladen am schnellsten wieder dreckig werden und einen Plan erstellen, wann diese wieder gereinigt werden müssen. Weitere Aufräumtipps finden Interessenten auf zuhausewohnen.de Quelle: zuhausewohnen.de © photodune.net
Studie: Gemeinschaftliche Wohnprojekte:
Gemeinschaftliche Wohnformen bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Das geht aus der Studie „Familien in gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Hochschule Karlsruhe und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hervor. So sind 60 Prozent der Befragten, dass diese Wohnform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Außerdem geht aus der Studie hervor, dass die Wohnform auch bei Änderungen der Lebenssituationen eine gute Option darstellen können. Als Beispiel werden sogenannte Optionsräume genannt, die vorübergehend bezogen werden können, etwa von den Großeltern. Zudem unterstützen sich die Bewohner gegenseitig, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen und Reparaturen. Aus den Studienergebnissen geht aber auch hervor, dass die Mitgestaltung bei dieser Wohnform viel Zeit kostet und damit gerade junge Familien, bei denen die Zeit knapp ist, auch vor Herausforderungen stellt. Allgemein sollten Bewohner gemeinschaftlicher Wohnformen laut Studie offen und tolerant sein, da die Nähe auch Konfliktpotenzial birgt. Die vollständige Studie können sich Interessenten über die Internetseite des DJI (dji.de) herunterladen. Quelle: DJI © photodune.net
Tipp: Dach winterfest machen:
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, ihr Haus winterfest zu machen. Einen besonderen Fokus sollten sie dabei aufs Dach legen. Denn lockere Ziegel könnten bei Stürmen hinunterfallen und defekte Ziegel mit kleinen Rissen das Dach undicht werden lassen. Infolgedessen kann Feuchtigkeit ins Haus eindringen und Schimmel entstehen. Mit der Wartung eines Steildaches sollten Eigentümer einen Experten beauftragen, wohingegen das flache Dach oft selbst kontrolliert und auf Vordermann gebracht werden kann. Der VPB rät dazu, auch Abläufe und Anschlüsse zu reinigen und das Herbstlaub vom Dach zu kehren. Sind dabei Beschädigungen am Dach zu erkennen, sollte ebenfalls ein Experte beauftragt werden. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Prüfung der An- und Abschlüsse rund um den Kamin und die Entlüftungsrohre sowie der Dachflächenfenster sinnvoll – inklusive der Regenrinnen und -abläufe. Quelle: VPB © Fotolia
Studie: Mieter zu mehr Klimaschutz bereit:
Mieter sind bereit, verstärkt zum Klimaschutz in ihren vier Wänden beizutragen. Das geht aus der Studie „Die Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz“ von Prof. Dr. Andreas Pfnür, Leiter des Fachgebiets Immobilienwirtschaft am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt, und Habilitand Dr.-Ing. Nikolas Müller im Auftrag der Noventic-Group hervor. Die Studienergebnisse zeigen, dass Mieter sich beim Klimaschutz in der Verantwortung sehen: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben an, dass Klimaschutz im Gebäude ohne ihre Mitwirkung nicht funktionieren kann. Außerdem sehen sie sich und den Vermieter etwa zu gleichen Teilen verantwortlich für den Klimaschutz. Aus der Studie geht auch hervor, dass Mieter offen für innovative Lösungen sind. So könnten sich zwei Drittel der Studienteilnehmer eine digitale Heizungssteuerung vorstellen. Sie hoffen dadurch auf Vorteile wie niedrige Heizkosten und mehr Wohnkomfort. Die komplette Studie, für die 1.000 Mieter befragt wurden, finden Interessenten unter noventic.com. Quelle: noventic.com © photodune.net
Urteil: Schwarzarbeit stellt keinen Baumangel dar:
Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt Schwarzarbeit nicht als Baumangel an (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin ein Grundstück für 253.000 Euro erworben und später festgestellt, dass am Gebäude Mängel an der Abdichtung des Kellers sowie des Haussockels gegen Feuchtigkeit vorliegen. Außerdem war ihr aufgefallen, dass Arbeiten am Gebäude schwarz durchgeführt worden waren. Im Vertrag wurden die Rechte der Käuferin wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes sowie mitverkaufter Sachen jedoch ausgeschlossen. Die Käuferin klagte dennoch auf Schadenersatz und bekam vor dem Berufungsgericht Recht. Denn dieses ging davon aus, dass der Verkäufer ihr die Mängel am Gebäude nach Paragraf 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches arglistig verschwiegen hat. Somit könne er sich nicht auf die Vereinbarung berufen, durch die die Rechte der Käuferin wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden können. Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders und widersprach der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es könne nicht allein aus der Tatsache, dass der Verkäufer von der Schwarzarbeit weiß, auch die Tatsache abgeleitet werden, dass er Kenntnis von den Mängeln hat und der Käuferin diese arglistig verschweigt. Quelle: (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20) © Fotolia