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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: „Mitarbeiterwohnen – Der „Kampf um die Köpfe“ geht übers Wohnen“:

Zukunftsweisende Wohnmodelle und die Investition in Mitarbeiterwohnungen sollen auch künftig finanzielle Entlastungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Unternehmen bedeuten. Mit dem Bau von Mitarbeiterwohnungen soll zudem dem Wohnraummangel entgegengewirkt und der Wohnungsmarkt entlastet werden. So rückt der Bereich „Mitarbeiterwohnen“ in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft immer mehr in den Fokus. Nicht zuletzt seit der Neuregelung der steuerlichen Behandlung des „geldwerten Vorteils“ zum 01. Januar 2020 und des Wegfalls von Steuernachzahlungen beim Bezug und Bewohnen einer vergünstigten Wohnung durch den Arbeitgeber. In der Studie „Mitarbeiterwohnen – Der ‚Kampf um die Köpfe‘ geht übers Wohnen“ stellen Forscher des Berliner Forschungs- und Beratungsinstituts Regio Kontext unterschiedliche Modelle für Wirtschafts- und Wohnungsunternehmen vor und schildern, wie sie in den Bereich „Mitarbeiterwohnen“ erfolgreich investieren und von Zusammenschlüssen und Kooperationen profitieren können. Ob mit der Bildung von Baugemeinschaften kleiner und mittelständischer Unternehmen oder durch Zusammenschlüsse von Wirtschafts- und Wohnungsunternehmen sowie der Kooperation mit Genossenschaften, die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Anhand konkreter Fallbeispiele aus Deutschland werden in der Studie zum einen Ideen vorgestellt, wie sich Wohnungsunternehmen stärker im Bereich „Mitarbeiterwohnen“ einbringen und wie nachhaltige Wohnmodelle aussehen können, die die Bereiche Wohnen und Arbeiten auch außerhalb der Ballungszentren und Großstädte miteinander verbinden. Ebenso werden die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Modelle und Kooperationen aufgeschlüsselt und ihre möglichen Folgen, beispielsweise im Steuer- und Mietrecht, benannt. Quelle: GdW © photodune.net

Tipp: Baugrunduntersuchung vor Beginn der Baumaßnahmen erspart Folgekosten:

Wer auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist, braucht zunächst ein Grundstück, das den Wünschen und Erfordernissen entspricht. Ist ein passendes Grundstück einmal gefunden, möchten zukünftige Hausbesitzer meist direkt mit den Bauarbeiten beginnen. Doch nur, weil ein Grundstück als Bauland freigegeben ist, sagt es noch lange nichts über seine Bodenbeschaffenheit, seine Tragfähigkeit oder die Grundwasserverhältnisse aus. Um spätere Folgeschäden zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, in eine Baugrunduntersuchung zu investieren. Hierbei erstellt ein Geologe oder ein anerkanntes Ingenieurbüro ein fundiertes Bodenprofil, welches detailliert über die Bodenverhältnisse informiert und auf Schwachstellen oder Schäden hinweist. Mit einem professionell erstellten Bodengutachten können Bauherren und Eigentümer bereits vor Beginn der Baumaßnahmen die Bodenverhältnisse analysieren und Schäden beheben. Vor allem bei Grundstücken, die zuvor als Gewerbegebiet genutzt worden sind, ist eine Baugrunduntersuchung besonders ratsam. Bereits vorhandene Schäden im Boden können Komplikationen bei der Grundstücksarbeit mit sich bringen. Ist der Boden stark beschädigt, kann in einigen Fällen sogar eine Bodensanierung erforderlich sein. Wird dies zu spät erkannt und die Immobilie ist bereits gebaut, kann dies sehr kostspielig werden. Auch wenn für eine Baugrunduntersuchung etwa 0,5 bis 1,5 Prozent der Rohbaukosten investiert werden müssen, sollten Bauherren beachten, dass nur mit einem aussagekräftigen Gutachten später auftretenden Bauschäden und damit entstehende Folgekosten verhindert werden können. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Umfrage: Erdgas zur Energiegewinnung immer beliebter:

Die Initiative „Zukunft ERDGAS“ der deutschen Erdgas-Wirtschaft untersuchte in einer Forsa-Umfrage im Dezember 2019, wie hoch der Erdgas Bedarf zur Energiegewinnung in den nächsten Jahren in Deutschland ausfallen wird. Für die Umfrage wurden mehr als 1.007 Bürgerinnen und Bürger befragt. Der größte Teil der Befragten sieht Erdgas als einen elementaren Erzeuger von Energie. Rund 74 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Erdgas auch in Zukunft eine elementare Rolle bei der Gewinnung von Energie spielt. Mehr als die Hälfte der Befragten ist sogar der Annahme, dass die Erzeugung von Energie ansteigen wird, so die Ergebnisse des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Forsa. Ebenso zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass Erdgas zusammen mit Sonnen- und Windenergie der beste Erzeuger von grüner Energie ist. Dieser Meinung sind rund 45 der Befragten. Aus der Forsa-Umfrage geht ebenfalls hervor, dass für mehr als drei Viertel der Befragten die Finanzierbarkeit die wichtigste Rolle bei der Wahl des Energieerzeugers spielt. Ebenso wichtig sind die Punkte Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Energieversorgung. Für 42 Prozent der Befragten spielen die Punkte Umweltschutz und Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle. Quelle: Zukunft Erdgas © photodune.net

Urteil: Steuererlass bei Erbimmobilien setzt Selbstnutzung zu Wohnzwecken voraus:

Ehegatten oder Lebenspartner, die eine Immobilie erben, werden vom Gesetzgeber mit Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer unterstützt. Ziel ist, dass sie ihr Wohneigentum im Familienbesitz behalten und somit den familiären Lebensraum schützen können. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Erbschaftssteuerbefreiung bei geerbten Immobilien. Diese Vergünstigungen setzen jedoch voraus, dass die geerbte Immobilie von dem Erben über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren weder verkauft noch verschenkt wird. In einem Gerichtsurteil (AZ II R 38/16) des Bundesfinanzhofs (BFH) München muss die Alleinerbin und Ehefrau ihres verstorbenen Mannes die Steuervergünstigungen nun rückwirkend, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, zurückzahlen. Der Grund dafür ist, dass sie das geerbte Einfamilienhaus bereits nach kurzer Zeit an ihre Tochter verschenkte und sich lediglich das lebenslange Wohnrecht vorbehielt. Dies ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, denn die steuerlichen Vergünstigungen gelten nur bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken. Wird die Immobilie vererbt oder verschenkt, so steht das laut Urteil im Widerspruch zum eigentlichen Förderziel des Gesetzgebers, welches er mit den Steuervergünstigungen bei Erbimmobilien erreichen möchte. Ebenso ist es nicht Sinn und Zweck, die Immobilie steuerfrei zu erben und dann weiterzuverkaufen. Quelle: BFH © fotolia.de

Vorgaben beim Bau eines Treppengeländers:

Bei der Wahl des richtigen Treppengeländers geht es nicht nur um ästhetische Aspekte, die passenden Baumaterialien und einen ansprechenden Look, sondern es müssen vor allen Dingen auch gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Als Grundlage für den Bau eines Treppengeländers gelten in Deutschland die Vorschriften der DIN-Norm 18065. Die hier festgehaltenen Vorschriften gelten der Absturzsicherung und der allgemeinen Sicherheit. So spielen nicht nur die Höhe des Geländers und der Handlauf eine wichtige Rolle, sondern es müssen auch die Vorschriften zur Verankerung und Ausführung eingehalten werden. Wenn die Treppe im Haus mindestens über drei Treppenstufen verfügt und eine Absturzhöhe von 15 Zentimetern aufweist muss, laut Gesetz, ein Treppengeländer angebracht werden. Beträgt die Absturzhöhe weniger als 12 Meter, muss laut der DIN-Norm 18065, eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern garantiert werden. Ist die Absturzhöhe größer, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein. Ebenso sollte bei der Konstruktion darauf geachtet werden, dass der Abstand der Gitterstäbe so berechnet ist, dass niemand durchrutschen kann. Um für die Sicherheit von Kindern zu garantieren, dürfen die Geländer nicht mehr als 12 Zentimeter voneinander entfernt sein. Auch für den Handlauf des Treppengeländers gelten gesetzliche Vorschriften. So muss dieser rutschfest und griffsicher sein und sich von dem Hintergrund bzw. der Wand farblich absetzen, sodass er auf den ersten Blick als Treppengeländer wahrgenommen werden kann. Besonders geeignet ist ein Handlauf mit einer ovalen oder runden Form. Der Abstand zwischen der Wand und dem Handlauf muss mindestens fünf Zentimeter betragen. Für barrierefreies Bauen gelten die Bestimmungen aus der DIN-Norm 18040-2. Die Bestimmungen sind in der Landesverordnung festgehalten und geben ein Mindestmaß vor. Quelle: bauemotion.de © photodune.net

Studie zur Investitionstätigkeit von Family Offices im Immobiliensektor :

Der Immobilien-Berater Catella hat im vergangenen Jahr die Investitionstätigkeit von etwa 80 Family Offices untersucht und analysiert, also von Unternehmen, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung großer privater Vermögen befassen. Die Auswertungen basieren sowohl auf Gesprächen mit Experten als auch auf zahlreichen Datenbankanalysen. Grund für die Untersuchungen ist die weltweit stetig steigende Investitionstätigkeit von Family Offices mit einem Investitionsanteil von zurzeit etwa 34 Prozent. Die Experten von Catella rechnen in den nächsten fünf Jahren mit einem Investitionsanteil von Familiy Offices im Immobilienbereich von bis zu 42 Prozent. Aufgrund dessen hat sich Catella Research zu eigen gemacht, die undurchsichtige Käufergruppe der Family Offices näher zu beleuchten. Vor allen Dingen auch, weil diese die zweitstärkste Käufergruppe im Immobilienbereich ausmachen, direkt nach den institutionellen Anlegern. Sowohl in Deutschland als auch international ist allerdings noch relativ wenig über die zweitwichtigste Investorengruppe im Immobiliensektor bekannt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen unterschiedliche Investitionstätigkeiten zwischen Single-Family-Offices und Multi-Family-Offices. Während Single-Family-Offices einen hohen Real-Estate-Anteil aufweisen, sind Multi-Family-Offices eher an alternativen Investments interessiert. Aus den Auswertungen von Catella Research geht hervor, dass etwa 46 Prozent der Befragten in der Risikoklasse Core + investieren. Das größte Investitionsinteresse haben Family Offices im Bereich Büroimmobilien, dicht gefolgt von Wohnimmobilien. Der langfristige Vermögensaufbau sowie die Diversifikation stehen bei den vermögenden Privatinvestoren im Zentrum ihrer Investitionstätigkeiten. Quelle: Catella © fotolia.de


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