Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Young Generation: Starkes Interesse am Immobilienkauf :

Laut einer Umfrage der Bausparkasse LBS möchten etwa zwei Drittel der berufstätigen jungen Menschen eine Immobilie kaufen. Die Ergebnisse der Umfrage „Young Generation“ zeigen, dass vor allen Dingen Neubauimmobilien besonders gefragt sind. Aspekte der individuellen Ausbau- und Gestaltungsmöglichkeiten, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit und die daraus resultierenden niedrigen Betriebskosten machen Neubauten für junge Menschen attraktiv. Auch gewährleistet eine Neubauimmobilie aus Sicht der Befragten zunächst eine hohe Qualität und Schutz vor Sanierungsmaßnahmen und neuen Investitionen. Um junge Berufstätige auf der Suche nach einer passenden Immobilie zu unterstützen, stellt die LBS hilfreiche Tipps zusammen. So raten die LBS-Experten u. a. dazu, auf der Suche nach freien Immobilien und Grundstücken nicht nur Immobilienportale durchzuforsten, sondern sich auch bei Städten und Gemeinden sowie örtliche Banken und Sparkassen zu informieren. Diese haben einen guten Überblick über den regionalen Immobilienmarkt. Zudem ist es ratsam, einen Blick in den städtischen Flächennutzungsplan zu werfen und sich zu erkundigen, welche Baumaßnahmen um das Traumgrundstück herum künftig geplant sind. Wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform vorgeschrieben ist oder wie viele Vollgeschosse erlaubt sind, können Kaufinteressenten in den Bauvorschriften im Bebauungsplan nachlesen. Der Standort und die Infrastruktur einer Immobilie spielen bei der Suche einem neuen Zuhause eine sehr wichtige Rolle. Vor dem Kauf ist es beispielsweise ratsam, die Wege zum Arbeitsplatz abzufahren und die Umgebung hinsichtlich Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Freizeiteinrichtungen zu beleuchten. Diese sollten an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten begutachtet werden. Steht ein Finanzierungsplan bereits vor der Immobiliensuche fest, können Kaufinteressenten bei einem geeigneten Grundstück bzw. Immobilienangebot schnell reagieren. Die LBS weist darauf hin, dass zu den Hausbaukosten etwa 15 bis 20 Prozent Baunebenkosten hinzuzurechnen sind. In der LBS-Checkliste bekommen Kaufinteressenten eine detaillierte Übersicht, welche Leistungen zu den Erwerbs- und Baunebenkosten zählen. Quelle: LBS © photodune.net

Wohngesundheit: Holz vor Schädlingen schützen:

Wer sich beim Hauskauf für eine Bestandsimmobilie mit viel Holzausstattung entscheidet, sollte das Gebäude vor dem Kauf von einem Bausachverständigen hinsichtlich seiner Qualität untersuchen lassen. Denn stand ein Gebäude längere Zeit leer und war ggfs. Feuchte ausgesetzt, besteht die Gefahr, dass es von Schädlingen wie Pilzen oder Insekten befallen wurde. Mit einer Vorabuntersuchung gehen Eigentümer auf Nummer sicher, dass sich das Holz in einem guten und gesunden Zustand befindet. Sollten Schwachstellen ersichtlich werden und sollte das Holz bereits von Schädlingen befallen sein, gibt ein Sachverständiger Auskunft darüber, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und wie hoch sich die Kosten dafür belaufen. Der Verband privater Bauherren (VPB) gibt auf seiner Internetseite eine Übersicht über unterschiedliche Holzschädlinge. Dazu gehören beispielsweise der sogenannten Echte Hausschwamm, der Weiße Porenschwamm oder der Braune Kellerschwamm. Auch selten auftretende Holzschädlinge wie die sogenannten Blättlinge können sich bei einer hohen Holzfeuchte bilden und verbreiten. Der Grund für den Holzbefall liegt meistens darin, dass die Räume einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Ist das Holz einmal befallen, können sich Pilze und Insekten schnell verbreiten. Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beschleunigen die Ausbreitung des Befalls. Da die Schädlinge keine Zugluft mögen, verstecken sie sich gerne in Hohlräumen, wie beispielsweise in Treppenstufen, Wandverkleidungen oder Fußleisten. Auch feuchte Holzböden oder Dächer sollten vorab gründlich überprüft werden, um bei einem Holzbefall rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Vorbeugender Holzschutz, eine gute Holzpflege sowie regelmäßige Kontrollen bilden den Grundstein für ein gesundes Wohnklima. Quelle: VPB © fotolia.de

Energie sparen mit intelligenten Tür- und Fensterkontakten:

Intelligente Tür- und Fensterkontakte haben gleich eine doppelte Funktion: Sie schützen vor Einbrechern und unterstützen dabei, Energie zu sparen. Denn die kleinen elektromagnetischen Sensoren sind darauf ausgerichtet zu erkennen, ob das Fenster oder die Tür, an der sie angebracht sind, geöffnet oder geschlossen ist. Angekoppelt an ein Smart-Home-System geben die Sensoren ein optisches oder ein akustisches Signal ab, wenn beispielsweise beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses einige oder alle Fenster nicht verschlossen wurden. Auch im Bereich Heizungs- und Klimasteuerung erweisen die smarten Tür- und Fensterkontakte ihre Dienste. Ist ein Fenster beispielsweise zu lange geöffnet, wird die Leistung der Heizung im Winter oder die der Klimaanlage im Sommer automatisch angepasst. Der Vorteil ist: Es wird keine unnötige Energie verschwendet. Zu guter Letzt unterstützen sie auch bei der Steuerung von Jalousien und optimieren somit das Raumklima. Einige Geräte können sogar die Temperaturen im Innen- und Außenbereich sowie die Luftfeuchtigkeit messen. Mit einer im Smart-Home-System integrierten Wetterstation erkennen die Sensoren, ob beispielsweise starker Wind oder Regen aufkommt. Smarte Tür- und Fensterkontakte sind leicht anzubringen, denn sie werden lediglich an die gewünschten Stellen aufgeklebt. Dabei wird ein Magnet auf den Fensterflügel befestigt, auf den Fensterrahmen hingegen das Kontaktelement. Über das Smart-Home-System wird auf einem mobilen Endgerät über eine App angezeigt, wenn diese beiden Elemente in Berührung kommen. Bei anspruchsvolleren Geräten zeigt das System sogar an, ob der Fenstergriff verschlossen oder das Fenster lediglich zu ist, was beispielsweise auch durch starken Wind passieren kann. Dank ihres unauffälligen Designs stören sie nicht und fügen sich optimal in die Inneneinrichtung ein. Quelle: haubauhelden.de © fotolia.de

Urteil: Musterfeststellungsklage gegen zu hohe Mieterhöhung:

Werden an Immobilien Modernisierungsarbeiten durchgeführt, folgt in der Regel eine Mieterhöhung für die Mieter. Bis Ende 2018 durften Eigentümer jedes Jahr bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Um Mieter zu erleichtern und vor hohen Mieterhöhungen zu schützen, trat zum 1. Januar 2019 ein neues Gesetz in Kraft. Gemäß einer Änderung im Mietrecht und des neuen Mietrechtsanpassungsgesetzes (MietAnpG) ist es Eigentümern erlaubt, lediglich acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. In München kündigte die Immobilienfirma des Hohenzollernkarrees mit einem Schreiben vom 27. Dezember 2018 ihren Mietern Modernisierungsarbeiten an. Diese sollten im Dezember 2019 beginnen und bis ins Jahr 2023 andauern. Der Mieterverein München reichte eine Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ein. Laut dem Mieterverein sei die Zeitspanne zwischen der Ankündigung der Arbeiten und dem Beginn der Modernisierungsmaßnahmen zu lang. Es läge die Vermutung nahe, dass die Immobilienfirma mit der Ankündigung im Dezember 2018, kurz vor Eintreten des MietAnG, davon profitieren wolle, einen höheren Betrag der Kosten auf die Mieter umzulegen. Der Musterfeststellungsklage schlossen sich 136 Mieter an. Das OLG München gab den Klägern Recht und bestätigte, dass die Zeitspanne zwischen der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen und der tatsächlichen Durchführung zu lang sei. Die Vermieterin reichte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten der Beklagten (Az. VIII ZR 305/19). Denn gemäß § 555c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfülle die Ankündigung und die geplante Durchführung der Modernisierungsarbeiten alle gesetzlichen Bedingungen. Die Bestimmungen aus § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB erfordern die Benachrichtigung über einen voraussichtlicher Beginn sowie eine voraussichtliche Dauer für die Modernisierungsmaßnahmen. Allerdings bedarf es keiner Einhaltung einer Höchstfrist zwischen der Ankündigung und der Durchführung. Quelle: BGH © fotolia.de

Tipps: So bringen Sie den Frühling ins Wohnzimmer:

Um das Frühlingsgefühl nicht nur draußen genießen zu können, sondern sich die blühende Jahreszeit auch in den Innenbereich zu holen, reichen oftmals schon Kleinigkeiten. Mit wenigen Handgriffen und in kurzer Zeit lässt sich die Wohnung in eine Frühlings-Oase verwandeln. Dabei spielen Licht und Farben eine wesentliche Rolle. So sollten Dekorations-Artikel, Kissen, Handtücher oder das Tischgedeck in Frühlingsfarben wie Gelb, Orange, Mintgrün oder Flieder gewählt werden. Eine frisch gestrichene Wand verleiht der Wohnung neuen Glanz, bestenfalls entscheidet man sich gleich für eine Frühlingsfarbe. Doch auch die vorhandenen Gegenstände und Accessoires im Haushalt können farblich besser aufeinander abgestimmt werden und mehr Ruhe ausstrahlen. Nach Farben sortierte Bücher im Bücherregal versprühen mehr Harmonie und lassen mit der „Rainbow-Bookshelves“-Methode den Regenbogen gleich zu Hause strahlen. Auch Helligkeit, Tageslicht und weite Räume werden mit dem Frühling assoziiert. Wer in kleinen Wohnungen optisch mehr Raumtiefe schaffen möchte, sollte Spiegel auch als Dekorationsartikel nutzen. Werden sie gut platzieren, reflektieren sie das Licht und lassen Räume zudem größer erscheinen. Frische Blumen aus dem Garten oder Zweige von Apfel- oder Kirschbäumen bringen die Frühlingsatmosphäre nach Hause. Getrocknete Blüten können anschließend eingerahmt und als Wandbilder genutzt werden. Auch in der Küche lässt sich im Nu Frische zaubern: Ein kleines Kräuterbeet auf der Fensterbank oder gebundene Sträuße aus Rosmarin oder Thymian bringen nicht nur frühlinghaftes Grün ins Haus, sondern versprühen einen angenehmen und frischen Duft. Auch im Wohnbereich soll es nach Frühling riechen: ätherische Öle, Duftspender oder Duftlampen, die nach Frühling riechen, steigern das Wohngefühl. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Gesetz: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz:

Gute Neuigkeiten im Bereich Elektro-Mobilität: Im März 2021 ist das lang ersehnte „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) in Kraft getreten. In diesem ist festgeschrieben, dass beim Bau von Neubauimmobilien oder bei größeren Renovierungen von Bestandsimmobilien eine bestimmte Anzahl von Ladestationen für Elektroautos gewährleistet werden muss. Das GEIG ist Teil des Klimaschutzprogramms, welches sich zum Ziel gesetzt hat, dass in Deutschland bis zum Jahre 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge registriert sind. Das GEIG schreibt unter anderem vor, dass beim Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen, jeder Platz mit Schutzrohren für Elektroautos ausgestattet ist. Handelt es sich bei der Immobilie um einen Neubau eines Nicht-Wohngebäudes mit mehr als sechs Parkplätzen, muss jeder dritte Stellplatz mit einer Leitung für eine E-Ladestation ausgerüstet werden. Zusätzlich zu der Ladeinfrastruktur muss es eine Ladestation geben. Bei bereits bestehenden Nicht-Wohngebäuden gilt die Vorschrift eines Ladepunkts, wenn sich auf dem Gelände mindestens 20 PKW-Stellplätze befinden. Ausnahmeregelungen betreffen Nicht-Wohngebäude, die als kleine oder mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition definiert sind und deren Parkplätze von Mitarbeitern genutzt werden. Ebenso gelten Ausnahmen, wenn die Errichtung einer Leitungsinfrastruktur und von Ladestationen die Gesamtkosten einer „größeren Renovierung“ um 7 Prozent überschreitet. Das Gesetz beinhaltet außerdem die Vorschriften für E-Ladestationen in Quartieren. Quelle: BGBl © photodune.net


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