Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Hotline: dena berät Anlagenbetreiber

Wer Fragen zum Berechnungstool zur Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber nach §29 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) hat, kann sich nun von Experten der Deutschen Energie Agentur (dena) beraten lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dort die Einrichtung einer entsprechenden Hotline beauftragt. Abschöpfungsrelevanten Anlagenbetreiber erhalten im April einen Brief von den Übertragungsnetzbetreibern. In diesem werden sie zu einer Registrierung in den jeweiligen Portalen der Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert. Ihre Daten können sie voraussichtlich ab Juni melden. Die Daten für den ersten Abschöpfungszeitraum (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023) müssen sie spätestens bis zum 31. Juli an den Übertragungsnetzbetreiber übermitteln. Abschöpfungsrelevante Anlagenbetreiber mit Fragen erreichen die kostenlose Hotline montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800-78 88 900. Quellen: bmwk.de © Fotolia

Massivholzmöbel: So können sie gereinigt werden

Beim Frühjahrsputzen sollten auch die Möbeloberflächen gereinigt werden. Besonders im Hinblick auf die Reinigung von Massivholzmöbeln sind allerdings ein paar Dinge zu beachten. Darauf weist die Initiative Pro Massivholz hin. „Gerade bei Massivholzflächen sollte man auf aggressive Putzmittel verzichten und Wasser nur sparsam einsetzen“, so Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz (IPM). Für die Reinigung sollte ein weiches Baumwolltuch zum Einsatz kommen. Dieses sollte vorab mit Wasser nass gemacht werden, allerdings nur, bis es nebelfeucht ist. Die Massivholzfläche kann dann mit diesem in Richtung des Faserverlaufes gereinigt werden. Bei stärkeren Verschmutzungen kann auch ein weicher Haushalts- oder Tafelschwamm – in Kombination mit Neutralseife – verwendet werden. Von der Benutzung eines Spülschwammes rät die IPM ab – die kratzige Oberfläche könnte Schäden an den Massivholzmöbeln verursachen. Laut IPM bedarf es nach der Reinigung von Öl- oder Wachsoberflächen einer Nachbehandlung: Die Oberfläche sollte erneut mit einem geeigneten Öl oder Wachs versiegelt werden. Laut IPM ist Massivholz wohl dennoch eher pflegeleicht. Es besitzt eine antistatische Wirkung und soll Schmutz und Staub daher nicht so sehr anziehen wie andere Materialien. Quelle: moebelindustrie.de © Fotolia

Aktien: Neuer Stimmungsindikator veröffentlicht

Den „Stimmungsindikator Immobilienaktien 2023“ hat kürzlich die Hamburger Agentur für Finanz- und Unternehmenskommunikation Kirchhoff Consult AG herausgegeben. Aus dem Stimmungsindikator geht hervor, dass die Grundstimmung der Analysten mit 3,8 Punkten (H1 2023) auf einem niedrigen Niveau bleibt. Zuvor (H2 2022) lag die Grundstimmung der Analysten noch bei 4,5 Punkten, wobei die mögliche Skala eine Spannbreite von -100 bis +100 Punkten umfasst. Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien bei Analysten liegt bei 11,5 Punkten. Das sind 2,3 Punkte weniger als im zweiten Halbjahr 2022. Die Stimmung der Analysten im Hinblick auf Gewerbeimmobilienaktien erreicht einen Wert von 7,7 Punkten. Das sind 9,1 Punkte weniger im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022. Neben der Grundstimmung der Analysten wird auch die Stimmung von Unternehmensvertretern erfasst. Ihre Grundstimmung liegt bei 11,4 Punkten (- 2,3 Punkte gegenüber H2 2022). Die Stimmung für Gewerbeimmobilienaktien liegt bei den Unternehmensvertretern bei -2,3 Punkten, im zweiten Halbjahr 2022 lag sie bei -4,5 Punkten. Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien ist bei den Unternehmensvertretern mit 11,4 Punkten beziffert. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 mit ebenfalls 11,4 Punkten weist sie somit keinen Unterschied auf. Der vollständige Stimmungsindikator kann unter kirchhoff.de kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: kirchhoff.de © Fotolia

Sicherheit: Neues Merkblatt „Kampfmittelfrei bauen“ erschienen

Zum Thema „Kampfmittelfrei bauen“ hat der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau vor Kurzem ein überarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Darin werden nicht nur die Pflichten der Baubeteiligten erläutert, sondern es werden unter anderem auch Informationen zu den Verhaltensregeln beim Auffinden vom Kampfmitteln geliefert. Im Merkblatt finden Interessenten ein Ablaufschema für kampfmittelfreies Bauen im Standardfall. Darin wird unter anderem deutlich, dass eine Kampmittelbelastung beispielsweise durch eine Archivauskunft oder eine Luftbildauswertung festgestellt werden kann. Bestätigt sich ein Kampfmittelverdacht, müssen unter anderem die Bauarbeiten sofort eingestellt werden, das Gelände muss abgesperrt und die Polizei informiert werden. Laut Schätzungen sollen bundesweit noch 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden liegen. Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden diese bei Bauarbeiten immer wieder entdeckt. „Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität“, so Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Merkblatt ist kostenlos abrufbar unter: kampfmittelportal.de. Quellen: kampfmittelportal.de/bauindustrie.de © wavepoint

Energieeffizienz: Nur geringe Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen

Zwischen Miet- und Eigentumswohnungen besteht im Hinblick auf die Energieeffizienz nur ein geringer Unterschied. Zu diesem Schluss kommt das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“. So betrage der Unterschied durchschnittlich nur 1,8 Prozent gemessen am Energieverbrauch pro Quadratmeter. Das entspricht den Forschenden zufolge einer Differenz von zwei Kilowattstunden pro Quadratmeter. Vergleicht man nun eine 75 Quadratmeter Miet- mit einer 75 Quadratmeter großen Eigentumswohnung, müssten Mieter zirka 30 Euro jährlich mehr bezahlen als Eigentümer. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass Eigentümer zu Investitionen für eine bessere Energieeffizienz bereit sind. Das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ hat dafür auch Gründe ausgemacht: Häufig werden Mehrfamilienhäuser sowohl von Eigentümern als auch von Mietern bewohnt. Außerdem wohnen viele Mietern in größeren Mehrfamilienhäusern. Renovierungskosten werden geteilt und bei vielen Maßnahmen sinken diese laut der Forschenden tendenziell. Die Angaben beziehen sich auf Miet- und Eigentumswohnungen, die zwischen 2019 und 2021 neu am Immobilienmarkt angeboten wurden. Quelle und weitere Informationen: rwi-essen.de © Photodune

Urteil: Beschluss für Poolbau in Eigentümergemeinschaft erforderlich

Wohnungseigentümer dürfen nicht ohne Weiteres bauliche Veränderungen vornehmen, wenn die anderen Wohnungseigentümer darüber nicht informiert wurden bzw. nicht mit diesen einverstanden sind. Aufgrund des sogenannten „Beschlusszwanges“ müssen sie notfalls im Wege einer Beschlussersetzungsklage einen Gestattungsbeschluss herbeiführen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (V ZR 140/22). Im vorliegenden Fall bewohnen die Eigentümer jeweils eine Doppelhaushälfte. Sie haben ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil. Nun kam einer der Eigentümer auf die Idee, in seinem Gartenteil einen Swimmingpool zu bauen. Daraufhin klagte der andere Eigentümer auf Unterlassung und bekam vom Amts- und Landgericht Recht. Der Eigentümer, der bereits mit dem Swimmingpool-Bau begonnen hatte, legte Revision ein. Diese wies der V. Zivilsenat des BGH jedoch ab. Denn der andere Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, da „bauliche Veränderungen […] gemäß § 20 Abs. 1 WEG durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer gestattet werden [müssen]“. Auch das Sondernutzungsrecht räume dem Eigentümer nicht ein, den Gartenteil grundlegend umzugestalten wie es durch den Bau eines Swimmingpools der Fall ist.  Quelle: V ZR 140/22/bundesgerichtshof.de © Photodune


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