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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Installationszonen für Stromkabel im Gebäude:

In Gebäuden gelten für die Verlegung von Stromkabeln die Vorschriften aus der Norm DIN 18015-3. Die Bereiche, in denen demnach Kabel verlegt werden und die Stromzufuhr gewährleistet wird, werden Installationszonen genannt. Wird außerhalb dieser Zonen gebohrt, können sich Hobbyhandwerker in der Regel sicher sein, dass kein Stromkabel beschädigt wird. Sollte beim Bohren doch eine Leitung getroffen werden, besteht keine Gefahr, da die Sicherung direkt aus der Fassung springt. Doch die Reparatur bzw. der Ersatz eines beschädigten Kabel kann recht arbeitsaufwendig sein. Die Installationszonen haben klar definierte Bereiche, an denen sie verlaufen. Diese befinden sich in einem Abstand von 10 Zentimetern senkrecht neben Fenstern, Türen sowie den Zimmerecken. Insgesamt betragen die senkrecht verlaufenden Zonen eine Breite von 20 Zentimetern. Weitere Installationszonen befinden sich waagerecht über dem Fußboden und unter der Decke. Diese haben eine Breite von 30 Zentimetern und beginnen in einem Abstand von 15 Zentimetern zur Decke oder dem Fußboden. In der Küche sowie in Arbeitsräumen befindet sich noch eine weitere in der DIN 18015-3 festgelegte Installationszone. Diese verläuft ebenfalls waagerecht und misst einen Abstand von 100 Zentimetern zum Fußboden. Die Breite beträgt ebenfalls 30 Zentimeter. Für das Badezimmer gelten weitere zusätzliche Schutzzonen. Diese sind in der Norm VDE 0100 Teil 701 festgeschrieben und definieren, wo sich keine Steckdosen oder Lichtschalter befinden dürfen. Wer beim Bohren auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Auffinden von Stromleitungen ein Messgerät einsetzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass – je nach Gerätetyp – neben Metall auch andere, sich in den Wänden befindliche Werkstoffe wie beispielsweise Plastik oder Holz, angezeigt werden können. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

KfW: Erhöhung der Fördermittel zur energetischen Stadtsanierung:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Zuschüsse zur energetischen Stadtsanierung in Quartieren erhöht. Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" greift seit Anfang April und unterstützt u. a. die Bildung einer grünen Infrastruktur und den Auf- und Ausbau einer klimafreundlichen Mobilität. Auch die Digitalisierung und eine wassersensible Stadtentwicklung im Quartier gehören zu den Themenschwerpunkten, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegeben wurden. So wurde der Zuschuss der förderfähigen Kosten im KfW-Programm 432 zur energetischen Stadtsanierung von 65 auf 75 Prozent erhöht. Der finanzielle Eigenanteil für Kommunen beträgt jetzt 5 und nicht wie zuvor 15 Prozent. Auch die Sachmittelzuschüsse wurden verdoppelt und belaufen sich jetzt auf 20 anstatt auf 10 Prozent. Eine weitere Erweiterung der Fördermöglichkeiten fällt zudem in den Bereich der Förderkredite und Tilgungszuschüsse. Beantragen Kommunen diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzept, kann die Höhe der Tilgungszuschüsse sogar bis zu 40 Prozent betragen. Das überarbeitete und erweiterte KfW-Förderprogramm gilt zunächst bis zum 30. Juni 2022. In diesem Jahr stehen rund 70 Mio. Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm besteht seit den 15. November 2011. Bis Ende 2020 wurden mehr als 2.000 Förderzusagen vergeben. Die Gesamtsumme der Fördermittel erreichte in diesem Zeitraum ein Darlehnsvolumen von insgesamt 1,22 Mrd. Euro im Bereich der Quartiersversorgung. Etwa 101 Mio. Euro flossen in Form von Zuschüssen für die Entwicklung von Konzepten sowie in den Bereich des Sanierungsmanagements. Quelle: BMI © fotolia.de

Urteil: WEG-Beschluss hält Anfechtung durch Nießbraucher stand:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wurde in der Eigentümerversammlung am 7. Juni 2018 per Mehrheitsbeschluss entschieden, die Pflege der Außenanlagen von einem bestimmten Unternehmen ausführen zu lassen. Zwei Wohnungseigentümer erhoben gegen diesen Beschluss Anfang Juli eine Anfechtungsklage. Allerdings wurde diese in letzter Instanz abgelehnt (AZ V ZR 71/20). Denn die klagenden Eigentümer übertrugen ihre Wohnung im Jahre 2011 an die Tochter, die im Grundbuch als Eigentümerin verzeichnet war. Die Eltern und erstmaligen Eigentümer, hielten sich einen Nießbrauch an der Wohnung vor, der sie grundsätzlich dazu berechtigt, eine Beschlussanfechtungsklage einzureichen. Allerdings muss die Klage vom Wohnungseigentümer innerhalb der gerichtlich festgesetzten Klagefrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 WEG erfolgen. Auch wenn ein Eigentümer, in diesem Fall die Tochter, einen Nießbraucher grundsätzlich dazu ermächtigen kann, Anfechtungsklage zu erheben, muss die Ermächtigung zur Prozessführung innerhalb der Frist von einem Monat nach dem Beschluss dem Gericht vorliegen. In diesem Fall haben die Kläger (Eltern der Tochter) dem Gericht erst im September 2018 mitgeteilt, dass sie ihr Eigentum im Jahre 2001 an die Tochter übertragen haben. Mit der Mitteilung reichten sie zudem eine auf den 24. Mai 2001 nachträglich datierte Vollmacht ein, die sie dazu berechtigt, ihre Rechte in dem Verfahren als Prozessstandschafter im eigenen Namen geltend zu machen. Da die Nießbraucher bei der Klageerhebung nicht Wohnungseigentümer waren und keine Ermächtigung innerhalb der Klagefrist vorlag, ist die Anfechtungsklage unbegründet. Die Kläger haben die Klagefrist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 BGB versäumt. Auch die Prüfung von Nichtigkeitsgründen gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG gaben keine Anhaltspunkte, den Beschluss anzufechten. Quelle: BGH © fotolia.de

Co-Housing: Leben in einer Gemeinschaft:

Wer selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden leben, jedoch nicht auf die Vorzüge des Lebens in einer Gemeinschaft verzichten möchte, für den kommt das Wohn- und Lebensmodell des Co-Housings in Frage. Eine Co-Housing-Siedlung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bewohner in privaten Wohnungen oder Häusern wohnen und sich weitere Bereiche und Flächen gemeinschaftlich teilen. Zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen gehören zum Beispiel eine Küche oder ein Speisesaal, aber auch weitere und größere Gemeinschaftseinrichtungen wie eine Werkstatt oder ein Kindergarten, Büros, eine Bibliothek oder ein Heimkino. Einer der wichtigsten Leitgedanken des Co-Housings beruht auf dem sozialen Miteinander, dem Austausch und der Nachbarschaftshilfe. Co-Housing-Siedlungen bzw. -Grundstücke werden oftmals von Interessenten gemeinsam erworben, geplant und bewirtschaftet. Die ersten Co-Housing-Wohnprojekte entstanden in Dänemark in den 60er Jahren. Auch in Deutschland entstehen immer mehr Wohnprojekte, wie das Co-Housing, aber auch Mehrgenerationenhäuser, Ökodörfer oder sogenannten Transition-Towns. Neben einem starken sozialen Austausch bringen Co-Housing-Siedlungen auch weitere Vorteile mit sich. Bewohner profitieren von finanziellen Ersparnissen durch die gemeinsame Anschaffung von Geräten, Materialien u. ä. oder durch Mengenrabatte. Ebenso werden bei der Planung und Bewirtschaftung der Siedlungen Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bedacht, zum Beispiel durch gemeinschaftlich genutzte Autos. Vor allem Menschen, die gerne gemeinsame Entscheidungen treffen, sich aktiv in der Gemeinschaft einsetzen und den sozialen Austausch suchen, finden hier einen passenden Lebensort. Quelle: Futurium/Trendyone © photodune.net

Young Generation: Starkes Interesse am Immobilienkauf :

Laut einer Umfrage der Bausparkasse LBS möchten etwa zwei Drittel der berufstätigen jungen Menschen eine Immobilie kaufen. Die Ergebnisse der Umfrage „Young Generation“ zeigen, dass vor allen Dingen Neubauimmobilien besonders gefragt sind. Aspekte der individuellen Ausbau- und Gestaltungsmöglichkeiten, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit und die daraus resultierenden niedrigen Betriebskosten machen Neubauten für junge Menschen attraktiv. Auch gewährleistet eine Neubauimmobilie aus Sicht der Befragten zunächst eine hohe Qualität und Schutz vor Sanierungsmaßnahmen und neuen Investitionen. Um junge Berufstätige auf der Suche nach einer passenden Immobilie zu unterstützen, stellt die LBS hilfreiche Tipps zusammen. So raten die LBS-Experten u. a. dazu, auf der Suche nach freien Immobilien und Grundstücken nicht nur Immobilienportale durchzuforsten, sondern sich auch bei Städten und Gemeinden sowie örtliche Banken und Sparkassen zu informieren. Diese haben einen guten Überblick über den regionalen Immobilienmarkt. Zudem ist es ratsam, einen Blick in den städtischen Flächennutzungsplan zu werfen und sich zu erkundigen, welche Baumaßnahmen um das Traumgrundstück herum künftig geplant sind. Wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform vorgeschrieben ist oder wie viele Vollgeschosse erlaubt sind, können Kaufinteressenten in den Bauvorschriften im Bebauungsplan nachlesen. Der Standort und die Infrastruktur einer Immobilie spielen bei der Suche einem neuen Zuhause eine sehr wichtige Rolle. Vor dem Kauf ist es beispielsweise ratsam, die Wege zum Arbeitsplatz abzufahren und die Umgebung hinsichtlich Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Freizeiteinrichtungen zu beleuchten. Diese sollten an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten begutachtet werden. Steht ein Finanzierungsplan bereits vor der Immobiliensuche fest, können Kaufinteressenten bei einem geeigneten Grundstück bzw. Immobilienangebot schnell reagieren. Die LBS weist darauf hin, dass zu den Hausbaukosten etwa 15 bis 20 Prozent Baunebenkosten hinzuzurechnen sind. In der LBS-Checkliste bekommen Kaufinteressenten eine detaillierte Übersicht, welche Leistungen zu den Erwerbs- und Baunebenkosten zählen. Quelle: LBS © photodune.net

Wohngesundheit: Holz vor Schädlingen schützen:

Wer sich beim Hauskauf für eine Bestandsimmobilie mit viel Holzausstattung entscheidet, sollte das Gebäude vor dem Kauf von einem Bausachverständigen hinsichtlich seiner Qualität untersuchen lassen. Denn stand ein Gebäude längere Zeit leer und war ggfs. Feuchte ausgesetzt, besteht die Gefahr, dass es von Schädlingen wie Pilzen oder Insekten befallen wurde. Mit einer Vorabuntersuchung gehen Eigentümer auf Nummer sicher, dass sich das Holz in einem guten und gesunden Zustand befindet. Sollten Schwachstellen ersichtlich werden und sollte das Holz bereits von Schädlingen befallen sein, gibt ein Sachverständiger Auskunft darüber, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und wie hoch sich die Kosten dafür belaufen. Der Verband privater Bauherren (VPB) gibt auf seiner Internetseite eine Übersicht über unterschiedliche Holzschädlinge. Dazu gehören beispielsweise der sogenannten Echte Hausschwamm, der Weiße Porenschwamm oder der Braune Kellerschwamm. Auch selten auftretende Holzschädlinge wie die sogenannten Blättlinge können sich bei einer hohen Holzfeuchte bilden und verbreiten. Der Grund für den Holzbefall liegt meistens darin, dass die Räume einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Ist das Holz einmal befallen, können sich Pilze und Insekten schnell verbreiten. Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beschleunigen die Ausbreitung des Befalls. Da die Schädlinge keine Zugluft mögen, verstecken sie sich gerne in Hohlräumen, wie beispielsweise in Treppenstufen, Wandverkleidungen oder Fußleisten. Auch feuchte Holzböden oder Dächer sollten vorab gründlich überprüft werden, um bei einem Holzbefall rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Vorbeugender Holzschutz, eine gute Holzpflege sowie regelmäßige Kontrollen bilden den Grundstein für ein gesundes Wohnklima. Quelle: VPB © fotolia.de


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