Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Deko: Tipps für Weihnachten

Alle, die vor Weihnachten noch schnell ihr Zuhause dekorieren möchte, finden auf dem Portal schoener-wohnen.de entsprechende Dekorationstipps. Bei der weihnachtlichen Dekoration müssen Eigentümer und Mieter nicht gleich ganze Räume mit Weihnachtsschmuck versehen. Stattdessen genüge es beispielsweise auch, ein Sideboard entsprechend in Szene zu setzen. Dabei können unter anderem Tannenzapfen, Tannenzweige und beleuchtete Dekosterne und zum Einsatz kommen. Außerdem ist es möglich, mit weihnachtlichen Lichtquellen für eine besinnliche Atmosphäre zu sorgen. Auch die Fenster können zu Weihnachten dekoriert werden, zum Beispiel mit kleinen Engelchen, Sternen und Weihnachtskugeln. Wer mag, kann der Weihnachtsdeko laut Portal eine persönliche Note verleihen. Dazu eigne sich zum Beispiel der selbstgemachte Weihnachtsschmuck der Kinder, der auf einem entsprechenden Teller arrangiert werden kann. Weitere Informationen, auch zum Eindecken einer festlichen Tafel fürs Weihnachtsessen, erhalten Interessenten auf schoener-wohnen.de. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net

Umfrage: Hohe Preise machen Unternehmen zu schaffen

Eine Unternehmensumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hat ergeben, dass Unternehmen Konsequenzen aufgrund der gestiegenen Strom- und Gaspreise befürchten. So fürchtet knapp die Hälfte (46 Prozent) der rund 600 befragten Unternehmen aufgrund dessen einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Darüber hinaus befürchten die Unternehmen auch, dass sie Investitionen in Kernprozesse (14 Prozent), Klimaschutzmaßnahmen (11 Prozent) sowie in Forschung und Innovationen (3 Prozent) zurückstellen müssen. 26 Prozent der befragten Unternehmen sehen sich von den steigenden Strom- und Gaspreisen nicht betroffen. Der DIHK hat die Unternehmen auch zu ihren Lösungsansätzen befragt. Dabei ist herausgekommen, dass rund zwei Drittel darüber nachdenken, ihre Beschaffungsstrategie zu ändern. Mehr als 40 Prozent haben dabei großes Interesse an langfristigen Direktlieferverträgen für Grünstrom, den sogenannten Green-PPAs. Laut DIHK helfen ihnen diese nicht nur auf ihrem Weg zur Klimaneutralität, sondern stabilisieren auch den Strompreis. Quelle: DIHK © wavepoint

Hausbau: Viele wissen nicht um ihre Rechte

Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert, dass es im Zusammenhang mit dem schlüsselfertigen Bauen immer noch erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte gibt. In seiner dritten Studie zum Bauvertragsrechts mit dem Titel „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020“ hat der VPB herausgefunden, dass 45 Prozent der Befragten nichts über das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht wissen. So haben Bauherren unter anderem Anspruch auf eine rechtzeitige Übergabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss und der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung. Darüber hinaus verbleiben zehn Prozent der Zahlungsrate beim Bauherren und werden erst bei der mängelfreien Fertigstellung fällig. Auch vom Unterlagenherausgabeanspruch wussten nur 24 Prozent der Bauherren. Das führt auch dazu, dass sie die Unterlagen oftmals nicht ausgehändigt bekommen. Ohne Nachfrage bekommen laut VPB nur 23 Prozent die Statistik, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, 6 Prozent das Lüftungskonzept und 5 Prozent die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim ausgehändigt. Beim Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht es etwas besser aus: Diesen bekommen 75 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage ausgehändigt. Die vollständige Studie kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten unter vpb.de bestellt werden. Quelle: VPB © photodune.net

Forschung: Hamburger Speicherstadt soll klimaneutral werden

Wie kann die Blockbebauung der Hamburger Speicherstadt bis 2040 C02-neutral mit Energie versorgt werden? Dieser Frage geht die HHLA Immobilien gemeinsam mit mehreren Projektpartnern nach. Gemeinsam erforschen sie unter anderem, wie die für den Immobilienbetrieb notwendige Energie im Objekt selbst erzeugt, gespeichert und genutzt werden kann. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Denkmalschutz des Welterbes dar. Bei dem Pilotprojekt soll die Speicherstadt unter anderem durch die Entwicklung eines ganzheitlichen Energiekonzepts, innovative hybride Dachelemente sowie thermisch aktivierte Bodenplatten aus Magerbeton zu einem nahezu CO2-neutralen Quartier werden. An dem Projekt sind neben der HHLA Immobilien das Forschungszentrum Jülich, das Institut für Werkstoffe im Bauwesen an der Universität Stuttgart, die HafenCity Universität Hamburg, die RWTH Aachen University, die Behörde für Umwelt und Energie sowie das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt. Gefördert wird das sogenannte Vorhaben „0-CO2-WSHH“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quellen: hhla.de/enargus.de © Fotolia

Eigenbedarf: Pflege von Angehörigen rechtfertigt Kündigung

Muss jemand einen nahen Angehörigen pflegen und möchte er dazu in dasselbe Haus ziehen, kann er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen 453 C 3432/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Großnichte nach dem Scheitern vorgerichtlicher Vergleichsverhandlungen gegen die Mieter –ein älteres Ehepaar – geklagt und letztlich Recht bekommen. Die Großnichte verpflichtete sich, ihre Großtante und ihren Großonkel (beide über 80 Jahre alt) bei Einkäufen, Besorgungen und Arztbesuchen zu unterstützen. Im Gegenzug haben ihr die Großtante und der Großonkel ihr eine Wohnung gegen eine monatliche Leibrente von 800 Euro übertragen. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs begründete sie damit, dass sie für ihre 50 Quadratmeter große und zirka drei Kilometer entfernte 2-Zimmer-Wohnung 1.300 Euro Miete zahlen müsse, sie nicht erst seit Corona im Homeoffice arbeite und ein Arbeitszimmer benötige und sie ihre Großtante und ihren Großonkel im Notfall schnell unterstützen könne. Das ältere Ehepaar, das die Wohnung bewohnt, wurde daher vom Amtsgericht zum Auszug verurteilt. Quelle: Amtsgericht München (AZ 453 C 3432/21) © Fotolia

Die Wahl des richtigen Bettes

Worauf kommt es bei der Auswahl des Bettes und der Matratze an? Diese Frage beantwortet die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Sie rät Einzelpersonen zu einem Bett mit einer Matratzenbereit mit einem Mindestmaß von 80 Zentimetern. Paare sollten eine Bettbreite von mindestens 1,60 Metern wählen, da sich ab dieser Breite zwei Matratzen verwenden lassen, die den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Bei der Auswahl der Bettgröße rät die DGB zusätzlich dazu, zu berücksichtigen, ob Kinder oder Tiere mit im Bett schlafen. In solchen Fällen biete mehr Platz allen Beteiligten einen besseren Schlafkomfort. Besonders große Personen sollten zudem darauf achten, beim Bett bzw. bei der Matratze eine Übergröße – zum Beispiel von 2,10 oder 2,20 Metern – auszuwählen. Im Hinblick auf die Matratzen können sich Personen heute unter anderem zwischen Federkernmatratzen, Schaum- und Latexmatratzen sowie Boxspringsysteme entscheiden. Federkernmatratzen eignen sich laut DGM aufgrund der Wärmeisolierung für stark schwitzende Personen, Latexmatratzen für frierende Personen und Kaltschaummatratzen für schwere Personen. Wichtig sei, dass der Lattenrost bzw. die Box gut mit der Matratze zusammenpasst. Dabei müsse die Schulter- und Beckenpartie so weit einsinken, dass die Wirbelsäule eine gerade Linie ergibt. Quelle und weitere Informationen: holzindustrie.de/DGM © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht