Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Vorsicht bei Haftungsausschluss für Sachmängel
Eine Käuferin kann vom Verkäufer nicht immer den Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich später herausstellt, dass keine Baugenehmigung für die Immobilie vorliegt (AZ: 6 U 210/22). Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Die Käuferin hatte eine Wohnung im Frankfurter Nordend für 330.000 Euro erworben. Im Kaufvertrag war allerdings ein Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart worden. Das bedeutet, dass die Klägerin auf ihre Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die gekaufte Wohnung verzichtet. Ein solcher Haftungsausschluss für Sachmängel schließe die fehlende Baugenehmigung mit ein. Daher bestätigte das OLG die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts, dass die Klägerin den Kaufpreis nicht zurückfordern kann. Der Beklagte (Verkäufer) hatte zudem glaubhaft gemacht, dass er selbst 14 Jahre in der Wohnung gewohnt hatte und von der fehlenden Baugenehmigung keine Kenntnis hatte. Die Klägerin konnte kein arglistiges Verhalten des Beklagten nachweisen. Zudem konnte dem Beklagten auch keine Beteiligung am Bau oder Umbau der Wohnung vorgeworfen werden. Das OLG stellte ferner klar, dass die Bezeichnung „Wohnung“ im Kaufvertrag keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit darstellt. Der Begriff „Wohnung“ beziehe sich lediglich auf den tatsächlichen Zustand der Räumlichkeiten und ihre Verwendung zu Wohnzwecken. Eine weitergehende Haftung des Beklagten für die baurechtliche Unbedenklichkeit konnte aus der Verwendung des Begriffs nicht abgeleitet werden. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision begehren. Quelle: Beschluss vom 31.10.2023, Az. 6 U 210/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Fotolia
Bodenbelag: Die passende Wahl
Welcher Fußbodenbelag ist der richtige für die Wohnung oder das Haus? Dabei kommt es nicht nur auf den Raum an, in dem er verlegt wird, sondern auch auf persönliche Ansprüche sowie die Optik. In einer Bilderstrecke zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ verschiedene Fußbodenbeläge und schlüsselt auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten auf. So gilt Parkett beispielsweise als sehr langlebig und wärmedämmend. Es gibt sogar Fertigparkett mit Klickverbindungen. Parkett ist aber auch empfindlich und relativ teuer. Wer sich für eine robustere Variante entscheiden möchte, kann Bambusparkett wählen. Allerdings ist die Maserung eher unruhig und das Bambusparkett ist häufig noch teurer als normales Parkett. Wer Fliesen haben möchte, hat zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können in nahezu jedem Zimmer verlegt werden. Wegen des Halls und der Kühle sind sie jedoch nicht fürs Schlafzimmer geeignet. Einen Loft-Charme können Eigentümer mit Sichtestrich erzeugen. Dabei ist allerdings eine hohe Qualität beim Material und bei der Verlegung erforderlich. Zudem können Risse entstehen. Wer sich für weitere Fußbodenbeläge und deren Vor- und Nachteile interessiert, wird in der Bilderstrecke des Portals schoener-wohnen.de fündig. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune
Städteranking: Mainz führt im Dynamikranking
Mainz hat sich im aktuellen Städteranking 2023 als dynamischste Stadt Deutschlands behauptet (Platz 1) und hat sich damit in den vergangenen fünf Jahren am besten entwickelt. Berlin und Leipzig liegen im Dynamikranking auf Platz 2 und 3. Im Niveauranking, das die Wirtschaftskraft der Städte abbildet, hat es München auf Platz 1 geschafft. Mainz liegt in diesem Ranking auf Platz 2, Stuttgart auf Platz 3. Im Bereich Nachhaltigkeit Heidelberg sticht hervor und erklimmt den ersten Platz, gefolgt von Ingolstadt und Wolfsburg. Die Stadt Heidelberg beeindruckt durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung, hervorragende Forschungseinrichtungen und eine starke digitale Infrastruktur. Herne, Duisburg und Gelsenkirchen nehmen im Nachhaltigkeitsranking dagegen die untersten Ränge ein. Das Ranking offenbart eine bemerkenswerte Dynamik in den Metropolen. Sechs der sieben größten Städte Deutschlands sind unter den Top-15 des Dynamikrankings vertreten, mit Hamburg als Aufsteiger des Jahres. Einzig Stuttgart schneidet mit Platz 57 schwächer ab. Die Metropolen punkten insbesondere im Immobilienmarkt, wobei Berlin, Köln und Hamburg die höchsten Steigerungen bei den Mieten verzeichnen. Dieser Trend zeigt die hohe Attraktivität dieser Städte, stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für Mietsuchende dar. Das Städteranking ist eine gemeinsame Initiative von der Wirtschaftswoche, ImmoScout24 und IW Consult, bei der alle 71 deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern anhand verschiedener Faktoren wie Wirtschaftskraft, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bewertet werden. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © Fotolia
Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft
Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken. Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © Photodune
Wohnquartiere: Forschungsprojekt zu Smart-Home-Systemen
Das Forschungsprojekt „Silgentas“, geleitet vom Rechtsinformatiker Frederik Möllers von der Universität des Saarlandes, konzentriert sich auf die Verbesserung der IT-Sicherheit in Wohnquartieren mit Smart-Home-Systemen. Diese Systeme bieten erhebliche Vorteile. Sie können beispielsweise Komfort und Energieeffizienz erhöht, indem sie beispielsweise die Heizungs- und Beleuchtungseinstellungen an die Bedürfnisse der Bewohner anpassen. Die vernetzten Geräte liefern aber auch große Datenmengen, die durch künstliche Intelligenz analysiert werden können. Somit bergen solche vernetzten Smart-Home-Systeme auch Risiken, insbesondere wenn es um die Sicherheit und den Datenschutz der Bewohner geht. „Silgentas“ verfolgt daher das Ziel, ganzheitliche Sicherheitsansätze und rechtliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, um Netzwerke vor Hackern, unbefugtem Zugriff und Ausfällen zu schützen. Die Forscher untersuchen während des Projektes auch Algorithmen, mit deren Hilfe es möglich wird, automatisch Auffälligkeiten zu erkennen. Das Projekt „Sicherheit im intelligenten vernetzten Haus (Silgentas)“ wird vom Bundesforschungsministerium mit 2,5 Millionen Euro gefördert. Das Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf 4 Millionen Euro, rund 420.000 Euro davon fließen an die Universität des Saarlandes. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter: silgentas.de. Quelle: silgentas.de/zrd-saar.de/idw-online.de © wavepoint
Urteil: Kein Schadenersatz für Unfall mit Garagentor
Eine Porsche-Coupé-911-Fahrerin will aus der Tiefgarage einer Wohnanlage fahren. Sie öffnet das Tor mit einem Sensorschlüssel und fährt los. Das Garagentor schließt sich unerwartet, kracht auf ihr Autodach und beschädigt dieses. Weil das Garagentor geöffnet gewesen sei und während der Ausfahrt ihren Wagen getroffen habe, sieht sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der sie selbst angehört. Sie verklagt diese auf Schadenersatz. Das Amtsgericht München weist die Klage jedoch zurück (AZ: 1290 C 17690/22 WEG). Es moniert, dass kein eindeutiger Beweis dafür vorliegt, dass die Porsche-Fahrerin (Klägerin) tatsächlich bei grünem Lichtsignal die Ausfahrt begonnen und das Tor fehlerfrei passiert hat. Ebenso sei es möglich und nach der Schilderung der Klägerin sogar wahrscheinlicher, dass sie bei sich schließendem Tor die Ausfahrtsrampe befuhr. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Beginn ihrer Fahrt bei grünem Lichtsignal trug die Klägerin, jedoch konnte sie diesen Beweis nicht erbringen. Die WEG (Beklagte) betonte zudem, dass das Tor den technischen Standards entspricht und fehlerfrei funktioniert. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Klägerin beweisfällig blieb und wies die Klage daher ab. Es erklärte zudem, dass für den Fall, dass die Klägerin bei einem roten Signal in die Rampe eingefahren sei, keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seitens der WEG erforderlich gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: justiz.byern.de/AZ: 1290 C 17690/22 WEG © Fotolia