Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: Tokenisierung von Immobilien:

Eine Studie zur Tokenisierung von Immobilien mittels Blockchain-Technologie haben die Hamburg Commercial Bank AG (HCOB) und das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance and Management veröffentlicht. Darin schlussfolgern sie, dass diese Methode den konservativen Immobilienmarkt revolutionieren kann. Bei der Tokenisierung einer Immobilie werden laut HCBO und FSCB die mit der Immobilie verbundenen Eigentumsrechte in direkter Form tokenisiert beziehungsweise digital verbrieft. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Blockchain-Technologie. Bei den Blockchains handelt es sich um digitale und schwer manipulierbare Datensätze, die die Basis von Kryptowährungen wie Bitcoins bilden. Durch dieses Verfahren könnten laut HCOB und FSBC unter anderem Kosten für die Emittenten gespart werden, die für die Herausgabe von Wertpapieren verantwortlich sind. Außerdem könnten mehr Anleger erreicht werden, da Immobilien durch die Methode in kleinste handelbare Einheiten aufgeteilt werden können. Für die Studie haben die Verantwortlichen weltweit Anbieter tokenisierter Immobilien untersucht und verglichen. Alle Ergebnisse finden Interessenten auf: hcob-bank.de. Quelle: hcob-bank.de © Fotolia

Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor. Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen. Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen. Quelle: bauindustrie.de © Fotolia

AEE-Animation: „Kommunale Wärmenetze“:

Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temperaturen als auch in innovative Kältenetze integriert werden? Und wie können mit dem Einsatz von Wärmenetzen ganze Siedlungen oder Stadtviertel klimafreundlicher gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen liefert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrer Animation „Kommunale Wärmenetze“. Dabei geht die AEE unter anderem auf Praxisbeispiele in deutschen Gemeinden ein. Diese zeigen, wie Solarthermie, Abwärme, Restholz, Photovoltaik und Wärmepumpen zu der Dekarbonisierung – also zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch kohlenstoffarme Energiequellen – beitragen können. Mit der Animation, die unter waermewende.de/kommunale-waermenetze abrufbar ist, und weiteren Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmewende“ möchte die AEE Technologien und Strategien bekannt machen, den Austausch zwischen Experten fördern und Kommunen helfen. Gefördert wird das Projekt der AEE und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Quellen: unendlich-viel-energie.de & waermewende.de/kommunale-waermenetze/ © Fotolia

Urteil: Eigentümer dürfen Immobilie nicht verfallen lassen:

Ist eine Immobilie in die Jahre gekommen, dürfen die Eigentümer nicht so lange mit Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen warten, bis diese nicht mehr betreten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Darin heißt es, dass die „Wohnungseigentümer verpflichtet [sind], die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen“. Im aktuellen Fall ging es um ein sanierungsbedürftiges und jahrzehntealtes Parkhaus. Drei der insgesamt elf Etagen zählten zum Sondereigentum der Klägerin, die diese an ein Hotel vermietete. Die übrigen Etagen waren seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Nun forderte aber das Bauordnungsamt Nachweise für die Einhaltung des Brandschutzes. Daraufhin beschloss die Eigentümergemeinschaft, dass die Klägerin die Etagen nicht mehr nutzen darf. Diese klagte gegen den Mehrheitsbeschluss. Mit Erfolg. Der BGH urteilte, dass Eigentümer auch sanieren müssen, wenn Immobilien überaltert sind oder instandgehalten werden müssen. Dabei können die Eigentümer sich nicht darauf berufen, dass damit zu hohe Kosten verbunden sind. Nur in seltenen Fällen – zum Beispiel nach einem Brand, einer Überflutung oder einer Explosion – gilt ein nicht mehr nutzbares Gebäude als zerstört. Quelle: BGH (V ZR 225/20) © Fotolia

Tipps: Platzsparen im Wohnzimmer:

Oftmals ist es eine besondere Herausforderung, kleine Wohnungen einzurichten. Daher liefert das Portal zimmerschau.de „5 Einrichtungstipps zum Raumsparen“. Die Tipps betreffen die allgemeine Einrichtung des Wohnzimmers, die Farbauswähl, die Möbelauswahl, die Optik und das Licht. Im Hinblick auf die Einrichtung rät das Portal dazu, minimalistische Lösungen zu wählen. Anstelle eines Sofas und eines Sessels könnten sich die Bewohner beispielsweise besser für einen Sofahocker in satten Farbtönen entscheiden. Bei der Farbwahl für Fliesen und Teppich dagegen gilt: Je heller, desto besser, denn so wirken sie optisch größer. Bei den Möbeln ist Flexibilität gefragt: Ausziehbare Tische lassen sich nach Bedarf verwenden und Einbauschränke und hohe Regale erzeugen den Eindruck einer besseren Raumtiefe. Im Hinblick auf die Optik lassen auch Spiegel den Raum größer wirken. Beim Licht sollte auf eine dezente, indirekte Beleuchtung gesetzt werden, um das Wohnzimmer größer erscheinen zu lassen. Quelle: zimmerschau.de © photodune.net

Bauen: Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?:

Einen Beitrag über die Energieeffizienzklassen bei Gebäuden liefert das Portal „hausbauhelden.de“. Aus diesem geht hervor, dass der Energieausweis ein Bestandteil des 2021 eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist und Aufschluss über die Klimawirkung des Gebäudes gibt. Auf dem Energieausweis sind so beispielsweise Angaben zum Endenergiebedarf oder zur Energieeffizienzklasse zu finden. Die Energieeffizienzklassen werden von A+ bis H unterschieden. Dabei gilt die Energieeffizienzklasse A+ (grüner Bereich) als die beste, die Energieeffizienzklasse H als schlechteste (roter Bereich). Die Energieeffizienzklasse A+ liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus vor, die Energieeffizienzklasse H zum Beispiel bei unsanierten Häusern. Je besser die Energieeffizienzklasse ist, desto niedriger fallen die Endenergiekosten aus. Der Energieausweis ist für verschiedene Zielgruppen interessant wie zum Beispiel für Immobilienverkäufer, Immobiliensuchende und Häuslebauer. Immobilienverkäufer können aus diesem Dokument ableiten, ob sich Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnen, um den Wert zu heben. Immobiliensuchende können die Endenergiekosten berechnen, die auf sie zukommen werden. Häuslebauern können davon profitieren, ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus (A+) zu bauen, um eine möglichst hohe Förderung vom Staat zu bekommen. Darauf weist das Portal „hausbauhelden.de“ hin. Quelle: hausbauhelden.de/wavepoint © photodune.net


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