Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energieeffizienz: Sanierungsfahrplan ist förderfähig

Der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Eigentümern, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, dazu, sich vorab fachlich beraten und einen individuellen Sanierungsfahrplans erstellen zu lassen. Dadurch können unter anderem Fehlinvestitionen vermieden werden. Zur Erstellung des Sanierungsfahrplans wird laut Verband eine spezielle Software eingesetzt. Die Eigentümer bekommen dann einen Überblick über den Zustand ihres Hauses und können die Energiespar-Potenziale erkennen. Außerdem werden ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und es wird eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Der Verband weist auch darauf hin, dass die Kosten im gewissen Rahmen förderfähig sind. Für die Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhausen werden bis zu 1.300 Euro gefördert, für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700 Euro. Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und der Bauantrag oder die Bauanzeige mehr als zehn Jahre zurückliegt. Außerdem muss ein qualifizierter Energieberater, zum Beispiel über engerie-effizienz-experte.de, beauftragt werden. Quelle: Haus & Grund RheinlandWestfalen © photodune.net

Entscheidung: Erschließungsbeiträge dürfen nicht unbegrenzt erhoben werden

Erschließungsbeiträge dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer geklagt, dem mehrere Grundstücke in Rheinland-Pfalz gehören. Die Straße, die an seine Grundstücke grenzt, war unter anderem 1985/1986 ausgebaut und 2007 als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht worden. Einen endgültigen Bescheid über die Erschließungsbeiträge bekam der Grundstückseigentümer allerdings erst 2011. In Rheinland-Pfalz konnten die Erschließungsbeiträge laut Kommunalabgabengesetz bislang ohne zeitliche Begrenzung erhoben werden. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht meint. Denn „das Gebot der Belastungsklarheit und ‑vorhersehbarkeit verlangt, dass Betroffene nicht dauerhaft im Unklaren gelassen werden, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen“. Allerdings setzten die Richter auch keinen konkreten Zeitrahmen für die Erhebung der Erschließungsbeiträge fest. Das Land Rheinland-Pfalz muss nun bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsrechtliche Regelung treffen. Solang kann die aktuelle Entscheidung Vorteile für Grundstückseigentümer in Rheinland-Pfalz mit sich bringen, deren Erschließungsbeitragsbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Bei einem Erschließungsbeitrag handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die von Grundstückseigentümern verlangt wird, wenn zum Beispiel eine Straße neu gebaut wird. Im vorliegenden Fall handelte es sich dabei – laut mehreren Berichten – um eine Summe von über 70.000 Euro. Quelle: BVerfG (Beschluss vom 3. November 2021)/hausundgrund-verband.de © wavepoint

Deko: Tipps für Weihnachten

Alle, die vor Weihnachten noch schnell ihr Zuhause dekorieren möchte, finden auf dem Portal schoener-wohnen.de entsprechende Dekorationstipps. Bei der weihnachtlichen Dekoration müssen Eigentümer und Mieter nicht gleich ganze Räume mit Weihnachtsschmuck versehen. Stattdessen genüge es beispielsweise auch, ein Sideboard entsprechend in Szene zu setzen. Dabei können unter anderem Tannenzapfen, Tannenzweige und beleuchtete Dekosterne und zum Einsatz kommen. Außerdem ist es möglich, mit weihnachtlichen Lichtquellen für eine besinnliche Atmosphäre zu sorgen. Auch die Fenster können zu Weihnachten dekoriert werden, zum Beispiel mit kleinen Engelchen, Sternen und Weihnachtskugeln. Wer mag, kann der Weihnachtsdeko laut Portal eine persönliche Note verleihen. Dazu eigne sich zum Beispiel der selbstgemachte Weihnachtsschmuck der Kinder, der auf einem entsprechenden Teller arrangiert werden kann. Weitere Informationen, auch zum Eindecken einer festlichen Tafel fürs Weihnachtsessen, erhalten Interessenten auf schoener-wohnen.de. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net

Umfrage: Hohe Preise machen Unternehmen zu schaffen

Eine Unternehmensumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hat ergeben, dass Unternehmen Konsequenzen aufgrund der gestiegenen Strom- und Gaspreise befürchten. So fürchtet knapp die Hälfte (46 Prozent) der rund 600 befragten Unternehmen aufgrund dessen einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Darüber hinaus befürchten die Unternehmen auch, dass sie Investitionen in Kernprozesse (14 Prozent), Klimaschutzmaßnahmen (11 Prozent) sowie in Forschung und Innovationen (3 Prozent) zurückstellen müssen. 26 Prozent der befragten Unternehmen sehen sich von den steigenden Strom- und Gaspreisen nicht betroffen. Der DIHK hat die Unternehmen auch zu ihren Lösungsansätzen befragt. Dabei ist herausgekommen, dass rund zwei Drittel darüber nachdenken, ihre Beschaffungsstrategie zu ändern. Mehr als 40 Prozent haben dabei großes Interesse an langfristigen Direktlieferverträgen für Grünstrom, den sogenannten Green-PPAs. Laut DIHK helfen ihnen diese nicht nur auf ihrem Weg zur Klimaneutralität, sondern stabilisieren auch den Strompreis. Quelle: DIHK © wavepoint

Hausbau: Viele wissen nicht um ihre Rechte

Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert, dass es im Zusammenhang mit dem schlüsselfertigen Bauen immer noch erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte gibt. In seiner dritten Studie zum Bauvertragsrechts mit dem Titel „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020“ hat der VPB herausgefunden, dass 45 Prozent der Befragten nichts über das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht wissen. So haben Bauherren unter anderem Anspruch auf eine rechtzeitige Übergabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss und der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung. Darüber hinaus verbleiben zehn Prozent der Zahlungsrate beim Bauherren und werden erst bei der mängelfreien Fertigstellung fällig. Auch vom Unterlagenherausgabeanspruch wussten nur 24 Prozent der Bauherren. Das führt auch dazu, dass sie die Unterlagen oftmals nicht ausgehändigt bekommen. Ohne Nachfrage bekommen laut VPB nur 23 Prozent die Statistik, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, 6 Prozent das Lüftungskonzept und 5 Prozent die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim ausgehändigt. Beim Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht es etwas besser aus: Diesen bekommen 75 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage ausgehändigt. Die vollständige Studie kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten unter vpb.de bestellt werden. Quelle: VPB © photodune.net

Forschung: Hamburger Speicherstadt soll klimaneutral werden

Wie kann die Blockbebauung der Hamburger Speicherstadt bis 2040 C02-neutral mit Energie versorgt werden? Dieser Frage geht die HHLA Immobilien gemeinsam mit mehreren Projektpartnern nach. Gemeinsam erforschen sie unter anderem, wie die für den Immobilienbetrieb notwendige Energie im Objekt selbst erzeugt, gespeichert und genutzt werden kann. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Denkmalschutz des Welterbes dar. Bei dem Pilotprojekt soll die Speicherstadt unter anderem durch die Entwicklung eines ganzheitlichen Energiekonzepts, innovative hybride Dachelemente sowie thermisch aktivierte Bodenplatten aus Magerbeton zu einem nahezu CO2-neutralen Quartier werden. An dem Projekt sind neben der HHLA Immobilien das Forschungszentrum Jülich, das Institut für Werkstoffe im Bauwesen an der Universität Stuttgart, die HafenCity Universität Hamburg, die RWTH Aachen University, die Behörde für Umwelt und Energie sowie das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt. Gefördert wird das sogenannte Vorhaben „0-CO2-WSHH“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quellen: hhla.de/enargus.de © Fotolia


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