Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Untervermietung: Illegale Aufnahmen als Beweismittel unzulässig
Videoaufnahmen, die ohne Wissen der Mieter im Treppenhaus angefertigt werden, dürfen nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Dies stellt eine klare Verletzung des Datenschutzes und der persönlichen Rechte der Mieter dar. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: VI ZR 1370/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsgesellschaft eine Privatdetektivin damit beauftragt, Videokameras zu installieren und die Mieter auch vor Ort heimlich zu überwachen. Die Berliner Wohnungsgesellschaft ging davon aus, dass unerlaubte Untervermietungen stattfinden, erlangte über die Privatdetektivin entsprechende Beweise dafür, mahnte die Mieter ab und sprach die hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieter aus und verlangte die Räumung der Wohnung. Die Mieter weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Außerdem forderten sie wegen der Videoaufnahmen eine Geldentschädigung. Daher landete der Fall zunächst vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht und schließlich beim BGH. Dieser entschied Folgendes: Trotz scheinbar eindeutiger Beweise müssen die Mieter ihre Wohnungen nicht räumen. Grund dafür ist, dass der BGH die illegal erlangten Beweise nicht verwenden darf. Allerdings haben die Mieter in diesem speziellen Fall auch keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung. © immonewsfeed
Einrichtung: Tipps fürs erste Eigenheim
Beim Einrichten des ersten Eigenheims sollte der gewählte Stil konsistent durch alle Räume geführt werden, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen. Zu den beliebten Stilen gehören der Landhausstil mit natürlichen Materialien, der mediterrane Stil, der Wärme und südländisches Flair ausstrahlt, sowie der minimalistische Stil, der sich durch klare Linien und zurückhaltende Farbgebung auszeichnet. Jeder Stil hat seine Besonderheiten und sollte zur Architektur des Hauses passen, um ein stimmiges Wohnambiente zu erzeugen. Die Auswahl der Wandfarben spielt eine zentrale Rolle beim Einrichten. Neutrale Töne wie Beige oder Grau bieten eine elegante Basis und lassen sich leicht mit verschiedenen Einrichtungsstilen kombinieren. Bei der Möbelauswahl sollte auf Zeitlosigkeit und Qualität geachtet werden, um langfristige Zufriedenheit zu gewährleisten. Designerstücke können eine lohnende Investition sein, die den Wohnraum aufwertet und Individualität ausstrahlt. Multifunktionale Möbel bieten zudem praktische Lösungen für Wohnungen mit begrenztem Raum. Um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen, sind Textilien und Beleuchtung unverzichtbar. Teppiche, Vorhänge und Kissen in abgestimmten Farben ergänzen das Interieur, verschiedene Lichtquellen wie Steh- und Tischlampen sorgen für das richtige Ambiente. Dekorative Elemente wie Vasen, Kerzen und Wandbilder setzen persönliche Akzente und verleihen dem Raum eine individuelle Note. Jedes Haus wird erst durch die passende Dekoration zu einem echten Zuhause. © immonewsfeed
Einliegerwohnungen: Vor dem Bau Details beachten
Eine Einliegerwohnung bietet viele Vorteile, sie muss aber auch spezifische Anforderungen erfüllen. Dies sollten Eigentümer vor der Errichtung bedenken. So betont Marc Ellinger vom VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden, dass eine Einliegerwohnung eine abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen muss. Zur Ausstattung einer Einliegerwohnung zählen zudem Küche und Bad, die unabhängig von der Hauptwohnung funktionieren müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Nutzung gemeinschaftlicher Räume, wie Waschküchen oder Abstellflächen, vertraglich zu regeln. Die Installation einer fäkalientauglichen Hebeanlage kann bei Einliegerwohnungen im Souterrain notwendig werden. Das ist insbesondere in Gebieten der Fall, die zunehmend von Starkregen betroffen sind. Vor der Errichtung einer Einliegerwohnung ist die Klärung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen essenziel. Eine Baugenehmigung muss vorliegen, die maximale Größe ist zu beachten und auch die Einhaltung von Schall- und Brandschutzvorschriften ist erforderlich. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann darüber beraten, ob sich ein vorhandenes Gebäude für eine Einliegerwohnung eignet oder nicht. © immonewsfeed
Digitalisierung: Smarte Städte und Regionen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den „Stufenplan Smarte Städte und Regionen“ vorgestellt. Mithilfe dieses Stufenplans soll die städtische Entwicklung modernisiert und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Er zielt darüber hinaus darauf ab, Kommunen bei der Implementierung digitaler Lösungen zu unterstützen, damit sie effizient und zielgerichtet eingesetzt werden können. Der Stufenplan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz und Infrastruktur auf kommunaler Ebene. Dazu gehören der Aufbau eines Kompetenzzentrums, die Vernetzung vorhandener Beratungsangebote und die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Technologien und Lösungen. Ein weiterer Aspekt des Stufenplans ist die Schaffung eines Marktplatzes für digitale Lösungen, der die Verfügbarkeit und Sichtbarkeit digitaler Angebote verbessern soll. Dazu soll der Marktplatz „Deutschland Digital“ weiterentwickelt werden. Allgemein soll durch den Stufenplan die Digitalisierung vorangetrieben und die Lebensqualität im Land verbessert werden. © immonewsfeed
Heizsysteme: Warum Eigentümer sich über neue Lösungen informieren sollten
Zu einer frühen Investition in ein effizientes Heizsystem rät Sebastian Herkel vom Fraunhofer-Institut ISE Eigentümern von Mehrfamilienhäusern. Sie sollten nicht erst warten, bis ihre Heizungsanlage kaputt geht, sondern sich zeitnah über ihre Optionen informieren. Grund dafür ist, dass bei Immobilien mit Baujahr in den 1960er Jahren zunächst andere Investitionen erforderlich werden können, die dann wiederum bestimmte Technologien ermöglichen. Möchte ein Eigentümer sein Heizungssystem erneuern, müssen ihm Handwerkern dabei beratend zur Seite zu stehen. Diese Beratungspflicht zielt darauf ab, dass Eigentümer von fachgerechten Empfehlungen profitieren, welche Systeme ihren Bedürfnissen entsprechen und die Energieeffizienz maximieren. Sebastian Herkel fordert hier, dass Handwerker und Energieberater zusammenarbeiten, „am besten im Tandem“. Die sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ – eine planungsverantwortliche Stelle wie zum Beispiel eine Kommune – kann Unterstützung bieten. Sie kann zum Beispiel vorausschauende Maßnahmen treffen, die den Übergang zu nachhaltigeren Heizlösungen erleichtern. Es sei auch wichtig, lokale Gegebenheiten wie Lärmschutzbestimmungen zu berücksichtigen und eventuell einen alternativen Standort für die Wärmepumpe zu finden. © immonewsfeed
Grundsteuer: Widerspruch bei Überbewertung möglich
Eigentümer können gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte Einspruch erheben. Erscheinen die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwerte realitätsfern, müssen sie die Möglichkeit zum Widerspruch bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn Eigentümer eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden [II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)]. In zwei vorliegenden Fällen hatten zwei Eigentümer aus Rheinland-Pfalz vor dem Finanzgericht erfolgreich gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Sie wiesen erhebliche Abweichungen vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilien nach. Ihre Argumentation beruhte auf verschiedenen Faktoren wie der schlechten Zugänglichkeit und dem Zustand der Immobilien. Laut BFH dürfen Finanzämter für die Berechnung der Grundsteuer zwar Pauschalisierungen vornehmen, weil sich die 36 Millionen Grundstücke anders nicht neu bewerten ließen. Jedoch müsse „den Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden […], bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen“. © immonewsfeed