Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Ferienwohnungen: Stadt Lübeck verliert vor dem Verwaltungsgericht
Die Stadt Lübeck hat gegen die ungenehmigte Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke – besonders in der Altstadt – gekämpft, allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied stattdessen zugunsten der Vermieter (A 158/20). Bei der Entscheidung berücksichtigte den sogenannten Bestandsschutz, unter dem die Nutzung als Ferienwohnung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung legal war. Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Lübeck Eigentümern 2019 die Vermietung als Ferienwohnung untersagt. Dagegen haben mehrere Vermieter geklagt. Einer der Vermieter darf seine Wohnung nun wieder an Feriengäste vermieten. Außerdem laufen noch weitere Verfahren. Die Stadt Lübeck war gegen die Nutzung der Lübecker Ganghäuser vorgegangen, um den Wohnraum für die Einheimischen zu schützen. Die Stadt setzt nun auf das am 24. Mai 2024 vom Landtag Schleswig-Holstein beschlossene Wohnraumschutzgesetz. Durch diese haben Kommunen die Option, die Nutzung als Ferienwohnung zu befristen. In einem Fall wie diesem stehen sich Interessen gegenüber. So findet der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen Andreas Breitner das Eingreifen der Behörden richtig: „Wenn die Unterbringung von Touristen dazu führt, dass Einheimische mit begrenztem Einkommen kaum mehr eine bezahlbare Wohnung finden, dann ist diese Grenze überschritten.“ Die Lübecker FDP dagegen ist auf Seiten der Eigentümer und unterstützte sie dabei „sich gegen die Untersagungsverfügungen der Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu kämpfen“. © immonewsfeed
Badezimmer: Strategien für eine optische Vergrößerung
Kleine Badezimmer wirken mit den richtigen Designstrategien größer und einladender. Ein zentraler Ansatz ist die Maximierung des natürlichen Lichts. Dazu sollte alles entfernt werden, was das Fenster blockieren könnte wie ein dunkler Sonnenschutz oder große Pflanzen. Helle, reflektierende Oberflächen wie Spiegel und Chromarmaturen helfen dagegegen, das Licht im Raum zu verteilen und somit das Bad größer erscheinen zu lassen. Die Farbwahl spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der optischen Vergrößerung eines kleinen Bades. Helle Farben an Wänden und Böden schaffen ein Gefühl von Weite. Ist das Badezimmer jedoch niedrig und wenig beleuchtet, wirkt Weiß schnell trüb. In solchen Fällen kann eine dunkle Akzentwand in Grau oder Blau eine gemütliche Atmosphäre schaffen, ohne den Raum zu verkleinern. Der richtige Mix aus hellen und dunklen Tönen ist entscheidend für das Raumgefühl. Ein weiterer Tipp zur optischen Vergrößerung kleiner Bäder ist, den Boden so frei wie möglich zu halten. Wandhängende Möbelstücke vergrößern den sichtbaren Bodenbereich und lassen das Bad geräumiger wirken. Deko sollte er sparsam verwendet werden. Ein einzelnes, auffälliges Element wie ein Designerwaschbecken oder ein spezieller Spiegel können aber als Blickfang dienen, ohne den Raum zu überladen. © immonewsfeed
Einpersonenhaushalte: Anteil in Deutschland hoch
In Deutschland ist der Anteil der Alleinlebenden signifikant höher als in vielen anderen europäischen Ländern. 2023 lebten 20,3 Prozent der deutschen Bevölkerung in Einpersonenhaushalten. Das liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 Prozent liegt. Noch weniger Alleinlebende gibt es im EU-Vergleich nur in Estland (21,5 Prozent), Dänemark (23,5 Prozent), Schweden (24,1 Prozent), Litauen (24,6 Prozent) und Finnland (25,8 Prozent). Der Trend zu Einpersonenhaushalten hat sich laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in fast allen EU-Staaten verstärkt. Zwischen 2013 und 2023 stieg der Anteil der Alleinlebenden von 14,2 Prozent auf 16,1 Prozent. Länder wie Bulgarien, Litauen und Finnland verzeichneten die größten Zuwächse. Der Anteil der Alleinlebenden in Deutschland blieb in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 Prozent. Insbesondere ältere Menschen in Europa leben allein. 2023 waren es in der EU 31,6 Prozent der über 65-Jährigen. Deutschland liegt mit 34,6 Prozent in dieser Altersgruppe leicht über dem Durchschnitt. In Litauen ist der Anteil mit 51 Prozent innerhalb Europas am höchsten. In der Slowakei lebten 2023 nur 11,6 Prozent der über 65-Jährigen allein, der Anteil der Alleinlebenden ist hier im EU-Vergleich am geringsten. © immonewsfeed
Hausbau: Vor- und Nachteile von Eigenleistungen
Beim Bau eines Eigenheimes bieten sich durch die Erledigung von Arbeiten in Eigenregie erhebliche Sparpotenziale. Bauherren können etwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten einsparen, wenn sie sich stark beim Hausbau einbringen. Diese Einsparungen beziehen sich auf die Arbeitskosten, die üblicherweise 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Die Materialkosten schlagen mit zirka 40 Prozent zu Buche. Beim Selbstbau ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle Bauarbeiten in Eigenregie erledigt werden sollten. Es ist wichtig, das eigene handwerkliche Geschick realistisch zu bewerten und nur solche Aufgaben zu übernehmen, die sicher und erfolgreich selbst ausgeführt werden können. Geübte Heimwerker können auch ein bestehendes Haus kaufen und ausbauen und – abhängig vom Grad des Eigenausbaus – bis zu 50.000 Euro sparen. Die Übernahme von Bauarbeiten erfordert auch eine zusätzliche Absicherung durch eine Versicherung. Es ist ratsam, Familienmitglieder und Freunde ebenfalls zu versichern. Das Anmelden der Helfer bei der Berufsgenossenschaft Bau kann vor unerwarteten Unfallkosten schützen und trägt dazu bei, finanzielle Risiken während des Baus zu minimieren. Insgesamt gilt: Eigenleistungen können erhebliche Einsparungen bringen, jedoch Bauherren die physischen und psychischen Belastungen nicht unterschätzen, die mit dem Selbstbau verbunden sind. © immonewsfeed
Solaranlagen: Diese Probleme bestehen bei Balkon-Kraftwerken
Viele Balkon-Solaranlagen verlieren im Schatten deutlich an Leistung. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. Von acht geprüften Systemen erzeugte keines bei teilweiser Abdeckung Strom. Lediglich eine Anlage schnitt im Gesamturteil mit „gut“ ab. Probleme gab es nicht nur bei der Leistung unter suboptimalen Bedingungen, sondern auch bei der Neigung der Panels und der Stabilität unter Last, zum Beispiel mit Schnee. Solche Lasten brachten einige Panels zum Brechen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die mit den Anlagen verkauften Wechselrichter. Durch diese Geräte, essenziell für die Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom, kam es zu teils gravierende Störungen elektromagnetischer Art, die sogar Funknetze von Polizei und Rettungskräften beeinträchtigen können. In einem Fall wurde das Produkt sogar temporär vom Markt genommen, allerdings ohne Umtauschrecht für die Käufer. Alternativ können betroffene Wechselrichter ausgetauscht werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Trotz der technischen Herausforderungen, die mit Balkon-Solaranlagen verbunden sein können, stellen sie für viele eine zugängliche Option dar, um selbstständig Strom zu produzieren und langfristig Energiekosten zu sparen. Wer sich für eine solche Anlage interessiert, sollte die individuelle Eignung und Effizienz gründlich prüfen und kann den potenziellen Nutzen und die Ersparnisse mithilfe von Online-Simulatoren wie dem „Stecker-Solar-Simulator“ abschätzen. © immonewsfeed
Urteil: Mieter müssen für Überwachung der Mülltrennung zahlen
Mieter müssen für die Überwachung der korrekten Mülltrennung aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH; AZ: ZR 117/21). Im besagten Fall hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft in Berlin die Kosten für die Mülltrennung und die Rauchmelderwartung auf ihre Mieter umgelegt. Die Mieter erhoben gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch und forderten eine Rückzahlung. Der BGH entschied, dass die Kosten für das sogenannte „Behältermanagement“ und die Wartung der Rauchwarnmelder rechtens als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten sind demnach gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Müllbeseitigung und für die Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder durch Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung entstehen, von den Mietern getragen werden müssen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden. © immonewsfeed