Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Recht: Mord kein Grund zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags
Ein Immobilienkaufvertrag kann nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist und der Käufer bei der Unterzeichnung nichts davon gewusst hat. Das entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020, Aktenzeichen: 11 O 92/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin 2018 ein Haus erworben. Die Verkäuferin hatte ihr nichts von dem Doppelmord im Jahr 1998 erzählt, der in diesem stattgefunden hatte. Die Käuferin erfuhr erst später von dem Verbrechen und wollte den Kauf daraufhin wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Das LG Coburg wies die Klage jedoch ab und führt dazu verschiedene Gründe an. Zum einen können beim Hausverkauf eine Hinweispflicht auf ein verübtes Verbrechen zwar durchaus bestehen. Der Doppelmord sei aber mehr als 20 Jahre her und die Bedeutung dieses werde für die Kaufentscheidung erfahrungsgemäß immer geringer. Zum anderen kann der Beklagten (der Verkäuferin) keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden. Diese kaufte das Haus selbst erst 2004, ohne zu diesem Zeitpunkt von dem Doppelmord zu wissen. Auch nachdem sie von dem Verbrechen erfahren hatte, bewohnte sie das Haus jahrelang weiterhin. Die Klägerin nahm die gegen das Urteil des LG Coburg gerichtete Berufung nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Bamberg zurück. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgte nicht. Quelle: LG Coburg (AZ: 11 O 92/20)/justiz-bayern.de © Fotolia
Modernisierung: Tool liefert groben Kostenüberblick
Welche Kosten Modernisierungsmaßnahmen verursachen, schlüsselt das Portal wohnen-magazin.de auf. Unter dem Reiter „Modernisieren“ finden Interessenten ein Tool, in dem sie noch einmal zwischen „Energetisch sanieren“ und „Wohnraum schaffen“ auswählen können. Unter „Energetisch Sanieren“ erscheinen beispielsweise angedachte Modernisierungsmaßnahmen wie „Heizung modernisieren“, „Außenwände dämmen“ und „Fenster erneuern“. Werden diese ausgewählt, erscheinen die Kosten. Unter „Wohnraum schaffen“ erhalten Interessenten weiterhin Informationen zu den Kosten für neuen Wohnraum. Sie erfahren dort unter anderem, was der Ausbau des Kellers, der Anbau eines Wintergartens oder der Ausbau des Daches kostet. Das Portal verwendet dazu Rechner verschiedener Quellen und weist darauf hin, dass die Kosten letztendlich – zum Beispiel aufgrund von Materialunterschieden – variieren können. Neben dem Tool erhalten Interessenten auf wohnen-magazin.de noch weitere Tipps zu Modernisierungsmaßnahmen. Es werden dort unter anderem Artikel zum Nachrüsten einer Gaube, zur Fenstersanierung und zum Dachboden-Ausbau geliefert. Darüber hinaus finden sich dort auch weitere Bau- und Einrichtungstipps. Quelle: wohnen-magazin.de © Fotolia
Umfrage: Verbraucher befürchten Belastungen durch gestiegene Energiepreise
62 Prozent der Verbraucher befürchten, dass die gestiegenen Energiepreise sie stark belasten werden. Das geht aus einer Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Zudem wollen laut Umfrage 71 Prozent der Verbraucher nicht, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 der Strom oder das Gas abgestellt wird. Bei der Telefonbefragung wurden rund 1.000 Interviews geführt. Die Verbraucherzentrale kommt zu folgendem Schluss: „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv. Laut einer Untersuchung des vzbv bedeuten die gestiegenen Energiepreise beim Strom Folgendes: Ein Stromverbrauch von 3.500 kWh führe zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskunden. Gaskunden zahlen laut vzbv ebenfalls mehr. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh sei mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro zu rechnen. Die Zahlen stammen unter anderem aus Preisdatenblättern der Grundversorger der 14 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands über 500.000 Einwohner und eigenen Berechnungen des vzbv.de. Quelle und weitere Informationen: vzbv.de © Fotolia
Bauen: Preise enorm angestiegen
Die Preise fürs Bauen sind zuletzt enorm angestiegen. Laut des Statistischen Bundesamtes stiegen vor allem die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz und Stahl im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Konstruktionsvollholz verteuerte sich ebenfalls, und zwar um 77,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt. Dachlatten wurden 65,1 Prozent teuer und Bauholz verteuerte sich um 61,4 Prozent. Auch die Preise für Spanplatten stiegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, und zwar um 23 Prozent. Darüber hinaus stiegen beispielsweise auch die Stahl- und Metallpreise. Betonstahl in Stäben war im Jahresdurchschnitt 2021 um 53,2 Prozent teurer als 2020, Betonstahlmatten um 52,8 Prozent. Für Metalle mussten Kunden mit 2021 ebenfalls tiefer in die Tasche greifen, und zwar um insgesamt 25,4 Prozent. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Preisanstieg für andere Baumaterialien, erhalten Interessenten auf der Seite destatis.de. Quelle: destatis.de © photodune.net
Mietendeckel: Einbehaltene Beträge kein Grund zu sofortiger Kündigung
Eine Vermieterin darf einer Mieterin, die ihre Miete aufgrund des Berliner Mietendeckels teilweise einbehalten hat, nicht sofort kündigen. Das entschied nun das Landgericht Berlin. Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin seit März 2020 im Vertrauen auf die Mietbegrenzung einen Teil der Miete einbehalten. Diesen Teil zahlte sie nach dem Aus des Mietendeckels im Frühjahr 2021 nicht umgehend zurück, sondern erst im Juni 2021. Daraufhin kündigte ihr die Vermieterin wegen Zahlungsverzuges und erhob vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte eine Räumungsklage. Ohne Erfolg. Auch die Berufung vor dem Landgericht Berlin scheiterte. Grundsätzlich könne ein Vermieter die einbehaltenen Beträge zwar zurückverlangen, so das Landgericht. Jedoch muss dem Mieter vorab eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung zugehen. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin die Mieterin weder zur Zahlung aufgefordert noch eine Mahnung ausgestellt. Das Landgericht Berlin wies in seiner Entscheidung auch auf Folgendes hin: Die Rechtsfragen, die sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel ergeben, sind für Mieter – auch unter Heranziehung professionellen Rechtsrats – nur aufwendig und schwer zu beurteilen. Quelle: Landgericht Berlin/Aktenzeichen 67 S 298/21 © Fotolia
Deko: Tipps für die erste Wohnung
Worauf können junge Mieter achten, die in die erste eigene Wohnung ziehen? Die Antwort auf diese Frage und verschiedene Tipps liefert die Seite bellevue.nzz.ch. So sei es vor dem Kauf von Möbeln und Accessoires zunächst ratsam, sich Gedanken über den Einrichtungsstil zu machen. Darüber hinaus sollten sich die Mieter vorab über die Farbwahl Gedanken machen und sich für eine Farbfamilie entscheiden. Dennoch können junge Mieter auf Kontrakte setzen und beim Einrichten zum Beispiel helle und dunkle Farben oder alte und neue Designs miteinander kombinieren. Um es sich in der Wohnung noch gemütlicher zu machen, können auch Leuchten zum Einsatz kommen. Dabei sollte auf die Lichttemperatur geachtet werden, die in Kelvin gemessen wird. Auch Decken und Kissen können zum Einsatz kommen. Das Portal weist darauf hin, dass Kissen in gerade Anzahl klassischer wirken und in ungerade Anzahl moderner. Alle, die sich weitere Tipps zum Einrichten ihrer ersten eigenen Wohnung anschauen möchten, werden auf der Seite bellevue.nzz.ch unter dem Reiter „Design & Wohnen“ fündig. Quelle: bellevue.nzz.ch © photodune.net