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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Genehmigung erforderlich

Ein Mieter darf eine Wohnung nicht anmieten, um sie an Dritte weiterzuvermieten. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung nur über einen kurzen Zeitraum erfolgt. Das entschied kürzlich das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22). Im vorliegenden Fall mietete der Angeklagte eine Dreizimmerwohnung in Frankfurt am Main und vermietete diese weiter. Die Dreizimmerwohnung bot er dazu über ein Internetportal für einen Mindestaufenthalt von 30 Tagen Dritten an. Insgesamt 12 Mal vermietete er auf diese Weise die Dreizimmerwohnung, wobei die Mietdauer von wenigen Tagen bis hin zu vier Monaten reichte. Über eine entsprechende Genehmigung zur Fremdenbeherbergung verfügte der Angeklagte jedoch nicht. Daher verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn „wegen vorsätzlicher Änderung der Nutzung einer Wohnung ohne Genehmigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung zu einer Geldbuße von 44.000 Euro“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22 © Fotolia

Frühlingsdeko: Farbe fürs Zuhause

Welche Accessoires ein Frühlingsgefühl ins Zuhause bringen, hat nun das Portal „brigitte.de“ ausgemacht. Neben Vasen, Holztabletts, Kerzen und Lichterketten können dazu auch Kissenbezüge zum Einsatz kommen. Vasen können entweder aus Glas oder aus Terrakotta gewählt werden. Auch auf einer Holzscheibe kommen sie Vasen optimal zur Geltung. Tulpen sorgen in beiden Vasenarten für schöne Farbtupfer. Gewählt werden können aber auch getrocknete Blumen und Blätter. Auch Kerzen finden auf einer Holzscheibe ihren Platz. Sie gibt es in verschiedenen Duftvarianten mit Frühlingsdüften. Eine Lichterkette darf im Frühling ebenfalls zum Einsatz kommen. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, dass diese nicht zu winterlich wirkt. Wer für weitere Farbtupfer in seinem Zuhause sorgen möchte, kann beispielsweise mit Kissenbezüge in einem floralen Muster arbeiten. Für Mutige gibt es auch entsprechende Sitzgelegenheiten mit solchen Bezügen. Alle Tipps zum frühlingshaften Dekorieren mit Fotos finden Interessenten auf brigitte.de. Quelle: brigitte.de © Photodune

Auswertung: Arbeitsdauer für Eigentumswohnung

Wer sich in deutschen Metropolen eine rund 80 Quadratmeter große Bestandswohnung kaufen möchte, muss dazu etwa 8 bis 11 Jahre arbeiten, für eine Neubauwohnung sind es sogar etwa 10 bis 14 Jahre. Das geht aus einer Auswertung von Immoscout24 hervor. In München müssen Interessenten bei einer 5-Tage-Woche (á 40 Stunden) für eine Bestandswohnung zirka 11,2 Jahre arbeiten und für eine Neubauwohnung zirka 14,2 Jahre. In Frankfurt am Main sind es für eine Bestandswohnung 9,6 Jahre und für eine Neubauwohnung 11 Jahre und Stuttgart für eine Bestandswohnung 9,4 bzw. ebenfalls 11 Jahre für eine Neubauwohnung. Allerdings sind bei der Auswertung auch die verschiedenen Angebotspreise sowie die verschiedenen Haushaltsnettoeinkommen (HNE) zu berücksichtigen. So ist beispielsweise das HNE in München mit 4.407 Euro sehr hoch, die Kaufpreise für Bestands- und Neubauwohnungen mit 593.999 Euro bzw. 752.841 Euro aber ebenfalls. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © Fotolia

Baumesse: Sonderfläche für Modulbau

Eine Sonderfläche für Modulbau ist von Montag, 17. April, bis Samstag, 22. April, bei der Messe „BAU“ in München zu sehen. Die Sonderfläche ist im Atrium zwischen den A- und B-Hallen zu finden. Außerdem präsentieren Hersteller und Architekten montags bis freitags um jeweils 13 Uhr in der Communication Area der Halle B0 diesbezüglich verschiedene Projekte. Serielles Bauen ist schon seit Jahrzehnten bekannt und könnte laut Veranstalter dabei helfen, das angestrebte Ziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen. Allerdings hält selbst die Bundesbauministerin Klara Geywitz das von der Bundesregierung angestrebte Ziel erst ab 2024 für erreichbar. Neben dem Thema „Modulares, serielles, vorgefertigtes Bauen“ zählen zu den Leitthemen der Messe „Herausforderung Klimawandel“, „Digitale Transformation“, „Zukunft des Wohnens“ sowie „Ressourcen + Recycling“. Für Besucher ist die Messe von montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr und samstags von 9.30 bis 16 Uhr geöffnet. Tagestickets gibt es ab 29,50 Euro (ermäßigt 17 Euro). Sie können unter bau-muenchen.com/de/besucher/besuch-planen/ticket-kaufen/ bestellt werden. Quelle: bau-muenchen.com/tagesschau.de © Photodune

Leitfaden: „Energieeffizienz im Krankenhaus“

Einen Leitfaden für die „Energieeffizienz im Krankenhaus“ hat nun die Stiftung Münch herausgebracht. In diesem hat sie untersucht, wo im Hinblick auf die Faktoren „Licht und Beleuchtung“, „Zirkulations- und Umwälzpumpen“, „Sonnenenergie und Photovoltaik“, „Raumklima und Kühlung“, „Blockheizkraftwerke“, „Heiz- und Dampfkessel“, „Gebäudedämmung“ und „energiesparendes Handeln“ Potenzial liegt. Die Autoren kommen unter anderem zu dem Schluss, dass der Austausch von Zirkulations- und Umwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen den Stromverbrauch auf einen Bruchteil reduzieren und dass sich dieser innerhalb weniger Jahre lohnen könnte. Aber auch der Austausch einer alten Beleuchtung gegen eine neue LED-Beleuchtung sei empfehlenswert. Interessenten können den Leitfaden kostenlos unter stiftung-muench.org/wp-content/uploads/2023/03/Leitfaden-Energieeffizienz.pdf lesen. Außerdem lädt die Stiftung am Freitag, 21. April, 16 bis 17 Uhr, zu einer eine Online-Veranstaltung ein. Bei dieser stellen die Autoren die Studie vor und beantworten Fragen. Der Zoom-Link lautet wie folgt: us06web.zoom.us/j/86235382108?pwd=UDFkWHpNd2dFZ0lUVGJXU3VNY2puQT09. Die Meeting-ID ist 862 3538 2108, der Kenncode 178299. Quelle: idw-online.de/stiftung-muench.org © Fotolia

Urteil: Unerlaubtes Werben kann Umzugsunternehmen eine Viertelmillion kosten

Lassen Umzugsunternehmen unerlaubt Werbematerial in Briefkästen werfen oder vor Häusern ablegen, könnte es teuer für sie werden. Das Amtsgericht München drohte einem entsprechenden Umzugsunternehmen bei Wiederholung nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR an, ersatzweise eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (AZ: 142 C 12408/21). Im vorliegenden Fall waren sämtliche Briefkästen eines Mehrfamilienhauses mit Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ versehen. Dennoch fand der Kläger zwei Flyer. Diese waren zwar nicht eingeworfen, jedoch auf andere Weise in die Briefkastenanlage geklemmt worden. Der Hinweis des Umzugsunternehmen, dass auch Dritte die Werbung eingeworfen haben könnten, zog beim zuständigen Richter nicht. Das Umzugsunternehmen wies auch darauf hin, dass es die beauftragten Austräger angewiesen habe, Werbung nur auf erlaubte Weise zu verteilen. Auch das überzeugte den Richter nicht, denn die Beklagte müsse durch entsprechende Maßnahmen – wie zum Beispiel eine Vertragsstrafenvereinbarung – sicherstellen, dass sich die Austräger tatsächlich daran halten. Quelle: AZ: 142 C 12408/21/justiz.bayern.de © Fotolia


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