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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energieeffizienz: Klimaschutz durch Gebäudesanierung

In Deutschland entfallen rund 30 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor. Ein großer Teil der etwa 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser ist energetisch veraltet. Moderne Dämmungen und effiziente Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien können jedoch den Energieverbrauch deutlich senken und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen. Eine Sanierung trägt aktiv zum Klimaschutz bei, indem sie den Wärmeverlust verringert und den Energiebedarf reduziert. Darauf weist die Deutsche Umwelthilfe hin. Trotz des Potenzials, das eine energetische Sanierung bietet, scheuen viele Hausbesitzer die anfänglichen Investitionen. Dabei können langfristige Einsparungen die Kosten ausgleichen und zusätzlich einen Beitrag zur Energiewende leisten. Der wirtschaftliche Nutzen von Sanierungen ist evident: Durch sie lassen sich CO2-Emissionen senken, durch sie lässt sich der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduzieren und durch sie werden Gebäude unabhängiger von Energiepreisschwankungen. Zudem sorgen modernisierte Gebäude für ein angenehmes Raumklima. Zur Unterstützung von Eigentümern wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz eingeführt. Diese Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Laut DUH ist es daher entscheidend, dass die Politik weitere Lösungen entwickelt und die Rahmenbedingungen verbessert, um eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs zu ermöglichen. So könnten auch ökonomische und soziale Vorteile wie eine höhere Versorgungssicherheit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erzielt werden. © immonewsfeed

Rechtsprechung: Stromdiebstahl führt nicht immer zur Kündigung

Das Amtsgericht Leverkusen entschied, dass ein Vermieter einem Mieter wegen Stromdiebstahls für ein Elektroauto nicht fristlos kündigen darf (AZ: 22 C 157/23). In vorliegenden Fall hatten Mieter ihr Hybridfahrzeug wiederholt an einer allgemeinen Steckdose des Mehrfamilienhauses aufgeladen. Das führte zu Unmut bei den Nachbarn. Trotz der geringen Höhe des Schadens von 48 Euro hatte der Vermieter eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Stromdiebstahl den Hausfrieden nicht wesentlich störte und es an einer vorherigen Abmahnung mangelte. Beim Urteil bezieht wurde berücksichtigt, dass der Mieter durch das Aufladen des Fahrzeugs lediglich einen geringen Schaden verursachte. Das Gericht orientierte sich dabei an der Geringfügigkeitsgrenze für Diebstahl geringfügiger Sachen, die bei etwa 50 Euro liegt. Auch eine frühere Abmahnung seitens des Vermieters fehlte, was ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung führte. Außerdem wollten die Mieter den Schaden wieder gutmachen und dafür 600 Euro zahlen. Da das Urteil nicht angefochten wurde, gilt es als rechtskräftig. Es zeigt, dass eine fristlose Kündigung bei einem Stromdiebstahl nicht immer gerechtfertigt ist. Für Vermieter ist es wichtig, Stromdiebstahl genau zu dokumentieren und alle relevanten Daten zu sammeln. Dazu gehört auch eine Fotodokumentation des manipulierten Stromzählers und gegebenenfalls Zeugenaussagen. Darüber hinaus müssen Vermieter den Mieter zuerst abmahnen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Mieter sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die mit einem solchen Verhalten verbunden sind, und darauf achten, nicht unberechtigt Strom zu entnehmen. © immonewsfeed

Fußbodenbeläge: Die besten Optionen für jedes Zuhause

Die Wahl des richtigen Fußbodenbelags hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Einrichtungsstil ab. Zu den gängigsten Optionen zählen Laminat, Parkett, Vinyl und Fliesen. Jeder dieser Beläge hat seine eigenen Vorteile, die ihn für bestimmte Räume besonders geeignet machen. Laminat ist besonders pflegeleicht und kostengünstig, während Parkett mit seiner Langlebigkeit und natürlichen Optik überzeugt. Vinyl und PVC sind für ihre Robustheit und Pflegeleichtigkeit bekannt. Parkettboden – ob aus Massivholzelementen oder als Fertigparkett – bleibt aufgrund seiner Zeitlosigkeit und Strapazierfähigkeit eine beliebte Wahl. Wer einen nachhaltigen Bodenbelag sucht, sollte auf zertifizierte Produkte achten, die aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Neben klassischen Holzböden wie Laminat oder Parkett gibt es auch ökologische Varianten wie Kork und Linoleum, die besonders umweltfreundlich sind. Vinylböden sind eine kostengünstige und pflegeleichte Alternative. Es gibt sie in vielen verschiedenen Designs. Für stark beanspruchte Bereiche, wie Flure oder Küchen, sind auch Fliesen und Naturstein bestens geeignet. Die Auswahl des passenden Bodenbelags sollte nicht nur ästhetischen Kriterien folgen, sondern auch auf Langlebigkeit und Funktionalität ausgelegt sein. Eine sorgfältige Auswahl und Pflege sorgt dafür, dass der Fußboden über Jahre hinweg seine Qualität und Optik behält. © immonewsfeed

Grundsteuer: Kommunen erhöhen Hebesätze massiv

Die Grundsteuer haben viele Städte und Gemeinden in Deutschland 2023 erheblich angehoben. Der durchschnittliche Hebesatz stieg um 18 Prozentpunkte auf 409 Prozent – der größte Anstieg seit Beginn der Erhebungen. Eine Analyse der deutschen Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY zeigt, dass mehr als 2.600 Kommunen den Hebesatz erhöhten. Nur etwa 50 der Kommunen nahmen eine Senkung vor. Dieser Anstieg gehe vor allem auf die Reform des kommunalen Finanzausgleichs zurück, insbesondere in Rheinland-Pfalz. Dort passten viele Kommunen die Steuersätze an, um Einnahmeverluste zu vermeiden. Auch Nordrhein-Westfalen und Hessen verzeichneten hohe Hebesätze. Die Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke und Wohnungen gilt, spielte 2023 eine zentrale Rolle bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und brachte 15,1 Milliarden Euro ein. Ab 2025 wird die Grundsteuer aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einigen Bundesländern auf einer neuen Grundlage berechnet. Die bisherigen Daten stammen für Westdeutschland aus den 1960er Jahren und für Ostdeutschland aus den 1930er Jahren, was zu ungleichen Bewertungen führte. Die Reform soll die Berechnung fairer gestalten. Allerdings wird erwartet, dass viele Kommunen weiterhin den Hebesatz erhöhen, um gestiegene Kosten auszugleichen. © immonewsfeed

Immobilienkauf: Neubau- oder Bestandsimmobilie?

Am Immobilienmarkt nimmt das Angebot an Bestandsimmobilien zu, was Käufern wegen niedrigerer Preise attraktiv erscheint. Kaufinteressenten sollten sich jedoch genau darüber informieren, welche Kosten noch auf sie zukommen. Dabei können auch professionelle Makler. Sie können potenzielle Käufer über die Vor- und Nachteile von Bestands- und Neubauobjekten aufklären. Makler informieren zum Beispiel über den tatsächlichen Sanierungsbedarf und helfen, das Risiko finanzieller Überraschungen zu minimieren. Bei Unklarheiten verweisen gute Makler zudem an Experten wie Sachverständige. Mithilfe der Informationen sollte jeder Interessent individuell abwägen, ob eine Bestands- oder eine Neubauimmobilie seinen Bedürfnissen besser entspricht. Bei Wohnung sollten Kaufinteressenten auch die Kosten für das Gemeinschaftseigentum beachten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Auch hier können Sachverständige und Makler helfen, diese Kosten zu verstehen und zu bewerten, insbesondere durch Einsichtnahme in Versammlungsprotokolle und Budgetpläne der Eigentümergemeinschaft. Die gewonnen Informationen erleichtern die Bewertung der Gesamtkosten und können Kaufinteressenten dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. © immonewsfeed

Sanierungen: Eigentümer sind verunsichert

Fast ein Drittel der Immobilieneigentümer in Deutschland würden nur dann energetische Sanierungen durchführen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Das geht aus einer Studie der ING-Direktbank hervor. Trotz des Potenzials, durch solche Verbesserungen die Immobilienwerte und Mieten zu steigern, herrscht große Zurückhaltung. Dieses Zögern sei teilweise auf die Verwirrung und Unsicherheit zurückzuführen, die durch ständige Änderungen in den Förderprogrammen entstanden sind. Die Befragten geben an, den Überblick über vorhandene Fördermöglichkeiten verloren zu haben. Finanzielle Anreize scheinen eine wichtige Rolle zu spielen, denn rund 18 Prozent der Befragten würden Sanierungen in Betracht ziehen, wenn die Kosten vollständig durch Zuschüsse oder Steuererleichterungen gedeckt wären. Weitere 9 Prozent würden eine Sanierung durchführen, wenn zumindest ein Teil der Kosten abgedeckt würde. Aus der Studie geht auch hervor, dass die alleinige Aufklärung über umweltfreundliche Bauweisen nicht ausreicht, um den notwendigen Umbau des Gebäudesektors voranzutreiben. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Energieeffizienz und entsprechender Vorschriften sind höhere Mieten und Verkaufspreise für energetisch sanierte Gebäude festzustellen. Eigentumswohnungen mit hoher Energieeffizienz erzielen signifikante Preisaufschläge. Für energetisch unsanierte Immobilien mit der Energieeffizienzklasse D oder schlechter rechnen Immobilienexperten dagegen mittel- bis langfristig von Preisabschlägen von 20 bis 30 Prozent. © immonewsfeed


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