Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Raumentwicklung: Das sind die Herausforderungen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine beeinflusst direkt die Raumentwicklung in Deutschland und Europa. Er hat Auswirkungen auf die Energie- und Rohstoffversorgung und wirft Fragen zur Widerstandsfähigkeit von Siedlungsstrukturen und zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf. Die Fachzeitschrift IzR des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Thema „Zeitenwende – Neue Anforderungen an die Raumentwicklung“. „Mit der Zeitenwende steigen die Ansprüche an die Flächennutzung in Deutschland, das Flächensparen dürfte deutlich anspruchsvoller werden“, sagt Dr. Peter Jakubowski, Leiter der Abteilung Raum- und Stadtentwicklung im BBSR. Neben Flächen für erneuerbare Energien und Energienetze werden zusätzliche Flächen für Industrie, Gewerbe und Wohnraum benötigt. Auch der Ausbau von Daseinsvorsorge-Einrichtungen und technischer Infrastruktur sei erforderlich. Die Raumordnung müsse Veränderungen steuern und dabei private und öffentliche Interessen abwägen. Die Beiträge in der IzR-Ausgabe behandeln Ansätze zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Regionen gegenüber externen Ereignissen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Das eJournal der IzR-Ausgabe ist beim Franz-Steiner-Verlag online erhältlich. Interessenten können die Fachzeitschrift auch gedruckt für 19 Euro (inklusive Versand) per E-Mail unter service@steiner-verlag.de bestellen oder unter bbsr.bund.de anfordern. Quelle: bbsr.bund.de © wavepoint

Heiztechnologien: Bauherren-Schutzbund fordert mehr Vielfalt

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert den aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als zu eng gefasst und zu wenig technologieoffen. In einer Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorliegt, bemängelt der BSB die Vernachlässigung von Einsparpotenzialen durch die Gebäudehülle. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 alle Wohngebäude zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden sollen und führt hierfür bestimmte Heiztechnologien auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert, dass dadurch der Weg für zukünftige Innovationen durch ordnungspolitische Festlegung auf bestimmte Technologien versperrt wird. Er betont die Notwendigkeit, Innovationen zu ermöglichen und Forschung und Entwicklung im gebäudetechnischen Bereich zu stärken, um eine stärkere Resilienz bei der Wärmeversorgung zu erreichen. Der BSB warnt davor, dass Verbraucher in eine Kostenfalle tappen könnten, wenn sie zum Beispiel in eine überdimensionierte Heizungsanlage investieren. Er plädiert für eine Kompensationsmöglichkeit, bei der die Verbesserung der Gebäudehülle auf die 65-Prozentvorgabe der Wärmeversorgung angerechnet werden kann. Außerdem fordert der BSB einen bedarfsgerechten Förderrahmen, um Härtefälle abzumildern und Eigentümer direkt zu unterstützen. Förderangebote sollten zeitgleich mit der GEG-Novelle in Kraft treten und finanziell ausreichend ausgestattet sein. Das Positionspapier ist unter bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen zu finden. Quelle: bsb-ev.de © Photodune

Fitnessstudio: Unwirksame Kündigung wegen Corona-Maßnahmen

Eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen ist laut des Amtsgerichts München ungültig. Das Amtsgericht verurteilte die Beklagte daher zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge von rund 1.200 Euro (AZ: 161 C 2028/22). Die Beklagte aus München schloss im April 2021 einen 18-monatigen Fitnessstudiovertrag mit einem monatlichen Beitrag von 74 Euro. Im August 2021 kündigte sie außerordentlich und verweigerte trotz Mahnungen und der Einschaltung eines Inkassobüros weitere Zahlungen. Das Fitnessstudio (die Klägerin) argumentierte, die Kündigung sei ungültig. Die Beklagte hätte unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen jederzeit trainieren können, entweder durch den Nachweis einer Impfung oder die Vorlage eines negativen Coronatests. Die Beklagte behauptete, ihr stünde ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sie habe Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Klägerin. Grund dafür war, dass das Studio während des fraglichen Zeitraums geöffnet und bei Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften nutzbar war. Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 161 C 2028/22 © Fotolia

Förderprogramm: „Wohneigentum für Familien“

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des Bundesbauministeriums (BMWSB) ist Anfang Juni gestartet. Durch das Förderprogramm soll Familien mit geringen und mittleren Einkommen der Traum vom Eigenheim erleichtert werden. Familien können hierdurch zinsverbilligte Kredite bei Finanzierungspartnern erhalten, zum Beispiel bei der Hausbank oder der Sparkasse. Durch die zinsverbilligten Kredite sollen Familien laut BMWSB bis zu 30.000 Euro sparen können, wenn sie ein klimafreundliches Haus bauen. Das Förderprogramm fördert ausschließlich Neubauten mit geringem CO2-Fußabdruck, die nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen unterschreiten. Es richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Laut BMWSB könnten 75 Prozent der Haushalte in Deutschland antragsberechtig sein, wobei es sich auf eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums beruft. Weitere Informationen: bmwsb.bund.de Quelle: bmwsb.bund.de © Photodune

Immobilienpreise: Leichter Rückgang

Die Immobilienpreise sind 2022 inflationsbereinigt erstmals in der Mehrheit der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte leicht gesunken. Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2023“ hervor. In etwa 63 Prozent der Regionen konnten Eigentumswohnungen günstiger erworben werden als im Vorjahr. Die sieben größten Metropolen verzeichneten stärkere Rückgänge als die Mittelstädte. Im Durchschnitt lag der inflationsbereinigte Preisrückgang gegenüber 2021 bei – 0,7 Prozent. Die gestiegenen Zinsen, die hohe Inflationsrate und eine stagnierende Nachfrage bestimmten 2022 den Immobilienmarkt in Deutschland. Obwohl die nominalen Preise für Eigentumswohnungen weiterhin leicht anstiegen, sanken die realen Preise in vielen Gebieten. Experten sehen derzeit eine Preisdelle, nach der wieder höhere Preise für Wohnimmobilien erwartet werden. Den höchsten realen Preisrückgang unter den größten sieben deutschen Städten verzeichnet München (rund – 6,9 Prozent), gefolgt von Hamburg (rund -3,9 Prozent) und Frankfurt am Main (rund – 5,9 Prozent). Eigentumswohnungen an der Nordsee hingegen wurden weiterhin teurer, mit realen Preissteigerungen von 8,2 Prozent im Landkreis Nordfriesland und 17,7 Prozent im Landkreis Aurich. Quelle und weitere Informationen: postbank.de © Photodune

Forschung: Uni entwickelt spezielle Mikrofone

Ein bio-inspiriertes Mikrofon, das die Spracherkennung in Smart-Home-Anwendungen revolutionieren könnte, hat kürzlich die Technische Universität Ilmenau gemeinsam mit Forschungspartnern entwickelt. Das Mikrofon ahmt das menschliche Ohr nach und verbessert somit die Spracherkennung in lauten Umgebungen. Durch diese Technologie könnten akustische Gesamtsysteme aus Mikrofon und Spracherkennung in Zukunft effizienter und energiesparender gestaltet werden. Spracherkennungssysteme wie Alexa oder Siri haben bereits große Fortschritte gemacht. In lauten Umgebungen wie Bahnhöfen, Restaurants oder Straßen stoßen sie laut der Forschenden jedoch an ihre Grenzen. Das bio-inspirierte Mikrofon der TU Ilmenau ermöglicht es, Sprachbefehle auch in solchen Umgebungen präzise zu erkennen und zu verarbeiten. Dabei ahmt es das menschliche Gehör nach, das auch in lauten Umgebungen einzelne Stimmen vernehmen kann. Das bio-inspirierte Mikrofon bietet viele Vorteile. Es ermöglicht eine verbesserte Sprachsteuerung von Geräten wie Handys, Weckern oder diversen Smart-Home-Anwendungen. Darüber hinaus sorgt die innovative Technologie für weniger Energieverbrauch und damit auch für Kosteneinsparungen. Die TU Ilmenau arbeitet gemeinsam mit ihren Forschungspartnern an der Weiterentwicklung und Umsetzung von Prototypen des Mikrofons. Quelle: tu-ilmenau.de © Fotolia


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