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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Abstand: Einige Berliner Wertermittlungsstellen müssen schließen

Wettvermittlungsstellen in Berlin, die ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu Spielhallen (500 Meter) oder Schulen (200 Meter) nicht einhalten, müssen vorübergehend geschlossen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kürzlich entschieden (OVG 1 S 5/23). Durch das Urteil sind mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt worden. Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte aufgrund fehlender Erlaubnisse und Nichteinhaltung der Mindestabstände mehreren Wettanbietern untersagt, Sportwetten an bestimmten Standorten weiterhin anzubieten. Dagegen reichten die Wettanbieter Eilanträge ein. Doch das OVG blieb hart und berief sich auf den Glückspielstaatsvertrag 2021. Es das ausdrückliche Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, die Anzahl der Wettvermittlungsstellen zu reduzieren, um Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar. Quelle: berlin.de/ Beschlüsse vom 28. März 2023 – OVG 1 S 5/23 –, 29. März 2023 – OVG 1 S 11/23 –, 19. April 2023 – OVG 1 S 3/23 –, 20. April 2020 – OVG 1 S 9/23 – und 26. April 2020 – OVG 1 S 4/23 u. a. © Fotolia

Garten: Diese Leuchten liegen im Trend

Ob Hängeleuchten, Stehleuchten oder Tischleuchten – auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten können laut des Portals „schoner-wohnen.de“ verschiedene Gartenleuchten zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf die Form sind bei der Beleuchtung offenbar keine Grenzen gesetzt. Lampen kommen so in Form eines Sonnenschirms, in Form des Buchstabens 0 oder als Laterne daher und sorgen dafür, dass Sommerabende ganz entspannt im Freien verbracht werden können. Zudem waren die Designer ziemlich kreativ. Sie haben beispielsweise Gartenleuchten mit mehreren Elementen entworfen, die Beleuchtung einfach gleich in die Möbel integriert oder dafür gesorgt, dass die Beleuchtung über eine App gesteuert werden kann. Die Bilderstrecke finden Interessenten unter schoener-wohnen.de. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune

Immobilienkauf: Sparen im Umland

Käufer von Bestandswohnungen können in 9 von 14 untersuchten Großstädten durchschnittlich mindestens 25 Prozent des Kaufpreises sparen. Voraussetzung: Sie kaufen nicht in der Großstadt selbst eine Bestandswohnung, sondern in der Umgebung und nehmen eine Pendelzeit von bis zu einer Stunde in die Großstadt in Kauf. Das geht aus einer Immowelt-Analyse hervor. In Hamburg lassen sich dadruch sogar bis zu 44 Prozent sparen, in Köln bis zu 39 Prozent und Berlin bis zu 38 Prozent. In Leipzig und Dresden zeigen sich ebenfalls Unterschiede von 40 beziehungsweise 28 Prozent. Allerdings nützt nicht jedem das Pendeln. Im Ruhrgebiet gibt es laut Immowelt aufgrund der dichten Besiedlung und weniger ländlicher Regionen nur geringe Preisunterschiede. Der Analyse wurden die Einführung des 49-Euro-Tickets Anfang Mai und die Immobilienpreise in den 14 Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern und im Speckgürtel zugrunde gelegt. Dabei wurden die Kaufpreise von 3-Zimmer-Bestandswohnungen (75 Quadratmeter) im ersten Stock mit Baujahr in den 1990er-Jahren im Stadtgebiet mit den Kaufpreisen in den Gemeinden verglichen, die innerhalb von einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen sind und die weniger als 100.000 Einwohner haben. Quelle und weitere Informationen: immowelt.de © Fotolia

Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor fieser Masche

Vor einer Betrugsmasche per E-Mail im Hinblick auf ein angebliches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) warnt die Verbraucherzentrale. Die KfW biete zwar tatsächlich Förderprogramme an, jedoch kein „Inflationsschutz-Förderprogramm“. Kriminelle haben eine entsprechende E-Mail mit KfW-Logo verfasst. Sie verfolgen das Ziel, an persönliche Daten zu gelangen. In der E-Mail schreiben sie, dass die Europäische Zentralbank eine Möglichkeit biete, sich gegen bevorstehende Kostensteigerungen absichern. Am Ende der E-Mail können die User auf einen „Jetzt-Antrag-stellen“-Button klicken. Dieser führt jedoch nicht zur KfW-, sondern zu einer anderen Seite. Der Link sollte daher keinesfalls angeklickt werden – eine entsprechende Förderung gibt es nicht. Auch Daten sollten auf der verlinkten Internetseite nicht eingeben werden, da sie für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten. Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de © wavepoint

Wasser: So gelingt der bewusste Umgang

Wie kann in Privathaushalten Wasser gespart werden? Der Energieexperte Stefan Materne von der Verbraucherzentrale gibt Ratschläge. So können Verbraucher um bis zu 70 Prozent Wasser sparen, indem sie den Wasserhahn während des Einseifens der Hände oder des Zähneputzens abdrehen. Auch wer das Baden durchs Duschen ersetzt und dabei einen Sparduschkopf verwendet, kann Wasser sparen. Allerdings seien Sparduschköpfe bei Durchlauferhitzern nicht geeignet. Grund dafür ist, dass für einen störungsfreien Betrieb der normale Fließdruck erhalten bleiben muss. In der Küche lässt sich ebenfalls Wasser sparen. So kann Obst und Gemüse beispielsweise in einer mit Wasser gefüllten Schüssel statt unter fließendem Wasser gewaschen werden. Bis zu 31 Litern Wasser können zudem gespart werden, wenn eine vollbeladene Geschirrspülmaschine angesetzt und nicht von Hand gespült wird. Quelle und weitere Tipps: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia

Miete: Urteil über Rückzahlungen

Ein Mieter kann zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen, sofern diese von einem Leistungsträger wie einem Jobcenter gezahlt wird. Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 64 S 190/21). Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der seinen Vermieter auf Rückzahlung verklagt hatte. Das Landgericht wies die Klage ab, weil der Mieter Sozialleistungen bezog und somit keinen Anspruch auf die Rückzahlung hat. Stattdessen ging dieser Anspruch auf das Jobcenter über. Das Amtsgerichts Köpenick hatte den Vermieter zuvor zur Rückzahlung von 11.513,77 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Landgericht Berlin hob dieses Urteil jedoch auf. Es begründete die Entscheidung damit, dass dem Kläger die Berechtigung zur Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche fehle. Schließlich habe das Jobcenter die Mietzahlungen geleistet. Damit seien sämtliche Forderungen des Mieters auf das Jobcenter übergegangen. Das Jobcenter habe den Kläger allerdings nicht ermächtigt, Rückforderungen es geltend zu machen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da es eine Vielzahl solcher Fälle gibt und die Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung bekommt. Das Urteil könnte also auch auf andere Fälle Einfluss haben. Quelle: berlin.de/LG Berlin, AZ: 64 S 190/21, AG Köpenick, AZ: C 260/20 © Fotolia


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