Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Bauen: BSB für Modell der „sozialen Staffelung“ bei Grunderwerbsteuer

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert, dass sich Verbraucher für den Hausbau enorm verschulden müssen und sich bald nur noch Reiche diesen leisten können. Bereits jetzt hätten einige Verbraucher ihr Vorhaben auf unbestimmte Zeit verschoben oder möchten es erst gar nicht mehr umsetzen. Daher begrüßt der BSB die von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigte Grunderwerbsteuerreform. Durch diese Reform müssten bestimmte Käufergruppen künfzig gegebenenfalls keine Steuer mehr entrichten. „Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers, Selbstnutzer beim Erwerb der ersten Immobilie zu entlasten“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Bei der Gesetzesinitiative sei aber Eile geboten, denn der Trend bei Baugenehmigungszahlen sei stark rückläufig. „Wird nicht schnell und entschieden gegengesteuert, kann das Jahrzehnte lang geltende Aufstiegsversprechen eines Eigenheims nicht mehr gehalten werden“, so Florian Becker. Der BSB hat auch einen Vorschlag vorgestellt, wie die Grunderwerbsteuerreform aussehen muss, damit Häuslebauer mit mittleren Einkommen entlastet werden: das sogenannte Modell der „sozialen Staffelung“. Bei diesem Modell wäre die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis abhängig. Für die ersten 200.000 Euro würden keine Steuern fällig, auf die zweiten 200.000 würden 3 Prozent Steuern erhoben, auf die dritten 200.000 Euro 6 Prozent Steuern. Danach sollen 8 Prozent Steuern anfallen. Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © wavepoint

Bertha-Benz-Preis: Renate Sachse ausgezeichnet

Für ihre Dissertation „Variational Motion Design for Adaptive Structures“ (Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Universität Stuttgart) hat Renate Sachse kürzlich den mit 10.000 Euro dotierten Bertha-Benz-Preis der Daimler-und-Benz-Stiftung erhalten. In der Dissertation stellt sie eine mathematische Methode vor, die nicht nur Verantwortlichen aus dem Bauwesen, sondern auch aus der Luft- und Raumfahrt, der Robotik und der Medizintechnik zugutekommen kann. Mit der Methode können optimale Bewegungen für flexible Strukturen errechnet werden. So zum Beispiel im Bauwesen, wenn deformierbare Fassadenelemente für Gebäude oder ausfahrbare Stadiondächer konzipiert werden sollen. „Damit lässt sich insbesondere in der boomenden Bauwirtschaft, wo viel Material und Ressourcen verbraucht werden, Energie einsparen“, erklärt Dr.-Ing. Renate Sachse. Mit dem jährlich vergebenen Bertha-Benz-Preis möchte die Daimler-und-Benz-Stiftung ausdrücklich Frauen in ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen ansprechen und in ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen. Für den Preis können sich nur Frauen bewerben, deren Dissertationen mit dem Prädikat „magna cum laude“ oder „summa cum laude“ bewertet worden ist, also als eine hervorragende oder eine besonders anzuerkennende Leistung gilt. Quelle: idw-online.de/daimler-benz-stiftung.de © photodune.net

Nachbarschaft: Urteil im Streit um sieben Meter hohes Kreuz

In Düsseldorf wurde eine Frau vom Landgericht dazu verurteilt, ein zirka sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten zu entfernen. Die Nachbarin der Frau hatte vor dem Amtsgericht geklagt, weil sie sich durch das Kreuz erheblich gestört fühlte und wollte, dass das Kreuz beseitigt wird. Schon dort hatte sie zwar Recht bekommen, jedoch legte die Frau gegen das Urteil Berufung ein. Allerdings gab nun auch das Landgericht der Nachbarin nun Recht. Durch die massive Höhe werde die Wohnanlage optisch beeinträchtigt. Außerdem würde der Garten durch das Kreuz die Züge einer Gedenkstätte annehmen, meint das Landgericht. Zudem glaubte es nicht daran, dass die Nachbarin – wie von der Frau behauptet – der Aufstellung des Kreuzes zugestimmt hat. Wie aus verschiedenen Medien hervorgeht, hatte das Kreuz für die Frau eine religiöse Bedeutung. Das Kreuz sei in Anlehnung an den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sein soll, nicht umsonst mit einer Höhe von 7,36 Meter errichtet worden. Das Urteil (Aktenzeichen 25 S 56/21) ist rechtskräftig. Quellen: lg-duessdorf.nrw.de/Aktenzeichen: 25 S 56/21; wdr.de/spiegel.de © photodune.net

Massivholzmöbel: Die richtige Pflege

Massivholzmöbel benötigen die passende Pflege, damit sie lange schön aussehen. Darauf weist die Initiative Pro Massivholz hin. Als Oberflächenschutz kann – je nach Möbeln – entweder Öl, Lack oder Wachs verwendet werden. Sind sich die Besitzer nicht sicher, welcher Oberflächenschutz der richtige ist, sollten sie beim Hersteller nachfragen. Denn, so die Initiative Pro Massivholz, „eine falsche Pflege ist wirkungslos oder kann schlimmstenfalls sogar schaden“. Bevor es jedoch an die Pflege geht, müssen die Massivholzmöbel zunächst gereinigt werden. Dazu eignet sich ein feuchtes Baumwolltuch. Ein Baumwolltuch kann dann ebenfalls zum Einsatz kommen, wenn die Massivholzmöbel geölt werden. Dabei sollten die Besitzer darauf achten, nicht zu viel Öl zu verwenden, damit später keine klebrigen Stellen entstehen, die das Holz nicht aufnehmen kann. Durch das Auftragen des Öls bleiben die Möbel nicht nur atmungsaktiv, sondern auch die Farbe kommt wieder zum Tragen. Müssen Massivholzmöbel mit Wachs gepflegt werden, sollten die Besitzer den Leinölanteil in diesem beachten. „Je geringer der Leinölanteil bei dieser Behandlungsmethode ist, desto härter wird das aufgetragene Wachs und umso dauerhafter wird die Holzoberfläche geschützt“, erklärt die Initiative Pro Massivholz. Bei pflegeleichteren Möbeln, bei denen Lacke zum Einsatz kommen, kann unter anderem darauf geachtet werden, dass diese keine Lösemittel erhalten. Quelle: moebelindustrie.de/Initiative Pro Massivholz © Fotolia

Studie: Wohnen im Alter

Wie möchten die Menschen im Deutschland im Alter wohnen? Dieser Frage ist die Ipos GmbH im Auftrag der „Apotheken Umschau“ nachgegangen. Im Fokus standen dabei die sogenannten Babyboomer, also Befragte aus den Altersgruppen zwischen 50 und 64 Jahren. Dabei ist herausgekommen, dass über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) vorstellen kann, im Alter in einem Mehrgenerationenhaus zu wohnen. Auch andere Formen des Zusammenziehens kommen für die Befragten infrage (37 Prozent). Außerdem können sich 34 Prozent der Befragten vorstellen, einen Teil ihre Wohnung an jüngere Menschen unterzuvermieten, wenn diese für sie allein zu groß wird. 29 Prozent der Befragten wollen sich im Alter auf die Suche nach einer kleineren Wohnung begeben. Obwohl die Mehrheit der Befragten (76 Prozent) davon ausgeht, dass die Hilfe von Familie und Nachbarn im Alter immer wichtiger wird, möchte sie im Alter möglichst lange selbstständig bleiben. 50 Prozent der Befragten würden dazu auf Smart-Home-Lösungen setzen, durch die sie beispielsweise Geräte fernsteuern können. Für die Studie wurden insgesamt 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt, 267 davon aus der entsprechenden Altersgruppe. Quelle: Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG/embed.presseportal.de © Fotolia

Barrierefreiheit: Wieder Förderung möglich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Dazu stellt es privaten Bauherren und Mietern über die KfW 75 Millionen Euro bereit. In Anspruch nehmen können die Förderung neben älteren Menschen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch Familien mit Kindern. Die baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, werden vom BMWSB und von der KfW mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro gefördert. Bei den baulichen Maßnahmen kann es sich laut BMWSB unter anderem um den Einbau von Aufzügen, das Entfernen von Türschwellen oder um den Einbau einer bodengleichen Dusche handeln. Einzelne Maßnahmen werden von der KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Denjenigen, die ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Quelle: bmwsb.bund.de/kfw.de © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht