Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Gartenpflege: Natürliche Unkrautbekämpfung

Bodendecker erweisen sich laut des Portals „schoener-wohnen.de“ als effektive und natürliche Lösung gegen Unkraut im Garten. Bodendecker zeichnen sich durch ihr dichtes, flächiges Wachstum aus. Durch ihren Wuchs können sie Unkraut zurückdrängen. In vielen Fällen können Bodendecker eine bevorzugte Wahl gegenüber herkömmlichen Unkrautvernichtungsmethoden darstellen, da sie gleichzeitig den Garten verschönern und ökologische Vorteile bieten. Bodendecker bieten aber noch weitere Vorteile: Sie sind pflegeleicht, benötigen nur wenig Licht und Wasser und können sich selbst auf großen Flächen schnell ausbreiten. Darüber hinaus schützen sie den Boden vor Austrocknung, verhindern Erosion und bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten und Kleintiere. Um die volle Wirkung der Bodendecker zu erzielen, ist eine korrekte Pflanzung und Standortwahl entscheidend. Die Bodendecker sollten entsprechend der Lichtverhältnisse im Garten ausgewählt und in einen gut vorbereiteten Boden gepflanzt werden. In den ersten Monaten nach der Pflanzung sollte Unkraut noch von Hand entfernt werden, um den Bodendeckern genügend Platz zum Wachsen zu geben. Mit der Zeit werden diese jedoch immer dichter und das Unkraut immer weniger. Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de © Photodune

Wohnen: Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert

Wohnimmobilien mit einer ineffizienter Energiebilanz werden zunehmend unattraktiver auf dem Markt und verzeichnen steigende Preisabschläge. Das geht aus einer Analyse für des Unternehmens JLL für das erste Quartal 2023 hervor. So liegen die Angebotspreise für Mehrfamilienhäuser der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt etwa 28 Prozent unter den Preisen der besten Energieklassen (A/A+). Im Vergleich dazu betrug der Unterschied im Vorjahr lediglich 21,6 Prozent. Laut JLL Germany gewinnt die Energieeffizient für Investoren zunehmend an, insbesondere im Kontext steigender Energiepreise und politischer Diskussionen um die zukünftige Tragfähigkeit von energetisch ineffizienten Gebäuden. Geringere Mieteinnahmen und die anhaltende politische Debatte führen zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu niedrigeren Preisen für energetisch schlechtere Immobilien. Die Studie prognostiziert einen dauerhaften Trend zu einer stärkeren Preisdifferenzierung nach Energieeffizienz. JLL Germany führt diesen Trend auf die Relevanz des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und die anhaltend hohen Baukosten zurück. Quelle und weitere Informationen © Photodune

Bauabnahme: Das sollten Bauherren beachten

Die rechtliche Tragweite der Bauabnahme sollte von Bauherren nicht unterschätzt werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in einem Artikel hin. Es handelt sich dabei um einen entscheidenden Meilenstein im Bauvorgang. Dabei bestätigt der Bauherr bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Durch diese Bestätigung endet das Stadium der Vertragserfüllung und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden. Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen. Quelle: bsb-ev.de © Fotolia

Energie: Mehr Effizienz durch bivalenten Ofen?

Einen bivalenten Ofen, der flexibel zwischen Strom und Gas wechselt und dadurch Energiekosten in der Produktion von Gussteilen senken kann, hat das „Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA“ zusammen mit Partnern entwickelt. Der innovative Ansatz soll es Unternehmen ermöglichen, auf Schwankungen der Strompreise zu reagieren und die Energieversorgung effizienter zu gestalten. Durch die Kombination von Strom und Gas kann der Ofen beispielsweise auf Gasbetrieb umgeschaltet werden, wenn die Strompreise hoch sind, und umgekehrt. Dieser Wechsel kann entweder manuell oder automatisiert erfolgen. Der Ofen wurde bereits getestet und ist in Betrieb, weitere Optimierungen und Anpassungen sind in Planung. Die Produktion von Gussteilen erfordert enorm viel Energie, insbesondere für die Schmelz- und Warmhalteöfen. In diesen werden Metallbarren eingeschmolzen und danach mit hohem Druck und hoher Geschwindigkeit in Formen gepresst. Diese energieintensive Produktion macht die Energiekosten zu einem bedeutenden Faktor in diesem Industriezweig. Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de © Photodune

Urteil: „Außenbereichsinsel“ darf im beschleunigten Verfahren überplant werden

Eine „Außenbereichsinsel“, die zum Siedlungsbereich gehört, darf in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufgenommen werden. Dies betrifft unbebaute Freiflächen innerhalb einer Ortslage, die bisher als Grünflächen genutzt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (AZ: BVerwG 4 CN 5.21). Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin Eigentümerin von zwei Grundstücken, von denen eines als unbebaute Grünfläche im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen war. Dieses unbebaute Grundstück bildete eine sogenannte „Außenbereichsinsel“, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant wurde. Das (BVerwG) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Überplanung und damit auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das BVerwG betonte allerdings, dass die Aufnahme einer Freifläche in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan nur dann möglich ist, wenn sie Teil des Siedlungsbereichs ist. Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Größe der Fläche, ihrer bisherige Nutzung und ihrer Lage im Bebauungsplan. Es sei auch zulässig, dass die unbebaute Fläche als private Grünfläche festgelegt ist. Das BVerwG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Innenentwicklung nach § 13a BauGB nicht nur auf die Schaffung zusätzlichen Baurechts ausgerichtet ist. Sie könne beispielsweise auch die Ausweisung von Grünflächen aus Klimagründen fördern. Quelle: bverwg.de/AZ: BVerwG 4 CN 5.21 © Fotolia

Einrichtung: Lösungen fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: das Homeoffice. Die Herausforderung liegt oft darin, in den eigenen vier Wänden einen ruhigen und ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Die deutsche Küchenindustrie bietet zahlreiche Lösungen, um das Homeoffice zum Beispiel der Küche zu realisieren. Besondere Hochschränke sind so beispielsweise beleuchtet, bieten Flächen zum Schreiben, und Stauraum für Bürozubehör. Die Hochschränke lassen sich in die Küchenzeile einfügen oder separat aufstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlängerung der Küchenarbeitsplatte, um einen Mini-Schreibtisch zu schaffen. Auch die Anbringung eines Stehpults an einer Wand kommt infrage. Wer es außergewöhnlich mag, setzt auf begehbare Kuben. Sie sind optische Highlights und bieten Arbeitsplätze mit durchdachten Stauraumlösungen. Elektrisch höhenverstellbare Küchentische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und sorgen so für mehr Ergonomie bei der Arbeit. Quelle und weitere Informationen: amk.de © Photodune


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