Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Baubranche: Bautipp: Algenbefall an Fassaden frühzeitig vermeiden!
Eine gut gepflegte Gebäudefassade ist ausschlaggebend für einen hochwertigen Gesamteindruck einer Immobilie. Doch auch Außenfassaden müssen gepflegt und irgendwann erneuert werden, damit der Wert eines Hauses erhalten bleibt. Algenbefall ist eines des häufigsten Ärgernisse, mit denen Hausbesitzer bei Sanierungsprojekten immer wieder konfrontiert werden. Sowohl bei ungedämmten als auch bei gedämmten Hausfassaden wird laut dem Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) immer wieder der Befall durch Algen festgestellt. So können frisch gedämmte Dachräume bereits nach kurzer Zeit davon betroffen sein. Die Ursache für die Algenbildung ist meist eine unzureichende Trocknung von innen durch richtiges Beheizen. Geschieht dies nicht, wird der neue Putz immer feuchter und besonders in der Nacht kalten Temperaturen ausgesetzt – der ideale Nährboden für Algen. Bauherren sollten daher mit ihrem Handwerksbetrieb über die Dicke der Putzschicht sprechen. Denn Algenbefall zeigt sich häufig bei Putzschichten, die nur wenige Millimeter dick sind. Eine dickere Schicht, ein Dachüberstand von 60 bis 80 Zentimeter oder auch ein spezieller Anstrich kann die Bildung von Algen dagegen von Anfang an verhindern. Quelle: VPB © photodune.net
Energieeffizienz: Mieterstromgesetz: Kritik und neue Wege von 11 Branchenverbänden
Der Eigentümerverband Haus & Grund sowie zehn weitere Verbände aus der Immobilienbranche haben ein Jahr nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes ihr Fazit gezogen. Den Experten zufolge sind die Hürden für private Vermieter, ihren Mietern Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen, nach wie vor hoch. Das Gesetz wurde beschlossen, um den Ausbau der Solaranlagen auf Wohnhäusern voranzubringen und gleichzeitig Mieter an den Vorteilen der Solarenergie teilhaben zu lassen. Doch die Realität hat gezeigt: In den ersten 10 Monaten wurden lediglich 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut, da sie laut Haus & Grund einfach nicht wirtschaftlich genug sind. Die Immobilienverbände schlagen einheitlich eine neue Stromkostenverordnung vor, bei der Vermieter – ähnlich wie bei der Heizkostenverordnung – Kosten für Strom über die Betriebskosten abrechnen können. Nur so könne Bürokratie abgebaut werden und eine lokale grüne und gleichzeitig rentable Stromversorgung für Vermieter und Mieter gewährleistet werden. Quelle: Haus & Grund © photodune.net
Facility Management: Urteil: Gestrichene Fassade wird mit 1.000 Euro bewertet
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Wert einer neu gestrichenen Gebäudefassade bei der Bemessung einer Rechtsmittelbeschwerde in der Regel etwa 1.000 Euro entspricht (AZ V ZB 254/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen den Beschluss über den Neuanstrich der Außenfassade Klage eingereicht. Die Eigentümer hatten sich auf die Farbe grau geeinigt, was nicht dem Geschmack des klagenden Eigentümers entsprach. Sein Kostenanteil der Maßnahme wurde auf 2.250 Euro festgelegt. Der Bundesgerichtshof legte nun fest, dass das ideelle Interesse eines Eigentümers an dem Gesamteindruck des Gebäudes mit etwa 1.000 Euro bewertet werden muss und wies den Fall mit dieser neuen Bewertungsgrundlage an das Landgericht zurück. © photodune.net
Guter Rat: Sonnenschirme: So haben Sie lange Freude damit!
Viele Menschen genießen derzeit die langen Sonnenstunden auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur. Ein Schattenplätzchen mit dem richtigen Equipment sorgt dabei für eine angenehme Abkühlung. Wer über die Anschaffung eines neuen Sonnenschirms nachdenkt, sollte folgende Punkte beachten, damit die Investition sich nicht nur für einen Sommer lohnt. Häufig gekauft werden sogenannte Stockschirme mit Mittelstab und Standfuß. Doch nicht immer ist auf dem eigenen Balkon ausreichend Platz dafür. Eine interessante Alternative sind Freiarmschirme, die seitlich montiert werden und damit keinen Standfuß benötigen. Halbschirme verfügen zudem über eine gerade Seite und sind daher ideal für die Installation an einer Wand. Wer etwas mehr Platz hat, sollte auf einen Fuß aus Beton oder Stein für die Standfestigkeit achten. Beim Kauf sollte man außerdem Wert auf eine gute Stoffqualität legen, da minderwertige Materialien in der Sonne schneller ausbleichen. Wer seinen Schirm dazu abends einklappt und mit einem Überzug versieht, schützt ihn vor Wind und Wetter und kann ihn viele Jahre nutzen. © Fotolia.de / wladi
Marktdaten: Modellrechnung: Baukindergeld bringt 58.000 junge Familien ins Eigenheim
Rund 32 Prozent mehr Mieterhaushalte mit jungen Familien können sich den Erwerb einer eigenen Immobilie auf Basis des Baukindergelds leisten. Dies hat eine aktuelle Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica in Kooperation mit LBS Research herausgefunden. Für die Berechnung wurden all jene Mieterhaushalte mit Kindern einbezogen, die über ausreichend Eigenkapital und Einkommen verfügen, um eine ortsübliche Immobilie finanzieren zu können. Ohne die Zuschüsse durch das neu beschlossene Kindergeld ergibt sich deutschlandweit ein Ersterwerberpotenzial von 181.000 Haushalten. Bezieht man das Baukindergeld als zusätzliches Eigenkapital mit ein, können sich 58.000 mehr Familien eine eigene Immobilie leisten. Laut empirica ist das Baukindergeld damit ein geeignetes Instrument, um das größte Hindernis beim Immobilienerwerb – unzureichendes Eigenkapital – zu überwinden. Ersterwerber erhalten mit dem Baukindergeld einen Eigenkapitalzuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Zuschüsse sollen bis 2020 beantragt werden können. Quelle: LBS © photodune.net
Baubranche: Rauchwarnmelder: Nun auch in Altbauten Pflicht!
In Neubauten ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern bereits seit Jahren vorgeschrieben. 2018 sind nun ebenfalls Besitzer von Altbauten in nahezu allen Bundesländern dazu verpflichtet, ihre Wohnräume mit den Frühwarnsystemen zu versehen. Auch in Mietwohnungen müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Flure und Rettungswege mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Experten gehen sogar noch einen Schritt weiter und raten, mit ein paar Ausnahmen alle Räume mit den lebensrettenden Brandmeldern auszustatten. Denn nur wer Brände frühzeitig erkennt, kann schnell reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. In der Küche sowie in Räumen, in denen Dämpfe regelmäßig Fehlalarme auslösen könnten, müssten dagegen keine Warnmelder montiert werden. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Bauherren und Käufer von Altbauten daher fehlende Rauchwarnmelder schnell nachrüsten. Quelle: VPB © photodune.net