Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Erhöhung des Zuschusses für barrierefreien Umbau:
Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, wird vom Staat finanziell unterstützt. In diesem Jahr hat das Bundesinnenministerium die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen von 75 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro barrierefreie Umbaumaßnahmen sowie altersgerechte Modernisierungsmaßnahmen. Ab dem 3. Januar können Eigentümer und Mieter die staatlichen Zuschüsse beantragen oder einen Kredit in Anspruch nehmen. Der Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren kann beispielsweise für die Errichtung eines altersgerechten Badezimmers beantragt werden oder für die Entfernung von unterschiedlichen Schwellen in der Wohnung oder vor dem Haus. Für die Maßnahmen können bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen müssen bei der Antragstellung mindestens 2.000 Euro beantragen und der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 200 und 6.250 Euro. Alternativ können beispielsweise Wohnungseigentümer und Privatpersonen, aber auch Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Wohnungsunternehmen einen zinsgünstigen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von bis zu 50.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins von 0,78 Prozent. Mit dem Kredit werden Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in bestehenden Gebäuden sowie zum Einbruchschutz gefördert. Informationen zu den vier Kreditlaufzeitvarianten oder zum Zinssatz erhalten Interessenten bei der KfW. Quelle: KfW © fotolia.de
Planung der Elektroinstallationen beim Hausbau:
Wer bald im Besitz einer Neubauimmobilie ist, sollte sich auch mit den Themen Elektrik und Elektroinstallationen auseinandersetzen. Denn in der heutigen Zeit sind die Anforderungen an die Elektrotechnik sowie der Bedarf an Steckdosen stark gestiegen. Ob durch den Einsatz von Elektrogeräten im Bereich Smart-Home-Technologien, bei der Ausstattung eines Heimarbeitsplatzes oder in multifunktional genutzten Räumen, eine durchdachte Planung der Elektrotechnik ist essenziell. So sollte bei der Planung der Elektroinstallationen ein Fachmann hinzugezogen werden, der den Bedarf an Steckdosen individuell analysiert und ein durchdachtes Elektrokonzept erstellt. Vor allem im Wohnzimmer und in der Küche liegt die Herausforderung darin, die Steckdosen so anzubringen, dass die vielzähligen Elektrogeräte gleichzeitig eingesetzt werden können, ohne dass der Stromkreislauf überlastet wird. In der Küche empfiehlt es sich beispielsweise, Steckdosen oberhalb der Arbeitsplatte anzubringen, sodass Küchengeräte, wie beispielsweise ein Mixer oder eine Kaffeemaschine, leicht angeschlossen werden können. Im Wohnzimmer hingegen ist es üblich, die Steckdosen in einer Sockelleiste zu verstecken. In der Leiste lassen sich zahlreiche Anschlüsse installieren, die zusätzlich für eine schöne Optik sorgen und sich den Raumgegebenheiten anpassen. Diverse Hersteller bieten moderne Sockelleistensysteme in unterschiedlichen Ausführungen und Designs an. Quelle: bauen.com © photodune.net
Austausch von Stromzählerkästen gegen intelligente Messsysteme:
Um den Energieverbrauch in Haushalten transparenter zu machen und künftig den Stromverbrauch sowie die Stromkosten senken zu können, hat die Regierung beschlossen, alte Ferraris-Stromzählerkästen bis zum Jahr 2032 gegen neue und intelligente elektronische Stromzähler auszutauschen. Mit der Digitalisierung und der intelligenten Entwicklung der Systeme sollen Verbraucher eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Verbrauchs erhalten und somit effizienter zur Energiewende beitragen. Während die Ferraris-Zähler mit einem mechanischen Laufwerk ausgestattet sind und lediglich den gesamten Stromverbrauch anzeigen können, sollen die neuen Energiezähler Verbrauchern detaillierte Daten über ihren Stromverbrauch des letzten Jahres, Monats oder der letzten Woche geben können. Mittels eines eingebauten Kommunikationsmoduls in den modernen Energiezählern, erhalten Mieter aktuelle Zahlen und Grafiken direkt auf ihr Smartphone, auf ihr Tablet oder den Computer. Die intelligenten Messsysteme können diejenigen Geräte im Haushalt kennzeichnen, die den meisten Strom beziehen. Zudem erhalten Verbraucher nützliche Tipps, wie sie gezielt ihren Stromverbrauch minimieren können. Die Kosten für den Betrieb des Zählers richten sich nach dem persönlichen Verbrauch. Wer durchschnittlich 3000 bis 4000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, bezahlt etwa 40 Euro. Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom benötigen, sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, ihren Haushalt mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Quelle: heizung.de © photodune.net
Urteil: WEG klagt gegen Zweckentfremdung von Sondereigentum :
Ein Mieter einer Teileigentumseinheit betreibt im Erdgeschoss einer Wohneigentumsanlage eine Eisdiele. In der Teilungserklärung ist die gemietete Einheit als „Laden“ bezeichnet. Sowohl in den Räumlichkeiten als auch vor der Eisdiele herrscht reger Publikumsverkehr, Tische und Stühle laden Besucher zum Verweilen ein. Die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fühlen sich durch die Geräuschkulisse des gastronomischen Betriebs gestört und veranlassen eine Unterlassungsklage (AZ V ZR 271/18) gegen den Mieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt gemäß § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Unterlassungsanspruch der WEG-Mitglieder und gibt der Klage statt. Denn laut BGH stehe bei einem „Laden“ der Verkaufsaspekt im Vordergrund, bei einer „Eisdiele“ wird der Kunde eines „Ladens“ zum Gast. Zudem ist das entstandene Geräuschaufkommen in der Eisdiele deutlich höher als in einem „Laden“. Im Betrieb einer Eisdiele sieht das Gericht demnach eine Zweckentfremdung des Sondereigentums. Dass die WEG-Gemeinschaft die Klage direkt gegen den Mieter richten durfte und nicht gegen den Eigentümer klagen muss, begründet der BGH damit, dass der Eigentümer nur die Rechte an den Mieter übergeben darf, die er selbst hat. Wird der Beschluss, das Sondereigentum als „Laden“ zu nutzen ins Grundbuch eingetragen, so wird die Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern zum Inhalt des Sondereigentums und beschränkt die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers. So darf der Gebrauch des Sondereigentums weder von dem Eigentümer noch von dem Mieter zweckwidrig genutzt werden. Quelle: BGH © photodune.net
Singlehäuser: Raumwunder auf kleiner Wohnfläche:
Wer gerne allein lebt und sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, für den eignet sich ein Singlehaus besonders gut. Auch Paare, die auf kleinem Raum gut miteinander leben können und bei denen keine Kinderplanung ansteht, können mit der durchschnittlichen Grundfläche von 40 bis 45 Quadratmetern gut auskommen. Wer etwas mehr Wohnfläche braucht, kauft ein zweistöckiges Singlehaus und verdoppelt die Fläche auf 80 bis 90 Quadratmeter. Singlehäuser zeichnen sich durch ein offenes Wohnkonzept aus. Meistens besteht die komplette Etage aus einem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche. Viele Möbelhersteller bieten eine spezielle Inneneinrichtung für Singlehäuser an. So lässt sich der Platz im Wohn- und Lebensraum durch moderne Schrankbetten, hochwertige ausziehbare Schlafsofas oder einem Sekretär, der sich zu einem großen Arbeitsplatz umbauen lässt, bestens ausnutzen. Mit Raumteilern und Schiebegardinen können Bewohner bei Bedarf für Privatsphäre sorgen. Singlehäuser werden oftmals von Fertighausherstellern in großen Stückzahlen produziert und haben eine kurze Fertigstellungszeit. Als Neubauimmobilien sind sie nach den neusten Energiestandards hergestellt und lassen sich aus unterschiedlichen Materialien errichten. Allerdings sollten sich Kaufinteressenten vorab über das Thema Barrierefreiheit Gedanken machen. Zu beachten ist, dass zweistöckige Singlehäuser meist über enge Treppen verfügen und nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit erfüllen. Allerdings bieten einige Hersteller auch spezielle barrierefreie Modelle ihrer Singlehäuser an. Quelle: Fertighauswelt © fotolia.de
Studie: Studentisches Wohnen Deutschland – Der Markt im Überblick:
Der Immobilienmarkt im Bereich Studentisches Wohnen wächst kontinuierlich. So ist zwischen den Jahren 2010 und 2019 das Angebot von privaten Investoren an Wohnplätzen in Studentenwohnanlagen, gemessen an den Studierendenzahlen in den dreißig größten Städten in Deutschland, um mehr als 25 Prozent gestiegen. Dies geht aus der Dezemberanalyse 2019 „Studentisches Wohnen Deutschland – Der Markt im Überblick“ des Immobiliendienstleisters savillis hervor. Vor allem Einzelapartments sind unter Studenten sehr beliebt. Aufgrund der hohen Bau- und Grundstückskosten sowie des regen Wettbewerbs um attraktive Grundstücke werden laut Analysen von savillis, in Neubauprojekten etwa zwei Drittel der Betten zu einer All-In-Miete von über 500 Euro angeboten. In Bestandsimmobilien verteilen sich die Mieten etwa zu gleichen Teilen auf All-In-Mieten für über und unter 500 Euro. Insgesamt 26 Prozent des Bestandes an Betten von Privatanbietern kosten mehr als 600 Euro Miete im Monat. Die Neubautätigkeit von privaten Investoren im Bereich Studentisches Wohnen wird auch in diesem Jahr weiterhin ansteigen. Für das Jahr 2020 planen Privatanbieter weitere 8.700 Wohnplätze für Studenten und würden demnach einen Marktanteil von einem Drittel erreichen. Der Bau von weiteren 11.000 Wohnplätzen ist von öffentlichen und gemeinnützigen Trägern vorgesehen. Ebenso ist bei der Planung und Umsetzung von Wohnbauprojekten zu verzeichnen, dass eine Großzahl von Studentenwohnheimen in Städten außerhalb der Metropolen, wie beispielsweise Dortmund und Hannover, entstehen. Quelle: savillis © fotolia.de