Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Ratgeber: Wohnen im Baudenkmal:
Der Verband privater Bauherren e. V. (VPB) hat für Bauherren und Immobilienkäufer einen Ratgeber zum Thema „Wohnen im Baudenkmal“ herausgegeben. Ob zu Lofts umgebaute Hallen, Fachwerk- oder Arbeiterhäuser sowie Landhäuser im Jugendstil, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben einen besonderen Charme und sind sehr beliebt. Doch die Sanierung von Baudenkmälern ist aufwendiger und kostspieliger als von anderen Immobilien. Um die historischen Gebäude zu erhalten, unterstützt der Staat Eigentümer bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen. So können Besitzer bei der Einkommensteuer zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie sowie Arbeiten, die für die Bewohnbarkeit und Benutzbarkeit des Baudenkmals notwendig sind, steuerlich abschreiben. Der Ratgeber führt aus, zu welchem Prozentsatz die Steuervorteile greifen und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken können. Ebenso erläutert der VPB-Ratgeber, welchen Herausforderungen sich Eigentümer stellen müssen, wenn sie ihre unter Denkmalschutz stehende Immobilie energetisch sanieren möchten. Denn Maßnahmen, wie beispielsweise eine Dämmung der Außenwände, stehen in einem Interessenskonflikt mit den Anforderungen des Denkmalschutzes und den Auflagen der Behörden. Deshalb ist sowohl im Bereich Steuererleichterungen als auch bei der energetischen Sanierung die Kommunikation mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sowie einem Sachverständigen unumgänglich. Der Ratgeber kann auf der Internetseite des VPB kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: VPB © photodune.net
Deutsche Energie-Agentur: Gebäudereport Kompakt 2019:
In Deutschland gibt es 21,7 Millionen Wohn- und Nichtwohngebäude, die eine wichtige Rolle in der Energiepolitik und der Energiewende spielen. In dem „dena-Gebäudereport Kompakt 2019“ publiziert die Deutsche Energie-Agentur Zahlen und Statistiken zum Thema Energieeffizienz im Gebäudebestand in Deutschland und beleuchtet die Themenbereiche Gebäudebestand, Energieverbrauch, Gebäudeeffizienz und Klimapolitik. Auch wenn das Klimaschutzprogramm 2030 eine gute Grundlage für die Energiewende in Gebäuden schafft, müssen auch in Zukunft weitere Maßnahmen verfolgt werden, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Dabei spielt vor allem die Sanierung von älteren Gebäuden eine wichtige Rolle. So kann die Dämmung von Außenwänden und Dächern, der Einbau von neuen Fenstern sowie der Austausch von alten Heizungen, für den es auch staatliche Förderungen gibt, die Energiebilanz in Gebäuden auch weiterhin steigern. Wünschenswert ist, laut Analysen des dena-Gebäudereports, ein Anstieg der Sanierungsrate von einem auf anderthalb Prozent. Ebenso beleuchtet der Gebäudereport in den Themenfeldern Gebäudeeffizienz und Klimapolitik, welche innovativen Technologien und Geschäftsmodelle genutzt werden müssen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzten Klimaziele bis 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Der „dena-Gebäudereport Kompakt 2019“ kann auf der Internetseite von der Deutschen Energie-Agentur heruntergeladen oder kostenlos als Print-Format bestellt werden. Quelle: dena © photodune.net
Urteil: Reparaturkosten an Erbschaftsimmobilie:
Der Miterbe eines Zweifamilienhauses möchte die Reparaturkosten, die durch das Auslaufen von Heizöl aus dem Öltank der Heizung in der geerbten Immobilie entstanden sind, vor dem Finanzamt in der Erbschaftssteuer geltend machen. Demnach sollen sie als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Das Finanzamt lehnt die Forderung nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ab, denn Reparaturkosten gelten laut Behörde nicht als abzugsfähige Schulden. Der Erbe klagt gegen die Entscheidung der Finanzbehörden, bleibt jedoch mit seiner Klage, auch nach der Revision, erfolglos (AZ II R 33/15). Der Bundesfinanzhof (BFH) erläutert, dass die Beseitigung von Schäden an einer vererbten Immobilie, die erst nach dem Tod des Eigentümers entstehen, die Schulden des Erblassers sind und nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können. Eine Ausnahme ist, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten von öffentlicher oder privatrechtlicher Seite dazu aufgefordert wurde, diese zu beseitigen. Quelle: BFH © fotolia.de
Technologische Sicherheit in der Entwicklung von Smart Cities:
Der Begriff „Smart City“ ist in aller Munde. Demnach sollen Städte von morgen intelligent, energieeffizient, technologisch fortschrittlich und sozial inklusiv sein. Eine nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung soll die Bedürfnisse und Anforderungen der Bürger und Bürgerinnen an ihren Lebensalltag verbessern und die Lebensqualität steigern. Zudem versprechen Smart Cities ihren Bewohnern Kosteneinsparungen sowie optimalen Service. Doch wie sieht es mit der digitalen Sicherheit in den Smart Cities der Zukunft aus? Wie sind die unterschiedlichen Bereiche, wie beispielsweise die Energie- und Gesundheitsversorgung oder die Infrastrukturen, miteinander vernetzt und vor äußeren Gefahren oder Angriffen geschützt? Die Redaktion und Zeitung für moderne Wirtschaft „Trend Report“ beleuchtet, welche Sicherheitsvorkehrungen für Smart Cities getroffen werden müssen und wo die Schwierigkeiten und Schwachstellen in der digitalen Vernetzung liegen. So spielt das Thema Cybersicherheit eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, die technologischen Infrastrukturen in Smart Cities auszubauen. Dabei geht es, laut Trend Report, nicht nur um den potenziellen Datenverlust, sondern auch darum, die allgemeine öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Je mehr Bereiche digitalisiert werden, desto dringender müssen die Schwachstellen im Sicherheitssystem behoben und regelmäßige Sicherheitsupdates ermöglicht werden. Auf seiner Internetseite stellt „Trend Report“ Maßnahmen vor, die bei der Errichtung von Smart Cities durchgeführt werden sollten, um die Sicherheit der Bürger zu garantieren. Quelle: Trend Report © photodune.net
Studie: „Diversity is good for growth“:
In der Studie „Diversity is good for growth“ befragt das Beratungshaus PricewaterhouseCoopers (PwC) 138 Unternehmen aus der Immobilienbranche zu den Themen „Diversity & Inclusion“ (D&I) und untersucht, welche Auswirkungen diese auf die Bereiche Mitarbeiterengagement, Kundenzufriedenheit sowie Innovationskraft haben. Die PWC-Studie wurde vom Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA in Auftrag gegeben. Auch wenn die Immobilienbranche in den letzten Jahren ein fortwährend steigendes Wachstum zu verzeichnet hat, leidet sie unter einem Fachkräftemangel. Deshalb gilt es, künftig die Diversität in der Immobilienbranche insgesamt und vor allen Dingen im Bereich Recruiting zu fördern sowie Mitarbeitern und Talenten eine höhere Bedeutung beizumessen. So berichten Immobilienunternehmen, die bereits einen hohen Reifegrad in den Bereichen D&I erreicht haben, von einer größeren Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, einer geringen Fluktuation und hohen Kundenzufriedenheit sowie von einem überdurchschnittlichem Unternehmenswachstum. Laut Studie liegt die Immobilienwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen sowie im internationalen Vergleich im Bereich Diversity weit zurück. Wer künftig im Wettbewerb bestehen möchte, sollte sich, nach Aussagen von bereits erfolgreichen Immobiliendienstleistern wie JLL, nicht nur auf seine Erfahrungen und Fähigkeiten konzentrieren, sondern Vielfalt unter den Mitarbeitern schaffen, das Miteinander und das Verständnis füreinander sowie die Innovationskraft von herausragenden Talenten fördern. Die PwC-Studie verdeutlicht mit der Auswertung der Umfrageergebnisse, wie wichtig ein Werte- und Kulturwandel in der Immobilienwirtschaft ist und gibt gleichzeitig Handlungsempfehlungen, wie Immobilienunternehmen die Bereiche D&I in ihre Unternehmensstruktur einbinden können. Quelle: ZIA © fotolia.de
Rolle des Bauträgers während des Hausbaus:
Wer ein Haus bauen, sich jedoch nicht mit der Planung und der Durchführung auseinandersetzen möchte, kann die Verantwortung an einen Bauträger übergeben. Dieser beschafft im Auftrag des Bauherrn das Grundstück, plant den Hausbau und koordiniert die Bauarbeiten bis zur finalen Schlüsselübergabe. In der Zusammenarbeit mit einem Bauträger können Bauherrn aus dem umfangreichen Dienstleistungsangebot des Bauträgers wählen. Aufgrund der standardisierten Bauausführung können Bauträger meistens einen Festpreis garantieren und die Kosten transparent halten. Wird ein Bauträger mit dem Hausbau beauftragt, ist er während der gesamten Bauzeit Eigentümer des Grundstücks und trägt die volle Verantwortung für den Hausbau. Als Grundlage dafür gilt ein Bauträgervertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Dieser beinhaltet in der Regel einen Grundstückskauf- oder Erbbauvertrag für das Grundstück sowie einen Werkvertrag für den Hausbau. Mit diesem „Doppelvertrag“ werden beide Vertragsparteien geschützt und rechtliche Komplikationen minimiert. Während der Bauplanung und -ausführung beauftragt und bezahlt der Bauträger alle Subunternehmer und Handwerker und ist für die Finanzierung verantwortlich. Der Vorteil für den ursprünglichen Bauherren ist dabei, dass er nur die bereits erbrachten Leistungen des Bauträgers bezahlt. Diese sind in einem vom Bauträger erstellten Zahlungsplan festgelegt. Wie ein Zahlungsplan auszusehen hat, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung. Einzig für Immobilienbesitzer, die gerne kreativ an der Bauplanung mitwirken möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem Bauträger nicht zu empfehlen. Denn grundsätzlich steht der Bauplan fest und wird standardisiert durchgeführt. Besondere Bauwünsche sind nur in Einzelfällen möglich und müssen gesondert bezahlt werden. Quelle: Immowelt AG © fotolia.de