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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Investitionen im Bereich Co-Living in deutschen Großstädten:

Der Trend zu Co-Living-Apartments ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Denn es ist nicht nur das steigende Bedürfnis nach sozialen Kontakten und einem Gemeinschaftsgefühl, dass das Interesse der Menschen nach Co-Living weckt. Auch zahlreiche Vorzüge, wie beispielsweise flexible Mietverträge, maßgeschneiderte und effiziente Apartments mit moderner Einrichtung, zahlreichen Gemeinschaftsflächen und Extra-Services machen den Hype um Co-Living-Apartments aus. Ganz gleich, ob für eine Woche oder langfristig für mehrere Monate oder Jahre, die Apartments können nach Wunsch und Bedürfnis gemietet werden. Meist befinden sich die Anlagen in zentralen Lagen und beherbergen ein Fitnessstudio, Waschräume und nach Bedarf auch einen Zimmerreinigungsservice. Kulturelle Veranstaltungen und Coworking-Spaces steigern das Gemeinschaftsgefühl und die sozialen Kontakte. Vorreiter in der Entwicklung und Realisierung von Co-Living-Wohnapartments sind der alternative Immobilienentwickler „The Collective“ aus Großbritannien sowie „Venn“ aus Israel. In den nächsten Jahren planen die Immobilienunternehmen mehrere Projekte in Deutschland. So sollen zunächst in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart tausende neue Projekte entwickelt werden. Auch die Revitalisierung von Bestandsgebäuden ist in Planung. Der Firmensitz soll in Berlin sein. Die Geschäftsleitung des deutschen Teams ist auch an der Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern interessiert. Quelle: The Collective © photodune.net

Gestaltungsmöglichkeiten von Hausfassaden:

Hausfassaden gibt es aus unterschiedlichen Materialien und Eigenschaften. In Deutschland sind vor allen Dingen Fassaden aus Putz und Holz besonders beliebt. Kein Wunder, denn gerade Putz ist nicht nur günstig, sondern sorgt für eine gute Wärmedämmung, ist wasserabweisend und bietet guten Schall- und Brandschutz. Je nach Belieben werden der aus Sand, Marmor-Kies oder Kunststoffpartikeln bestehenden Putzmasse weitere Bindemittel und Zusatzstoffe hinzugemischt, bis die gewünschte Festigkeit erreicht ist. Unterschiedliche Putzarten, wie beispielsweise Reibeputze oder Kratzputze, bestimmen die Optik der Hausfassade. Ob aus Kiefer, Fichte oder Lärche, Holzfassaden sind nicht nur schön anzusehen, sondern zeichnen sich bei guter Pflege durch eine besonders lange Lebensdauer aus. Auch Eigenheime aus Stein können mit einer unbehandelten oder lasierten Holzfassade gestaltet werden. Nach Bedarf besteht sogar die Möglichkeit, eine Wärmedämmungssystem zu integrieren. Je nach Geschmack haben unbehandelte Holzfassaden eine besondere Wirkung. Wichtig ist allerdings, dass das Regenwasser schnell abläuft und die Holzfassade schnell trocknet. Dafür ist der Einbau einer Hinterlüftung zu empfehlen. Neben den Außenwänden aus Putz und Holz, gibt es auch Keramik- und Glasfassaden sowie aus Klinker oder Metall bestehende Fassaden. Auch eine Wand aus Sandstein oder eine grüne Fassade aus Efeu oder wildem Wein bietet neben optischen Besonderheiten auch andere Eigenschaften. So schützt eine begrünte Fassade vor Schall, Kälte und Hitze und ist kostengünstig. Der Nachteil einer grünen Fassade ist die aufwendige Pflege, eine Sandsteinfassade hat in der Regel nicht ausreichend Wärmeschutz. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Klimapaket der Bundesregierung und die geplanten Klimamaßnahmen:

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Beschluss zum Klimapaket will der Bund etwa 54 Milliarden Euro für Klimamaßnahmen bereitstellen. Das Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet 66 Vorgaben, die bis 2032 umgesetzt werden sollen. Sollte auch der Bundesrat dem Klimapaket zustimmen, müssen für die Umsetzung vieler Vorgaben Gesetze, Normen und Verordnungen geändert werden. Im Immobilienbereich soll demnach beispielsweise der Gebrauch von Ölheizungen ab 2026 verboten werden, dafür sollen Maßnahmen des energetischen Sanierens erhebliche Steuervorteile genießen. Um den hohen CO2-Austoß zu minimieren, muss der Wärmebedarf in Gebäuden so heruntergefahren werden, dass möglichst ein klimaneutraler Gebäudebestand realisiert wird. Demnach sollen mehr Gelder für den Austausch oder die Aufrüstung von ineffizienten Heizungen, alten Fenster und schlechter Dämmung bereitgestellt werden. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung beinhaltet neben der Bezuschussung von seriellen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und der Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung auch die Erhöhung der Förderung von KfW-Effizienzhäusern. Wichtig sei ebenfalls die Überprüfung der aktuellen energetischen Standards, welche für 2023 geplant ist. Auch im Bereich Mieterstrom sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden und die Förderung soll bis 2023 verlängert werden. Quelle: Bundesregierung © photodune.net

Urteil: Abfällen von Birken auf dem Nachbargrundstück nicht erforderlich:

In einem Nachbarschaftsstreit (AZ V ZR 218/18) fordert ein Eigentümer eines Wohnhauses in Baden-Württemberg seinen Nachbarn dazu auf, drei sich auf dem Nachbargrundstück befindliche Birken zu beseitigen. Sollten die etwa 18 Meter hohen Bäume nicht entfernt werden, verlangt er eine monatliche Entschädigungszahlung von 230 Euro in den Monaten Juni bis November eines jeden Jahres. Grund seien der Pollenflug und die aus den Zapfen herausfallenden Samen und Früchte sowie das Abfallen der Blätter, Zapfen und Birkenreiser, die das Grundstück des Klägers beeinträchtigen. Durch die „natürlichen Immissionen“ hätte er einen erheblichen Reinigungsaufwand. Nachdem die Klage zunächst vom Amtsgericht Maulbronn abgewiesen wurde, ging der Kläger in Berufung. Das Amtsgericht begründete das Urteil damit, dass der Grundstückseigentümer für die natürliche Einwirkung auf das Nachbargrundstück nicht verantwortlich sei, denn die Birken halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ein und stehen damit mit den landesrechtlichen Vorschriften im Einklang. Mit der Berufungsklage vor dem Landesgericht Karlsruhe hatte der Kläger zunächst Erfolg. Denn nach § 906 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei der Kläger zwar zur Duldung verpflichtet, die Birken seien allerdings nicht ortsüblich und müssten deshalb entfernt werden. Diesem Urteil widerspricht der Bundesgerichtshof. Denn solange der gesetzlich festgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird, kann der Beklagte nicht als „Störer“ benannt werden. Da die Bäume gesund sind und den Mindestabstand einhalten, ist der Beklagte letztlich nicht für die „natürlichen Immissionen“ verantwortlich. Quelle: BGH © photodune.net

Trend: Hausboote und Floating Homes:

Hausboote und Floating Homes liegen nicht nur bei Urlaubern hoch im Trend, sondern können auch gut als Wohnraum genutzt werden. Während ein Hausboot flexibel ist und an verschiedenen Orten anlegen kann, ist ein Floating Home auf einem Ponton gebaut und fest mit dem Boden verankert. Auch die Verbindung zu Leitungen für Strom-, Wasser- und Abwasser sind fest installiert. Oftmals brauchen Floating Homes eine Baugenehmigung, denn vor den Ämtern gelten Floating Homes, im Gegensatz zu Bootshäusern, nicht als Fahrzeug. Hausboote hingegen können sowohl einen festen Liegeplatz haben als auch von Ort zu Ort bewegt werden. Auch wenn die Liegeplätze vieler Häfen oftmals nicht breiter als vier Meter sind, gibt es bereits zahlreiche, die ihre Anliegerflächen den Hausboot-Maßen angepasst haben. Liegt das Hausboot an einem privaten Liegeplatz, ist ein Anschluss für Wasser und Strom sowie ein Landzugang notwendig. Oftmals benötigen private Liegeplätze auch eine Baugenehmigung. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Viele Hausboot Besitzer geben ihr schwimmendes Zuhause an einen Charter und zur Vermietung frei. So können sie nicht nur Steuern sparen, sondern auch lukrative Mieteinnahmen erzielen. Eigentümer können auf diese Weise die Betriebskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mehr als zehn Prozent des Jahres in dem Hausboot wohnen. Aufgrund der großen Beliebtheit bewegen sich die Mietpreise, je nach Ausstattung des Bootes, zwischen 800 und 2.000 Euro pro Woche. Quelle: nauting LIVING © fotolia.de

Bestandsimmobilien: Abriss und Neubau oder energetische Sanierung?:

Wer in den Besitz eines alten Hauses kommt oder bereits Eigentümer ist, muss in der Regel viel Aufwand in den Umbau und die Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen stecken. Deshalb rät der Verband der privaten Bauherren (VPB) Eigentümern eines Altbaus oftmals eher zu einem Abriss und Neubau der Immobilie als zu einer aufwändigen Sanierung. Vor allem Häuser aus den 60er und 70er Jahren, die zurzeit vermehrt zum Verkauf angeboten oder geerbt werden, haben eine schlechte Energiebilanz. Nach Einschätzung des VPB ist es nur dann lohnenswert über eine Sanierung nachzudenken, wenn die Immobilie Eigentümern ausreichend Platz bietet und ihren Wohnvorstellungen entspricht. Ein Sanierungsgutachten gibt Auskunft darüber, ob sich die energetische Sanierung finanziell lohnt. Oftmals ist das allerdings nicht der Fall. Denn ob Ketten- oder Reihenhäuser, kleine Bungalows oder Atriumhäuser, viele der Altbauten weisen zahlreiche bauliche Mängel auf. So bestehenden die dünnen Außenwände aus nicht dämmenden Hohlblock- oder Bimssteinen und auch die Flachdächer sind nicht gedämmt. Große einfach verglaste Fenster und Elektrospeicherheizungen sorgen auch für eine schlechte Energiebilanz. Bungalowdächer beispielsweise bestehen aus einer Kalkdachkonstruktion und sind schlecht abgedichtet. Diese müssen demnach komplett entfernt und neu aufgebaut werden. Erst mit der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahre 1977 wurden energiesparende Baustoffe eingesetzt und Häuser energieeffizienter gebaut. Da die Sanierung eines Altbaus oftmals sehr aufwendig und kostspielig ist, sind Abriss und Neubau laut VPB die bessere Alternative. Quelle: VPB © fotolia.de


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