Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Solarstrom: Flachkollektoren oder Vakuum-Röhrenkollektoren?:
Wer seinen eigenen Strom produzieren möchte und über die Anschaffung einer Solaranlage oder Solarthermie nachdenkt, kann zwischen unterschiedlichen Typen von Solarkollektoren wählen. Der Einsatz eines Flachkollektors eignet sich vor allem dann, wenn das Haus und die Dachfläche einen guten Standort haben und viel Sonneneinwirkung ausgesetzt sind. Steht das Haus eher an einem schattigen, kühleren Ort, können mithilfe von Vakuum-Röhrenkollektoren auch höhere Betriebstemperaturen erreicht werden und das Haus kann mit ausreichend selbstproduziertem Strom oder Wärme versorgt werden. Flachkollektoren sind nicht nur wegen ihrer preisgünstigen und bewährten Technik die beliebtesten Solarkollektoren in Deutschland, sondern auch aufgrund ihres guten Energieertrags sowie ihrer langen Lebensdauer von bis zu 25 Jahren. Die Kollektoren bestehen aus Glas, welches die Sonnenwärme einfängt und zu einer Aluminium-Absorberfläche leitet. Eine, in der Absorberfläche enthaltene, Wärmeträgerflüssigkeit bringt die Wärme zum Speicher, während eine Dämmschicht vermeidet, dass Wärme verloren geht. Ihre kompakte Bauform, ihr stabiles, aber leichtes Gehäuse, welches allen Witterungen standhält, sowie eine gute Ökobilanz und gute Leistungswerte machen Solarkollektoren so beliebt. Eine weitaus teurere Variante stellen Vakuum-Röhrenkollektoren dar. Ihr großer Vorteil ist jedoch, dass sie auch bei einer geringen Sonneneinstrahlung einen hohen Energieertrag garantieren und Wärmeenergie produzieren. In jeder der aus Glas bestehenden Röhren befindet sich ein kreisrunder Absorber in einer Vakuum-Umgebung. Die sich im Absorber befindende Wärmeträgerflüssigkeit fließt zum Brennpunkt eines Halbrund-Spiegels und erreicht mit dieser Funktionsweise höhere Betriebstemperaturen als die von Flachkollektoren. Somit sind Vakuum-Röhrenkollektoren leistungsstärker und eignen sich hervorragend, wenn sie zusätzlich zur Stromproduktion beispielsweise auch als solare Heizungsunterstützung eingesetzt werden sollen. Quelle: Effizienzhaus Online © fotolia.de
Urteil: Unterlassungsklage der Untervermietung an „Medizintouristen“ hat Aussicht auf Erfolg:
Eine Eigentümerin einer Wohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) klagt gegen die Eigentümer der Wohnung, die sich direkt unter ihr befindet (AZ V ZR 295/16). Die Klage hat zum Inhalt, dass die beklagten Eigentümer ihre Wohnung an wechselnde Mieter untervermieten und, nach Auslegung der Klägerin, die Nutzung der Wohnung dadurch zweckentfremdet wird. Denn bei den Mietern handelt es sich um sogenannte „Medizintouristen“, die sich in einem nahegelegenen Klinikum in Behandlung befinden. Die Klägerin fordert die Unterlassung der Nutzung der Wohnung als Pensionsbetrieb. Ein weiterer Grund der Klage ist, dass von den Untermietern Geruchs- und Lärmbelästigungen ausgehen, die, nach Aussagen der Klägerin, Auswirkungen auf ihr Sondereigentum haben. Die Geruchsemissionen entstehen durch die Nutzung von ätherischen Ölen und Weihrauch, die durch die Klima- und Raumluftanlagen sowie offene Fenster in die anderen Wohnungen gelangen. Ebenso gehe aus der Wohnung ein hoher Geräuschpegel hervor – beispielsweise durch das Laufenlassen des Fernsehers. Das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) München lehnen die Klage ab. Laut Urteil sei die Klägerin in beiden Punkten nicht klagebefugt. Die Forderung nach Unterlassung der Geräuschs- und Geruchsemissionen durch die Untermieter können weder von der einzelnen Eigentümerin noch von der Eigentümergemeinschaft gefordert oder geltend gemacht werden. Dies ist nur dann möglich, wenn sich die Belästigungen auf Teile des Gemeinschaftseigentums auswirken. Einzig die Eigentümerin der beklagten Wohnung könnte Unterlassungsansprüche geltend machen, da es sich um ihr Sondereigentum handelt. Hinsichtlich der Unterlassungsklage zur Untervermietung und der Nutzung der Wohnung als Pensionsbetrieb hat die Revisionsklage Aussicht auf Erfolg. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) weist das Urteil des OLG teilweise ab und verweist die Prüfung an ebendieses zurück. Denn ein durch Mehrheitsabstimmung getroffener Beschluss der WEG untersagt die Nutzung der Wohnungen als Pensionsbetrieb und damit die direkte Nutzung oder Untervermietung an „Medizin- und Krankenhaustouristen“. Quelle: OLG/BGH © photodune.net
Tipps: Tiny House selber bauen:
Wer ein Mini-Haus, auch „Tiny House“ genannt, selbst bauen möchte, kann sich an zwei unterschiedlichen Baumodellen orientieren. Für Anfänger, die über wenig handwerkliches Wissen und Erfahrung verfügen, bietet sich das Baukastenprinzip an. Dieses Modell hat zudem den Vorteil, dass einige der benötigten Genehmigungen schneller von den Ämtern vergeben werden. Erfahrenere Handwerker, die nach dem Bauplanprinzip bauen, können ihre Vorstellungen gestalterisch so umsetzen, wie sie es sich immer gewünscht haben. Zusätzlich können sie durch die Eigenarbeit Kosten sparen. „Tiny House“-Baupläne und -Bauanleitungen sind im Internet zu finden. Meistens sind diese jedoch nur in englischer Sprache, da sie von amerikanischen Anbietern stammen. Auch sollte geprüft werden, ob sich die Anleitungen lediglich auf den Rohbau des „Tiny House“ beziehen oder auch eine Anleitung zum Innenausbau enthalten. Sowohl die benötigten Materialien und Werkzeuge als auch eine detaillierte Anleitung zur Vorgehensweise sollten in den Bauplänen enthalten sein. Doch Vorsicht ist geboten, denn die amerikanischen Bauvorschriften oder die Straßenverkehrsordnung sind nicht ohne Weiteres auf die deutschen Bestimmungen zu übertragen. In den meisten Fällen benötigt ein „Tiny House“, trotz seiner kleinen Größe von etwa 8 bis 30 m² eine Baugenehmigung. Befindet sich das „Tiny House“ auf einem Anhänger unterliegt es dem Straßenverkehrsrecht und erfordert keine Baugenehmigung. Zu den Kostenfaktoren für ein „Tiny House“ zählen neben den Material- und Baukosten beispielsweise auch noch die Kosten für das Grundstück, die Grunderwerbsteuer sowie ggfs. die Kosten für einen Makler, Notar und den Grundbucheintrag. Hinzu kommen die Kosten für die Versorgungstechnik und Innenausstattung, sowie weitere Amtskosten, wie für die Baugenehmigung oder Grundstücksvermessung. Quelle: Bauratgeber Deutschland © photodune.net
Studie: Spotlight Gewerbeparks:
Laut der im Juni 2020 erschienenen Studie „Spotlight Gewerbeparks“ von bulwiengesa, einem unabhängigen Analyseunternehmen der Immobilienbranchen und der Initiative Unternehmensimmobilien, stellten Gewerbeparks auch schon vor der „Corona-Krise“ eine begehrte und attraktive Investitionsmöglichkeit dar. In den letzten Jahren wurde sowohl eine steigende Nachfrage nach Gewerbeparks als auch ein steigendes Angebot verzeichnet. So nimmt die Bautätigkeit von Gewerbeparks von Jahr zu Jahr rapide zu. Während im Jahre 2015 etwa 90.000 Quadratmeter Fläche fertiggestellt wurden, waren es im Jahre 2019 bereits 210.000 Quadratmeter Nutzfläche. Die Herausgeber der Studie gehen davon aus, dass sich die Fertigstellungen und Flächenumsetzungen von Gewerbeparks in Deutschland auch in Zukunft rasant weiterentwickeln werden. Einer der Gründe dafür sind die Entwicklungen im E-Commerce Bereich. Vor allem für Unternehmen aus dem klassischen B-to-C-Bereich sind Gewerbeparks aufgrund ihres Standorts und ihrer flexiblen Nutzungsmöglichkeiten besonders attraktiv. Von großem Vorteil ist also, dass sich auf nur einem Grundstück Büroflächen und Produktionshallen, sowie die Bereiche Logistik und Service befinden. Unter diesen Bedingungen haben Unternehmen die Möglichkeit kürzere Lieferzeiten zu garantieren und sich den veränderten Produktionsbedingungen anzupassen. Auch die meist stadtnahen Lagen von Gewerbeparks spielen eine wichtige Rolle. So belegen Unternehmen aus der Logistik- und Transportbranche sowie für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, wie beispielsweise der Leichtindustrie, etwa 44 Prozent der Nutzflächen von Gewerbeparks. Quelle: bulwiengesa © photodune.net
Optimale Beleuchtung mit dem richtigen Lichtkonzept:
Wer träumt nicht von großen sonnenlichtdurchfluteten Räumen, die tagsüber Helligkeit garantieren und einen einladenden Blick in die Natur bieten und abends mit einer gut gesetzten Beleuchtung, harmonische Stimmung und Wohlfühlatmosphäre zu genießen? Eine maßgeschneiderte Lichtplanung und ein durchdachtes Lichtkonzept im Haushalt steigern das Wohlbefinden, schützen die Gesundheit und fördern die Produktivität. Grundsätzlich sind beim Thema Lichtsetzung zwei Beleuchtungsarten zu beachten. Das Grundlicht, auch Arbeitslicht genannt, bildet die Basis der Beleuchtung im Raum. Die Grundbeleuchtung soll eine gleichmäßige Verteilung der Helligkeit bieten und als Orientierung im Dunklen dienen. Mit der Sekundärbeleuchtung, der Hintergrundbeleuchtung und dem Akzentlicht, bekommt die Beleuchtung im Raum eine individuelle Note und kann gezielt so eingesetzt werden, wie es für den Zweck des Raumes und für die Tätigkeiten am effektivsten ist. So wirkt sich beispielsweise bläuliches Licht, mit bis zu 5.000 k, positiv auf die Produktivität aus, indem es die Produktion des Hormons Serotonin ankurbelt. Bläuliches Licht eignet sich deshalb gut für das Arbeitszimmer, um Tätigkeiten nachzugehen, die eine gute Konzentration erfordern. Rötliches Licht hingegen, mit etwa 3.000 k, wirkt beruhigend und eignet sich gut für das Schlafzimmer oder auch gemütliche Couch-Abende. Das digitale Magazin „Das Haus Online“ bietet auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen zu der richtigen Lichtsetzung in den unterschiedlichen Räumen im Haushalt. So erfordert eine optimale Lichtsetzung im Wohnzimmer oder Esszimmer andere Eigenschaften als die Beleuchtung auf dem Dachboden, im Flur oder im Außenbereich sowie im Garten. Quelle: Das Haus Online © photodune.net
Kleinwindkraftanlagen für die Stromerzeugung im Privathaushalt:
Für die Erzeugung von erneuerbarem Strom für den Eigenbedarf in Privathaushalten sind vor allem Photovoltaikanlagen sehr beliebt. Doch auch mit kleinen Kleinwindkraftanlagen auf dem eigenen Grundstück kann Eigenstrom produziert und genutzt werden. Vor allem Gewerbebesitzer, beispielsweise aus der Immobilien- oder der Landwirtschaft, die einen hohen Stromverbrauch aufweisen, aber auch private Hausbesitzer, greifen auf die Stromerzeugung über Kleinwindkraftanlagen zurück. Kleine Windkraftanlagen in Deutschland haben in etwa eine Größe von 10 bis 30 Metern und einen Rotordurchmesser von etwa 3,5 bis 7 Metern bei einer 6 Kilowatt (kW) Leistung. Nach der Definition des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) spricht man von einer Kleinwindkraftanlage, wenn Sie eine Höhe von 50 Metern und eine Leistung von 100 kW nicht überschreiten. Wer sich für den Kauf einer Kleinwindkraftanlage entscheidet, sollte zunächst überprüfen lassen, ob und welche Bau- und Genehmigungsrichtlinien die jeweilige Landesbauordnung festschreibt. Ebenso muss überprüft werden, ob die Windverhältnisse vor Ort ausreichen, um einen erfolgreichen Betrieb der Anlage zu garantieren. Je stärker die Windgeschwindigkeit vor Ort und höher der Standort der kleinen Windkraftanlage gelegen ist, desto ertragreicher ist die Stromproduktion. Etwa 1.000 kWh erneuerbarer Strom können pro Kilowatt installierter Leistung produziert werden, wenn die Kleinwindkraftanlage einen guten Standort im Binnenland hat. An der Küste, wo mit stärkeren Windverhältnissen zu rechnen ist, können sogar mehr als 2.000 kWh pro Kilowatt installierter Leistung entstehen. Vor allem an den sonnenarmen Tagen im Herbst und im Winter ist der Einsatz einer Kleinwindenergieanlage sinnvoll. Dieser dient als gute Ergänzung zu den Photovoltaikanlagen im Sommer, um ganzjährig für ausreichend Stromerzeugung zu sorgen. Das Einspeisen des produzierten Stroms ins öffentliche Netz liegt unter 9 Cent pro Kilowattstunden und ist nicht besonders wirtschaftlich. Deshalb sollte das Haus oder das Gewerbe einen hohen Energieverbrauch aufweisen, damit sich der Einsatz einer Kleinwindkraftanlage auch wirklich lohnt. Quelle: energie-experten.org © photodune.net