Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Green Buildings: Nachhaltigkeit treibt Immobilien-Investmentmarkt

In nachhaltige, zertifizierte Gebäude wurden 2022 in Deutschland rund 11,2 Milliarden Euro investiert. Das entspricht einem Anteil von 30,6 Prozent am gesamten Investmentmarkt. Dies geht aus dem Marktbericht der BNP Paribas Real Estate GmbH hervor. Im Dokument wird auch über die wachsende Bedeutung von Green-Building-Zertifikaten wie DGNB, BREEAM und LEED informiert. Besonders für institutionelle Investoren spielt der Nachhaltigkeitsfaktor offenbar eine wichtige Rolle. Sie investierten laut der BNP Paribas Real Estate GmbH über 60 Prozent ihres Anlagevolumens in zertifizierte Green Buildings, bei Versicherungen waren es sogar über 72 Prozent ihres Anlagevolumens. Besonders in gefragten A-Städten wie Berlin, Frankfurt und München lag der Anteil der gewerblichen Transaktionen für nachhaltige Gebäude bei über 40 Prozent. An der Gesamtinvestition der Assetklasse Büro blieben Büroimmobilien mit einem Anteil von 46,2 % die dominante Kategorie im Green-Building-Investmentmarkt. Dies zeigt, dass fast jeder zweite Euro dieser Kategorie in zertifizierte Gebäude fließt. Interessenten, die den vollständigen Marktbericht lesen möchten, finden diesen auf: realestate.bnpparibas.de/marktberichte/investmentmarkt/deutschland-market-focus Quelle und weitere Informationen: realestate.bnpparibas.de © Fotolia

Räumungsklage: Gericht unterstützt Kündigung gegen Kinobetreiber

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Filmbetreiber-GmbH (Beklagte) ein Kino im Münchener Zentrum räumen und herausgeben muss (Az. 34 O 7322/20). Die Entscheidung stützt sich auf den Pachtvertrag aus dem Jahr 1956, der 2006 auf die Beklagte übertragen wurde. Das betroffene Kino ist Teil eines Grundstücks, das von einer Bruchteilsgemeinschaft besessen wird. Dem Kläger gehören 80 Prozent des Miteigentumsanteils. Nachdem 2019 über 90 Prozent der Personen mit Miteigentumsanteilen die Kündigung des Pachtverhältnisses genehmigt hatten, kündigte der Kläger den Vertrag zum 30. Juni 2020. Die Beklagte wies die Kündigung jedoch zurück. Zwei Mitverpächter zogen ihre Zustimmung zur Kündigung zwei Jahre später (also 2021) zurück, da ihnen angeblich nicht alle Tatsachen präsentiert wurden. Das Landgericht entschied jedoch, dass der Pachtvertrag zum festgelegten Datum wirksam beendet wurde und hob hervor, dass die Pacht ungewöhnlich niedrig war. Expertenbewertungen zeigten, dass bei einer Neuvermietung der Räume als Kino deutlich höhere Pachtbeträge hätten erzielt werden können. Das Landgericht wies darauf hin, dass die Bruchteilseigentümer oder die Verpächtergemeinschaft das Recht haben, nur den Kinobetreiber zu wechseln, ohne das Grundstück wesentlich zu verändern. Über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit einer anderen Grundstücksnutzung wurde nicht entschieden. Außerdem konnte das Landgericht die späte Zurückziehung der Zustimmung von zwei Mitverpächtern nicht nachvollziehen und hielt sie damit für unbeachtlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 34 O 7322/20 © Fotolia

Bauverordnung: VPB warnt vor Kostenfalle für Privatleute

Vor den finanziellen Folgen einer geplanten Reform der Gefahrstoffverordnung warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Sollte die Reform wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten private Bauherren, besonders jene ohne Expertise, für kostspielige Schadstoffüberprüfungen und -sanierungen in älteren Gebäuden allein aufkommen müssen. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, betont: „Nicht akzeptabel ist, dass nun ausgerechnet die privaten Bauherren als Laien und schwächstes Glied in der Kette alleine für die Altlasten der vergangenen Jahrzehnte bezahlen sollen“. Laut der geplanten Neufassung des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sollen Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, entweder unter umfassenden Asbestschutzmaßnahmen oder durch teure Messungen von Sachverständigen durchgeführt werden, um die Freiheit von Asbestbelastung nachzuweisen. Jedoch sind Fachleute rar und die Messungen können laut VPB hohe Kosten verursachen. Der VPB kritisiert, dass private Bauherren diese Kosten tragen sollen und betont, dass das Erkennen und die fachgerechte Beseitigung von Schadstoffen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die finanzielle Unterstützung erfordert. Quelle: VPB © wavepoint

Nachhaltigkeit: Wassersparen beginnt bei der Hausplanung

In Zeiten zunehmender Wasserknappheit sind Eigenheimbesitzer aufgerufen, bewusster mit dieser lebenswichtigen Ressource umzugehen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die sorglose Nutzung von Wasser für Gartenarbeit, Autowäsche oder Poolfüllungen sei angesichts sinkender Grundwasserpegel in vielen Regionen nicht mehr möglich. Der Verband empfiehlt, bereits bei der Planung eines neuen Hauses nachhaltige Wassersparmaßnahmen zu berücksichtigen. Eine effektive Methode zur Wassereinsparung ist laut VPB die Sammlung von Regenwasser. Durch eine entsprechende Planung können Hausbesitzer Zisternen für die Regenwassersammlung integrieren. So entlasten sie nicht nur die Kanalisation während Starkregen, sondern nutzen dieses kostbare Wasser später auch für den Haus- und Gartengebrauch. Wer über ein eigenes Schwimmbad nachdenkt, sollte die umweltfreundlichere Option eines Schwimmteichs erwägen, der nicht ständig mit Frischwasser nachgefüllt werden muss. Ein weiterer Aspekt des Wassersparens ist der finanzielle. Ein Gartenwasseranschluss bei der Gemeinde kann Kosten sparen, da nur das verbrauchte Frischwasser, nicht aber die Kanalgebühren berechnet werden. Dies schont jedoch nicht die Wasservorräte. Für eine nachhaltige Wassernutzung rät der VPB, frühzeitig die Installation eines Grauwassersystems zu prüfen. Ein solches System ermöglicht die Wiederverwendung von Abwasser aus Dusche oder Waschmaschine, etwa für die Toilettenspülung, und muss daher von Beginn an in die Haustechnik eingeplant werden. Quelle: VPB © Photodune

Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus

Kunden des insolventen Energieversorgers BEV steht der zugesagte Neukundenbonus weiterhin zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IX ZR 267/20). Im vorliegenden Fall wollte der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus nicht mehr in vollem Umfang gewähren, nachdem das Unternehmen 2019 Insolvenz anmeldete. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Musterfeststellungsklage vor, der sich über 5.000 Personen angeschlossen hatten. Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung vertraglicher Zuverlässigkeit. Verbraucher müssten sich auf gegebene Zusagen verlassen können. „Nachträgliche einseitige Anpassungen darf es nicht geben, auch nicht nach einer Insolvenz“, so der Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen. In den BEV-Verträgen gab es keine Bedingung, wonach der Neukundenbonus nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden soll. Dies wurde bereits vom Oberlandesgericht München festgestellt und vom BGH bestätigt. Endrechnungen des Insolvenzverwalters müssen den Bonus unabhängig von der Laufzeit berücksichtigen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Nachforderungen reduziert werden oder komplett entfallen. Das Urteil ist rechtskräftig. Quellen: vzbv.de/bundesgerichtshof.de © Fotolia

Haushalt: Portal liefert Putztipps

Tipps für den Haushalt liefert das Portal „schoener-wohnen.de“. Die Mikrowelle können so zum Beispiel mithilfe einer Zitrone gereinigt werden. Dazu muss sie zunächst ausgepresst werden. Der Saft und die Schalen sollten dann mit Wasser in ein spülmaschinenfestes Gefäß gegeben und in die Mikrowelle gestellt werden. Diese wird nun für zwei Minuten auf höchster Stufe eingeschaltet. Danach sollten Putzteufel dann noch fünf Minuten warten, damit der Wasserdampf einwirken kann, bevor sie mit einem Tuch den Schmutz abwischen. Kalkablagerungen im Badezimmer lassen sich laut des Portals mit einem Schwamm und einem Spülmaschinentab beseitigen. Zunächst wird ein Loch in den Schwamm geschnitten, in das der Spülmaschinentab dann eingefügt wird. Nachdem die Bewohner sich nun Putzhandschuhe angezogen und den Schwamm angefeuchtet haben, können sie beispielsweise die Dusche reinigen. Mit Bunt- oder Filzstiften bemalte Tische ließen sich ebenfalls mit einfachen Mitteln wieder auf Vordermann bringen. Der Farbe von Buntstiften könne man entweder mit Radiergummi oder – wenn dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat – mit Zahnpasta zu Leibe rücken. Die Farbe von Filzstiften kann mit Deospray entfernt werden. Dazu sollte es jedoch vorab an eine unauffällige gesprüht werden. Verträgt sich das Deospray mit dem Möbelstück kann es auch auf die beschmutzte Fläche gesprüht werden, bevor es mit etwas Wasser und einem Tuch wieder entfernt wird. Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de © Photodune


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