Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Baubranche: WLAN in Haus und Wohnung: Die besten Techniken im Test
Heute muss nahezu jeder Raum im Haus vernetzt sein. Schwächelnde WLAN-Netze in Wohnungen und Einfamilienhäusern führen daher immer wieder zu Ärgernissen. Stiftung Warentest hat vor diesem Hintergrund drei unterschiedliche Techniken untersucht, die eine optimale Verstärkung und Weiterleitung des Netzes versprechen. Als Beispielszenarien dienten eine Mehretagenwohnung und ein Einfamilienhaus, in denen das WLAN-Netz verstärkt werden sollte. Als Testsieger stellte sich ein preiswerter Repeater für 67 Euro heraus, der optimal mit einem Router desselben Anbieters kombiniert werden kann. Für eine große Wohnung reicht dabei bereits ein einzelner Repeater für ein zufriedenstellendes Ergebnis aus – für Einfamilienhäuser oder mehrere Etagen empfehlen die Tester zwei Geräte. Größere Distanzen lassen sich am besten mit einem Powerline-Adapter für 135 Euro überbrücken. Ebenfalls interessant: Die stark beworbene Mesh-Technik brachte für die Tester kaum Vorteile zutage. Die Produkte waren nicht schneller, aber deutlich teurer als die Konkurrenz und verbrauchen deutlich mehr Strom. Der Test WLAN-Verstärker findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abrufbar. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net
Steuern & Finanzierung: Neue KfW-Förderung: Weitere Mittel für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Seit August können Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in ihren Wohnräumen beantragen. Das Bundesinnenministerium (BMI) stockt die Fördertöpfe um 75 Millionen Euro auf. Auch ein verbesserter Einbruchschutz wird mit 65 Millionen Euro bezuschusst. Nachdem im August 2017 die KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung im Bad- und Wohnbereich eingestellt wurden, können Anträge nun wieder eingereicht werden. Zum einen soll damit älteren Menschen der möglichst lange Verbleib im eigenen Haus ermöglicht werden, zum anderen erforderte die anhaltend hohe Nachfrage nach einer erhöhten Sicherheit von Wohngebäuden neue Maßnahmen. Um die Zuschüsse bedarfsgerecht abrufen zu können, empfiehlt die KfW privaten Bauherren, ihre Förderanträge bereits vor Beginn des Bauprojekts im KfW-Zuschussportal online zu stellen. Wenn alle Daten und Informationen vorhanden sind, wird innerhalb weniger Sekunden anschließend die Förderzusage erteilt. Quelle: KfW © photodune.net
Baubranche: Bautipp: Wohnräume nach Landesbauverordnung planen
Ein Hausbau ist eine komplexe und aufwendige Angelegenheit. Aus Kosten- und Planungsgründen verschieben laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) viele Bauherren den Dach- oder Kellerausbau auf später. Dies macht Sinn, wenn der Platz zunächst einmal ausreicht und ein weiterer Raum beispielsweise erst für die groß gewordenen Kinder benötigt wird. Was viele Eigentümer jedoch nicht wissen: Ein Dach oder Kellerraum ist nicht automatisch als Wohnraum genehmigt, wenn die Räumlichkeiten bei Einzug anderweitig deklariert worden sind. So gelten beispielweise in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Mindesthöhen für Wohnräume, die eingehalten werden müssen. Zudem muss ein zweiter Fluchtweg und mancherorts sogar ein zusätzlicher Stellplatz eingeplant werden. Die Bauexperten raten daher, Dach- oder Kellerräume von Anfang an für die spätere Nutzung entsprechend zu planen und beim zuständigen Bauamt genehmigen zu lassen. Auch beim Thema Vermietung sollten Eigentümer die Vorschriften der unterschiedlichen Länder kennen und ihre Anträge entsprechend einreichen. Quelle: VPB © Fotolia.de / roxcon
Energieeffizienz: Solarstrom: Nachfrage um 50 Prozent höher als im Vorjahr
Im ersten Halbjahr 2018 wurden laut Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1.340 Megawattpeak neu installiert. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies etwa 50 Prozent mehr neue Stromleistung durch Solarenergie. Die Gründe für die deutlich gestiegene Nachfrage sehen die Energieexperten in dem aktuellen Rekordsommer sowie den stetig sinkenden Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen. Eigentümer legen laut dem Branchenverband zudem immer mehr Wert auf eine Speichermöglichkeit für den selbst erzeugten Strom, um diesen später zu nutzen oder in das öffentliche Netz einzuspeisen. Hierfür erhalten sie eine für zwanzig Jahre garantierte Einspeisevergütung bzw. Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG). Die aktuellen Daten bestätigen die Prognosen des Verbands aus dem Frühjahr, dass 2018 erstmals seit Jahren wieder das jährliche Photovoltaik-Ausbauziel der Bundesregierung erreicht werden könnte. Quelle: BSW Solar © Fotolia.de / zstock
Mieten & Vermieten: Urteil: Schönheitsreparaturen nicht formularmäßig auf Mieter übertragbar
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Vertragsklausel, die den Mieter bei Wohnungsübergabe zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sich bei dem vorherigen Mieter dazu verpflichtet hat (AZ VIII ZR 277/16). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter im Zuge seiner Kündigung Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorgenommen, die die Vermieterin jedoch als unzureichend beanstandete. Sie beauftragte einen Fachbetrieb mit der Nachbesserung und verlangte, dass der Mieter die entstandenen Kosten von 800 Euro übernahm. Dieser argumentierte jedoch, dass er nie zu der Durchführung der Arbeiten verpflichtet gewesen sei, da die Wohnung unrenoviert übergeben worden war. Das Gericht stimmte nun aktuell dem Mieter zu. Eine Klausel, die einen Mieter zu Schönheitsreparaturen ohne entsprechenden Ausgleich verpflichtet, ist unwirksam. Auch die Renovierungsvereinbarung mit dem Vormieter hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. © photodune.net
Leben & Wohnen: Begrünte Fassaden: Wie Kletterpflanzen das Innenraumklima beeinflussen
Kletterpflanzen wie Efeu an der Hausfassade sorgen für ein angenehmes Innenraumklima und schützen vor großen Temperaturschwankungen. Das haben Wissenschaftler der Universität Köln sowie des Forschungszentrums Jülich in einem mehrwöchigen Vergleich von begrünten und klassisch-verputzten Fassaden aktuell herausgefunden. Dabei zeigte sich, dass sich die Kletterpflanzen im Sommer kühlend und im Winter wärmedämmend auf die Fassaden auswirken. Bei weitem gab es nicht so starke Temperaturschwankungen wie mit den verputzten Hausfassaden. Bei Letzteren variierte die Temperatur im Sommer um bis zu 35°C, während bei den begrünten Fassaden eine Schwankung von 10 bis 13°C am Tag festgestellt wurde. Darüber hinaus stellten die Forscher fest, dass Efeu gesundheitsschädliche Stickoxide absorbiert und Feinstaub filtert. Des Weiteren hat die Bepflanzung mit Efeu und anderen Kletterpflanzen einen positiven Effekt auf die Absorption des Treibhausgases CO2. Hauseigentümer sollten sich daher nicht von dem eher schlechten Image der begrünten Hausfassaden beeinflussen, sondern sich bei einem spezialisierten Handwerksbetrieb beraten lassen. Quelle: Forschungszentrum Jülich © PhotoDune.net