Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Versicherung: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer:

In der Septemberausgabe der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest werden unterschiedliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen miteinander verglichen. Demnach empfiehlt die Stiftung Warentest Eigentümern, die ihre Immobilie vermieten, sich ausreichend zu versichern. Denn für Schäden, die durch das vermietete Eigentum entstehen, haftet der Eigentümer selbst. Ratsam ist, vor Vertragsabschluss die Preise der jeweiligen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Denn teure Tarife unterschieden sich um das drei- oder vierfache von günstigen Tarifen. Im Preisvergleich untersucht Stiftung Warentest 50 Angebote von 36 Versicherern für die Versicherung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften und unbebauten Grundstücken. Doch nicht immer ist eine Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Denn manche Leistungen sind bereits in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, vor allem dann, wenn der Eigentümer das Haus selbst bewohnt. Durch einen Vertragswechsel kann außerdem oftmals viel Geld eingespart werden. Doch welche Schäden sollten mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt sein? Neben den typischen Schäden, wie abgefallene Dachziegel auf parkenden Autos, umgestürzte Bäume auf Häuser oder Dachlawinen oder Personenschäden, die durch mangelnde Außenbeleuchtung oder nicht gestreute Hauszugänge entstanden sind, raten die Experten von der Stiftung Warentest dazu, auch kleinere Bauvorhaben oder Schäden, die aus einer Photovoltaikanlage entstehen können, zusätzlich zu versichern. Insgesamt sollte sich die Versicherungssumme auf mindestens 10 Millionen Euro belaufen. Quelle: Stiftung Warentest © fotolia.de

Studie: „Urbane Quartiere und Mixed-Use-Immobilien“:

Die Studie „Urbane Quartiere und Mixed-Use-Immobilien – Neue Elemente und Strategien der Immobilienentwicklung“ des international tätigen Immobilienberaterunternehmens Catella beschäftigt sich mit den Re-Urbanisierungstendenzen in Deutschland. In der Studie definiert Catella unterschiedliche Modelle von „Urbanen Quartieren“ und benennt ihre Charakteristika. Außerdem benennt die Studie Themenfelder, die Investoren bei der Planung und Umsetzung von Projekten beachten sollen. Dazu werden Beispiele von renommierten Quartieren aus Deutschland, Frankreich, Niederlanden und Schweden herangezogen. Während Catella im Jahre 2010 nur sechs Projekte als „Urbane Quartiere“ in Deutschland identifiziert hat, sind es bis Mitte 2019 bereits 54 Projekte. Die Nachfrage nach Wohn- und Lebenskonzepten, welche die Bereiche Wohnen, Freizeit- und Kulturangebote, Arbeit und Handel miteinander verbinden und sich durch eine gute Infrastruktur sowie „kurze Wege“ auszeichnen, steigt zunehmend. Um sowohl die Funktionalität des Gebäudes und des Quartiers als auch die äußere Akzeptanz innerhalb der Stadt und Kommune zu gewährleisten, empfiehlt Catella die Bereiche „Verdichtung und Urbanität“, „Mobilität“, „Konnektivität“ und „Identität“ bei der Planung und Konstruktion der Quartiere zu beachten. Ziel ist, eine gute Atmosphäre innerhalb des Wohnkomplexes und in der Wirkung auf Außenstehende zu schaffen. Fühlen sich die Menschen in Ihrer Umgebung wohl, setzen Sie sich mehr für Ihren Lebensraum ein. Auch die Bereiche seniorengerechtes, barrierefreies, energieeffizientes und bezahlbares Wohnen sollen weiterentwickelt werden. Insgesamt sehen die Autoren der Studie mehr Chancen als Risiken in der Entwicklung von „Urbanen Quartieren“. Quelle: Catella  © photodune.net

Bautipp: So schützen Sie Ihr Haus vor Brandgefahren:

Um beim Bau, bei der Sanierung oder der Einrichtung eines Hauses Brandgefahren zu minimieren und den Ausbruch eines Feuers zu vermeiden, stellt der Bauratgeber Deutschland hilfreiche Tipps zusammen, wie sich Eigentümer und Mieter vor Brand schützen können. Wichtig ist, das Thema Brandschutz von Anfang an in die Hausbauplanung zu integrieren. Ob bei der Installation elektronischer Geräte, bei der Auswahl der Photovoltaikanlage oder der Dämmstoffe – halten sich Bewohner an die Vorschriften, ist das Haus vor Feuer geschützt. Viele Menschen vermuten vor allem in der Küche zahlreiche Brandgefahren. Ob Backofen, Kühlschrank oder Dunstabzugshaube – sind die Geräte vorschriftsmäßig platziert und installiert, kann Nichts passieren. So sollten vorgeschrieben Mindestabstände zwischen Kochfeld und Abzugshaube genauso eingehalten werden, wie der Abstand zwischen dem Kühlschrank und der Wand. Demnach sollte die angebrachte Leiste an der Rückwand des Kühlschranks nicht abmontiert, der Backofen über drei Schalter gesichert werden und der Zugang zum Sicherungskasten und dem Hauptwasserhahn frei sein. Eine Photovoltaikanlage oder das Material für die Dämmung des Hauses stellen an sich keine Brandgefahr dar. Dennoch sollten Bewohner an ihrem Haus einen Blitzableiter anbringen. Dieser schützt nicht nur vor einem Blitzeinschlag, sondern ist auch die Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Ein an die Photovoltaikanlage angebrachter Abschaltmechanismus schützt zusätzlich im Ernstfall. Bei der Auswahl des Dämmmaterials ist die Beratung eines Experten ratsam. Quelle: Bauratgeber Deutschland © photodune.net

Gebäudesanierung: Welche Maßnahmen sind Pflicht?:

Wer ein Haus kauft oder erbt, muss sich mit dem Thema Gebäudesanierung auseinandersetzen. Viele Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind freiwillig und müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Einige Maßnahmen sind jedoch gesetzliche Vorschriften und eine Pflicht für jeden Hauskäufer oder Hausbesitzer. Zu beachten ist, dass sich der Staat an den Kosten für die Sanierung des Gebäudes mit rentablen Förderleistungen beteiligt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Gebäudesanierung gelten für die Dämmung des Daches und der Außenwände sowie für den Austausch eines alten Heizkessels. Wer seine Immobilie nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt hat, ist dazu verpflichtet, sein Dach oder die oberste Geschossdecke mit einem Dämmwert von nicht weniger als 0,24 W/(m2K) zu dämmen. Fand seitdem kein Eigentümerwechsel statt, muss das Dach nicht gedämmt werden. Das Dämmen der Außenwände ist freiwillig. Entscheiden sich Eigentümer für eine Dämmung der Außenwände, muss die Umsetzung den Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV-2009 für Gebäude entsprechen. Der Austausch eines alten Heizkessels und die Sanierung der Heizrohre ist für alle Besitzer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses Pflicht. Wurde der Heizkessel vor dem 01.10.1978 eingebaut, muss er alsbald ausgetauscht werden. Dieser verschmutz nicht nur die Umwelt mit CO2 sondern verursacht auch hohe Energiekosten. Ein Schornsteinfeger überprüft das Alter des Heizkessels. Wechseln Eigentümer ihre alten Heizkessel nicht aus, drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Auch müssen die Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller und in anderen nicht beheizten Räumen gedämmt sein. Quelle: Energiesparen im Haushalt © photodune.net

Urteil: Erhöhung der Monatsmiete gemäß ortsüblicher Vergleichsmiete:

In Berlin streiten sich eine Vermieterin und die Mieter einer Erdgeschosswohnung in Berlin über die Erhöhung der Monatsmiete vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (AZ 66 S 153/18). Die Vermieterin möchte die Nettokaltmiete von bislang monatlich 647,19 Euro auf monatlich 717,65Euro, mit Wirkung zum 01. Dezember 2017, anheben. Bezug nimmt Sie auf den zu der Zeit aktuellen Mietspiegel für die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin. Diese Erhöhung beklagt der Mieter und beabsichtigt, die Erhöhung der Nettokaltmiete auf 650,89 Euro zu begrenzen. Mit seiner Klage har er teilweise Erfolg. Zwar ist die Vermieterin mit der Forderung nach einer Erhöhung der Miete im Recht, allerdings nicht in der angestrebten Höhe. Der Mittelwert des Feldes K5 im Mietspiegel 2017 weist eine Nettokaltmiete von 7,48 Euro pro Quadratmeter auf, somit darf die monatliche Nettokaltmiete auf 693,55 Euro angehoben werden. In diesem Zusammenhang überprüft das Amtsgericht ebenfalls die Einstufung der Wohnungsmerkmalgruppen. Die gegenteiligen Einschätzungen der Parteien bezüglich des Erhaltungszustands des Gebäudes sowie des vom Mieter genutzten PKW-Parkplatzes werden vom Berufungsgericht geprüft. Laut Bewertung der Aktenlage und des vorliegenden Fotomaterials widerlegt das Amtsgericht die Behauptung der Mieter, es läge ein schlechter Erhaltungszustand des Gebäudes vor. Ein weiterer Streitpunkt bezieht sich auf den vom Mieter genutzten Tiefgaragenstellplatz im Wohnanwesen. Laut Einschätzung des Vermieters stelle dieser ein „wohnwerterhöhendes Merkmal“ dar und wurde als „zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ bezeichnet. Dem widerspricht das Amtsgericht und gibt dem Mieter Recht, denn für den Zugang und die Nutzung des Stellplatzes wurde ein eigenständig abgeschlossener entgeltlicher Vertrag abgeschlossen. Quelle: LG Berlin © fotolia.de

Anforderungen an Material und Konstruktion von Haus- und Zimmertüren:

Türen spielen im Haus und in einer Wohnung eine zentrale Rolle. Doch eine Haustür, die den Innenbereich vom Außen trennt, muss andere Anforderungen erfüllen als eine Zimmertür. Damit eine Tür eine gute Wärmedämmung, Sicherheit und Langlebigkeit garantiert, sollte bei der Auswahl das Augenmerk auf das Material und die Verarbeitung sowie auf die Konstruktion und Qualität gelegt werden. Natürlich spielen auch Optik und Design eine wichtige Rolle, auch wenn aufgrund der langen Lebensdauer von Türen von etwa 50 Jahren eher zu einem zeitlosen Design geraten wird. Haustüren werden in der Regel aus Aluminium, Kunststoff und Holz gefertigt. Eine gute Wärmedämmung besitzen vor allen Dingen Haustüren aus Holz. Wärmedämmende Türen aus Kunststoff gibt es in unterschiedlichen Widerstandsklassen, so kann die Auswahl auf das jeweilige Budget angepasst werden. Während Holz eine intensive Oberflächenpflege benötigt, sind Kunststofftüren sehr pflegeleicht. Auch robuste Haustüren aus Aluminium sehen nicht nur schick aus, sondern sind auch besonders leicht zu pflegen. Bei der Auswahl einer Zimmertür oder einer Tür im Innenbereich wird oftmals zunächst auf die Funktionalität und Optik geachtet. Neben Kunststoff- und Holztüren sind auch Glastüren im Hausinneren sehr beliebt. Denn Glastüren sind sehr lichtdurchlässig und kreieren Helligkeit, Weite und ein offenes Raumgefühl. Klassische Türkonstruktionen lassen sich außerdem durch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten erweitern. Ob mit Flügeltüren, Schiebe- oder Falttüren, es gibt vielzählige Varianten, um Räume voneinander abzugrenzen. Quelle: Immowelt AG © fotolia.de


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