Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Modernisierungsmaßnahmen: Fachmann oder Eigenregie?:

Auch wenn die Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung oftmals mit einem großen Zeitaufwand und mit Kosten verbunden ist, ist diese in bestimmten Zeitabständen notwendig. So muss beispielsweise aus Sicherheitsgründen die veraltete oder defekte Elektrik aufgerüstet oder ausgetauscht werden, neue Grenzwerte von Trinkwasserleitungen müssen eingehalten oder eine energieeffiziente und umweltfreundliche Heizungstechnik eingebaut werden. Gerade wenn es darum geht, mit den Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen das Gebäude energieeffizienter, umweltschonender und langfristig kostensparender zu gestalten, gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Maßnahmen bezuschussen, beispielsweise durch eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Einige Reparaturarbeiten können mit etwas handwerklichem Geschick und Wissen auch in Eigenregie ausgeführt werden, wie zum Beispiel das Verlegen von Abwasserrohren mit modernen Stecksystemen oder Schönheitsreparaturen wie das Lackieren von Heizungen. Doch bei Elektroinstallationen sollte das Wissen eines Fachmanns eingeholt werden, der die Planung, Kostenerstellung und Ausführung übernimmt. Vielleicht lohnt sich auch die Aufrüstung mit intelligenten Smart Home Lösungen oder die Umstellung des Stromnetzes auf Photovoltaik. Ganz gleich ob zur Wertsteigerung, als Erneuerungsmaßnahme in puncto Sicherheitstechnik oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Eigentümer sollten überprüfen, ob die Haustechnik, die Wasserleitungen, sowie die Sicherheitssysteme und die Heizungsanlage in ihrem Zuhause auf dem neusten Stand sind oder erneuert werden müssen. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Brennstoffzellen-Heizung auf dem Vormarsch:

Brennstoffzellen-Heizungen erzeugen Strom und Wärme und das auf eine sehr energieeffiziente Weise. Nicht größer als ein Kühlschrank, mit einer Aufstellfläche von einem halben Quadratmeter, benötigt die Brennstoffzellen-Heizung nicht nur wenig Platz in den eigenen vier Wänden, sondern hält die Betriebskosten so gering, wie kein anderes Heizsystem. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Brennstoffzellen-Heizungen in Wohngebäuden in einer Höhe von 7.050 bis zu 28.200 Euro. Doch wie funktioniert die Brennstoffzellen-Heizung? Über einen Erdgas-Anschluss wir der aus dem Erdgas gewonnene Wasserstoff mit dem Sauerstoff innerhalb der Brennstoffzelle zu Wasser umgewandelt. Die dabei entstehende Wärme und der Strom werden an das Gebäude abgegeben und beheizen die Räumlichkeiten im Haus oder in der Wohnung. Sollte an sehr kalten Tagen mehr Wärme benötigt werden, als die Brennstoffzellen-Heizung produziert hat, verfügen einige Geräte über ein integriertes Gas-Brennwertgerät, das zusätzlich Energie produziert. Hat die Brennstoffzellen-Heizung allerdings mehr Strom produziert als benötigt wird, besteht die Möglichkeit, diesen gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz abzugeben. Aus diesem können andere Haushalte die gewonnene Energie beziehen. Das Branchennetzwerk Zukunft ERDGAS e.V. prognostiziert gemeinsam mit Instituten und Verbänden, sowie Unternehmen aus der Gas-Wirtschaft und der Geräteindustrie beste Entwicklungschancen für die Brennstoffzellen-Heizung. Bis 2020 sollen in Deutschland etwa 55.000 Geräte in installiert sein. Quelle: Zukunft ERDGAS © fotolia.de

Urteil: Fristlose Kündigung :

Ein Untermieter einer Wohngemeinschaft hat seinen zum 01.06.2018 wirksamen Mietvertrag bereits zwei Monate später, zum 01.08.2018, fristlos gekündigt. Zur fristlosen Kündigung fühlte er sich berechtigt, weil eine durch den Vermieter im Hausflur angebrachte Kamera das Geschehen auf dem gemeinschaftlich genutzten Hausflur permanent filmte. Zusätzlich wurde das Videomaterial regelmäßig vom Vermieter ausgewertet. Durch den Hausflur gelang der Untermieter von seinem Zimmer zu der gemeinschaftlich genutzten Küche und zum Badezimmer. Der Vermieter der Wohnung klagt den Untermieter vor dem Amtsgericht München (AZ 432 C 2881/19) an und fordert die, seiner Meinung nach ausstehende Zahlung von drei Monatsmieten ein. Einem anwaltlichen Schreiben des Klägers sei zu entnehmen, dass die Kündigung zwar als fristgemäß anzusehen sei, jedoch nicht als fristlos akzeptiert werden kann. Somit seien die Mietzahlungen für die Monate August, September und Oktober 2018 in Höhe von insgesamt 2.430 Euro zu begleichen. Das Amtsgericht München weist die Klage ab und bestätigt die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Denn das Anbringen einer Kamera im Hausflur verstößt gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. In diesem Fall diente es zudem weder der Überwachung von etwaigen mietrechtlichen Pflichtverstößen, noch rechtfertigt die Überwachungsmaßnahmen eine ausgehende Gefahr im Hinblick auf Belange der Sicherheit. Für die fristlose Kündigung sei keine vorherige Abmahnung des Klägers erforderlich. Denn trotz der Forderungen des Untermieters, die Kamera zu entfernen, weigerte sich der Vermieter dies zu tun, sodass eine Fristsetzung oder Abmahnung keinen Erfolg versprechen würde. Quelle: AG München © fotolia.de

Outdoor-Küche:

Kochen im Garten oder auf der Terrasse? Mit einer Outdoor-Küche können Sie das Mittag- oder Abendessen im Freien zubereiten und die sonnigen Tage bis zur letzten Abendstunde genießen. Doch auch unterm Sternenhimmel lassen sich köstliche Speisen auf dem Grill, im Wok oder auf den Gas- und Brennstellen zubereiten. Viele Küchenzeilen bieten sogar Vorrichtungen für Spieße zum Garen oder eine Abdeckhaube, mit welcher sogar das Backen möglich ist. Moderne Outdoor-Küchen stehen einer Einbauküche in puncto Ausstattung so gut wie in Nichts nach. Doch es muss nicht immer gleich die Luxusvariante sein. Da die meisten Outdoor-Küchen aus Modulen bestehen, kann diese nach Belieben erweitert werden. Damit die Essenszubereitung so ablaufen kann, wie zu Hause, sollte eine geräumige Arbeits- und Ablagefläche vorhanden sein. Über den Gartenschlauch kann mithilfe einer Vorrichtung das Wasser in das Spülbecken fließen und das dreckige Geschirr direkt abgespült werden. Wer es dann noch eine Stufe luxuriöser möchte, hat sogar die Möglichkeit, elektrische Geräte, wie zum Beispiel einen Ofen oder einen Kühlschrank zu integrieren. Damit die Außenküche allen Witterungen standhält, wird sie aus robusten und hochwertigen Materialien gefertigt. Ob aus Edelstahl, Teakholz oder Granit, Outdoor-Küchen gibt es in allen Größen und Formen. Hobbyhandwerker haben sogar die Möglichkeit mit aus dem Baumarkt erhältlichen Bausteinen ihre Küche selbst zu bauen. Empfohlen wird, einen gemauerten Unterbau anzufertigen, der fest im Boden verankert ist. Für all diejenigen, die es lieber flexibler und kleiner mögen, gibt es mobile Outdoor-Küchen, die im Winter problemlos im Gartenhaus verstaut werden können. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Branchenbarometer Immobilienverwalter :

In einer jährlich stattfindenden Umfrage des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) zum Thema Verwalter und ihre Tätigkeiten, nahmen in diesem Jahr 370 Verwaltungsunternehmen teil. Laut den Umfrageergebnissen gibt es im Bereich Vergütung und Digitalisierung starken Verbesserungsbedarf. Es herrsche ein Ungleichgewicht zwischen den Anforderungen der Wohnungseigentümer und des Gesetzgebers einerseits und den stetig wachsenden Herausforderungen an die Immobilienverwaltungen, wie zum Beispiel Fachkräftemangel, Digitalisierung und Klimawandel, andererseits. Um notwendige Prozesse der Qualitätssicherung einhalten und steigern zu können, verlangt der DDIV eine höhere Bezahlung der Verwaltertätigkeiten, sowie eine schnellere Digitalisierung der Prozesse in der Verwalterbranche. 69,5 Prozent der Befragten wünschen sich eine professionelle Verwaltungssoftware, die die Geschäftsprozesse vereinfacht und beschleunigt. Demnach soll die Dokumentverwaltung, Archivierung, sowie die Kundenkommunikation optimiert werden. Um die Digitalisierung voranzubringen hat der DDIV eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die künftig einheitliche Branchenstandards setzen soll. Ebenso geht aus dem aktuellen Branchenbarometer hervor, dass die Schwerpunkte der Verwalterbranche im Bereich Wohneigentumsverwaltung (95,9 Prozent) und Mietverwaltung (80,5 Prozent) liegen. Auch die Maklertätigkeiten nehmen weiterhin zu und liegen bei 42,4 Prozent. Hingegen ist die Entwicklung im Bereich Sondereigentumsverwaltung rückläufig. Weitere Ergebnisse zu Themen wie Wachstumsaussichten, Umsatz-, Gewinn- und Mitarbeiterentwicklung und andere sind dem 7. DDIV-Branchenbarometer zu entnehmen. Quelle: DDIV © photodune.net

Fensterschutz bei hohen Außentemperaturen:

Um das Eigenheim im Winter möglichst gut vor Kälte zu schützen, werden Neubauimmobilien mit einer guten Wärmedämmung ausgestattet. Auch Bestandsimmobilien können mit ebendieser nachträglich ausgerüstet werden. Denn ist das Haus gut gedämmt, bleibt die Wärme im Inneren. Doch wie verhält es sich mit der durch die Wärmedämmung und die großen Fensterfronten produzierten Wärme an heißen Sommertagen? Vor allen Dingen dann, wenn die hochstehende Sonne in die lichtdurchflutenden Innenräume dringt und das Haus noch zusätzlich aufheizt? Damit die Temperaturen in den Innenräumen nicht die in der Energieeinsparverordnung (EnEv) gesetzlich festgelegten Grenzwerte von 25 bis 27 Grad übersteigen, ist es wichtig für ausreichend Sonnenschutz zu sorgen und die Räume vor dem Treibhauseffekt zu schützen. Ob durch Sonnenschutzgläser, Dachüberstände auf Balkonen und Terrassen oder im Garten gepflanzte Laubbäume, die einfallende Energie und produzierte Wärme muss gefiltert minimier werden. Mithilfe von Sonnenschutzgläsern beispielsweise wird dank der Mehrfachverglasung oder der speziellen Beschichtung der Fensterscheiben nur eine kleine Menge der Infrarotstrahlung durchgelassen. Einen zusätzlichen Sonnenschutz bringen auch außen angebrachte Rollläden oder Markisen sowie innen befestigte Rollos und Plissees. Bei den im Inneren der Räume angebrachten Beschattungsmaßnahmen ist allerdings zu beachten, dass das Sonnenlicht bereits durch die Fensterscheibe durchgedrungen ist, bevor es auf die Schutzvorrichtung trifft. Hier bieten sich helle und metallische Flächen in den Innenräumen an, die das Licht gut reflektieren. Quelle: Bautipps © photodune.net


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