Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Energieeffizienz: Frischer Wind: Mehr Effizienz durch Ventilatoraustausch
Veraltete und ineffiziente Ventilatoren in Raumlufttechnischen Anlagen sind dem Fachverband Gebäude-Klima e.V: (FGK) zufolge wahre Energieschleudern. Im Rahmen einer Informationskampagne sollen Betreibern von Nicht-Wohngebäuden aber auch privaten Hauseigentümern daher über das hohe Einsparpotenzial bei einem Geräteaustausch nähergebracht werden. Etwa 12,9 Millionen Tonnen CO2 sollen energetischen Inspektionen zufolge insgesamt durch moderne Ventilatoren eingespart werden können. Mit praktischen Beispielen machen die Kampagneninitiatoren deutlich, dass je nach Gebäudeart und Anlage bis zu 50 Prozent Energie einsparen lässt. Aufgrund von staatlichen Zuschüssen liegt die Amortisationszeit einer neuen Anlage zudem bei etwa 2 Jahren. Da etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich entfällt, sehen die Energieexperten in der Erneuerung von bestehenden RLT-Anlagen hohes Einsparpotenzial. Würden darüber hinaus alle bei den energetischen Inspektionen bei Klimaanlagen empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, könnten deutschlandweit sogar bis zu 12,9 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e. V. © photodune.net
Facility Management: Überwachungskameras: Mieter muss zustimmen
Auch wenn sich Vermieter mehr Sicherheit und Kontrolle über ihr Mietshaus wünschen, dürfen sie keine Überwachungskameras oder Attrappen ohne Zustimmung der Mieter auf ihrem Grundstück installieren. Notfalls können Mieter laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Detmold den Abbau der Geräte vor Gericht einfordern (AZ 7 C 429/17). Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mitteilt, stehen die Persönlichkeitsrechte über dem Sicherheitsbedürfnis des Vermieters. Im vorliegenden Fall war es in der Vergangenheit immer wieder zu Diebstählen gekommen, woraufhin der Vermieter mehrere Kameras auf seinem Grundstück angebracht hatte, die bereits vor Einzug der Mieter vorhanden waren. Die Mieter fühlten sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangen den Abbau der Kameras. Das Gericht stimmte nun den Mietern zu und ordnete an, die Kameras zu entfernen. Dies gelte ebenfalls für die Attrappen, die einen „unzumutbaren Überwachungsdruck“ hervorrufen würden. Aufgrund seiner Sehbehinderung habe der Mieter zudem bei der Besichtigung nicht unbedingt alle Kameras sehen können – der Vermieter hätte vielmehr von sich aus darüber informieren müssen. © photodune.net
Guter Rat: Wohntipp: So vermeiden Sie Krankheitserreger in Ihrem Zuhause
Nicht alle Infektionsherde finden sich in den eigenen vier Wänden wieder. Allerdings lassen sich oftmals unangenehme Magen- oder Darmerkrankungen vermeiden, indem man ein paar einfache Hygieneregeln beachtet. Zunächst einmal bietet die Küche die meisten Risiken für die Bildung und Vermehrung von Bakterien und sollte täglich und vor allem gründlich gereinigt werden. Separate Reinigungstücher für Arbeitsflächen und Geschirr können bereits einen erheblichen Unterschied machen. Besonders, wenn die Oberflächen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sollten sie gründlich gereinigt werden. Essensreste sollten darüber hinaus nicht in der Toilette, sondern im Restmüll entsorgt werden. Sie können dort Abflussrohre verstopfen und Ungeziefer anziehen. Wer eine neue Küche plant, sollte eine moderne Lüftungsanalage und Dunstabzugshaube in Betracht ziehen – dadurch wird die Luft mit Gerüchen und Feuchtigkeit nach außen geleitet und frische Luft in die Wohnräume gelassen. © Fotolia.de / peshkova
Marktdaten: Single-Haushalte: Trend zu kleinen Wohnungen steigt
In der gesamten Bundesrepublik steigt die Nachfrage nach 1-2-Personen-Haushalten. Kleine Wohnungen nehmen mittlerweile einen relevanten Anteil am Wohnungsmarkt ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Geomap, die Kaufangebote für neue Wohnungen in den 16 Landeshauptstädten zwischen 2015 und 2018 analysiert hat. Den Ergebnissen zufolge sank die durchschnittliche Wohnungsgröße deutschlandweit von 99 auf 53,3 Quadratmeter. Sie variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland mit teils erheblicher Differenz: Während in Kiel beispielsweise die Wohnungsgröße um 16,6 Prozent sank, stieg sie in Stuttgart sogar um 14,7 Prozent an. Die Gründe für den Trend zu kleineren Wohnungen sehen die Marktexperten zum einen in der gestiegenen Anzahl der Single-Haushalte. Zum anderen verzichten Wohnungssuchende zu Gunsten einer zentralen Lage oder einem bezahlbaren Mietzins heute oft auf eine große Quadratmeterzahl. Quelle: Geomap © photodune.net
Baubranche: Bautipp: Vor dem Kauf Bauvoranfrage stellen!
Bauland ist ein rares Gut geworden – wer bereits einen konkreten Bebauungsplan erarbeitet hat, der vielleicht sogar mehrere Parzellen vorsieht, sollte vor Grundstückskauf eine sogenannte Bauvoranfrage einreichen. Dies rät der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Denn die Bauexperten wissen: nicht jedes Bauvorhaben wird auf jedem Bauland genehmigt. Der Zusammenschluss mehrerer Familien zum Kauf eines Baugrundstücks und der späteren Aufteilung auf mehrere Neubauten ist heute zu einer üblichen Herangehensweise geworden. Bauherren sollten jedoch vor Beginn dieses komplizierten Prozesses alle Details klären: Geniesst ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück noch Bestandsschutz und sind alle Abstände, Höhen und Tiefen der neuen Gebäude genehmigt worden. Auch eine bestimmte Aufteilung unter mehreren Parzellen ist nicht überall erlaubt. Der VPB empfiehlt daher, diese Fragen per Bauvoranfrage zu klären, bevor der Vertrag für das Baugrundstück unterschrieben wird. Zwar kostet eine solche Anfrage Gebühren, erspart aber im Zweifelsfall erheblichen Ärger und eventuelle Fehlkäufe. Quelle: VPB © Fotolia.de / roxcon
Energieeffizienz: Wind und Wetter: Noch halten Wohnhäuser Belastungen stand
Der Klimawandel hat bisher bei Wohnhäusern noch keinen Einfluss auf Bauschäden oder Beseitigungskosten. Dies hat eine aktuelle Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) ergeben, die die Schadensdaten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V: und der VHV-Versicherung ausgewertet hat. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die solide Bauweise von Wohngebäuden in Deutschland ausreicht, um Unwetterereignissen wie Sturm oder Starkregen standzuhalten. Allerdings gibt es regionale Unterschiede – während Gebäude in Nordrhein-Westfalen eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen, mit Sturmschäden und Starkniederschlägen konfrontiert zu werden, sind in Baden-Württemberg und Bayern eher Schäden durch Hagelschläge oder Schneedruck ein Thema. Inwieweit Extremwetterereignisse die Baubranche in Zukunft beeinflussen werden, ist laut den Studieninitiatoren noch nicht abzusehen. Bauherren wird jedoch empfohlen, die typischen regionalen Unwetterschäden mit in ihre Bauplanung mit einzubeziehen. Außerdem kann die Beratung durch einen Bausachverständigen und eine regelmäßige Instandhaltung des Wohngebäudes helfen, Unwetterschäden vorzubeugen. © photodune.net