Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Mieten & Vermieten: Urteil: Wann haftet der Vermieter bei Verletzungen des Mieters?

Zieht sich ein Mieter aufgrund eines Mangels in oder an der Mietwohnung Verletzungen zu, haftet nicht automatisch der Vermieter. Vielmehr kommt es laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Schwabach darauf an, in welchem Zusammenhang der Mangel und die Verletzung standen.  Konkret ging es in dem Fall um eine Mieterin, die ihren Vermieter darauf hinwies, dass die Rollos an den Fenstern ihrer Doppelhaushälfte nicht ordnungsgemäß funktionieren würden. Der Vermieter unternahm zunächst nichts. Wenige Wochen später löste sich eines der beiden Rollos und fiel zu Boden. Die Mieterin, die sich zu diesem Zeitpunkt im Garten aufhielt, erschrak sich so sehr über das laute Geräusch, dass sie stürzte und sich dabei eine mittelschwere Handverletzung zuzog. Weil sie den Vermieter für ihre Verletzung verantwortlich machte, verklagte sie ihn auf 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das zuständige Amtsgericht Schwabach wies die Klage der Mieterin jedoch ab (Az. 7 S 5872/17), da die Verletzungen der Klägerin nicht direkt durch das Rollo verursacht wurden. Nur, weil sich die Mieterin aufgrund des lauten Geräusches erschrocken und verletzt habe, sei dafür nicht der Vermieter haftbar, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Quelle: Amtsgericht Schwabach © photodune.net

Guter Rat: So beugen Sie Einbrüche im eigenen Haus vor

In der beginnenden dunkleren Jahreszeit sind sie wieder vermehrt unterwegs und suchen im Schutz der Dunkelheit nach lukrativer Beute: Einbrecher. Die Polizei hat daher Tipps und Tricks zusammengestellt, um Einbrüche im eigenen Haus zu vermeiden. Auch im Jahr 2018 verfügen laut Experten der Polizei die meisten Eigenheime über keinen effektiven Schutz gegenüber Einbrüchen. Dabei helfen bereits einfache Maßnahmen. So empfiehlt die Polizei im ersten Schritt, Schwachstellen am Haus zu checken – helfen können hier auch zertifizierte Sicherheitsfacherrichter. Anschließend sollten mechanische Sperren an den Eingangstüren sowie Fenstern installiert werden. Um Einbrecher schon frühzeitig abzuschrecken, empfiehlt die Polizei den Einbau von Bewegungsmeldern. Doch nicht nur moderne Sicherheitstechnik beugt Einbrüche vor – auch eine aktive und aufmerksame Nachbarschaft kann dafür sorgen, dass Diebe in Zukunft einen großen Bogen um das eigene Haus machen. Quelle: Polizei NRW © photodune.net

Leben & Wohnen: Comeback für Mehrgenerationenhaushalte?

Mehr als jeder dritte Deutsche könnte sich vorstellen, in Zukunft in einem Mehrgenerationenhaushalt zu wohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage, die die Bank ING DiBa in Auftrag gab. Laut den Experten seien vor allem die gestiegenen Immobilienkosten, eine bessere Kinderbetreuung durch die Großeltern sowie die Pflege älterer Familienangehörige Gründe dafür, warum sich knapp 40 % der Befragten ein solches Wohn- und Lebenskonzept vorstellen könnten. Zudem ergab die Umfrage, dass bereits mehr als jeder Zehnte in einem Haushalt mit mehr als zwei Generationen wohnt. Diejenigen, die in einem Mehrgenerationenhaushalt leben, nennen vor allem den Familienzusammenhalt als wichtigsten Vorteil für diese Wohn- und Lebensform. An der Umfrage nahmen Befragte aus elf europäischen Ländern sowie den USA und Australien teil.  Quelle: ING DiBa © photodune.net

Guter Rat: Bautipp: Solaranlagen nur von Experten montieren lassen

Immer mehr Eigentümer entscheiden sich für eine saubere Stromerzeugung und möchten auf ihren Dächern Sonnenkollektoren installieren lassen. Doch das kann schnell schiefgehen. Denn laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) passieren beim Transport sowie der Montage der Solarmodule immer noch zu viele Fehler. Laut VPB sei vor allem der Umgang mit den Solarzellen oftmals das größte Problem. So beobachten die Experten immer wieder, dass die Paneele falsch gelagert sowie transportiert und montiert werden. Dies führe am Ende aber dazu, dass die Solaranlage weniger Energie liefere als vorab berechnet. Auch die Standsicherheit sei in vielen dokumentierten Fällen nicht gewährleistet, da sich die Monteure nicht an geltende Normen halten. Soll auf dem Dach eine stromerzeugende Photovoltaikanlage montiert werden, sollten Eigentümer zunächst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Dieser achtet anschließend darauf, dass bei der Auswahl der Technik sowie bei der Beauftragung einer Firma höchste Qualitätsstandards eingehalten werden. Quelle: VPB © photodune.net

Energieeffizienz: Veraltete Heiztechnik sorgt für enormen CO2-Ausstoß

Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) weist in einer aktuellen Meldung daraufhin, dass sich etwa 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen ließen, wenn Eigentümer auf fortschrittliche Heiztechniken setzen würden. So liegt laut BDEW in Deutschland das Durchschnittsalter von Heizungen in Mehrfamilienhäusern bei etwa 20 Jahren. Die veraltete Technik sorgt jedoch für einen enormen CO2-Ausstoß. Würden Eigentümer die alte Heiztechnik austauschen – und zum Beispiel durch moderne Gas-Brennwertkessel ersetzen – könnten nicht nur Millionen von CO2 eingespart werden, sondern auch die CO2-Reduktionsvorgaben des Klimaschutzplans der Bundesregierung im Gebäudebereich wären dadurch zu zwei Drittel erreicht. Schon heute gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme wie die der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, um Eigentümern den Umstieg auf energieeffizientere Heizungssysteme zu erleichtern. Laut BDEW müsse aber dafür noch mehr geworben werden, damit der CO2-Ausstoß in Zukunft verringert wird. Quelle: BDEW © photodune.net

Leben & Wohnen: Urteil: Vorsicht beim Beschneiden alter Bäume

Fühlen sich Eigenheimbesitzer von Bäumen des Nachbargrundstückes gestört, können diese auf eigene Faust die Beschneidung der Grünpflanzen in Auftrag geben. Sind die Bäume allerdings alt, kann es schnell juristischen Ärger geben – wie ein aktueller Fall aus Brandenburg zeigt (AZ 5 U 109/16) Im vorliegenden Fall ging es um sieben Linden mit einem stattlichen Alter von rund 100 Jahren. Diese befanden sich auf einem Grundstück und ragten mehrere Meter über das Nachbargrundstück herüber und sorgten dort für einen erheblichen Laubwurf sowie eine Anhäufung von Vogelkot auf der Terrasse. Obwohl der Geschädigte den Eigentümer, auf denen die Linden stehen, mehrmals aufforderte, diese zu beschneiden, kam dieser der Bitte nicht nach. Der Nachbar beauftragte daraufhin selbst eine Firma mit der Beschneidung der alten Bäume. Da die Linden bei der Beschneidung schwer beschädigt worden seien, verklagte der Eigentümer den Nachbar auf Schadensersatz. Die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg gaben dem Eigentümer recht. Da die Linden ein sehr hohes Alter erreicht hätten, hätten umfangreiche Beschneidungen bei solchen Bäumen vermieden werden müssen. Erlaubt seien laut Gutachter höchstens minimale Schnitte im Bereich der Krone. Der Nachbar habe daher fahrlässig gehandelt, da er sich im Vorfeld über die Risiken beim Beschneiden der sehr alten Bäume nicht ausreichend erkundigt hat. Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg © photodune.net


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