Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Immobilienkauf: Baukindergeld wird gut angenommen
Drei Monate nach Einführung des Baukindergeldes scheint der staatliche Zuschuss für den Kauf von Immobilien bei den Familien gut anzukommen. Das zeigt ein erstes Fazit der KfW. So haben laut Informationen der zuständigen Bankengruppe bisher 47.741 Familien in Deutschland das Baukindergeld in Anspruch genommen. Aus Nordrhein-Westfalen kamen mit 10.728 die meisten Anträgen. Aktuell werden bei der KfW pro Woche 3.000 Förderanträge gestellt. Das Baukindergeld wurde im September dieses Jahres beschlossen. Familien erhalten beim Erwerb oder dem Bau einer Immobilie pro Kind einen staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro. Diese Fördersumme wird anschließend auf zehn Jahre gezahlt. Bis zum 31. Dezember 2020 können Familien das Baukindergeld bei der KfW noch beantragen. Quelle: KfW © photodune.net
Guter Rat: Wie viel Weihnachtsdeko ist erlaubt?
In wenigen Tagen ist Heiligabend und schon jetzt blinkt und leuchtet es weihnachtlich im ganzen Land. Doch wie viel Weihnachtsdeko ist eigentlich erlaubt? Haus & Grund Rheinland klärt auf. Eine schöne Lichterkette am Baum im eigenen Garten oder ein stimmungsvoller Lichterbogen im Fenster sind laut Haus & Grund Rheinland kein Problem. Wenn allerdings das eigene Grundstück sowie das Haus so massiv dekoriert und beleuchtet wurde, dass es die Nachbarn stört und die Umgebung taghell erleuchtet, kann juristischer Ärger drohen. Wollen Mieter im Gemeinschaftsflur für eine weihnachtliche Stimmung sorgen, ist eine Dekoration dann zulässig, wenn dabei keine Fluchtwege versperrt oder andere Bewohner nicht belästigt werden. Grundsätzlich gilt auch beim Thema Weihnachtsdeko: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen und es mit der Dekoration nicht übertreiben. Quelle: Haus & Grund Rhein-Berg © photodune.net
Leben & Wohnen: So wohnt Deutschland
Wie wohnen wir Deutsche? Dieser Frage ist das Immobilienfinanzierungsunternehmen Dr. Klein in einer aktuellen Umfrage nachgegangen. Befragt wurden dabei 524 Mieter sowie Hausbesitzer. Hier einige Erkenntnisse aus den Befragungen. Zweidrittel der Deutschen scheinen keine Angst vor Einbrüchen zu haben. Nur 30 Prozent der Eigentümer und Mieter besitzen ein Sicherheitssystem wie eine Alarm- oder Videoüberwachungsanlage. Für Hausbesitzer ist der Schutz des geliebten Autos da wichtiger, denn 86 Prozent von ihnen haben entweder eine Garage oder ein Carport. Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch beim Thema Inneneinrichtung. Eine bekannte Möbelkette mit vier Buchstaben stößt vor allem bei der Generation 50+ auf wenig Begeisterung. Gerade einmal jeder Fünfte besitzt ein Billy-Regal oder ein anderes Produkt aus diesem Möbelhaus. Bei der jungen Generation zwischen 18 und 29 Jahren sind es – wie zu erwarten – mehr: etwa 66 Prozent. Quelle: Immobilienfinanzierungsunternehmen Dr. Klein © photodune.net
Immobilienkauf: Augen auf beim Grundstückskauf
Bevor das neue Eigenheim gebaut werden kann, muss zunächst das dafür passende Grundstück gefunden werden. Doch bei der Suche nach dem richtigen Fleckchen Erde sollten Bauherren genauer hinschauen, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Zunächst sollte der Häuslebauer klären, ob das gewünschte Grundstück auch tatsächlich Bauland ist – und nicht etwa Bauerwartungsland. Denn im Gegensatz zum Bauland besitzt das Bauerwartungsland zwar einen Flächennutzungs- aber noch keinen Bebauungsplan. Theoretisch kann dort eines Tages gebaut werden, jedoch besitzt der Käufer dort keinen rechtlichen Anspruch auf dem Bau eines Hauses. Befindet sich das Grundstück in einem fertig erschlossenen Gebiet, liegt bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Der zukünftige Eigentümer kann daher sofort mit der Planung des Eigenheimes beginnen und die Baupläne bei der zuständigen Behörde einreichen. Quelle: VPB © photodune.net
Energieeffizienz: Geheimtipp Brennstoffzellenheizung
Es gibt eine Heizungsanlage für Hauseigentümer, die nicht nur Wärme erzeugt, sondern gleichzeitig auch Strom produziert und mit einem Wirkungsgrad von nahezu 90 Prozent punktet. Bei diesem Wunderwerk der Technik handelt es sich um eine Brennstoffzellenheizung. In Deutschland ist sie noch so gut wie unbekannt. Was auch am recht hohen Anschaffungspreis liegen könnte. Bis zu 25.000 Euro kostet eine solche Anlage. Doch diese teure Anschaffung lohnt sich, denn der CO2-Ausstoß ist viel geringer als beispielsweise bei einem herkömmlichen Gasbrennwertkessel. Zudem bezuschusst der Staat die Anschaffung einer Brennstoffzellenheizung mit 9.000 Euro. Doch wie funktioniert diese moderne Heizung eigentlich genau? Das Prinzip dahinter hört auf den Namen „Kalte Verbrennung“. In einem chemischen Prozess reagieren Wasserstoff und Sauerstoff miteinander. Dabei entstehen am Ende Wärme und Strom. Weil jedoch kaum ein Haushalt über Wasserstoff verfügt, wird dieses chemische Element mittels Erd- oder Biogaseinspeisung im Heizgerät produziert. Da die Nachfrage nach Brennstoffzellenheizungen immer mehr steigt, ist in naher Zukunft mit sinkenden Preisen zu rechnen. Quelle: Deutscher Wasserstoff- und Brennzellen-Verband © photodune.net
Leben & Wohnen: Urteil: Schimmelgefahr rechtfertigt keine Mietminderung
Dürfen Mieter, in deren Wohnung aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz die Gefahr von Schimmelbildung sehr hoch ist, auf Mietminderung klagen? Diese Frage beschäftigte vor kurzem zwei richterliche Instanzen. Geklagt hatten die Mieter zweier Wohnungen, in denen aufgrund der veralteten Bauweise Wärmebrücken existieren. Laut Mietern bestünde deshalb vor allem in den Monaten Oktober bis März ein erhöhtes Risiko für eine Schimmelpilzbildung. Da es sich aus Sicht der Mieter daher um einen Sachmangel handelte, verklagten sie den Vermieter auf Minderung der Miete sowie auf einen Kostenvorschuss, um diese Mängel zu beseitigen. Das zuständige Landgericht gab den Klägern recht. Der Vermieter sah sich jedoch im Unrecht und ging in die nächsthöhere Instanz. Der Fall lag nun beim BGH. Die Richter in Karlsruhe hoben das Urteil jedoch auf (VIII ZR 67/18). Denn für sie sind die vorhandenen Wärmebrücken in den Wohnungen kein Sachmangel, da zum damaligen Zeitpunkt die Wärmedämmung noch nicht vorgeschrieben und Wärmebrücken daher an der Tagesordnung waren. Eine Mietminderung sei daher, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, unzulässig Quelle: BGH © photodune.net