Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Rolle des Bauträgers während des Hausbaus:

Wer ein Haus bauen, sich jedoch nicht mit der Planung und der Durchführung auseinandersetzen möchte, kann die Verantwortung an einen Bauträger übergeben. Dieser beschafft im Auftrag des Bauherrn das Grundstück, plant den Hausbau und koordiniert die Bauarbeiten bis zur finalen Schlüsselübergabe. In der Zusammenarbeit mit einem Bauträger können Bauherrn aus dem umfangreichen Dienstleistungsangebot des Bauträgers wählen. Aufgrund der standardisierten Bauausführung können Bauträger meistens einen Festpreis garantieren und die Kosten transparent halten. Wird ein Bauträger mit dem Hausbau beauftragt, ist er während der gesamten Bauzeit Eigentümer des Grundstücks und trägt die volle Verantwortung für den Hausbau. Als Grundlage dafür gilt ein Bauträgervertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Dieser beinhaltet in der Regel einen Grundstückskauf- oder Erbbauvertrag für das Grundstück sowie einen Werkvertrag für den Hausbau. Mit diesem „Doppelvertrag“ werden beide Vertragsparteien geschützt und rechtliche Komplikationen minimiert. Während der Bauplanung und -ausführung beauftragt und bezahlt der Bauträger alle Subunternehmer und Handwerker und ist für die Finanzierung verantwortlich. Der Vorteil für den ursprünglichen Bauherren ist dabei, dass er nur die bereits erbrachten Leistungen des Bauträgers bezahlt. Diese sind in einem vom Bauträger erstellten Zahlungsplan festgelegt. Wie ein Zahlungsplan auszusehen hat, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung. Einzig für Immobilienbesitzer, die gerne kreativ an der Bauplanung mitwirken möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem Bauträger nicht zu empfehlen. Denn grundsätzlich steht der Bauplan fest und wird standardisiert durchgeführt. Besondere Bauwünsche sind nur in Einzelfällen möglich und müssen gesondert bezahlt werden. Quelle: Immowelt AG © fotolia.de

Förderung des Energie-Beratungsangebots der Verbraucherzentralen:

In Deutschland gibt es derzeit etwa 500 unabhängige Energieberater, die Privatpersonen dabei unterstützen, ihren Energieverbrauch zu analysieren und ihnen Wege aufzeigen, wie sie künftig energieeffizienter leben und wohnen können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert das Beratungsangebot der Verbraucherzentralen. Ein Großteil des Beratungsangebots ist kostenlos, zu einigen Themen wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Beratungsangebot kostenfrei. Mieter und Eigentümer haben die Möglichkeit, bei einem persönlichen Termin in einer der zahlreichen Beratungsstellen, telefonisch oder online grundsätzliche Energiesparfragen zu stellen. Hier werden Interessenten kostenlos über Möglichkeiten zum Stromsparen, über unterschiedliche Heizsysteme oder Kriterien bei der Auswahl von Elektrogeräten informiert. Ebenso bekommen sie Informationen über die zahlreichen Fördermöglichkeiten. Der Basis-Check ist ebenfalls kostenlos und gibt einen Überblick über den persönlichen Strom- und Wasserverbrauch, klassifiziert die Geräte im Haushalt und informiert über Einsparmöglichkeiten. Mit einer Selbstbeteiligung von 30 Euro können sich Mieter sowie private Haus- und Wohnungseigentümer zu weiteren, spezifischen Themen informieren lassen. Der Gebäude-Check gibt eine Einschätzung über die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle; im Solarwärme-Check werden die Einstellungen der solarthermischen Anlagen überprüft und optimal eingestellt und im Heiz-Check prüft ein Experte das Heizungssystem. Fragen zum Thema Solarenergie und Solaranlagen können im Eignungs-Check Solar geklärt werden. Weitere Informationen zur Energieberatung sind auf der Internetseite des BMWi zu finden. Quelle: BMWi © fotolia.de

Urteil: Sonderregelungen für Kinderlärm in WEGs:

In München fordert eine Eigentümerin einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft die Schließung eines Eltern-Kind-Zentrums in der gemischt genutzten Einheit. Die sich im Untergeschoss befindlichen Räumlichkeiten seien in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ gekennzeichnet und sollten nach Meinung der Eigentümerin auch zu diesem Zwecke genutzt werden. Die Wohnung der Klägerin befindet sich direkt über dem Eltern-Kind-Zentrum im ersten Obergeschoss. Die Eigentümerin fühlt sich durch das dort entstehende Personen- und Lärmaufkommen gestört.  Das Eltern-Kind-Zentrum ist ein eingetragener Verein und Mieter der Räumlichkeiten. Das Zentrum ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Vormittags findet ein „Mini-Kindergarten“ für Kinder im Alter zwischen 18 und 36 Monaten statt, am Nachmittag diverse Kurse für Kinder sowie Deutschkurse für Eltern. Zudem finden gelegentlich an Wochenenden und zu besonderen Anlässen beispielsweise Flohmärkte oder Vorträge statt. Die vom Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) in München stattgegebene Klage (AZ V ZR 203/18) lehnt der BGH ab. Zwar ist der vom Eltern-Kind-Zentrum ausgehende Lärm größer, als wenn die Nutzung der Räumlichkeiten als „Laden mit Lager“ stattfinden würde. Allerdings seien die Geräuscheinwirkungen, die von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, grundsätzlich hinzunehmen. Dies besagt eine Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG). Auch wenn in der Einrichtung Kurse an Eltern vergeben werden, dürfte der Begriff der „Kindertageseinrichtung“ in diesem Fall nicht zu eng gefasst werden. Der BGH hat die Klage an das OLG zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, inwieweit abgestellte Kinderwagen und Fahrräder stören. Quelle: BGH © photodune.net

Inneneinrichtung aus Beton:

Längst wird der Naturbaustoff Beton aufgrund seines Tragvermögens, seiner Widerstandsfähigkeit und seiner Formbarkeit nicht nur im Baugewerbe eingesetzt, sondern gilt auch in der Innenarchitektur als besonders schick. Ob für die Gestaltung von Räumen, wie beispielsweise des Badezimmers oder der Küche oder als eleganter Baustoff im Bereich Möbeldesign, Beton ist vielfältig einsetzbar und kann gut mit Holz, Farben und Stoffen kombiniert werden. Wer seine Küche mit Beton ausstattet, muss diese gut pflegen. Vor allem die Arbeitsplatte und stark beanspruchte Bereiche, wie das Spülbecken oder eine Tischplatte, können schnell verschmutzen. Um eine gründliche und einfache Reinigung zu ermöglichen, wird der verwendete Beton mit einer synthetischen Beschichtung dauerhaft versiegelt und widersteht dadurch sogar grobem Schmutz und Fett. Zudem werden dabei sensible Bereiche wie ein Spülbecken geschliffen und fein poliert, sodass keine Schmutzpartikel in die Betonfläche eindringen können. Der Baustoff Beton bringt außerdem viele Vorteile mit sich. So weist das Gemisch aus Zement aus Kalkstein, Ton, Kies oder Sand und Wasser eine gute Ökobilanz auf und ist relativ kostengünstig. Beton ist zudem wärmeisolierend und hält Feuchtigkeit, Lärm und Feuer ab. Polierter und versiegelter Beton erinnert an Marmor oder Speckstein und fühlt sich angenehm an. Möbel und Accessoires aus Beton, wie beispielsweise Lampen, Tische oder Kleinmöbel, verleihen den Räumlichkeiten Eleganz. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Deutschland-Studie: Wo leben Familien am besten?:

In der vom ZDF in Auftrag gegebenen „Deutschland-Studie“ untersucht das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos die Wohn- und Lebenssituation von Familien in 401 Kreisen und kreisfreien Städte in Deutschland. Dabei werden neben den Bereichen Geld & Wohnen auch die Bereiche Bildung & Soziales, Gesundheit & Sicherheit sowie Freizeit & Kultur ausgewertet. Die Ergebnisse der Studie besagen, dass vor allen Dingen in Großstädten immer mehr Familien ihren Lebensmittelpunkt in die Außenbezirke oder benachbarte Städte verlagern müssen. Denn gemessen am Haushaltseinkommen ist Wohnraum in der Stadt für viele Familien nicht mehr finanzierbar. So verzeichneten die Städte München, Frankfurt am Main und Stuttgart einen stärkeren Weg- als Zuzug von Familien. Denn durchschnittlich gibt eine Familie in München 43 Prozent ihres Gesamteinkommens für die Wohnungsmiete aus, in Frankfurt und Stuttgart sind es rund 39 Prozent. Zwar gab es diesen Trend bereits in der Vergangenheit. Allerdings lassen sich, aufgrund der rapide steigenden Mieten, immer mehr Familien im Umland nieder. Die Arbeitsmarktsituation spielt bei der Wohnortwahl eine wichtige Rolle. Die oberfränkische Kreisstadt Marktredwitz beispielsweise schafft für junge Familien Anreize, sich dort niederzulassen. Denn durch die Ansiedelung von Start-up-Unternehmen werden Arbeitsplätze geschaffen und somit wird die Region als Arbeitgeber attraktiv gemacht. Gleichzeitig betragen die Ausgaben für die Wohnmiete in Marktredwitz im Durchschnitt nur 16 Prozent. Weitere Aspekte, auf die junge Familie bei der Wohnortwahl Wert legen, sind neben günstigem Wohnraum eine gute Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr sowie das Vorhandensein von Kitas und Schulen. Quelle: Prognos/ZDF © photodune.net

Mit Mikro-Blockheizkraftwerk Energie im Haushalt produzieren:

Ein Mikro-Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert Strom und Wärme, mit welcher ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus mit Energie versorgt werden kann. Angetrieben von Erdgas oder anderen Brennstoffen, wie beispielsweise Flüssiggas oder Pflanzen- und Heizöl, werden etwa 90 Prozent der Brennstoffe in erneuerbare Energie umgewandelt. Ein Mikro-BHKW deckt eine elektrische Leistung von 2,5 kW bis 15 kW ab und eignet sich hervorragend für die Strom- und Wärmeversorgung von Häusern oder Kleingewerben. Nicht größer als ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine kann ein Mikro-BHKW hervorragend im Keller platziert und installiert werden. Dank einer Geräusch- und Vibrationsdämmung ist das Mikro-BHKW kaum zu hören, auch wenn es volle Arbeit leistet. Auch wenn ein Mikro-BHKW durchschnittlich 15.000 Euro und mehr kostet, zahlt sich die Investition bereits nach etwa zehn Jahren aus. Je mehr Leistung benötigt wird, desto teurer ist die Anschaffung. Doch auf lange Sicht werden Strom- und Heizkosten eingespart. Zusätzlich wird der Wert der Immobilie gesteigert. Produziert das Mikro-BHKW überschüssigen Strom, kann dieser in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die umweltfreundlichen BHKWs werden durch Bund und Länder in Form von zahlreichen Förderprogrammen bezuschusst. Dazu gehören unter anderem ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einer Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder anderen Zuschüssen. Wer sich für den Kauf eines BHKW entscheidet, sollte sich zunächst über die zahlreichen Fördermöglichkeiten informieren. Quelle: Ihr-BHKW © fotolia.de


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