Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Studie: Schlechte Energiebilanz bei Immobilien
In einer Auswertung von 1.681 von McMakler vermarkteten Bestands- und Neubauten ist herausgekommen, dass durchschnittlich nur 13 Prozent aller ausgestellten Energieausweise die Energieeffizienzklassen A+, A oder B und damit die drei bestmöglichen Energieeffizienzklassen erhalten. Betrachtet man nur die Neubauhäuser, sieht es besser aus: Hier erhalten 71 Prozent die Energieeffizienzklassen A+, A oder B. Zudem hat das Unternehmen auch die Bundesländer miteinander verglichen. Im Hinblick auf die Energieeffizienz bei Gebäuden schneiden hier Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen am besten ab. Dort sind 16,9 bzw. 16,7 und 15,4 Prozent der Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B versehen. Die schlechtesten Energieeffizienzwerte (G und H) treten in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen mit 41,8 bzw. 38,7 und 35,5 Prozent auf. Als Grund dafür vermutet McMakler, dass es in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen weniger Neubauimmobilien gibt als in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus hat das Unternehmen auch das Meinungsforschungsunternehmen YouGov mit einer Online-Befragung von über 1.060 Eigentümern beauftragt. Dabei ist herausgekommen, dass nur 44 Prozent der Befragten die Energieeffizienzklasse ihrer Immobilie nicht kennen. Quelle: McMakler © photodune.net
Breitbandanschluss: Urteil von kurzer Dauer
Müssen Mieter für die gesamte Dauer ihres Mietvertrags die Kosten für einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss tragen, verstößt dies nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Allerdings ist diese Praxis seit dem 1. Dezember 2021 ohnehin nicht mehr erlaubt. Grund dafür ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können jetzt, wenn das Mietverhältnis länger als 24 Monate besteht, die Beendigung von Telekommunikationsdiensten im Rahmen des Mietverhältnisses gegenüber ihrem Vermieter erklären. Für Vermieter gibt es noch bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist. Im aktuellen Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine große Wohnungsbaugesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung geklagt. Sie war der Meinung, dass die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabelanschlusses wenigstens zum Ablauf einer Laufzeit von 24 Monaten kündbar sein müsse und es keine Mietverträge gibt, in denen die Laufzeit auf höchstens 12 Monate begrenzt ist. Da die Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen sind und die Mieter diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen können, wies der BGH die Revision der Wettbewerbszentrale zurück. Auch die Vorinstanzen hatten zugunsten des Wohnungsbauunternehmens entschieden. Quelle: BGH/I ZR 106/20 © Fotolia
Wohntrends: „Home Report 2022“ erschienen
Im neuen „Home Report 2022“ vom Zukunftsinstitut beleuchtet die Wohnexpertin und Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wohnraum. Dabei hat sie drei verschiedene Trends ausgemacht und zusammengefasst. Diese bezeichnet sie als „Conscious Kitchen“, „FurNEARtur“ und „modulare Möbel“. Mit dem Trend „Conscious Kitchen“ ist gemeint, dass die Küche mehr Wertschätzung erfährt. Durch das Homeoffice werde dabei auf flexible Lösungen wie bewegliche Trennwände gesetzt. Dadurch können Arbeit und Privatleben besser voneinander getrennt werden. Bei Möbeln setzen viele auf Nachhaltigkeit, regionale Rohstoffe und Produkte aus der Nähe. Aufgrund der Nähe wieder dieser Trend bei Möbeln im Home-Report als „FurNEARtur“ bezeichnet. Zudem sind „modulare Möbel“ gefragt, die bei Bedarf erweitert, verkleinert und in verschiedenen Umgebungen verwendet werden können. Auch hier spiele Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Zudem sieht Oona Horx-Strathern auch verspielte, farbige und ungewöhnlich geformte Möbel als Trend. Der Home-Report ist für 150 Euro über die Seite zukunftsinstitut.de erhältlich. Quellen: zukunftsinstitut.de/lifepr.de/hicklvesting Public Relations GbR © photodune.net
Studie: Immobilienpreise steigen um mehr als 7 Prozent:
In Deutschland müssen Kaufinteressenten für eine Wohnung durchschnittlich einen Quadratmeterpreis von 3.299,70 Euro zahlen. Für Einfamilienhäuser sind es durchschnittlich sogar 3.990.96 Euro. Somit sind die Preise für Wohnungen und Häuser vom Zeitraum Mai bis Oktober 2021 verglichen mit dem Zeitraum November 2020 bis April 2021 um 6,93 beziehungsweise um 7,09 Prozent gestiegen. Dies geht aus einer Umfrage des Immobilienfinanzierungsvermittlers baufi24.de hervor. Der Vermittler hat dabei nach eigenen Angaben 240.000 Immobilientransaktionen untersucht. Dabei hat es auch die größten sieben Städte Deutschlands – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – genauer unter die Lupe genommen. Hier zahlen Kaufinteressenten mit 10.013.01 Euro pro Quadratmeter am meisten, gefolgt von Frankfurt am Main (6.602,27 €/qm²) und Hamburg (6.162,22 €/qm²). Die Preise stiegen in diesen Städten um 6,37, 5,68 bzw. 10,64 Prozent. Betrachtet man alle Big-Seven-Städte in Deutschland, liegt der durchschnittliche Kaufpreis bei 6.062,49 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 8,27 Prozent. Quelle und weitere Informationen: baufi24.de © photodune.net
Stadtplanung: Neuer Leitfaden:
Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“. Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt. Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de. Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de © photodune.net
Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen:
Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter. All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten. Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC). Quelle: TÜV-Verband © Photodune