Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tipps: Energie sparen beim Kochen:

Im Alltag gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Strom zu sparen. Auf der Internetseite der Elektrizitätswirtschaft-AG VERBUND finden Verbraucher nützliche Tipps, wie sie energieeffizienter kochen und dabei Kosten sparen können. Denn gerade in der Küche ist der Stromverbrauch in Haushalten besonders hoch, unter anderem bei der Zubereitung von Speisen. So ist es beispielsweise wichtig, für die Benutzung der Herdplatten stets die richtige Topfgröße zu wählen. Ist der Topf zu groß, erhöht sich die Erhitzungsdauer unnötig. Ist er zu klein, geht Energie verloren. Mit dem passenden Deckel verkürzt sich die Kochzeit fast um das Dreifache. Ebenso empfiehlt es sich, ein paar Minuten vor dem Ende des Kochvorgangs den Herd runter zu schalten und die Restwärme der Herdplatte zu nutzen. Die Restwärme reicht in der Regel aus, um das Gericht fertig zu kochen. Das spart zusätzlich Energie. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass nicht unnötig viel Wasser benutzt wird. Beim Kochen mit Wasser ist deshalb darauf zu achten, den Topf für Nudeln, Kartoffeln oder Reis nur mit so viel Wasser zu füllen, wie es wirklich notwendig ist. Wer sein Essen im Backofen zubereitet, muss den Ofen nicht, wie oft empfohlen, vorheizen. Hier gilt ebenfalls das Prinzip, den Ofen bereits einige Minuten vor dem Ende der Backzeit auszustellen und mit der Restwärme zu backen. Stellt man den Ofen auf Heißluft, verteilt sich die Luft im Ofen schneller als bei der Nutzung von Ober- und Unterhitze. Dadurch kann die Temperatur um etwa 20 Grad tiefer eingestellt werden. Quelle: VERBUND AG © fotolia.de

Urteil: Verteilungsmaßstab der Heizkosten trotz geringer Erfassungsrate rechtmäßig:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kam es zu Streitigkeiten bezüglich der Verteilung und des Verbrauchs von Heizkosten. In der Teilungserklärung der aus 154 Wohnungen bestehenden Anlagen wurde ein Verteilungsmaßstab der Heizkosten von 30 Prozent Grundkosten und 70 Prozent Verbrauchskosten festgelegt. Die Eigentümerin von 20 Dachgeschosswohnungen ficht den Genehmigungsbeschluss an und fordert eine neue Verrechnung des Verteilungsmaßstabs aufgrund der niedrigen Erfassungsrate des Verbrauchswärmeanteils in den elektronischen Heizkostenverteilern. Mit ihrer Anfechtungsklage (AZ V ZR 9/19) fordert die Eigentümerin eine Korrektur der Heizkostenabrechnung aus dem Jahre 2014. Ebenso beanstandet sie eine ordnungsgemäße Verwaltung der Heizkostenverteilung aufgrund von Rohrwärmeverlusten, die zum großen Teil durch die wenig oder gar nicht gedämmten, unter Putz liegenden Leitungen in den Wohnungen entstehen. Die Leitungen im Keller sind freiliegend und zum größten Teil gedämmt. Aufgrund dieses Bauzustands werden nur 20 Prozent des Verbrauchswärmeanteils erfasst. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt die Anfechtungsklage ab. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV liegt der Verteilungsmaßstab von 30/70 im vorgeschriebenen Rahmen. Somit besteht keine Möglichkeit, die Jahresabrechnung anhand eines anderen Kostenverteilungsschlüssels abzurechnen. Ebenso ist die geringe Erfassungsrate nicht auf einen Gerätefehler und somit auf einen Geräteausfall zurückzuführen, sondern auf eine schlechte Dämmung der Rohrleitungen. Allerdings ist die Eigentümerin der Dachgeschosswohnungen, im Vergleich zu den Eigentümern der unteren Wohnungen insofern benachteiligt, als dass die unteren Wohnungen bereits mit einer kleinen Öffnung der Ventile der Heizkörper ausreichend gewärmt sind. Deshalb kann die Klägerin künftig eine Neuverteilung des Verteilungsmaßstabs in der WEG zur Diskussion stellen oder sogar technische Umbaumaßnahmen verlangen. Quelle: BGH © fotolia.de

Investitionszuschuss: Einbruchschutz:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Mieter auch im Bereich Einbruchschutz, und zwar mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 1.600 Euro. Gefördert werden Maßnahmen von einbruchhemmenden Türen und Garagentoren, unterschiedliche Nachrüstsysteme für Fenster und Fensterrahmen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen und Lösungen für Sicherheitstechnik für Smart-Home-Anwendungen. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Ersterwerber eines sanierten Hauses oder einer sanierten Wohnung, an aus Privatpersonen bestehende Wohneigentümergemeinschaften sowie an Mieter und Mieterinnen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der durchzuführenden Maßnahme und kann auf der Internetseite der KfW berechnet werden. Der Investitionszuschuss lässt sich mit anderen Förderprogrammen der KfW, beispielsweise im Bereich der energetischen Sanierung, verknüpfen. Weitere wichtige Informationen und Merkblätter zum Investitionszuschuss sowie Formulare für die Beantragung des Zuschusses stehen auf der Internetseite der KfW zum Download bereit. Wichtig ist, den Zuschuss vor Beginn der Maßnahmen zu beantragen. Quelle: KfW © photodune.net

Analyse des Förderprogramms „Soziale Stadt“:

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat, anlehnend an das 1999 ins Leben gerufene Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ des Bundesministeriums, die Lebenslagen von Menschen in sozial benachteiligten Stadtquartieren untersucht. In der BBSR-Analyse „Wer lebt in den Gebieten der sozialen Stadt?“ wird vorgestellt, wie es um die Lebenssituation der Menschen in Sozialen-Stadt-Gebieten im Vergleich zu anderen Stadtteilen in Großstädten steht. In diesem Jahr fließen Fördergelder in Höhe von 200 Millionen Euro in Projekte für Soziale-Stadt-Gebiete. Ziel des Förderprogramms ist, städtebauliche und soziale Missstände zu beseitigen und sozial benachteiligte Quartiere fortwährend zu stabilisieren und aufzuwerten. Nur bei einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt in den Soziale-Stadt-Gebieten kann es zu einer Aufwertung der Quartiere und einem stärkeren Miteinander kommen. Für die Analyse wurden 56 Großstädte unter anderem zu den Themen Bevölkerungsstruktur, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sowie dem Bezug von Transferleistungen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an armen und arbeitslosen Menschen in den geförderten Stadtteilen überdurchschnittlich hoch ist. Auch mit dem 2020 erweiterten Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und dem seit 2016 bestehenden Programm „Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ setzt sich die Städtebauförderung für die Integration und die Verbesserung der Lebensumstände aller Bevölkerungsgruppen ein. Die vollständige Analyse kann auf der Internetseite des BBSR heruntergeladen werden. Quelle: BBSR © photodune.net

Ratgeber: „Gesund Bauen“:

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung bei gesundheitlichen Beschwerden dazu, eine Innenraumanalyse durchzuführen. Mit dieser können qualifizierte Innenraumhygieniker untersuchen, ob und welche Schadstoffe sich im Inneren des Hauses befinden und diese mithilfe eines ausgearbeiteten Sanierungskonzepts beseitigen. Denn durch unterschiedliche chemische Verbindungen im Haus, Schwermetalle, Stäube, Gerüche, Pilze, Bakterien oder andere physikalische und biologische Aspekte können gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern entstehen. Vor allem nach einem Neubau oder einer Innenrenovierung können in der Luft liegende Schadstoffe bei unzureichender Lüftung durch eine gedämmte Gebäudehülle nicht richtig nach Außen gelangen. Deshalb muss beispielsweise der Bildung von Feuchtigkeit, von durch Farben, Lacke und Kleber entstehenden flüchtigen organischen Verbindungen oder durch nicht ionisierende Strahlung sowie Radon von Beginn an entgegengewirkt werden. Um über die Themen „Gesundes Wohnen und Bauen“ zu informieren und das Wohlbefinden und die Gesundheit von Bewohnern zu fördern, hat der VPB den kostenlosen Ratgeber „Gesund Bauen“ für Bauherren, Immobilienkäufer und -besitzer sowie Bewohner herausgegeben. Ebenso steht eine umfangreiche Broschüre zum Thema „Gesund Bauen und Wohnen“ im Online-Shop des VPB bereit. In den Publikationen erhalten Interessenten einen Überblick über mögliche Gefahrstellen sowie hilfreiche Tipps, wie sie ihre Wohnqualität und ihren Gesundheitszustand fördern können. Quelle: VPB © photodune.net

Forschung: Stromerzeugung im Prosumenten-Modell:

Das EU-geförderten Forschungsprojekt PVP4Grid, koordiniert vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Europa zu erhöhen. Der Zusammenschluss von zwölf Partnern aus unterschiedlichen europäischen Ländern unterstützt und fördert Verbraucher zur gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Solarstrom. Unter dem Begriff Prosument verstehen sich Nutzer, die ihren Strom selbst erzeugen und nutzen. Eine Zählung des BSW zwischen Februar 2019 und Januar 2020 hat ergeben, dass die Anzahl der Prosumenten in Deutschland um fast 100.000 gestiegen ist. So zeigt sich der BSW optimistisch, dass sich das Prosumenten-Modell auch nach Abschluss des Forschungsprojekts in Europa durchsetzen und etablieren wird. Ebenso sieht der BSW in dem Prosumenten-Modell einen Megatrend im Bereich der Energieversorgung und des Energieverbrauchs. Ob in Singlehaushalten oder in einem Mehrfamilienhaus, im Gewerbebetrieb oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft, Verbraucher profitieren finanziell von dem privat erzeugten und gemeinschaftlich genutzten Strom und leisten gleichzeitig einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Kommt es zu einem Überschuss in der Stromproduktion, lässt sich dieser beispielsweise für Ladesäulen für Elektroautos oder für den Betrieb einer Wärmepumpe nutzen oder in einem Solarstromspeicher für den späteren Verbrauch deponieren. Auch wenn Verbraucher selbst keine PV-Anlage besitzen oder keine Fläche haben, um eine Solaranlage anzubringen, besteht die Möglichkeit, sich an dem Prosumenten-Modell zu beteiligen und Teil einer Energiegemeinschaft zu werden. Durch den Zusammenschluss von mehreren Partnern können alle Mitglieder der Energiegemeinschaft mit Strom versorgt werden. Zudem kann nicht genutzter Solarstrom gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Quelle: BSW © fotolia.de


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular