Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: BVerwG kippt Vorkaufsrecht zu Teilen:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Vorkaufsrecht von Immobilien in Berlin zu Teilen gekippt und damit der Klage einer Immobiliengesellschaft stattgegeben. Mit dem Vorkaufsrecht soll normalerweise sichergestellt werden, dass Häuser nicht aufgekauft werden und die Mieter wegziehen – zum Beispiel aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, die höhere Mieten nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hatte die Immobiliengesellschaft gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts geklagt. Sie hatte ein Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Mehrfamilienhaus liegt auf einem Grundstück, das laut BVerwG dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen dient. Diese Praxis wird auch als „Milieuschutzsatzung“ bezeichnet. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg, vor dem BVerwG allerdings schon. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass laut Paragraf 26 Nr. 4 Alt 2 des Baugesetzbuches „die Ausübung des Vorkaufrechts ausgeschlossen [ist], wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel […] aufweist“. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dazu: „Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt.“ Quellen: BVerwG/Mieterbund/wavepoint © Fotolia

Kamine: Neue Trends:

Bewohner können in ihnen die lodernden Flammen bestaunen, sich wärmen und mit ihnen für Gemütlichkeit in Ihrem Zuhause sorgen: die Rede ist von Kaminen und Öfen. Neuheiten stellt das nun das Portal schoener-wohnen.de in einer Bilderstrecke dar. Von einem Pelletofen für engere Räume über Speicheröfen für Neubauten bis hin zu einem Holzofen, der Heizkörper und Backofen vereint – der Fantasie der Kamin- und Ofenhersteller sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Spezielle Verkleidungen können zudem dafür sorgen, dass der Ofen oder der Kamin gut zum Zuhause passt. Neben einer Bilderstrecke stellt das Portal auch Informationen zum Thema bereit. Dazu hat es unter anderem mit einem Experten über die Abholzung von Bäumen sowie über die Feinstaubbelastung gesprochen, die beim Heizen mit Holz entsteht. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net

Studie: Wo sich der Immobilienkauf für Pendler lohnt:

Ist es günstiger, eine Immobilie im Speckgürtel zu kaufen und zur Arbeit in die Metropole zu pendeln? Diese Frage geht das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) im Auftrag der Postbank nach. Dabei vergleicht es die sieben größten Städte Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – miteinander. Die Studie zeigt, nach wie vielen Jahren sich der günstigere Immobilienverkauf im Speckgürtel rentiert. Dabei werden auch die Fahrtkosten die Fahrtzeit berücksichtigt. Laut Studie profitieren die Pendler, die im Frankfurter Umland eine Immobilie kaufen, am meisten. Vom hessischen Langen aus sind sie in nur neun Minuten mit der Bahn in Frankfurt am Main. Die Ersparnis aus dem günstigeren Immobilienkauf ist demnach rechnerisch erst nach rund 76 Jahren aufgezehrt. Auf den Plätzen zwei und drei befinden sich Dreieich und Duisburg. Von Dreieich nach Frankfurt am Main benötigen Pendler 14 Minuten mit der Bahn. Hier profitieren sie von einer rechnerischen Ersparnis von 61 Jahren. Von Duisburg bis Düsseldorf beträgt die Fahrtzeit 12 Minuten. Pendler profitieren hier ebenfalls von einer rechnerischen Ersparnis von rund 61 Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter postbank.de. Quelle: postbank.de © photodune.net

Innovation: Seilroboter für Baustellen:

Einen neuartigen Seilroboter haben Forschende der Universität Duisburg-Essen (UED), des Instituts für Angewandte Bauforschung Weimar und der Forschungsvereinigung Kalk-Sand entwickelt. Dazu haben sie zwei Jahre lang getüftelt. Dabei herausgekommen ist ein Seilroboter, der innerhalb weniger Stunden eine Etage aus handelsüblichen Kalksandsteinen mauern kann. Außerdem kann er Steine versetzen, Stürze einziehen sowie mörteln. Der Seilroboter funktioniert mittels eines BIM-Modells. Bei diesem digitalen Prozess werden Daten an den Roboter gesendet. Der Seilroboter soll Menschen auf dem Bau laut UED nicht überflüssig machen, könne aber helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Projekt wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Quelle: UDE © photodune.net

Gebäude: Verbände fordern höhere Sanierungsquote:

Langfristige Anreize für eine energetische Gebäudemodernisierung mit dem Fokus auf Energieeffizienz und Elektrifizierung und die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor fordern gleich drei Verbände. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Zentralverband der deutschen elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sowie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) machen diesbezüglich mehrere Vorschläge. Der ZVEI meint, dass in Deutschland seit Jahren ein Modernisierungs- und Sanierungsstau herrscht und fordert daher unter anderem eine Sanierungsquote von mindestens drei Prozent bei Heizungen und sechs Prozent bei Beleuchtung. Laut ZVEH müssen zudem die Beratung und die Umsetzung durch die Elektro-Fachhandwerksbetriebe förderfähig sein. Der BWP fordert die Abschaffung der EEG-Umlage. Darüber hinaus fordern die drei Verbände, dass bei der Planung von Neubauten und bei grundlegenden Sanierungsmaßnahmen das Building Information Modeling (BIM) zum Standard wird. Diese digitale Planungstechnik ermögliche nachhaltiges Bauen und ein effizientes Betreiben und Instandhalten von Gebäuden. Das gemeinsame Forderungspapier mit weiteren Informationen finden Interessenten unter waermepumpe.de. Quelle: waermepumpe.de © photodune.net

Entscheidung: BGH verweist Urteile zu Photovoltaik-Modulen zurück:

Gelten für einzelne Solarmodule einer Freiland-Photovoltaikanlage besondere Rechte? Mit dieser Frage befasste sich vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies vier Oberlandesgerichts-Urteile zurück (V ZR 225/19/V ZR 8/20/V ZR 44/20 und V ZR 69/20). Geklagt hatte in diesen Verfahren ein Insolvenzverwalter einer Gesellschaft, die 2010 eine Photovoltaikanlage gekauft hatte. Diese war zuvor auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden. Die Gesellschaft, die mittlerweile insolvent ist, hatte 5.000 dieser Module der Anlage an 65 Kapitalanleger verkauft. Diese vermieteten die Module wiederum an ein Tochterunternehmen der Gesellschaft. Nun müssen die Oberlandesgerichte prüfen, ob die Module weiterhin den Kapitalanlegern gehören oder ob sie dem Insolvenzverwalter zugesprochen werden. Hintergrund dafür ist, dass unter anderem nicht klar ist, ob die Module nach Paragraf 93 des Bürgerlichen Gesetzbuches wesentliche Bestandteile der Gesamtanlage sind. Ob dies der Fall ist, bestimme sich laut BGH nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Verbindung, wenn es darauf ankommt, ob an dem Bestandteil bestehende Rechte Dritter infolge der Verbindung untergegangen sind. Muss beurteilt werden, ob die Kapitalanleger Rechte an einem Solarmodul haben, das bereits in die Photovoltaikanlage eingefügt ist, komme es laut BGH auf die Verhältnisse bei Entstehung des Rechts an. Auch entscheidend sei, welche Folgen der Ausbau zu diesem Zeitpunkt gehabt hätte. Hätten die Module bei der Übereignung im Falle der Trennung noch durch vergleichbare Modelle ausgetauscht und in anderen Anlagen verwendet werden können, wären sie sonderrechtsfähig gewesen. Quelle: BGH (V ZR 225/19, V ZR 8/20, V ZR 44/20 und V ZR 69/20) © photodune.net


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