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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Was gehört zu einer Sanierung des Badezimmers?:

Wer sein Bad sanieren möchte, hat einiges zu tun: Die in die Jahre gekommenen Sanitärinstallationen müssen ausgetauscht, altmodische Fliesen durch neue ersetzt oder Wände und Decke verkleidet werden. Viele Arbeiten, wie beispielsweise die Entkernung des Bades, Rohbauarbeiten oder sogar das Verlegen von neuem Estrich können mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenregie durchgeführt werden. Wenn es allerdings um den Anschluss von Elektroinstallationen geht, sollte ein Elektrofachmann beauftragt werden. Dieser sorgt nicht nur für ausreichend Steckdosen und eine optimale Beleuchtung im Bad, sondern kennt auch die geltenden Sicherheits- und Bauvorschriften. Außerdem empfiehlt es sich, im Zuge der Badsanierung auch die Wasserinstallationen sowie die Wasserleitungen zu überprüfen. Um einem Rohrbruch im neu sanierten Bad vorzubeugen, sollten deshalb alte Rohre ausgetauscht werden. Bleirohre gelten heutzutage als gesundheitlich bedenklich und sollten ebenfalls ersetzt werden. Im Bereich Heiztechnik gibt es eine große Bandbreite von Möglichkeiten. Ob mit einer Fußbodenheizung, einem Handtuchwärmer oder mit einem platzsparenden Heizkörper, je nach Größe des Badezimmers und nach optischen Vorlieben, können Eigentümer die passende Heizungsart wählen. Ein Fliesenboden im Badezimmer ist besonders gut geeignet, da Fliesen feuchtigkeits- und wasserabweisend sind und sich leicht reinigen lassen. Badezimmerfliesen gibt es in unterschiedlichen Größen, Ausführungen und Farben. Sie sind robust und können auch mit einer besonders rutschhemmenden Beschichtung erworben werden. Ein Boden aus Naturstein, Beton oder Holz bietet eine hochwertige und elegante Alternative. Spezielle Wandfarben für das Badezimmer, wie beispielsweise Latexfarbe, halten Feuchtigkeit und übermäßiger Wärme stand und sind in unterschiedlichen Farben erhältlich. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Gute Hausdämmung hält Hitze im Sommer fern:

Ein gut gedämmtes Haus schützt nicht nur im Winter vor Wärmeverlust, sondern auch im Sommer vor Hitze. Damit es im Inneren des Hauses bei steigenden Außentemperaturen angenehm kühl bleibt, ist vor allem eine gute Dämmung der obersten Geschossdecke sowie eine Dämmung der Fassade empfehlenswert. Um ein angenehmes und gesundes Raumklima zu erreichen, sollte das Dämmmaterial hochwertig sein und zu den Eigenschaften des Hauses passen. Ebenso ist die Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe wichtig. Eine gute Dämmeigenschaft erkennt man an der Wärmeleitstufe (WLS). Je geringer die WLS, desto optimaler ist die Dämmeigenschaft. Auch der Wärmedurchgangskoeffizient bzw. der sogenannte U-Wert spielt bei der Auswahl des Dämmmaterials eine wichtige Rolle. Der U-Wert bemisst, wie viel Wärme durch ein Bauteil des Dämmstoffes geht. Auch hier gilt: je kleiner der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Um das Haus sowohl im Winter als auch im Sommer bestmöglich vor Kälte und Wärme zu schützen, eignen sich vor allem natürliche und ökologische Dämmstoffe besonders gut. Da sich die unterschiedlichen Dämmmaterialien auch im Preis unterscheiden, ist aus finanziellen Gründen nicht immer eine komplette Sanierung des Hauses möglich. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online empfiehlt deshalb, zuerst die oberste Geschossdecke zu dämmen. Denn im Vergleich zu einer Dachdämmung fällt die Dämmung der obersten Geschossdecke verhältnismäßig günstig aus und verhindert dennoch maßgeblich Wärmeverluste im Haus im Winter und hohe Temperaturen im Sommer. Die Maßnahmen für die Dämmung der Außenwände mit beispielsweise einem Wärmeverbundsystem oder mit einer Vorhangfassade stellen die kostspieligste Variante dar. Befinden sich im Mauerwerk Zwischenräume, bildet eine Kerndämmung der Zwischenräume eine kostengünstige Alternative. In allen Fällen ist es empfehlenswert, sich den Rat eines professionellen Energieberaters einzuholen. Zahlreiche Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden staatlich gefördert. Quelle: co2online © fotolia.de

Urteil: Verwalter einer WEG auf Schadenersatz verklagt:

Der ehemaligen Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), einer Wohnanlage mit 334 Wohnungen, wird von den Wohnungseigentümern vorgeworfen, ihren Verwalterpflichten nicht nachgekommen zu sein (AZ V ZR 101/19). Die Eigentümer der Wohnanlage fordern von der ehemaligen Verwalterin eine Schadensersatzzahlung von 219.000 Euro. Diese Forderung ist darauf zurückzuführen, dass die Verwalterin es versäumt hat, Schäden und Mängel an den Balkonen der Wohnanlage zu beheben und damit der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nachzukommen. Seitdem sind die Kosten für die Sanierungsarbeiten deutlich gestiegen. Die Wohnungseigentümer, der in den 1960-er Jahren erbauten und aus vier Gebäuden bestehenden Wohnanlage, haben die Verwalterin bereits im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass die an der Fassade befestigten Balkons Schäden aufweisen, die dringend überprüft werden sollten. Die ehemalige Verwalterin hat demnach einen Sachverständigen damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. In der Eigentümerversammlung im Jahre 2001 wurden die Eigentümer darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Balkonsanierung mit Epoxidharz für die Behebung der Schäden ausreiche. In den Jahren zwischen 2001 und 2010 wurden einzelne Sanierungsarbeiten in einer Höhe von 200.000 Euro durchgeführt. Das Thema Balkonsanierung wurde bis zum Jahre 2009 in den Eigentümerversammlungen nicht mehr thematisiert. Laut Amts- und Landgericht ist nicht nachzuweisen, dass die Verwalterin ihren Verwalterpflichten nicht nachgegangen ist. Die Klage der Eigentümer wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil des Amts- und Landgerichts auf und lässt prüfen, welche Empfehlungen der Sachverständige in seinem Gutachten von 2001 ausgesprochen hat. Wurde eine umfassende Balkonsanierung empfohlen, so kann der Verwalterin ein Verstoß gegen ihre Vertragspflichten vorgeworfen werden. Demnach war sie verpflichtet, die Wohnungseigentümer sowohl über das Gutachten als auch die Sanierungsempfehlungen zu informieren. Auch wenn keine Empfehlung für eine umfassende Balkonsanierung vorliegt, kann ihr ein Pflichtverstoß vorgeworfen werden. Denn aufgrund der Häufigkeit und Hartnäckigkeit der Schäden hätte sie eine sachgerechte Beschlussfassung zur Prüfung der Schadensursache vorbereiten müssen. Quelle: BGH © photodune.net

Sichtschutz im Garten oder auf der Terrasse:

Wer auf seiner Terrasse oder im eigenen Garten entspannen möchte, sollte sich um einen guten Sichtschutz bemühen. Denn nur wenn man von fremden Blicken ungestört ist und nicht von Passanten oder dem Geschehen auf der Straße oder dem Nachbargrundstück abgelenkt wird, kann man sich wirklich fallen lassen. Dann können Bewohner auf dem eigenen Grundstück sonnenbaden, grillen oder in ein spannendes Buch versinken. Einen Sichtschutz kann man zum Beispiel aus Pflanzen und Sträuchern, Holz oder Steinen gestalten. Dabei spielen die finanziellen Mittel und die Terrassen- sowie Gartengröße eine ebenso entscheidende Rolle wie die Optik. Eine besonders günstige Variante und einen guten Sichtschutz bietet beispielsweise ein Holzlattenzaun. Dieser ist schnell aufgebaut und kann mit Kletterpflanzen verschönert werden und einen besseren Schallschutz ermöglichen. Auch eine Wand aus geflochtenen Weiden bietet eine schöne Holz-Optik und besteht gleichzeitig aus einem natürlichen und umweltverträglichen Rohstoff. Für Pflanzenliebhaber eignet sich ein Pflanzenregal besonders gut, denn hier sind einer bunten Pflanzenauswahl keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass die Pflanzen ausreichend Sonne und Wasser erhalten und das Wasser gut abfließen kann. Wer etwas mehr Platz in seinem Garten hat, kann einen eleganten Rosenbogen mit duftenden Kletterrosen errichten oder hohe Gartenwände, beispielsweise aus Buchen- oder Eibenhecken, errichten. Eine Steinmauer bietet nicht nur einen guten Sichtschutz, sondern kann ebenfalls mit bunten Steingartenpflanzen verschönert werden und für einen natürlichen Look sorgen. Weitere Möglichkeiten für einen Sichtschutz auf der Terrasse oder im Garten bilden Bambushecken, die Anpflanzung von Ziergräsern oder eine Fliederhecke. Eine errichtete Mauerwand mit einem integrierten Kamin wirkt elegant und gemütlich. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Prognosen: Entwicklungen in den Assetklassen auf dem Immobilienmarkt:

Die Immobilienberater des Deutschen Anlage-Immobilien Verbundes (DAVE) geben Prognosen dazu ab, wie sich die unterschiedlichen Assetklassen auf dem Immobilienmarkt durch die von der Corona-Krise ausgelösten Einschränkungen und Veränderungen entwickeln werden. Laut Aussagen der Immobilienberater ist bereits jetzt schon ersichtlich, dass die Immobilienwirtschaft auf dem Hotelmarkt sowie im Einzelhandel, ausgenommen der Lebensmittelbranche, besonders stark leiden wird. Anders aus sieht es in den Bereichen Wohnen und Logistik sowie im Segment Sozialimmobilien und Kindertagesstätten. Hier rechnen die Berater von DAVE mit einem deutlichen Bedeutungszuwachs. Vor allem die Assetklasse Wohnen wird sich, laut den Prognosen des Sachverständigenrats von DAVE, auch weiterhin positiv auf dem Immobilienmarkt entwickeln. Vor allem Wohnen als Kapitalanlage wird auch weiterhin eine sichere und begehrte Investition bleiben. Im Bereich selbstgenutzte Wohnimmobilien erwarten die Immobilienberater von DAVE zunächst eine leicht rückgängige Nachfrage, jedoch wird diese dennoch das Angebot übersteigen. Die Preisentwicklungen bei selbstgenutzten Immobilien werden künftig marktbezogener werden. Spezialimmobilien wie Kindertagesstätten und Sozialimmobilien werden, laut Prognosen von DAVE, einen Boom erleben. Bereits vor der Corona-Krise war eine positive Entwicklung in diesen Assetklassen zu verzeichnen. Aufgrund der langlaufenden Betreiberverträge und Mietzuschüsse durch Kommunen werden Immobilieneigentümer von Kindertagesstätten voraussichtlich keine wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise spüren. Ähnlich verhält es sich mit Sozialimmobilien mit städtischen Nutzern. Auch gehen die DAVE-Berater davon aus, dass in Teilbereichen der Logistikimmobilien die Nachfrage steigen wird – wie beispielsweise in den Bereichen Health Care oder Lebensmittelversorgung. Quelle: DAVE © fotolia.de

Worauf ist bei einem Gartenhaus zu achten?:

Ob als zusätzlicher Stauraum, als Geräteschuppen oder als persönlicher Rückzugsort, ein Gartenhaus kann zu unterschiedlichen Zwecken errichtet werden. Je nach den Bestimmungen in dem jeweiligen Bundesland darf ein Gartenhaus eine bestimmte Größe nicht überschreiten, denn ansonsten bedarf es einer Baugenehmigung. Die Regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verzeichnet. Auch wenn für ein Gartenhaus Holz der beliebteste Baustoff vieler Eigentümer ist, gibt es sie auch aus Metall, Kunststoff oder sogar Stein und Glas. Je nachdem, welches Baumaterial gewählt wird, ist darauf zu achten, dass das Haus auf dem richtigen Fundament steht. Während beispielsweise ein kleiner Geräteschuppen aus Kunststoff lediglich auf einem ebenen und verdichteten Boden ohne Fundament stehen kann, bedarf ein größeres Haus eines Platten- oder Betonfundaments. Gartenhäuser können selbst geplant und gebaut werden oder als Bausatz im Baumarkt sowie im Online-Shop erworben und im Garten aufgestellt werden. Auch wenn Fenster und Türen oft zum Bausatz gehören, ist das Dach nicht immer inklusive. Kostengünstigere Dachlösungen sind ein Pult- oder ein Flachdach. Bei einem Flachdach sollte darauf geachtet werden, dass es eine Neigung von mindestens zehn Grad hat, damit Regenwasser abfließen kann. Auch ein Satteldach ist sehr beliebt, doch in seiner Konstruktion etwas aufwendiger. Quelle: bauen.de © fotolia.de


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