Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Grundsteuer: Verbände wollen klagen

Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus und Grund wollen in fünf Bundesländern gegen die Grundsteuer mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor. Grund dafür ist unter anderem eine von den beiden Verbänden in Auftrag gegebene Studie. In dieser wird deutlich, dass der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff das in zahlreichen Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig hält. Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland übt Kritik an der neuen Grundsteuer und kritisiert, dass diese zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Eigentümer, die bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen ab 2025 in vielen Fällen eine höhere Grundsteuer zahlen als bisher. Die Verbände raten Eigentümern daher auch, selbst Einspruch gegen bereits erhaltene Grundsteuerbescheide einzulegen. Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B wird für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt. Die Spannbreite zwischen den Kommunen kann deshalb extrem groß sein. Quellen und weitere Informationen: zeit.de/wiwo.de/dstgb.de © Photodune

Umbau: Aus Alt mach Neu

Wie aus einer dunklen Altbau-Doppelhaushälfte ein modernes und lichtdurchflutetes Zuhause werden kann, zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ in einer Bilderstrecke. Durch verschiedene Maßnahmen wie das Entfernen einer Wand zwischen Küche und Esszimmer, den Umbau der Badezimmer und der Küche sowie die Wahl passender Möbel bekommt die Altbau-Doppelhaushälfte neuen Schwung. Die Maßnahmen hat eine Familie mit Unterstützung eines Beraters in Eigenregie durchgeführt und zum Beispiel Treppenstufen abgeschliffen, den Wänden einen neuen Anstrich verpasst und alte Möbel umgebaut und eine neue Funktion gegeben. Weitere Möbel stammen unter anderem von einem Flohmarkt und einige Türen von einem Antikhandel. Die Umbaumaßnahmen dauerten etwas mehr als ein halbes Jahr, die Umbaukosten betrugen zirka 140.000 Euro. Eigentümer, die Ideen für den Umbau ihrer Altbau-Doppelhaushälfte gewinnen möchten, können sich die Bilderstrecke mit den Tipps unter schoener-wohnen.de/architektur/umbauen-renovieren/angekommen-im-neuen-zuhause_12620260-12636112.html anschauen. Quelle: schoener-wohnen.de © Fotolia

Wohnraum: Zu wenig Platz für Familien

Mit zu wenig Wohnraum müssen etwa sechs Prozent der Haushalte in deutschen Großstädten auskommen. Das geht aus dem Kurzbericht „Mismatch im Wohnungsmarkt“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (iw Köln) hervor. Besonders betroffen seien Familien und Haushalte mit Migrationshintergrund. Andererseits leben auch sechs Prozent der Haushalte in Großstädten in für sie eigentlich zu großen Wohnungen. Von einer Überlegung und somit zu kleinen Wohnungen wird laut iw Köln beispielsweise dann gesprochen, wenn ein Paar mit einem Kind in einer Zwei-Zimmer-Wohnung lebt. Über mehr Wohnraum als nötig verfügt beispielsweise ein Single mit einer Vier-Zimmer-Wohnung. Die Autoren des Kurzberichts sehen auch ein Tauschpotenzial am Wohnungsmarkt. Der Grund dafür ist, dass neun Prozent der über 70-Jährigen in sehr großzügigen Wohnungen leben. Die Studienautoren führen das darauf zurück, dass ältere Personen ihre Wohnungen auch nach dem Auszug ihrer Kinder oder nach dem Tod des Partners häufig behalten. In einigen Fällen bräuchten sie die großen Wohnungen dann theoretisch nicht mehr. Der vollständige Kurzbericht kann kostenlos unter iwkoeln.de gelesen werden. Quelle und weitere Informationen: iwkoeln.de © wavepoint

Wettbewerb: BBSR gibt Ideen bekannt

Das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat bekanntgegeben, welche 29 Beiträge es ins Finale des Ideenwettbewerbs „Mitmachen, gemeinsam machen. Wir gestalten den Strukturwandel in unserer Region“ geschafft haben. Gesucht wurden Ideen, durch die unter anderem die Lebensqualität in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen Lausitz, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier verbessert werden kann. In die Vorauswahl haben es 29 von 80 Beiträgen geschafft, die aller Voraussicht nach realisierbar sind und der Region nutzen können. „Die Wettbewerbsbeiträge zeigen, welche Innovationsfreude in der Zivilgesellschaft und bei den Kommunen steckt. Ich bin zuversichtlich, dass viele der Projektideen am Ende auch Realität werden“, so BBSR-Leiter Dr. Markus Eltges. Über die fünf besten Beiträge entscheidet im Mai eine Jury. Die Siegerbeiträge werden dann auf dem 1. Bundeskongress „Tag der Regionen“ gekürt. Dieser wird vom 14. bis 16. Juni in Cottbus ausgerichtet. Den fünf Gewinnern winkt ein Preisgeld von jeweils 20.000 Euro. Darüber hinaus werden sie noch einmal finanziell unterstützt, wenn sie eine Abschlussveranstaltung ausrichten und ihre Ergebnisse publizieren. Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de/idw-online.de © Fotolia

Energie: Solarpaneele aus dem Drucker

Wie innovative druckbare Solarpaneele künftig eingesetzt werden können, untersuchen zurzeit das Forschungszentrum Jülich (FZ Jülich), das Helmholtz-Zentrum Berlin und das Karlsruher Institut für Technologie. Dazu haben sie kürzlich die „Solar Technology Acceleration Platform for emerging Photovoltaics“ (Innovationsplattform Solar TAP) gestartet. Ziel ist es, gemeinsam mit Partnern aus der Industrie Lösungen für Photovoltaik zu finden, die einen Mehrfachnutzen aufweisen. Das FZ Jülich denkt dabei unter anderem an den Einsatz im Verkehrssektor. So könnten Elektroautos dezentral und mobil mit Strom versorgt werden. Neue Technologien werden aber auch für die Landwirtschaft sowie für den Gebäudesektor erwartet. Die innovativen druckbaren Solarpaneele lassen sich auf Materialien wie Kunststoff, Glas oder Metall aufbringen. Die Beteiligten möchten Interessenten die Lösungen möglichst schnell zugänglich zu machen. Quelle und weitere Informationen: fz-juelich.de © Fotolia

Urteil: Genehmigung erforderlich

Ein Mieter darf eine Wohnung nicht anmieten, um sie an Dritte weiterzuvermieten. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung nur über einen kurzen Zeitraum erfolgt. Das entschied kürzlich das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22). Im vorliegenden Fall mietete der Angeklagte eine Dreizimmerwohnung in Frankfurt am Main und vermietete diese weiter. Die Dreizimmerwohnung bot er dazu über ein Internetportal für einen Mindestaufenthalt von 30 Tagen Dritten an. Insgesamt 12 Mal vermietete er auf diese Weise die Dreizimmerwohnung, wobei die Mietdauer von wenigen Tagen bis hin zu vier Monaten reichte. Über eine entsprechende Genehmigung zur Fremdenbeherbergung verfügte der Angeklagte jedoch nicht. Daher verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn „wegen vorsätzlicher Änderung der Nutzung einer Wohnung ohne Genehmigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung zu einer Geldbuße von 44.000 Euro“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22 © Fotolia


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