Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Solaranlagen: Grüne fordern schnelleren Ausbau:

Die Grünen fordern in einem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden (Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz – SolarBeschlG), dass künftig bundesweit die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Neu,- und im Falle von Sanierungen, auch Bestandsbauten, vorgeschrieben ist. Das neue Gesetz soll für Neubauten gelten, für die nach dem 1. Juni 2022 eine Baugenehmigung beantragt wird, oder für Bestandsbauten, die nach diesem Termin eine neue Dachhaut bekommen. Es sollen aber auch Ausnahmen gelten, beispielsweise dann, wenn die Maßnahmen aufgrund des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden können oder das Dach bereits begrünt werden muss. Mithilfe des Gesetzes soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise geleistet werden. Der Gesetzesentwurf knüpft an Gesetze einzelner Länder an, durch die eine Solarpflicht bereits eingeführt wird – so in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Der vollständige Gesetzesentwurf kann über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Quelle: bundestag.de © photodune.net

Homeoffice: Arbeitszimmer richtig einrichten:

Das Portal „livingathome.de“ geht der Frage nach, wie Arbeitnehmer ihr Homeoffice einrichten und gestalten können und liefert ihnen dazu mehrere Tipps. Zunächst sollten Arbeitnehmer den passenden Schreibtisch finden. Dieser muss unter anderem an die Körpergröße angepasst sein. Während eine 1,65 Meter große Person einen 68 Zentimeter hohen Schreibtisch benötigt, muss dieser bei einer 1,80 Meter großen Person 76 Zentimeter hoch sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer nicht zu nah an ihrem Bildschirm sitzen und über einen Stuhl verfügen, bei dem sie ihre Beine im 90-Grad-Winkel auf den Boden stellen können. Außerdem sollten im Homeoffice gute Lichtverhältnisse geschaffen werden. Das gelingt unter anderem durch die Wahl eines Homeoffices mit Fenster sowie mit Leuchtmitteln. Allerdings sollten Arbeitnehmer hier nicht geblendet werden. Außerdem empfiehlt „livingathome.de“, mit verschiedenen Methoden Ordnung im Homeoffice zu halten. Dazu können unter anderem Aktenschränke, Regalsysteme mit Schiebetüren sowie Sideboards zum Einsatz kommen. Weitere Tipps und auch einige Do-it-yourself-Anleitungen, unter anderem für den Bau eines Magazinboards, finden Interessenten auf livingathome.de. Quelle: livingathome.de © Fotolia

F+B-Wohn-Index: Mieten steigen deutlich an:

Die Preise für Neuvertragsmieten sind laut F+B-Wohn-Index Deutschland Q2 gestiegen, und zwar um 0,5 Prozent zum Vorjahresquartal (Q2 2020 auf Q2 2021). Auch die Neuvertragsmieten in den 50 teuersten Städten Deutschlands ziehen an: Sind dort im 1. Quartal 2021 noch in 25 von 50 Städten die Preise für Neuvermietungen gesunken, trifft das im 2. Quartal 2021 nur noch auf 11 der teuersten 50 Städte zu. Zurückzuführen ist dies laut Experten auf eine erhöhte Nachfrage nach Mietwohnungen bei reduziertem Angebot. Neben den Neuvertragsmieten verteuerten sich auch die Bestandsmieten. Sie verzeichnen einen Anstieg um 1,4 Prozent zum Vorjahresquartal. Somit ist festzustellen, dass die Bestandsmieten stärker ansteigen als die Neuvertragsmieten. Da aber im Vorquartalsvergleich die Neuvertragsmieten stärker anstiegen (um 1,1 Prozent von Q1 2021 auf Q2 2021) als die Bestandsmieten (um 0,4 Prozent von Q1 2021 auf Q2021) ist zu erwarten, dass sich dieser Trend wieder umkehrt. Neben den Mieten untersuchen die Experten im F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2021 unter anderem den Preisanstieg für Eigentumswohnungen und Eigenheime sowie die energetische Verbesserung des Wohnungsbestandes. Grundlage für den F+B-Wohn-Index sind bereinigte Angebotsdaten von über 30 Millionen Objekten aus einer Preis- und Marktdatenbank. Der vollständige Quartalsbericht kann über https://www.f-und-b.de/datenshop/wohn-index-bestellung.html für 29 Euro als PDF-Broschüre bestellt werden.Quelle: https://www.f-und-b.de/beitrag/fb-wohn-index-deutschland-ii-2021.html © Fotolia

Tipp: Vor dem Hausbau Bodengutachten anfordern:

Bauherrn sollten vor dem Immobilienbau ein Baugrundgutachten nach der Norm Eurocode (EC) 7 anfordern. Dazu rät Ulrich Reisdorf, Diplom-Geologe und Geschäftsführer des geotechnischen Sachverständigenbüros terra system GmbH, im Hausbauratgeber „Das Bodengutachten – Inhalte, Nutzen und Kosten“ des Onlineportals bauen.de. Für das Baugrundgutachten werden unter anderem Probenentnahmen entnommen, um über die Bodenverhältnisse zu informieren. Außerdem beinhaltet es Vorschläge dazu, welches Fundament gelegt werden muss. Zudem werden Hinweise zur Wassereinwirkungsklasse gegeben. Diese geben Aufschluss über die Feuchtigkeit, der das Gebäude ausgesetzt sein wird. Darüber hinaus enthält das Baugrundgutachten Empfehlungen zum Bodenmanagement. Diese liefern unter anderem Auskunft darüber, was mit dem Aushub geschehen kann. In der Regel holen sich die beauftragten Architekten das Baugrundgutachten bei einem Geotechniker ein. Möchte der Bauherr das nicht, haftet er selbst für alle damit verbundenen Risiken. Zur Sicherheit sollte schriftlich festgehalten werden, wer in einem solchen Fall die Verantwortung übernimmt. Für das Baugrundgutachten zahlen Bauherren 900 bis 1.400 Euro, die Preisspanne kann in verschiedenen Regionen aber stark voneinander abweichen. Quelle: bauen.de © Fotolia

Modellvorhaben 2.0: Bewerbungsfrist verlängert:

Für das Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!“ der Deutschen-Energie-Agentur (dena) können sich Kommunen noch bis Donnerstag, 30. September, bewerben. Damit hat die dena ihre Bewerbungsfrist verlängert. Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Verwaltungen oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Gebäude mindestens 150.000 Euro betragen. Bei erfolgreicher Bewerbung stellt die dena den Teilnehmenden kostenfrei Beratende im Energiespar-Contracting (ESC) zur Seite. Diese agieren unter anderem als Vermittler zwischen Energiedienstleistern und Kunden (in dem Fall den Kommunen) und begleiten sie dabei herauszufinden, wie Energie und letztendlich auch Kosten eingespart werden können. „Co2ntracting: build the future!” ist Teil des Projekts „Kompetenzzentrum Contracting: Effizienzmaßnahmen mit Einspargarantie umsetzen“. Das Modellvorhaben wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die dena realisiert. Weitere Informationen und Bewerbungen: https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung Quelle: https://www.dena.de/ © Fotolia

Immobilienverkauf: Makler muss von riskanten Geschäften abraten:

Hat ein Makler Zweifel daran, dass sich der Kaufinteressent eine Immobilie leisten kann, muss er dem Eigentümer vom Verkauf abraten. Für finanzielle Schäden, die dem Kaufinteressenten entstehen, haftet der Makler nicht. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hervor, die noch nicht rechtskräftig ist (Urteil vom 07.05.2021, Az. 1 0 40 / 20). Im vorliegenden Fall soll ein Makler für einen Eigentümer eine Immobilie verkaufen. Eine Kaufinteressentin meldete sich, kam zu einer Immobilienbesichtigung und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kaufvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen. Der Makler riet dem Eigentümer unter anderem wegen einer fehlenden Finanzierungsbestätigung vom Verkauf ab. Letztendlich wurde die Immobilie an einen anderen Kaufinteressenten veräußert. Die Kaufinteressentin klagte daraufhin gegen den Makler, weil sie davon ausging, dass ihr die Immobilie nach dem Handschlag mit dem Eigentümer zugesprochen werden würde und auch der Makler ihr mitgeteilt habe, dass sie mit den Umzugsvorbereitungen beginnen könne. Das tat sie. Dafür seien ihr Kosten von knapp 30.000 Euro entstanden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Kaufinteressentin zu früh mit dem Umzug begonnen habe und Verkäufe aus vielen Gründen scheitern können. Daher haftet der Makler nicht. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. Quelle: LG Frankenthal © Fotolia


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