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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Förderung: Mehr Möglichkeiten für nachhaltige Gebäude:

Die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) weist darauf hin, dass die Fördermöglichkeiten für nachhaltige Gebäude deutlich umfangreicher geworden sind. Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werde die Nachhaltigkeit im Bauen nicht mehr nur auf die Energieeffizienz reduziert. Profitieren können Bauherren oder Eigentümer auch durch die damit verbundene Einführung einer neuen Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse). Diese macht die Förderung von weiteren Nachhaltigkeitsleistungen möglich. Zu den förderfähigen Nachhaltigkeitsleistungen zählen unter anderem die Berechnung der Lebenszykluskosten, die Erstellung einer Ökobilanz oder die Messung der Innenraumluftqualität. Zudem können auch Leistungen im Hinblick auf den Schallschutz sowie die Erhöhung des thermischen und visuellen Komforts einer Immobilie gefördert werden. Um eine Förderung zu bekommen, müssen die Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Bei der Höhe der Förderung spielt auch die Größe der Immobilie eine Rolle. Die NH-Klasse erhalten Gebäude, die Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) tragen und somit alle Einzelanforderungen des Bundes erfüllen. Darüber hinaus muss das Gebäude mit einem DGNB-Zertifikat ausgezeichnet sein. Dafür wird ein Auditor benötigt, der bei den Bauvorhaben unter anderem die Einhaltung der QNG-Anforderungen sorgt. Auch die Kosten für diesen werden bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf www.dgnb.de/beg-foerderung. Die DGNB bietet online außerdem Infoveranstaltungen an, die über das Thema informieren. Quelle: DGNB © Fotolia

Heizsaison: BDEW fordert Wärmewende:

Im Gebäudebestand wird überwiegend mit Gasheizungen geheizt (49,1 Prozent), gefolgt von Heizöl (25 Prozent), Fernwärme (14,1 Prozent), sonstigen Heizformen (6,2 Prozent) sowie Stromdirektheizungen und Elektrowärmepumpen (jeweils 2,6 Prozent). Diese Zahlen gehen aus einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor. Um die Klimaziele zu erreichen, fordert der BDEW eine Wärmewende, an der Eigentümer und Mieter mitwirken. Welche Technologie und Maßnahmen im Hinblick auf die Wärmeversorgung geeignet sind, sei jedoch von Haus zu Haus unterschiedlich. Die Gründe dafür liegen zum Beispiel am unterschiedlichen Alter, den Leitungsanschlüssen in der Erde sowie den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. Weitere Informationen, auch zu der Wärmeversorgung in Neubauwohnungen, erhalten Interessenten auf bdew.de. Quelle: BDEW © photodune.net

Urteil: Pacht und Miete aufgrund von Corona nicht einfach mindern:

Müssen Gasstätten aufgrund der Corona-Pandemie schließen, können die Mieter oder Pächter die Miete oder Pacht nicht ohne Weiteres mindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat diesbezüglich kürzlich zwei Minderungsbegehren zurückgewiesen. Im ersten Fall klagte eine Mieterin eines Lokals, weil sie dieses durch die behördlichen Beschränkungen während der Corona-Pandemie nicht betreiben konnte und sie ihrer Ansicht nach deshalb nicht zur Mietzinszahlung verpflichtet gewesen sei. Das Landgericht und auch das OLG wiesen die Klage allerdings ab. Als Gründe dafür werden unter anderem angeführt, dass die Mieterin das sogenannte Verwendungsrisiko selbst trage. Außerdem habe der Vermieter ihr das Lokal in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Darüber hinaus sei eine Mietminderung für ihn nicht zumutbar, da er selbst hohe Darlehensverpflichtungen habe. Im zweiten Fall hatte eine Pächterin einer Gaststätte den Pachtvertrag am 24. März 2020 außerordentlich gekündigt. Sie räumte die Gaststätte und stellte alle Zahlungen ein. Daraufhin klagte die Verpächterin beim Landgericht, das die Zahlungsklage abwies. Vor dem OLG hatte die Revision der Verpächterin allerdings Erfolg. Auch hier wird als Grund genannt, dass die Pächterin das Verwendungsrisiko trägt. Außerdem sei eine Anpassung des Pachtzinses zu keinem Zeitpunkt verlangt worden und die Pachthöhe sei für sie auch nicht unzumutbar geworden. In beiden Fällen sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig; die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17.9.2021, Az. 2 U 147/20 und 18/21 © Fotolia

Aufräumen: Tipps für die Küche:

Der Frage, wie Bewohner ihre Küche am besten aufräumen, geht das Portal zuhausewohnen.de nach. Dazu liefert es neben einer umfangreichen Anleitung auch Tipps, wie sie diese nach dem Aufräumen in Ordnung halten. Beim Aufräumen sollten Bewohner zunächst alle Utensilien aus der Küche entfernen, die nicht in diese gehören. Dazu zählen zum Beispiel Dekorationsartikel ohne Funktion, Batterien und Vorratspackungen. Außerdem können die Bewohner ihre Küchenschränke und -schubladen ausräumen. So sehen sie auf einen Blick, welche Utensilien sie besitzen. Diese Utensilien können dann nach sinnvollen Kategorien sortiert und sinnvoll wieder eingeräumt werden. Dabei können die Bewohner auch ausmisten, bis sich in der Küche nur noch Utensilien befinden, die häufig gebraucht werden. Um die Ordnung später zu halten, empfiehlt zuhause.de unter anderem, jeden Tag die Utensilien wieder an seinen Ursprungsplatz zurückzulegen. Außerdem können die Bewohner sich überlegen, welche Küchenschränke und -schubladen am schnellsten wieder dreckig werden und einen Plan erstellen, wann diese wieder gereinigt werden müssen. Weitere Aufräumtipps finden Interessenten auf zuhausewohnen.de Quelle: zuhausewohnen.de © photodune.net

Studie: Gemeinschaftliche Wohnprojekte:

Gemeinschaftliche Wohnformen bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Das geht aus der Studie „Familien in gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Hochschule Karlsruhe und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hervor. So sind 60 Prozent der Befragten, dass diese Wohnform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Außerdem geht aus der Studie hervor, dass die Wohnform auch bei Änderungen der Lebenssituationen eine gute Option darstellen können. Als Beispiel werden sogenannte Optionsräume genannt, die vorübergehend bezogen werden können, etwa von den Großeltern. Zudem unterstützen sich die Bewohner gegenseitig, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen und Reparaturen. Aus den Studienergebnissen geht aber auch hervor, dass die Mitgestaltung bei dieser Wohnform viel Zeit kostet und damit gerade junge Familien, bei denen die Zeit knapp ist, auch vor Herausforderungen stellt. Allgemein sollten Bewohner gemeinschaftlicher Wohnformen laut Studie offen und tolerant sein, da die Nähe auch Konfliktpotenzial birgt. Die vollständige Studie können sich Interessenten über die Internetseite des DJI (dji.de) herunterladen. Quelle: DJI © photodune.net

Tipp: Dach winterfest machen:

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, ihr Haus winterfest zu machen. Einen besonderen Fokus sollten sie dabei aufs Dach legen. Denn lockere Ziegel könnten bei Stürmen hinunterfallen und defekte Ziegel mit kleinen Rissen das Dach undicht werden lassen. Infolgedessen kann Feuchtigkeit ins Haus eindringen und Schimmel entstehen. Mit der Wartung eines Steildaches sollten Eigentümer einen Experten beauftragen, wohingegen das flache Dach oft selbst kontrolliert und auf Vordermann gebracht werden kann. Der VPB rät dazu, auch Abläufe und Anschlüsse zu reinigen und das Herbstlaub vom Dach zu kehren. Sind dabei Beschädigungen am Dach zu erkennen, sollte ebenfalls ein Experte beauftragt werden. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Prüfung der An- und Abschlüsse rund um den Kamin und die Entlüftungsrohre sowie der Dachflächenfenster sinnvoll – inklusive der Regenrinnen und -abläufe. Quelle: VPB © Fotolia


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