Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: Reisebüro muss umfassend informieren
Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des Reisebüros im Vorfeld nicht darüber informiert worden, dass Haustiere laut den Regeln der International Air Transport Association (IATA) als Fracht und nicht im Passagierraum nach Dubai transportiert werden dürfen. Davon erfuhr die Familie erst am Züricher Flughafen. Daraufhin brach sie ihren Flug nach Dubai ab und kehrte zurück. Die Kosten von rund 3.700 Euro für den Flug wollte die Familie daraufhin nicht zahlen. Außerdem verlangte sie vom Reisebüro Schadenersatz von rund 200 Euro, die ihr durch die abgebrochene Reise entstanden waren. Darin enthalten waren unter anderem Kosten für einen Covid-19-Antigentest und der Rücktransport der Hunde nach München. Dagegen klagte das Münchener Reisebüro und scheiterte vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht München wies die Klage des Reisebüros zurück. Es argumentierte, dass das Reisebüro die Umstände hätte sorgfältig prüfen und den Vertrag mit der Fluggesellschaft niemals hätte abschließen dürfen. Stattdessen hätte das Reisebüro den Wunsch, dass die Chihuahuas im Passagierraum transportiert werden sollen, ernst nehmen und vor der Buchung klären müssen. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass das Reisebüro seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hatte. Demnach hatte die Kundin keinen Einfluss auf den Schaden und durfte sich auf die Informationen des Reisebüros verlassen. Quelle und weitere Informationen: justiz.bayern.de © Fotolia
Inklusion: Studierende gestalten Quartier
Studierende des Masterstudiengangs „Integrales Bauen“ an der Fachhochschule Bielefeld gestalten ein inklusives Viertel im Wittekindshof in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen. Das Viertel soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Die Transformation des Geländes spiegelt den Wandel in der Sozialen Arbeit wider, bei dem Menschen mit Behinderung zunehmend in ihren eigenen vier Wänden und nicht in großen Einrichtungen wohnen und unterstützt werden. Die Studierenden wurden unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Kathmannd dazu aufgefordert, innovative Konzepte für das fünf Hektar große Gelände zu entwickeln. Die praktische Übung zielt darauf ab, komplexe Planungsprozesse zu üben und interdisziplinäre Teamarbeit zu fördern. Die Studierenden arbeiteten in Teams, um unterschiedliche Wohnformen und ein Gemeinschaftszentrum zu entwerfen. Sie erhielten sowohl das Feedback von Projektleiter der Diakonischen Stiftung Jörg Henke als auch von Fachleuten aus der Baupraxis. Herausgekommen sind kreative Lösungen. Die Bandbreite reichte von der Umnutzung des ehemaligen Küchengebäudes zum Gemeinschaftszentrum bis hin zur Integration von begrünten Terrassen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern, die in den Hang gebaut wurden. Die Diakonischen Stiftung will sich alle Arbeiten noch einmal ansehen und diese dann mit dem eigenen städtebaulichen Entwurf abgleichen. Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/hsbi.de © Fotolia
Sonne: Studie zur Hautkrebsprävention
Wie schützen sich Arbeiternehmer vor intensiver Sonneneinstrahlung, die überwiegend im Freien arbeiten? Und welche Vorsorgemaßnahmen ergreifen Arbeitgeber? Das haben nun Forschende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) untersucht. Aus der Studie geht hervor, dass es Unterschiede in Bezug auf das Geschlecht, den Industriezweig und die Arbeitszeiten beim individuellen Sonnenschutzverhalten gibt. So tragen beispielsweise 88 Prozent der Männer schulterbedeckende Hemden, die mindestens vier Stunden draußen arbeiten. Bei Männern, die zwei bis drei Stunden draußen arbeiten, waren es nur 73 Prozent. Aus der Studie geht auch hervor, dass Frauen häufiger Sonnenschutz fürs Gesicht verwenden als Männer. Daher unterstreichen die FAU-Forscher die Notwendigkeit, insbesondere Männer stärker für die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zu sensibilisieren und auch über den UV-Index besser aufzuklären. Ebenso könnten Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie besseren Zugang zu Schattenplätzen, Schutzkleidung und Sonnenschutzmitteln bereitstellen. Berufliche Hautkrebserkrankungen, insbesondere Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, stellen in Deutschland eine häufige Berufskrankheit dar. Die jährlichen Behandlungskosten werden auf 3,15 Millionen Euro geschätzt. Daher ist ein effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz nicht nur für einzelne Arbeiternehmer, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Quelle und weitere Informationen: fau.de © Photodune
Photovoltaik-Anlagen: Verbesserte Konditionen für Privatpersonen
Dank der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen seit Anfang des Jahres von vorteilhafteren Bedingungen. Dieser Auffassung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Förderung wurde ausgeweitet, Vergütungssätze erhöht und bürokratische Hindernisse sowie Steuern reduziert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Anlagen mit einer Leistung von drei bis zwanzig Kilowatt, wie sie für Einfamilienhäuser üblich sind. Das Ziel ist eine beträchtliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien. Schon seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen. Unterschieden wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung mit gestaffelten Vergütungssätzen. Energieexperte Martin Brandis der Verbraucherzentrale betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Neu ist, dass Anlagen mit bestimmten Leistungsgrenzen den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ohne auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt zu werden, wie es bis Ende 2022 der Fall war. Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen kann durch Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ sowie durch Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen unterstützt werden. Steuerliche Erleichterungen sind auch vorgesehen: Für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt rückwirkend einkommenssteuerfrei. Für Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energie stehen die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0800 – 809 802 400 zur Verfügung. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia
Immobilienrecht: Klärung von Aufklärungspflichten in Due-Diligence-Prozessen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Kürze in einem Verfahren, das die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei einer Ankaufsuntersuchung (Due Diligence) betrifft (V ZR 77/22). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Verantwortung der Immobilienverkäufer für die Bereitstellung relevanter Informationen trägt, insbesondere im Kontext von vorvertraglichen Versicherungen über zukünftige finanzielle Verpflichtungen. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten. Im Kaufvertrag versicherte die Immobilienverkäuferin, dass keine zukünftigen Sonderumlagen fällig seien, außer einem Beschluss zur Dachsanierung. Später wurde jedoch eine Sonderumlage für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum in beträchtlicher Höhe von Käuferin (der Klägerin) verlangt. Die Klägerin focht daraufhin den Kaufvertrag an und forderte Schadensersatz. Das Berufungsgericht lehnte die Forderungen ab, da die Immobilienverkäuferin ihrer Meinung nach keine arglistige Täuschung vorgenommen und korrekte Informationen zur Verfügung gestellt hatte. Mit dem Verfahren vor dem BGH wird nun geklärt, inwieweit die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern bei einer Due Diligence greifen und ob die Immobilienverkäuferin ihre Pflichten in diesem Fall verletzt hat. Das Urteil könnte wichtige Auswirkungen auf die Immobilienbranche und die Verhandlungen im Vorfeld eines Immobilienverkaufs haben. Quelle und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de; AZ: V ZR 77/22 © Fotolia
Garten: Spalierobst bei wenig Platz
Spalierobst bietet Ertrag und Sichtschutz in einem und fungiert laut des Portals „schoener-wohnen.de“ darüber hinaus als elegante Alternative zu traditionellen Mauern oder Hecken. Die Baumkultivierung an Gerüsten erlaubt selbst in kleineren Gärten den Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen und anderen Obstsorten. Obstbäume an Holz- oder Stahlgerüsten zu formen, ist eine jahrhundertealte Technik, die auch Vorteile für das Obst bietet. Alle Früchte erhalten eine gleichmäßige Sonneneinstrahlung, was die Qualität verbessert. Darüber hinaus können durch diese Methode auch in kälteren Regionen wärmeliebende Obstsorten angebaut werden, zum Beispiel an einer Hauswand. Spalierobst ist in verschiedenen Formen zu sehen, darunter im U-Spalier, in der waagerechten oder einfachen Palmette oder als senkrechter Schnurbaum. Welche Form gewählt wird, hängt vom Platz sowie von der Obstsorte ab. Alle Formen sind relativ einfach zu pflegen und erfordern nur einen regelmäßigen Schnitt. Wer mehr zum Thema Spalierobst erfahren möchte, wird unter schoener-wohnen.de fündig. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune